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Praxisausweis SMC-B

SMC-B für Gesundheitsberufe (eGBR)

Ein wichtiger Baustein, um Angehörige der Gesundheitsberufe an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden, ist die "Secure Module Card – Betriebsstätte" (SMC-B), auch elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis genannt.

Sie haben bereits eine Vorgangsnummer des eGBR erhalten? Bitte melden Sie sich bei uns:

vertrieb@medisign.de

SMC-B für die Telematikinfrastruktur

Schon bald bei medisign erhältlich

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Leistungserbringer:innen im Gesundheitswesen miteinander vernetzen. Für die Anbindung von Praxen und Institutionen an die TI ist ein elektronischer Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) erforderlich.

Herausgeber der SMC-B für Gesundheitsberufe ohne eigene Kammer ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). In dessen Auftrag wird medisign als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) künftig SMC-B für Hebammen, Physiotherapeut:innen, Pflegefachleute sowie Gesundheits-, (Kinder-)Kranken- und Altenpfleger:innen produzieren. Die Ausgabe startet voraussichtlich im 2. Quartal 2023.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung: Bereits seit 2004 produzieren wir elektronische Signaturkarten für Heilberufsangehörige und zählen zu den führenden Anbietern für qualifizierte eSignatur im deutschen Gesundheitswesen.

medisign SMC-B Telematikinfrastruktur

Einfach. Flexibel. Immer günstig.

Wählen Sie aus unseren beiden Zahlungsoptionen

23,25 € pro Quartal

inklusive Mehrwertsteuer
24 Monate Mindestvertragslaufzeit

Jetzt vorregistrieren: SMC-B für Gesundheitsberufe (eGBR)

Wir informieren Sie unverbindlich zum Ausgabe-Start.

In Kürze werden wir im Auftrag des eGBR auch Praxis- bzw. Institutionsausweise (SMC-B) produzieren. Gerne informieren wir Sie, sobald die Karten für Hebammen, Physiotherapeut:innen, Pflegefachleute sowie Gesundheits-, (Kinder-)Kranken- und Altenpfleger:innen bei uns erhältlich ist. Bitte füllen Sie hierzu das folgende Formular aus.

Dies ist eine unverbindliche Interessensbekundung und keine Vorab-Bestellung von medisign SMC-B.

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Meine Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe an unberechtigte Dritte. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Dies kann ich über folgende Kanäle tun: elektronisch über einen Abmeldelink im jeweiligen Newsletter, per E-Mail an: newsletter@medisign.de oder postalisch an: medisign GmbH, Richard-Oskar-Mattern-Str. 6, 40547 Düsseldorf. Es gilt die Datenschutzerklärung der medisign GmbH, die auch weitere Informationen über Möglichkeiten zur Berichtigung, Löschung und Sperrung meiner Daten beinhaltet.

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Erst den eHBA bestellen

Im Auftrag des eGBR bieten wir in auch elektronische Heilberufsausweise (eHBA) für die nicht-verkammerten Gesundheitsberufe an.

Hinweis: Haben Sie bereits einen eHBA? Laut eGBR dürfen SMC-B nur an Institutionen ausgegeben werden, denen eine Person mit eHBA zugeordnet werden kann.

Ihre Vorteile

Gute Gründe für die medisign SMC-B

Zutritt zur Telematikinfrastuktur

Nur mit der SMC-B kann sich Ihre Praxis/Institution gegenüber den Diensten der TI authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.

Kostendeckender Vorteilspreis

Die mit dem GKV-Spitzenverband vereinbarte SMC-B-Betriebskostenpauschale deckt die Kosten für den medisign Praxisausweis komplett ab.

Geschützte Patientendaten

Mit der SMC-B kann Ihr Praxispersonal Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen und Anwendungen wie das VSDM nutzen.

Größtmögliche Flexibilität

Bei uns ist die SMC-B wahlweise für 23,25 € pro Quartal oder 92,00 € pro Jahr erhältlich (jeweils inkl. MwSt.).

Mit allen Anbietern nutzbar

Der elektronische Praxisausweis von medisign lässt sich hersteller- und anbieterunabhängig in der Telematikinfrastruktur einsetzen.

Fragen & Antworten

Was ist eine SMC-B?

SMC-B steht für „Security Module Card – Betriebsstätte“. Elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis sowie elektronische Praxis- oder Institutionskarte sind alle synonyme Begriffe für eine Smart Card, die zur Authentisierung einer Betriebsstätte (Praxis, Klinik oder Apotheke) gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) dient.

Bei Praxen wird die Karte meist Praxisausweis genannt, bei Apotheken nennt sie sich „SMC-B für Apotheken.“ Sie ist der zentrale Baustein der TI, denn mit ihr:

  • weisen sich Betriebsstätten als berechtigte Teilnehmer aus.
  • kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
  • können Praxen/Apotheken auf Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zugreifen.
  • können Praxen/Apotheken Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen.

Mehr erfahren >

Wer braucht eine SMC-B?

Eine SMC-B benötigen Praxen, Apotheken und Kliniken, um sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Karte ist ein elementarer Bestandteil der Hardware-Ausstattung, die jede Betriebsstätte für die TI-Anbindung anschaffen muss (u. a. Konnektor, Kartenlesegerät).

Zum Hintergrund: Das E-Health-Gesetz verpflichtet die Leistungserbringer, die Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) künftig online abzugleichen und zu aktualisieren. Bis zum 30. Juni 2019 sollten zu diesem Zweck alle Praxen an die TI angeschlossen werden und das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als erste Anwendung durchführen können. Ist ein Vertragsarzt dazu nicht in der Lage, wird ihm laut Gesetz das Honorar pauschal um ein Prozent gekürzt. Das das im Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossene „Digitale Versorgung“-Gesetz, das im Januar 2020 in Kraft treten soll, sieht eine Erhöhung der Sanktionierung auf 2,5 Prozent ab März 2020 vor.

Apotheken sollen sich laut „Digitale Versorgung“-Gesetz bis September 2020 und Krankenhäuser bis März 2021 an die TI anbinden.

Was wird mit der SMC-B gemacht?

Die SMC-B wird in ein E-Health-Kartenterminal (Kartenlesegerät) gesteckt, das mit dem Konnektor verbunden ist. Sie ist damit für alle nötigen Einsatzzwecke für den Konnektor verfügbar.

Funktionen im Einzelnen:

  • Authentifikation: Im Gegensatz zur eGK oder dem eHBA weist die SMC-B nicht die Identität einer Person, sondern einer Institution bzw. Betriebsstätte nach und sichert           die Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) ab.
  • Signatur: Die Karte enthält ein Zertifikat für die Signatur von Nachrichten, die von dieser Institution versendet werden.
  • Verschlüsselung: Die SMC-B enthält ein Zertifikat, mit dem die Institution Nachrichten ver- bzw. entschlüsseln kann.
  • Zugriff auf TI und eGK: Die SMC-B enthält ein Zertifikat, mit dem das Praxis-/Apothekenpersonal auf die Patientendaten der eGK und Anwendungen wie             das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zugreifen kann.
Wie viele SMC-B benötige ich?

Pro Betriebsstätte (BSNR bzw. Apothekennr.) benötigen Sie mindestens eine SMC-B, damit Sie von überall auf die TI zugreifen und die Patientendaten auf der eGK auslesen bzw. künftig auf Rezeptinformationen zugreifen können.

Hinweis für Praxen: Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät im Einsatz haben, benötigen Sie hierfür einen zusätzlichen Praxisausweis, um auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen zu können. Die Kosten für diese zusätzliche SMC-B werden erstattet, sofern der Praxis laut Finanzierungsvereinbarung die Pauschale für ein mobiles Kartenterminal zusteht.

Sollten Sie nicht wissen, wie viele SMC-B Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV, KZV bzw. Apothekerkammer.

Benötigt die Nebenbetriebsstätte einer Praxis eine eigene SMC-B?

Wird in der Nebenbetriebsstätte ein eigenes Kartenlesegerät eingesetzt, ist dort auch eine eigene SMC-B nötig – auch wenn insgesamt nur ein Konnektor in Betrieb und die Nebenbetriebsstätte per VPN an die Hauptbetriebsstätte angebunden ist.

Sollten Sie nicht wissen, wie viele Praxisausweise Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV/KZV.

Was kostet die SMC-B für Praxen?
  • Option A: medisign Praxisausweis/SMC-B mit quartalsweiser Abrechnung: 23,25 Euro pro Quartal (Berechnung im 3-Monats-Rhythmus)
  • Option B: medisign Praxisausweis/SMC-B mit jährlicher Abrechnung: 92,00 Euro pro Jahr

Die Modalitäten können Sie im letzten Schritt der SMC-B-Beantragung unter „Zusammenfassung und Bestellung“ wählen.

Die Beträge beinhalten jeweils bereits die Mehrwertsteuer. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.

Welche technische Laufzeit hat die SMC-B?

Unabhängig von der Vertragslaufzeit werden die SMC-B mit einer technischen Laufzeit von fünf Jahren ausgestellt. Sollte ein vorzeitiger Austausch der SMC-B notwendig werden, z. B. durch das Gültigkeitsende der verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen, wird medisign frühzeitig darüber informieren.

Über medisign

Spezialist für Heilberufe

medisign ist einer der führenden Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturkarten im Gesundheitswesen.

Langjährige Erfahrung

Bereits seit 2004 am Markt, hat medisign aktuell über 250.000 elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und SMC-B im Bestand.

100% Service-Garantie

Fragen, Wünsche, technische Probleme? Unser geschulter Kundenservice steht Ihnen stets beratend zur Seite.

Investition in die Zukunft

Die Zukunft ist digital: Papierlose Prozesse sparen wertvolle Ressourcen, Zeit und Geld. medisign hilft Ihnen dabei.

Über medisign

Spezialist für Heilberufe

medisign ist einer der führenden Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturkarten im Gesundheitswesen.

Langjährige Erfahrung

Bereits seit 2004 am Markt, hat medisign aktuell über 250.000 elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und SMC-B im Bestand.

100% Service-Garantie

Fragen, Wünsche, technische Probleme? Unser geschulter Kundenservice steht Ihnen stets beratend zur Seite.

Investition in die Zukunft

Die Zukunft ist digital: Papierlose Prozesse sparen wertvolle Ressourcen, Zeit und Geld. medisign hilft Ihnen dabei.