
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
Bestellen Sie Ihren Praxis- oder Institutionsausweis bei medisign, um Ihre Praxis bzw. Apotheke an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden – sicher, simpel, systemübergreifend.
Bitte wählen Sie Ihre Berufsgruppe für weitere Informationen
Der medisign Praxisausweis ist von der gematik und der KBV für die TI zugelassen.
Der medisign Praxisausweis ist von der gematik und der KZBV für die TI zugelassen.
Der medisign Praxisausweis ist von der gematik und der KBV für die TI zugelassen.
Da wir unsere Produktion auf eine neue Kartengeneration umstellen, kommt es aktuell leider zu Lieferverzögerungen.
Das neue Karten-Release ist voraussichtlich ab Ende Januar bei uns erhältlich. Wir danken für Ihr Verständnis.
Gute Gründe für die medisign SMC-B
Nur mit der SMC-B kann sich Ihre Praxis/Apotheke gegenüber den Diensten der TI authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Die Kosten für die medisign SMC-B werden durch die Förderpauschalen für Praxen und Apotheken vollständig bzw. weitgehend abgedeckt.
Mit der SMC-B kann Ihr Personal Patientendaten auf der eGK auslesen und Anwendungen wie VSDM oder künftig den eMedikationsplan nutzen.
Bei uns ist die SMC-B wahlweise zum Quartals- oder Jahrespreis erhältlich (jeweils inkl. Mehrwertsteuer).
Die medisign SMC-B für Praxen und Apotheken lässt sich hersteller- und anbieterunabhängig in der Telematikinfrastruktur einsetzen.
Bei uns erhalten Sie zudem den elektronischen Heilberufsausweis, mit dem Sie digitale Dokumente rechtsgültig signieren können.
Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Praxisgemeinschaften – sie alle vertrauen den digitalen Lösungen von medisign.
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
SMC-B steht für „Security Module Card – Betriebsstätte“. Elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis sowie elektronische Praxis- oder Institutionskarte sind alle synonyme Begriffe für eine Smart Card, die zur Authentisierung einer Betriebsstätte (Praxis, Klinik oder Apotheke) gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) dient.
Bei Praxen wird die Karte meist Praxisausweis genannt, bei Apotheken nennt sie sich „SMC-B für Apotheken.“ Sie ist der zentrale Baustein der TI, denn mit ihr:
Eine SMC-B benötigen Praxen, Apotheken und Kliniken, um sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Karte ist ein elementarer Bestandteil der Hardware-Ausstattung, die jede Betriebsstätte für die TI-Anbindung anschaffen muss (u. a. Konnektor, Kartenlesegerät).
Zum Hintergrund: Das E-Health-Gesetz verpflichtet die Leistungserbringer, die Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) künftig online abzugleichen und zu aktualisieren. Bis zum 30. Juni 2019 sollten zu diesem Zweck alle Praxen an die TI angeschlossen werden und das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als erste Anwendung durchführen können. Ist ein Vertragsarzt dazu nicht in der Lage, wird ihm laut Gesetz das Honorar pauschal um ein Prozent gekürzt. Das das im Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossene „Digitale Versorgung“-Gesetz, das im Januar 2020 in Kraft treten soll, sieht eine Erhöhung der Sanktionierung auf 2,5 Prozent ab März 2020 vor.
Apotheken sollen sich laut „Digitale Versorgung“-Gesetz bis September 2020 und Krankenhäuser bis März 2021 an die TI anbinden.
Die SMC-B wird in ein E-Health-Kartenterminal (Kartenlesegerät) gesteckt, das mit dem Konnektor verbunden ist. Sie ist damit für alle nötigen Einsatzzwecke für den Konnektor verfügbar.
Funktionen im Einzelnen:
Pro Betriebsstätte (BSNR bzw. Apothekennr.) benötigen Sie mindestens eine SMC-B, damit Sie von überall auf die TI zugreifen und die Patientendaten auf der eGK auslesen bzw. künftig auf Rezeptinformationen zugreifen können.
Hinweis für Praxen: Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät im Einsatz haben, benötigen Sie hierfür einen zusätzlichen Praxisausweis, um auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen zu können. Die Kosten für diese zusätzliche SMC-B werden erstattet, sofern der Praxis laut Finanzierungsvereinbarung die Pauschale für ein mobiles Kartenterminal zusteht.
Sollten Sie nicht wissen, wie viele SMC-B Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV, KZV bzw. Apothekerkammer.
Wird in der Nebenbetriebsstätte ein eigenes Kartenlesegerät eingesetzt, ist dort auch eine eigene SMC-B nötig – auch wenn insgesamt nur ein Konnektor in Betrieb und die Nebenbetriebsstätte per VPN an die Hauptbetriebsstätte angebunden ist.
Sollten Sie nicht wissen, wie viele Praxisausweise Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV/KZV.
Die Modalitäten können Sie im letzten Schritt der SMC-B-Beantragung unter „Zusammenfassung und Bestellung“ wählen.
Die Beträge beinhalten jeweils bereits die Mehrwertsteuer. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Unabhängig von der Vertragslaufzeit werden die SMC-B mit einer technischen Laufzeit von fünf Jahren ausgestellt. Sollte ein vorzeitiger Austausch der SMC-B notwendig werden, z. B. durch das Gültigkeitsende der verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen, wird medisign frühzeitig darüber informieren.
medisign ist einer der führenden Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturkarten im Gesundheitswesen.
Bereits seit 2004 am Markt, hat medisign aktuell über 240.000 elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und SMC-B im Bestand.
Fragen, Wünsche, technische Probleme? Unser geschulter Kundenservice steht Ihnen stets beratend zur Seite.
Die Zukunft ist digital: Papierlose Prozesse sparen wertvolle Ressourcen, Zeit und Geld. medisign hilft Ihnen dabei.
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