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Der Verzeichnisdienst (VZD) dient als zentrales Adressierungsverzeichnis für Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur, etwa um KIM-Nachrichten gezielt versenden zu können. In den sozialen Netzwerken werden die Qualität der Einträge und Auffindbarkeit von Teilnehmer:innen allerdings immer wieder kritisiert. Wenn Daten im VZD nicht korrekt oder unvollständig sind, sollten sich Praxen und Apotheken an ihre zuständige K(Z)V bzw. Kammer wenden. Fehlt die KIM-Adresse, ist der KIM-Anbieter der richtige Ansprechpartner. Wichtig ist: Nur die von den Karteninhaber:innen freigeschalteten Zertifikate sind im VZD sichtbar!

medisign SMC-B

Der Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur, kurz VZD, startete am 1. Dezember 2020 und ist ein digitales Adressbuch, das die Daten aller Leistungserbringer:innen und Organisationen enthält, die Anwendungen der TI nutzen. Diese Daten sind erforderlich, um Nutzer:innen suchen, identifizieren und adressieren zu können. Die gematik als Betreiberin des VZD ist dafür zuständig, dass die Sicherheit der Daten gewährleistet wird.

Kartenherausgeber für VZD-Pflege zuständig

Für die Inhalte und Änderungen im VZD sind die jeweils zuständigen Kartenherausgeber-Organisationen der verschiedenen (Heil-)Berufsgruppen zuständig:

  • elektronische Heilberufsausweise (eHBA): Landes(zahn)ärzte-, Psychotherapeuten- bzw. Landesapothekerkammern; elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) für nicht-verkammerte Gesundheitsberufe
  • Praxis-/Institutionsausweise (SMC-B): Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen bzw. Landesapothekerkammern; eGBR für nicht-verkammerte Gesundheitsberufe

Laut gematik steht das Qualitätsmanagement des VZD "in der Verantwortung der jeweils zuständigen Kartenherausgeber, die für die Inhalte und erforderliche Änderungen verantwortlich sind. Diese Aufgabe ist gesetzlich an die Kammern und KVen in den Bundesländern gebunden (SGB V § 313 Abs 5)". (Quelle: gematik gemmunity: Datenqualität KIM >)

Als Vertrauensdiensteanbieter ist medisign kein Kartenherausgeber, sondern produziert die Ausweise im Auftrag der o. g. Kartenherausgeber-Organisationen. Einige von ihnen haben medisign zusätzlich beauftragt, für die SMC-B- bzw. eHBA-Kund:innen Basiseinträge im VZD anzulegen. Dazu zählen die Kassenärztlichen Vereinigungen (SMC-B), einige Zahnärztekammern (eHBA) und die Psychotherapeutenkammern (eHBA bzw. ePtA), jedoch z. B. nicht die Ärztekammern oder Apothekerkammern. Über das Anlegen des VZD-Eintrags informiert medisign seine Kund:innen per E-Mail.

VZD-Basiseinträge variieren

Der VZD-Basiseintrag umfasst z. B. folgende Daten:

  • Namen der Betriebsstätte
  • Adresse
  • Betriebsstättennummer (BSNR)
  • ENC-Verschlüsselungszertifikat des Ausweises
  • Telematik-ID

Welche Felder im Basiseintrag durch medisign befüllt werden, variiert je nach Kartenherausgeber-Organisation. Das Vervollständigen der Daten und die weitere Pflege übernimmt dann die zuständige Kartenherausgeber-Organisation.

Wenn Ihre Daten im VZD unvollständig oder nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige K(Z)V bzw. Kammer. 

VZD-Änderungen können dauern

Wie die KVNO auf ihrer Website berichtet, können Änderungen im VZD von "der jeweiligen Stelle vorgenommen werden, welche die Daten in dem Verzeichnisdienst hinterlegt haben. Dies ist abhängig davon, ob die Daten im Rahmen der eHBA Bestellung oder der SMC-B Bestellung vorgenommen wurden." Bestehe der Wunsch auf inhaltliche Änderung des VZD bezogen auf Anschrift, Anzeigename oder Fachgruppe, sei das Arztregister der richtige Ansprechpartner. Anpassungen könnten nur über einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Zulassungsausschuss herbeigeführt werden.

Änderungen von VZD-Einträgen können laut KVNO einige Wochen dauern: "Eine Änderung der Anschrift bzw. Verlegung Ihres Vertragsarztsitzes oder der angezeigten Fachgruppe im Verzeichnisdienst bedarf der vorherigen Genehmigung des zuständigen Zulassungsausschusses und ist schriftlich bei der entsprechenden Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses zu beantragen. Dies gilt auch für eine Umfirmierung eines Medizinischen Versorgungszentrum." Der Praxisname einer Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft werde automatisch anhand der Praxiskonstellation ermittelt und könne daher nicht in den Stammdaten geändert werden. Die Angabe von abweichenden Firmierungen auf Praxisschildern, Briefköpfen etc. sei jedoch im Rahmen der berufsrechtlichen Vorgaben möglich.

KIM-Teilnehmer:innen finden

Der VZD ist eine der zentralen Komponenten für den E-Mail-Fachdienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM). Die KIM-Teilnehmer:innen sollen mit ihren jeweiligen Kontaktdaten und ihrem Fachgebiet auffindbar sein, damit Nachrichten gezielt an sie versendet werden können.

In punkto Auffindbarkeit ist wichtig, dass Teilnehmer:innen ihre Karten (eHBA, SMC-B) zunächst aktivieren und freischalten müssen. Denn ohne freigeschaltete Zertifikate ist der Eintrag im VZD nicht sicht- und nutzbar. So funktioniert's:

Für neue Zuordnungen oder Änderungen der KIM-Adressen ist der KIM-Anbieter zuständig; hier können weder die Kartenherausgeber-Organisation noch medisign als Kartenproduzent Aktualisierungen vornehmen.

Fehlt die KIM-Adresse im VZD oder soll diese geändert werden, wenden Sie sich bitte an Ihren KIM-Anbieter.

Hinweise für den Kartentausch

Die Zertifikate auf den Karten (eHBA, SMC-B) haben eine maximale Gültigkeit von fünf Jahren. Rechtzeitig vor Ablauf der Kartenlaufzeit erinnert medisign seine Kund:innen daran, eine Folgekarte zu beantragen. Sofern die Telematik-ID gleich bleibt, wird das Zertifikat der Folgekarte dem bestehenden VZD-Eintrag hinzugefügt.

Aktuell werden bei medisign die ersten SMC-B getauscht. Mehr Infos unter: www.medisign.de/folgekarte

Die gematik weist darauf hin, dass die neuen Zertifikate einer Folgekarte lange genug vor dem Ablauf der Zertifikate der Vorgängerkarte freigeschaltet sein müssen, um eine kontinuierliche Anwendungsnutzung zu garantieren.

Die gematik empfiehlt:

  • Nach der Freischaltung der Zertifikate einer Folgekarte sollte die alte Karte noch mindestens 2 Tage gesteckt bleiben.
  • Vor dem Kartenwechsel sollten die KIM-Nachrichten noch einmal abgerufen werden.

Der Hintergrund: Der VZD prüft den Status der Zertifikate einmal täglich. Sind die Zertifikate freigeschaltet und gültig, werden bzw. bleiben diese sichtbar und nutzbar. Sind die Zertifikate ungültig, werden sie gelöscht. Wenn ein KIM-Clientmodul Zertifikate vom einem KIM-Empfänger aus dem VZD gelesen hat, kann es sich diese bis zu einem Tag lang abspeichern, bevor der Client eine erneute Abfrage startet und das neue Zertifikat abspeichern kann.

Weitere Hinweise

  • Wenn die Telematik-ID von eHBA und SMC-B übereinstimmen, befinden sich beide Zertifikatseinträge im selben Basiseintrag. Es gibt dann also nur einen VZD-Eintrag für beide Karten.
  • Nicht zu verwechseln: Beim VZD handelt es sich nicht um den öffentlichen Verzeichnisdienst der medisign GmbH (LDAP). Im eHBA-Online-Antrag fragt medisign die Antragsteller:innen unter dem Punkt "Veröffentlichung Ihrer Zertifikatsdaten", ob deren Daten (Verschlüsselungszertifikat sowie Vor- und Nachname) im Verzeichnisdienst von medisign zum Abruf bereitgestellt werden dürfen. Ziel ist es hierbei, den Inhaber:innen von medisign eHBA den verschlüsselten E-Mail-Austausch untereinander zu ermöglichen.
Katja Chalupka
 

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Bei den ersten Praxen steht in diesem Jahr ein Austausch des TI-Konnektors an, da dessen Stammzertifikate nach fünf Jahren ablaufen. Dies bedeutet aber nicht, dass die eingesetzten Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) automatisch ebenfalls ungültig werden. Bei medisign müssen die ersten SMC-B frühestens im Juli 2023 ausgetauscht werden.

 

medisign SMC-B

Erste Konnektor-Zertifikate laufen bald ab

Praxen müssen sich darauf einstellen, kurz- oder mittelfristig ihre Konnektoren für die Telematikinfrastruktur auszutauschen, weil die Geräte aus Sicherheitsgründen nur für fünf Jahre zugelassen sind. Die Zertifi­kate auf den Karten, die in den Konnektoren fest verbaut sind (SMC-K), laufen ab und lassen sich nach Angaben der gematik nicht ohne Geräteaustausch ersetzen. Dies gilt für alle drei Konnektoren-Hersteller.

Da die ersten Konnektoren 2017 angeschafft wurden, sind einige Praxen bereits in diesem Jahr vom Austausch betroffen. Obwohl es noch gar keine Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband zur Refinanzierung gibt, gehen die ersten Angebote von Dienstleistern in den Praxen ein - mit engen Bestellfristen. Wie die Ärzte Zeitung berichtet, fühlen sich manche Ärzt:innen dadurch verunsichert und unter Druck gesetzt.

SMC-B unabhängig vom Konnektor

Auch bei medisign gehen seit einigen Tagen Anfragen ein, die mit Angeboten zum Konnektor-Tausch in Verbindung stehen. Der Kartenanbieter möchte deshalb klarstellen, dass ein Austausch des Konnektors nicht automatisch einen Tausch des Praxis- bzw. Institutionsausweises (SMC-B) zur Folge hat. Anders ausgedrückt: Weil die Zertfikate des eingesetzten Konnektors ablaufen, bedeutet das noch lange nicht, dass auch die technische Laufzeit der SMC-B endet. Denn diese verfügt - unabhängig vom Konnektor - über eigene Zertifikate.

Folgende Begrifflichkeiten sind zu unterscheiden:

  • gSMC-K: Die gerätespezifische "Security Module Card - Konnektor" ist fest im Konnektor verbaut. Sie dient dazu, denn Konnektor innerhalb der TI eindeutig zu identifizieren.
  • gSMC-KT: Die gerätespezifische "Security Module Card - Kartenterminal" wird ins Kartenterminal eingesteckt - analog einer SIM-Karte im Mobiltelefon - und fest versiegelt. Sie dient dazu, das Kartenterminal innerhalb der TI eindeutig zu identifizieren und dessen dauerhafte Verbindung mit dem Konnektor sicherzustellen.
  • SMC-B: Die "Security Module Card - Betriebsstätte"authentisiert sich eine Betriebsstätte (Praxis, Klinik oder Apotheke) gegenüber den Diensten der TI, weist sich also als berechtigter Teilnehmer aus und kann Patientendaten auf der eGK auslesen. Die Karte wird in das stationäre Kartenterminal gesteckt, über eine PIN aktiviert und ist zwingend erforderlich für den Betrieb der TI-Komponenten.

SMC-B-Tausch frühestens ab Juli 2023

Die technische Laufzeit des Praxis- und Institutionsausweises beträgt fünf Jahre. Wer eine medisign SMC-B einsetzt, ist frühestens im Juli 2023 von einem Kartentausch betroffen, da erst dann die ersten Zertifikate ablaufen.

Rechtzeitig vor Ablauf der SMC-B informiert medisign seine Kund:innen, so dass genug Zeit für die Beantragung einer SMC-B-Folgekarte bleibt. Dies ist ab 3 Monate vor Ablauf der Vorgängerkarte mit einem vereinfachten Bestellverfahren möglich. Der bestehende Vertrag wird dann mit der Folgekarte verlängert.

Technische Laufzeit prüfen

Die SMC-B von medisign ist systemübergreifend sowie hersteller- und anbieterunabhängig in der Telematikinfrastruktur einsetzbar - also mit jedem zugelassenen Konnektor und eHealth-Kartenterminal kompatibel.

Wer von seinem Dienstleister die Aufforderung erhält, im Rahmen des Konnektor-Tauschs auch eine neue SMC-B zu bestellen, sollte prüfen, ob dies wirklich erforderlich ist, d. h. ob das Ende der technischen Laufzeit tatsächlich bereits erreicht und die Karte damit ungültig ist.

Gültigkeit erkennen

Der Gültigkeitszeitraum der medisign SMC-B ist auf der Karte abgedruckt (s. Abbildung rechts). Wer seine Karte nach dem Herausbrechen des Chips nicht aufbewahrt hat, findet alternativ eine digitale Abbildung in seinem medisign Kundenkonto.

medisign Praxisausweis (JPG)

Darüber hinaus lässt sich die Gültigkeit des SMC-B-Zertifikats auf der Konnektor-Oberfläche ablesen. Bei Konnektoren des Herstellers Secunet sind zum Beispiel unter Praxis > Karten > die eingesetzen SMC-B inkl. jeweiligem Ablaufdatum des Zertifikats aufgeführt. Bei Konnektoren des Herstellers RISE sind unter Kartendienst > sämtliche Verwaltete Karten > zu finden. Über Details > gelangt man zur Versicherteninformation, die u. a. das Ablaufdatum des AUT-Zertifikats der Karte beinhaltet.

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Mit dem Wechsel von der Kartengeneration 2.0 auf 2.1. hat medisign die einmalige Bereitstellungsgebühr für den eHBA ausgesetzt. Seit Anfang 2022 fällt also nur noch die Jahresgebühr an. Diese Kosten werden gemäß der getroffenen Finanzierungsvereinbarungen teilweise erstattet. Wer noch einen eHBA für die eAU benötigt, sollte den Ausweis so bald wie möglich bestellen.

medisign eHBA

eAU: Übergangsfrist endet zum 1. Juli

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist die sichere Zutrittskarte zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Mit ihm können sich Heilberufsangehörige in der digitalen Welt authentifizieren, auf die Versichertenkarten (eGK) ihrer Patient:innen zugreifen sowie vertrauliche Dokumente rechtsverbindlich digital unterzeichnen und verschlüsseln.

Verschiedene TI-Anwendungen erfordern die qualifizierte Signatur mit dem eHBA, darunter das eRezept, das derzeit erprobt wird, und die elektronische Patientenakte (ePA). Die Übergangsfrist für die verpflichtende elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) läuft zum 1. Juli 2022 aus. Praxen müssen spätestens dann die elektronisch signierten eAU-Bescheinigungen über den den sicheren E-Mail-Dienst KIM an die Krankenkassen versenden.

Kosten werden teilweise erstattet

Für die verschiedenen technischen TI-Komponenten haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie der Deutsche Apothekerverband (DAV) Finanzierungsvereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband getroffen. Die Betriebskosten für den eHBA werden teilweise übernommen. Die Pauschalen für die verschiedenen Berufsgruppen finden Sie im folgenden Beitrag:

"TI-Förderung: Pauschalen für den Heilberufsausweis (eHBA)" >

Stapel- und Komfortsignatur

Die eHBA der 2. Generation ermöglichen es, im Zusammenspiel mit dem eHealth-Konnektor mit einer einzigen PIN-Eingabe bis zu 250 Dokumente zu signieren - entweder auf einen Schlag (Stapelsignatur) oder über den Arbeitstag verteilt (Komfortsignatur, möglich mit Konnektor-Update PTV4+).

Das neue Release des eHBA, die Generation 2.1. (kurz G 2.1), gibt es bei medisign seit Jahresbeginn. Im Vergleich zu den Vorgängerausweisen 2.0 verfügt die jüngste Generation neben RSA- auch über ECDSA-Zertifikate, basierend auf elliptischen Kurven. Mit Blick auf die TI-Anwendungen haben beide Releases allerdings dieselben Funktionen.

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Von der beschleunigten Antragstellung elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) bis zur komfortablen Administration von KIM-Adressen - gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen DGN stellen wir Lösungen für den Anschluss von Kliniken an die Telematikinfrastrukur (TI) vor.

DMEA 2022

Wir freuen uns auf persönlichen und entspannten Austausch beim eHealth-Branchentreff in den Berliner Messehallen! Besuchen Sie uns:

Halle 2.2, Stand D-106

Unsere Themen:

eHBA: Bequeme Vor-Ort-Identifizierung

Vom eRezept bis zur eAU - viele TI-Anwendungen erfordern eine qualifizierte und somit rechtsverbindliche Signatur mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Speziell für Kliniken bieten wir ein Identifizierungsverfahren an, das die eHBA-Antragstellung vereinfacht: Vertrauensdienste-Ident, kurz VDA-Ident. Dabei übernimmt vertrauenswürdiges Klinikpersonal (z. B. aus der Verwaltung) die Identitätsfeststellung der (beleg-)ärztlichen Kolleg:innen. Die bequeme Vor-Ort-Identifizierung erspart den Weg zur Postfiliale und beschleunigt den Antragsprozess.

KIM für Kliniken

Unser Partner DGN hat eine Management-Lösung für den E-Mail-Fachdienst KIM entwickelt, die auf die speziellen IT-Anforderungen von Kliniken zugeschnitten ist. Über die DGN KIM Klinik Appliance lassen sich KIM-Adressen zentral und komfortabel verwalten - ohne zusätzliche Software-Installationen in der Klinik-IT-Landschaft. Wahlweise können Anwender:innen KIM auch mit ihrer gewohnten E-Mail-Adresse nutzen.

DGN KIM Appliance

Erfahren Sie mehr im DGN Flyer: "DGN KIM Appliance für Kliniken" (PDF, 284 KB) >

Rechtssicher archivieren: DGN Zeitstempel

Seit vier Jahren stellt das DGN als zugelassener Vertrauensdiensteanbieter qualifizierte Zeitstempel nach der europäischen eIDAS-Verordnung aus. Eine neue Tarifstruktur sorgt für Transparenz und Flexibilität - und macht es so noch einfacher, den DGN Zeitstempeldienst zu nutzen. Dabei gibt es weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Mindestvertragslaufzeit.

DGN Zeitstempeldienst

Gesprächstermin vereinbaren

Bitte schicken Sie Ihren Terminwunsch an messen@dgnservice.de. Wir freuen uns auf Sie!

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Im Rahmen der eHBA-Beantragung ist medisign gesetzlich verpflichtet, bei allen Antragsteller:innen eine Identitätsfeststellung durchzuführen. In der Regel wird hierfür das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG genutzt. Die Identifizierung muss innerhalb von zwei Wochen nach eHBA-Antragstellung erfolgen, sonst verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit.

Ident_janjf93 auf Pixabay

Beim POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG weisen sich die eHBA-Antragsteller:innen unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei einer Filiale ihrer Wahl aus. Die Post-Mitarbeiter:innen identifizieren sie kostenfrei anhand ihres Ausweisdokuments und übermitteln die Identifizierungsdaten elektronisch ans medisign Trustcenter.

Antragsteller:innen benötigen hierzu:

  • den POSTIDENT-Coupon, den sie mit den Antragsunterlagen ausgedruckt haben
  • das bei der Antragstellung angegebene Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass

POSTIDENT-Coupon nur 2 Wochen gültig

Die Identifizierung muss innerhalb von zwei Wochen nach eHBA-Antragstellung erfolgen, sonst verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit. Die 14-Tage-Frist startet mit der Bestellung im medisign Antragsportal, d. h. mit dem Klick auf den Button "Jetzt verbindlich beantragen".

Wird die Frist überschritten und der POSTIDENT-Coupon somit ungültig, führt dies gemäß Vorgabe zur Ablehnung des eHBA-Antrags.

Hinweis: In der Postfiliale werden die Antragsteller:innen in der Regel nicht auf die Fristüberschreitung hingewiesen. Umso wichtiger ist es deshalb, auf das "Gültig bis"-Datum zu achten (s. rote Markierung in der Abbildung unten).

POSTIDENT-Coupon

POSTIDENT-Coupon: Bitte auf das "Gültig bis"-Datum achten!

Postversand ans medisign Trustcenter

Nachdem die Antragsteller:innen im medisign Antrags- und Kundenportal ihren Online-Antrag erfolgreich abgeschlossen, die Antragsunterlagen ausgedruckt und unterzeichnet haben, schicken sie diese als normale Briefsendung (bitte nicht als Einschreiben) ans medisign Trustcenter. Den auszudruckenden Unterlagen liegt ein entsprechendes Adressblatt bei.

Tipp: Nutzen Sie die Identifizierung in der Postfiliale als Gelegenheit, parallel auch gleich die Antragsunterlagen zu versenden.

Folgendes schicken Sie bitte ein:

  • Ihre ausgedruckten und vollständig unterzeichneten Antragsunterlagen
  • Ihr Lichtbild (falls Sie online noch keines hochgeladen hatten); bitte kleben Sie das Foto auf den Auftrag
  • Falls Sie Ihre Rechnungen bequem per Bankeinzug begleichen möchten: das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat
  • Falls Sie Ihren Reisepass zur Identifizierung verwendet hatten: eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) bzw. Ihres Aufenthaltstitels (zum Nachweis Ihrer Meldeanschrift)

Den POSTIDENT-Coupon sowie die Kopien für Ihre Unterlagen schicken Sie bitte nicht mit ein.

Zum Abschluss des Antragsprozesses erfolgt die Prüfung der Antragsunterlagen durch die zuständige Kammer. Diese erteilt dann medisign die Freigabe zur Produktion Ihres eHBA.

Fristüberschreitung: Neuer Antrag erforderlich

Bei einem ungültigen POSTIDENT-Coupon kann medisign per Vorgabe den eHBA-Antrag nicht weiter bearbeiten und muss diesen ablehnen. Betroffene Antragsteller:innen müssen dann einen erneuten Antrag stellen - inkl. erneuter Identifizierung. Hierbei ist zu bedenken, dass medisign aus Sicherheitsgründen keinerlei Dokumente (z. B. Kopie der Meldebescheinigung) und Lichtbilder aus vorherigen Anträgen in einem neuen Antrag (hierzu zählen auch Austausch- und Ersatzkarten) verwenden darf.

Im Fall einer Ablehnung gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Melden Sie sich erneut in Ihrem Kundenkonto unter www.ehba.de/portal/?login an.
  • Unter "Anträge und Bestellungen" finden Sie zu Ihrem Antrag (bei mehreren Anträgen bitte auf die richtige Antragsnummer achten) den Button "Erneut beantragen".
  • Erstellen Sie über den Button "Erneut beantragen" eine neue Version des Antrags und vervollständigen Sie diesen bitte.
  • Drucken Sie die neue Version Ihres Antrags aus, unterschreiben Sie bitte Ihren Antrag an den dafür vorgesehenen Stellen und kleben Sie ggf. ein Lichtbild ein, wenn Sie kein elektronisches Portraitfoto hochgeladen haben.
  • Danach lassen Sie sich bitte mittels POSTIDENT erneut identifizieren.
  • Bitte senden Sie die ausgedruckten Unterlagen (ggfls. inkl. Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung) unter Verwendung des im Ausdruck enthaltenen Deckblatts per Post ein.

Hinweis: Außerhalb der Antragstellung ist es uns leider nicht möglich, Ihnen einen neuen POSTIDENT-Coupon auszustellen. Denn POSTIDENT-Coupons sind jeweils immer an einen Antrag und dessen Antragsnummer gebunden. Daher bitten wir Sie vorzugehen, wie oben beschrieben.

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Für viele neue Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) ist ein elektronischer Heilberufsausweis erforderlich. Da es inzwischen mehrere Releases des eHBA gibt, kommt häufig die Frage auf, ob ältere Ausweise noch einsetzbar sind und woran sich die Ausweis-Generation eigentlich erkennen lässt. Hinweise liefern zum einen das Bestelldatum, zum anderen die Rückseite der Chipkarte.

medisign eHBA

+++ Update - Dezember 2023 +++

Die technische Laufzeit aller medisign eHBA der Generation 0 (G0) ist inzwischen abgelaufen, d. h. diese Vorläuferausweise können nicht mehr eingesetzt werden. Unser Angebot, eHBA G0 auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gegen den Ausweis der 2. Generation einzutauschen, ist damit beendet. Wer einen eHBA G 2.1 benötigt, kann diesen hier neu beantragen: www.ehba.de

Für den Einsatz älterer eHBA in der TI gilt: Nur Ausweise ab Generation 2 (G2) ermöglichen die so genannte Card-to-Card-Authentifizierung, d. h. den Zugriff auf die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Patient:innen. Alle Ausweisgenerationen von medisign unterstützen die komfortable und zeitsparende Stapelsignatur. Diese Funktion ist bei den Vorläuferausweisen (eHBA Generation 0, ZOD-Karten 2.0) allerdings nicht in Verbindung mit einem eHealth-Konnektor nutzbar.

Die eHBA der 2. Generation hingegen ermöglichen es, im Zusammenspiel mit dem eHealth-Konnektor mit einer einzigen PIN-Eingabe bis zu 250 Dokumente zu signieren - entweder auf einen Schlag (Stapelsignatur) oder über den Arbeitstag verteilt (Komfortsignatur, mögl. mit Konnektor-Update PTV4+ oder höher).

Nach September 2020 nur noch G2

Für Apotheker:innen hat medisign ausschließlich eHBA der 2. Generation ausgegeben. Für die anderen Heilberufsgruppen wurde die Produktion der Vorläuferausweise bereits Ende Juli 2020 eingestellt. Ab Anfang September 2020 waren ausschließlich eArztausweise und eZahnarztausweise der 2. Generation bei medisign erhältlich. Anfang Juni 2021 folgte die Zulassung für die ePsychotherapeutenausweise der 2. Generation.

Nutzer der medisign Vorläuferausweise (eHBA der Generation 0 sowie ZOD-Karten) können auch innerhalb der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit zum eHBA G2 wechseln. Der neue Ausweis wird allerdings nicht automatisch an Bestandskunden ausgeliefert: Laut gematik-Vorgabe müssen diese den gesamten Antragsprozess für den eHBA G2 inkl. Identifizierung durchlaufen. Dies betrifft Ärzt:innen und Zahnärzt:innen sowie eine sehr geringe Zahl an Psychotherapeut:innen, die vor Ende Juli 2020 einen medisign eHBA beantragt hatten.

G2-Ausweise verfügen über CAN

Bei allen Ausweisen der 2. Generation (G2) befindet sich auf der Karten-Rückseite eine Zugangsnummer, die so genannte Card Access Number (CAN). Diese Zufallszahl besteht aus sechs Ziffern und wird für den kontaktlosen Einsatz des eHBA benötigt. Beim eArztausweis (eA) und ePsychotherapeutenausweis (ePtA) ist sie mittig rechts auf der Karte abgedruckt. Die Abbildung einer eA-Testkarte unten zeigt die Platzierung der (ausgegrauten) CAN links neben dem medisign-Logo.

Beim eZahnarztausweis (eZAA) der 2. Generation ist die CAN unten rechts über dem Datacode (sieht aus wie ein QR-Code und bildet gemeinsam dem Barcode links daneben die Ausweisnummer) zu finden. Beim eApothekerausweis (eApA) befindet sich die CAN auf der linken Kartenseite.

eHBA-Rückseite

eHBA-Rückseite

Versionsnummer als Hinweis

Zusätzlich verfügen die elektronischen Heilberufsausweise der 2. Generation über eine Versionsnummer, die auf der Karten-Rückseite abgebildet ist. Bei den Ausweisen der Generation 2.0. lautet diese 3.20. Die eHBA der Generation 2.1 tragen die Versionsnummer 10.21.

Bei den eArztausweisen ist die Versionsnummer über dem medisign Logo zu finden - in der Abbildung im oberen, rot umrandeten Kasten. Bei den ePtA befindet sich die Versionsnummer hingegen links an der oberen Kante und bei eZAA über dem Datacode unten rechts. Bei den eApothekerausweisen ist die Versionskennung nicht auf der Karte aufgedruckt.

Unterschied zwischen Generation 2.0 und 2.1

Inzwischen gibt es ein weiteres Release des eHBA: die Generation 2.1., kurz G2.1. Im Vergleich zu den Ausweisen der Generation 2.0 ist der Chip etwas kleiner, rechtecktig (statt quadratisch) und hat nur sieben Felder (statt 20 bei G2.0; s. Abbildung). Zudem verfügt der eHBA G2.1 neben RSA- auch über ECDSA-Zertifikate, basierend auf elliptischen Kurven.

Mit Blick auf die TI-Anwendungen verfügen beide Releases über dieselben Funktionen.

eHBA der Generation 2.0

eHBA der Generation 2.0

eHBA der Generation 2.1

eHBA der Generation 2.1

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Ein Großteil der Anfragen, die das medisign Kundencenter erreichen, bezieht sich auf den Bestellfortgang des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA). Den Status ihrer Bestellung können Antragsteller:innen online selbst nachverfolgen - jederzeit und ohne Wartezeiten in der telefonischen Hotline.

eHBA Beantragung - Ablehnung vermeiden

Der Bestellfortgang des eHBA ist über die beiden folgenden Wege online einseh- und nachverfolgbar:

1. eHBA Statusabruf

  • Bitte nutzen Sie den Link: www.ehba.de/statusabruf
  • Geben Sie bitte Ihre Antragsnummer sowie zur Sicherstellung Ihrer Identität Ihr Geburtsdatum an.
  • Der Bearbeitungsstatus wird in einem hellblau hinterlegten Feld angezeigt.
eHBA Statusabruf

eHBA Statusabruf - hier als Beispiel der Status "Zur Freigabe" (Ausschnitt)

2. medisign Kundenportal

  • Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Ihre bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse und das selbst gewählte Kennwort) ein: www.ehba.de/portal/?login=
  • Im Tab "Anträge und Bestellungen" finden Sie eine Übersicht aller Bestellungen und Anträge inkl. der jeweiligen Vorgangsnummer und dem Antragsstatus (s. rote Markierung im Screenshot).
  • Im Tab "Karten" sind die Signaturkarten aufgeführt, die sich bereits in Produktion befinden.
eHBA - Bestellstatus einsehen

Bestellübersicht mit Antragsstatus im medisign Kundenportal am Beispiel des ePtA (Ausschnitt)

Fünf Bearbeitungsstadien

Im Regelfall (wenn also keine Fehler, Nachfragen, Ablehnungen oder dergleichen vorliegen), durchläuft die eHBA-Antragsprüfung und -bearbeitung die folgenden Stadien. Sie finden diese Erklärungen auch direkt unter dem für Sie aktuell gültigen Antragsstatus - sowohl im eHBA Statusabruf als auch im medisign Kundenportal (hier als "Legende" hellblau hinterlegt; s. Screenshot oben).

1. Antrag in Bearbeitung (bitte ausdrucken):

  • Ihr Antrag ist noch nicht abgeschlossen.
  • Bitte vervollständigen Sie den Antrag. Achten Sie auf eventuelle Fehlermeldungen und Hinweise.
  • Wenn Ihre Angaben vollständig und korrekt sind, betätigen Sie bitte auf der letzten Antragsseite den Button "Jetzt verbindlich beantragen".
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie diesen an den gekennzeichneten Stellen.
  • Senden Sie uns die Unterlagen per Post zu. Nutzen Sie das Adressblatt, das den ausgedruckten Unterlagen beiliegt. Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Seite "Bitte beachten! So geht´s weiter:"

2. Bearbeitung beendet

  • Sie haben die Bearbeitung Ihres Kartenantrags bei medisign abgeschlossen.
  • Der ausgedruckte Antrag sollte sich auf dem Postweg zu uns befinden.
  • medisign wartet auf den Eingang des unterschriebenen Antrags und - sofern erforderlich - Ihre Identifikationsunterlagen (diese werden beim POSTIDENT-Verfahren elektronisch an uns übermittelt).
  • Sollte 21 Tage nach der Beendigung des Antragsbearbeitung die unterschriebene Ausfertigung Ihres Antrags bei medisign noch nicht eingegangen sein, werden Sie automatisch per E-Mail daran erinnert, den Antrag ggf. erneut auszudrucken, zu unterschreiben und an medisign zu senden. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail-Eingangspostfach und auch Ihren SPAM-Ordner.

3. Eingang Antragsunterlagen

  • medisign hat den Eingang Ihrer Antragsunterlagen registriert.
  • Ihr Antrag befindet sich nun in Prüfung. Sollten sich bei der Überprüfung Ihres Kartenantrags Fragen oder Auffälligkeiten ergeben, werden Sie per E-Mail kontaktiert. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail-Eingangspostfach und auch Ihren SPAM-Ordner.

4. Zur Freigabe

  • Ihr Antrag wurde durch medisign geprüft und befindet sich nun zur Freigabe bei Ihrer Kammer.

5. Freigegeben

  • Ihr Antrag wurde durch Ihre Kammer freigegeben und wird nach einer erneuten Prüfung an die Produktion übergeben.
  • Über die Fertigstellung und den Versand ihrer Karte werden sie per E-Mail informiert. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail Eingangspostfach und auch Ihren Spam Ordner.
  • Hinweis: Sobald ihre Karte produziert wurde, kann deren Status im Reiter Karten verfolgt werden.

Auf E-Mail-Benachrichtigungen achten

Kann ein eHBA-Antrag nicht weiter bearbeitet werden, zum Beispiel weil die Kopie der erforderlichen Meldebescheinigung fehlt oder die Qualität des verwendeten Lichtbilds nicht ausreicht, erhalten die Antragsteller:innen von medisign eine Benachrichtung der E-Mail (s. auch Punkt 3 oben). Sie werden gebeten, die entsprechenden Dokumente auf dem Postweg nachzureichen.

Muss medisign einen eHBA-Antrag aufgrund von Unstimmigkeiten ablehnen, etwa weil sich die Unterschriften im Antrag und/oder Ident-Formular von derjenigen auf dem Ausweisdokument  unterscheiden, werden die Antragsteller:innen ebenfalls per Mail informiert - verbunden mit der Bitte, einen neuen Antrag zu stellen.

Wichtig ist daher, regelmäßig das E-Mail-Eingangspostfach und auch den SPAM-Ordner zu überprüfen.

Katja Chalupka
 

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Bereits seit Anfang Oktober können sich Ärztinnen und Ärzte bei der Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) nicht mehr bei ihrer zuständigen Ärztekammer identifizieren lassen. Das KammerIdent-Verfahren wird inzwischen von keiner Kammer mehr angeboten und ist daher nicht länger im Online-Antrag auswählbar.

eHBA Beantragung - Ablehnung vermeiden

Als zugelassener Anbieter von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) ist medisign gesetzlich verpflichtet, bei allen Antragsteller:innen eine Identitätsfeststellung durchzuführen. Einige (Landes-)Ärztekammern, die ja Herausgeber der Ausweise sind, hatten ihren Mitglieder:innen zu diesem Zweck das KammerIdent-Verfahren angeboten.

Dabei hatten Kammer-Mitarbeitende die Identifizierung der antragstellenden Ärzt:innen übernommen. Gab es zuletzt nur noch eine einzige Ärztekammer, bei der KammerIdent möglich war, ist dieses Verfahren - wie bereits zuvor im zahnärztlichen Bereich - nun gänzlich eingestellt worden.

Identifizierung per POSTIDENT

Für Antragsteller:innen steht weiterhin das bewährte POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG zur Verfügung. Dabei werden sie in einer Postfiliale ihrer Wahl von Post-Mitarbeitenden kostenfrei anhand ihres Ausweisdokuments identifiziert. Die Identifizierungsdaten werden elektronisch ans medisign Trustcenter übermittelt.

Antragsteller:innen benötigen zum einen den POSTIDENT-Coupon, den sie mit den Antragsunterlagen ausgedruckt haben, zum anderen das bei der Antragstellung angegebene Ausweisdokument. Wird anstelle des Personalausweises der Reisepass genutzt, ist den schriftlichen Antragsunterlagen die Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels beizulegen. Wichtig: Die Identifizierung muss innerhalb von zwei Wochen nach der eHBA-Antragstellung erfolgen, da sonst der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit verliert.

Neu: VDA-Ident

Für den stationären Sektor bietet medisign jetzt ein weiteres Identifizierungsverfahren an: Klinikärzt:innen können sich hausintern durch zertifizierte Mitarbeitende (z. B. aus der Verwaltung) identifizieren lassen. Verschiedene Kliniken und Klinikverbünde setzen VDA-Ident bereits erfolgreich ein - mit dem Ziel, den eHBA-Antragsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Hinweis: Diese Vor-Ort-Identifizierung ist nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber am VDA-Ident-Verfahren teilnimmt.

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Immer wieder kommt es vor, dass Anwender:innen beim Versuch, die beiden PINs ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) zu aktivieren, durch Falscheingaben die Karte versehentlich sperren. Ebenso wird das selbst gewählte Freischaltkennwort häufig vergessen. Auch hier führt die mehrfache Falscheingabe zu einer Sperrung der Karte. Die Beantragung einer Austauschkarte kostet Zeit und verursacht Zusatzkosten.

eHBA Beantragung - Ablehnung vermeiden

Um den elektronischen Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) nutzen zu können, müssen Anwender:innen ihn aktivieren, d. h. die mitgelieferten Transport-PINs in persönliche PINs ändern. Zudem müssen sie den Ausweis im medisign Kundenportal freischalten.

Vorgaben des Anbieters beachten

Die Aktivierung erfolgt über das in der Praxis, Klinik oder Apotheke eingesetzte Primärsystem (PVS, KIS, Apothekensoftware) in Verbindung mit einem für die Telematikinfrastruktur zugelassenen Kartenlesegerät und eHealth-Konnektor. Das Problem: Die Reihenfolge der Transport-PIN-Eingabe variiert von System zu System: Mal wird die zuerst die Signatur-PIN abgefragt, mal die Karten-PIN. Zur Vorgehensweise und Eingabe-Reihenfolge sowie zu den PIN-Bezeichnungen kann nur der jeweilige Softwareanbieter Auskunft geben.

Es gibt so viele verschiedene Softwaresysteme, dass medisign in seinen Anleitungen nicht jede Variante abbilden kann. Die bei uns genannte Vorgehensweise wird zwar nach unserer Kenntnis von vielen Anbietern so umgesetzt, ist aber nur als Empfehlung zu verstehen. Deshalb ist es wichtig, sich an die Vorgaben des Softwareanbieters zu halten.

Im Zweifel Rücksprache halten

Zwei PINs müssen aktiviert werden: Die Signatur-PIN (PIN.QES) ist für die qualifizierte elektronische Signatur (kurz QES) erforderlich. Die Karten-PIN (PIN.CH) dient zum Ver- und Entschlüsseln der Nachrichten sowie den Zugriff auf die Daten der eGK. Das Ändern der Transport-PINs in persönliche PINs wird i.d.R. über das Softwaresystem initialisiert; die PIN-Eingabe erfolgt dann direkt über das Kartenlesegerät.

Im medisign Transport-PIN-Brief wird erst die Signatur-Transport-PIN (PIN.QES) genannt, dann die Karten-Transport-PIN (PIN.CH). Wenn das eingesetzte Softwaresystem bzw. der Kartenleser eine andere Eingabe-Reihenfolge verlangt, ist das nicht schlimm, denn beide PINs sind ja explizit und eindeutig gekennzeichnet. Verwendet der Softwareanbieter andere Begrifflichkeiten, z. B. "T-PIN.HBA" statt "Karten-Transport-PIN" (PIN.CH), sollten Anwender:innen bei Unsicherheit vor der Eingabe lieber erst mit diesem Rücksprache halten.

Die neu zu setzenden, persönlichen PINs sollten 6-8 Zeichen umfassen. Anwender:innen sollten Ziffernkombinationen wählen, die sie sich leicht merken können und die zugleich nicht zu leicht für Dritte zu erraten sind.

Nach Sperrung Austauschkarte beantragen

Für die Änderung der beiden Transport-PINs gibt es jeweils nur drei Versuche. Nach dreimaliger Falscheingabe ist die Karte unwiederbringlich gesperrt. Jetzt bleibt nur noch die Möglichkeit, in einem beschleunigten Verfahren einen neuen Ausweis, eine so genannte Austauschkarte, zu beantragen:

  • Loggen Sie sich in Ihr medisign Kundenkonto ein. Zum Login benötigen Sie die bei der Registrierung genutzte E-Mail-Adresse sowie das selbst gewählte Kennwort.
  • Klicken Sie im Tab "Karten" bei der betreffenden Karte auf den Button "Austauschkarte".
  • Alternativ können Sie den Button "Neue Karte beantragen" nutzen, der oben rechts im Portal angezeigt wird. Bitte wählen Sie hier die Option "Ich benötige eine Austauschkarte".
  • Sie werden zu einem vorbefüllten Kartenantrag geleitet. Die Antragsdaten wurden von Ihrer Erstkarte übernommen, so dass Sie nicht alles neu eingeben müssen.
  • Sie können lediglich das Freischalt- und das Sperrkennwort sowie die Zahlungsweise/Bankverbindung ändern.
  • Bitte senden Sie uns die ausgedruckten und unterschriebenen Antragsunterlagen als normale Briefsendung zu. Das Adressblatt finden Sie in den ausgedruckten Unterlagen.
  • Denken Sie bitte auch daran, dass innerhalb von zwei Wochen nach eHBA-Antragstellung im medisign Portal eine erneute Identifizierung erforderlich ist. Der POSTIDENT-Coupon, den Sie mit Ihren Antragsunterlagen ausgedruckt hatten, verliert sonst seine Gültigkeit.

Kosten für die Austauschkarte

Eine Austauschkarte ist innerhalb der ersten sechs Monate nach Produktion der Erstkarte bestellbar. Danach muss eine Ersatzkarte bestellt werden.

Die Austauschkarte wird gemäß Preisblatt berechnet; zudem fällt eine Tauschgebühr an. Mit dem abgeschlossenen Austauschkartenantrag werden der Vertrag und die zweijährige Mindestvertragslaufzeit der Erstkarte beendet. Nicht genutzte Monate des bereits bezahlten Vertragsjahres der Erstkarte werden dabei anteilig zurückerstattet.

Den eHBA freischalten

Mit der Freischaltung bestätigen Antragsteller:innen gegenüber medisign, dass sie ihren Heilberufsausweis erhalten haben und die Transport-PINs erfolgreich in persönliche PINs ändern konnten. Zudem werden die Zertifikate des eHBA im Statusdienst veröffentlicht. Erst nach diesem Schritt ist der Ausweis einsatzbereit. Um den eHBA freizuschalten, ist zum einen der Freischaltungscode erforderlich, der im Transport-PIN-Brief zu finden ist. Zum anderen wird das Freischaltkennwort benötigt, das die Antragsteller:innen im eHBA-Antrag selbst vergeben hatten.

Einige Softwareanbieter empfehlen, den eHBA zuerst freizuschalten und dann zu aktivieren. Das Argument: Weil ohne Freischaltung die Zertifikate ja noch nicht in der TI bekannt sind, werden sie nach der PIN-Änderung als "unbekannt" angezeigt. Dies könnte zur Verunsicherung der Anwender:innen führen.

Die Empfehlung von medisign lautet dagegen, den eHBA erst freizuschalten, nachdem die Transport-PINs erfolgreich in persönliche PINs geändert werden konnten. Denn wenn die Aktivierung aus den o.g. Gründen nicht klappt, würden die Zertifikate eines gesperrten Ausweises im Statusdienst veröffentlicht - und es gäbe dann keine Möglichkeit mehr, im vereinfachten Prozess eine Austauschkarte zu bestellen. Im Zweifel sollten Anwender:innen Rücksprache mit ihrem Anbieter halten.

So funktioniert die Freischaltung:

Antragsteller:innen sollten mit der Freischaltung auf jeden Fall so lange warten, bis sie sowohl den Brief mit dem eHBA als auch den Transport-PIN-Brief von medisign erhalten haben. Aus Sicherheitsgründen werden diese getrennt und mit zeitlichem Versatz versendet. So funktioniert die Freischaltung:

  • Loggen Sie sich in Ihr medisign Kundenkonto ein. Zum Login benötigen Sie die bei der Registrierung genutzte E-Mail-Adresse sowie das selbst gewählte Kennwort.
  • Wählen Sie bitte den Tab "Karten".
  • Sie sehen eine Übersicht Ihrer medisign Karten. Klicken Sie bei der relevanten Karte auf den grünen Button "Freischalten".
  • Geben Sie in der Dialogbox das bei der Antragstellung selbst gewählte Freischaltkennwort und den Freischaltungscode ein.
  • Klicken Sie auf "Karte freischalten".

Freischaltkennwort vergessen?

Das persönliche Freischaltkennwort ist leider nicht reproduzierbar. Das bedeutet, dass es sich nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern lässt. Nach fünf Falscheingaben wird der Ausweis gesperrt und es muss eine Austauschkarte beantragt werden (s. o.).

Unsere Tipps:

  • Falls Sie sich das Freischaltkennwort nicht notiert bzw. es vergessen haben, finden Sie als Merkhilfe das erste und das letzte Zeichen Ihres Freischaltkennworts später in Ihrer Antragskopie wieder.
  • Sie haben bei der Antragstellung die Möglichkeit, als Erinnerungshilfe einen Hinweis für das Freischaltkennwort festzulegen, den Sie später (im Rahmen der Freischaltung) per Mail abrufen können.
  • Das Freischaltkennwort, das Sie festgelegt hatten, muss gemäß Vorgabe aus einem einzelnen Wort bestehen und mindestens 8 Zeichen lang sein.
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Um digitale AU-Bescheinigungen zu unterzeichnen, ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich. Wer den Ausweis bereits bestellt, aber noch nicht erhalten hat, kann übergangsweise den Praxisausweis (SMC-B) für die Signatur nutzen. Eine fristgerechte Umstellung auf die eAU ist dann trotzdem bereits möglich.

medisign SMC-B Laptop

Übergangsregelung für die eAU

Praxen sind künftig gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patient:innen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Sind sie bis zum Start der eAU am 1. Oktober 2021 noch nicht mit der notwendigen Technik ausgestattet, gilt eine Übergangsregelung, auf die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) geeinigt hatten.

Noch bis zu 31. Dezember 2021 können Praxen das alte Verfahren anwenden und den "gelben Schein" (Muster 1) nutzen. Auch in punkto Signatur gibt es eine Übergangslösung, so dass auch ohne eHBA bereits auf die eAU umgestellt werden kann.

Längere eHBA-Lieferzeiten

Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen benötigen (Zahn-)Ärzt:innen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Wer bereits einen eHBA bestellt, jedoch noch nicht erhalten hat, kann übergangsweise die SMC-B zum Unterschreiben nutzen. Über eine SMC-B verfügen alle an die TI angeschlossenen Praxen.

Aufgrund des sehr hohen eHBA-Bestellaufkommens in den verschiedenen Heilberufsgruppen - neben (Zahn-)Ärzt:innen auch Psychotherapeut:innen und Apotheker:innen - kommt es bei medisign aktuell zu längeren Lieferzeiten. Dank der Übergangsregelung müssen sich eHBA-Antragsteller:innen keine Sorgen machen, wenn sie zum eAU-Start noch keinen Ausweis erhalten haben.

Update vom 20.07.2022:

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Praxen die elektronisch signierten eAU-Bescheinigungen über den sicheren E-Mail-Dienst KIM an die Krankenkassen versenden. Mehr erfahren (Weiterleitung zu dgn.de) >

Zum Einsatz des eHBA schreibt die KBV aktuell auf ihrer Seite: "Wenn der eHBA wegen technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in der Verantwortung des Arztes oder der Ärztin liegen, nicht genutzt werden kann, darf mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert werden." (Quelle: www.kbv.de/html/e-au.php >)

Inzwischen ist bereits ein Großteil der niedergelassenen Ärzt:innen mit einem eHBA ausgestattet. Bei medisign gibt es aktuell keine längeren Lieferzeiten.

Technische Ausstattung für die eAU

Trotz Übergangsregelung ist es ratsam, die Praxis zügig auf die eAU vorzubereiten. Als technische Ausstattung ist neben dem eHBA* mindestens ein TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor) erforderlich. Um die Komfortsignatur nutzen zu können, empfiehlt die KBV einen PTV4+-Konnektor, den inzwischen alle drei Konnektor-Anbieter bereitstellen. Außerdem sei ein PVS-Update erforderlich, um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können.

Damit Praxen die Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln können, benötigen sie den E-Mail-Fachdienst KIM ("Kommunikation im Medizinwesen"). Laut KBV gibt es derzeit 34 von der gematik zugelassene Anbieter. Dazu zählt auch der medisign-Gesellschafter Deutsches Gesundheitsnetz (DGN). Der Dienst DGN KIM wird in Kooperation mit zehn verschiedenen Praxissoftware-Herstellern angeboten, u. a. InterData Praxiscomputer GmbH (mit dem PVS InterARZT), Frey ADV GmbH (QUINCY), S3 Praxiscomputer GmbH (S3) und INDAMED GmbH (MEDICAL OFFICE). Die Bestellung erfolgt direkt beim Anbieter.

Hinweis für Inhaber:innen von Vorläuferausweisen

Update vom 4.10.21: Nach Informationen der gematik lassen sich die qualifizierten Signaturen der eAU-Bescheinigungen, die mit medisign Vorläuferausweisen (eHBA und ZOD-Karten der Generation 0; Lieferung vor Ende 07/20) erzeugt wurden, aktuell nicht elektronisch prüfen. "Aus Sicht von medisign ist es sehr bedauerlich, dass die TI-Anwendungen die Vorläuferausweise bis dato noch nicht unterstützen", sagt medisign-Geschäftsführer Armin Flender. "Grund hierfür ist ein konfiguratorisches Problem, für das medisign nicht verantwortlich zeichnet. Auch mit Blick auf das bald startende eRezept hoffen wir, dass die gematik rasch zu einer Lösung gelangt und sind auch weiterhin gern bereit, hierbei Unterstützung zu leisten."

Bereits seit medisign im vergangenen Jahr als Anbieter des eHBA G2 zugelassen wurde, haben Inhaber:innen von Vorläuferausweisen die Möglichkeit, zum eHBA der aktuellen Generation zu wechseln - unabhängig von der Restlaufzeit der bisherigen Karte. Gemäß den Vorgaben der gematik müssen sie dabei allerdings den gesamten Antragsprozess für den eHBA G2 durchlaufen. Der neue Ausweis wird also nicht automatisch an die Bestandskund:innen ausgeliefert. Aufgrund des hohen Bestellaufkommens muss aktuell zudem mit längeren Lieferzeiten gerechnet werden. Übergangsweise können auch die Inhaber:innen von Vorläuferausweisen die AU-Bescheinigungen alternativ mit Hilfe der SMC-B signieren.

Mehr erfahren:

Quellen & weitere Informationen

 

* Alle Ausweisgenerationen von medisign unterstützen die komfortable und zeitsparende Stapelsignatur. Diese Funktion ist bei den Vorläuferausweisen (Generation 0) allerdings nicht in Verbindung mit einem eHealth-Konnektor nutzbar, so dass mit diesen Ausweisen nur Einzelsignaturen möglich sind. Die eHBA der 2. Generation (G2) hingegen ermöglichen es, im Zusammenspiel mit dem eHealth-Konnektor mit einer einzigen PIN-Eingabe bis zu 254 Dokumente auf einen Schlag zu signieren.

 

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