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medisign eGBR

Jetzt erhältlich

medisign eHBA und SMC-B für Gesundheitsberufe (eGBR)
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Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) sowie Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) des eGBR für Hebammen, Physiotherapeut:innen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger:innen sowie Altenpfleger:innen.

medisign eHBA

medisign eHBA

Papierlos, effizient & kostensparend
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Anwendungen wie der eArztbrief und digitale Laboraufträge vereinfachen die Praxisverwaltung. Denn papierlose Prozesse sparen wertvolle Ressourcen, Zeit und Geld.

medisign SMC-B

BESTELLEN SIE JETZT IHRE SMC-B BEI MEDISIGN

Sicherer Zutritt zur Telematikinfrastruktur
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Mit dem elektronischen Praxis- oder Institutionsausweis (kurz: SMC-B) authentisiert sich Ihre Praxis bzw. Apotheke gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI).

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medisign auf der DMEA 2023

Gemeinsam mit unserem Partner DGN freuen wir uns auf den persönlichen Austausch mit Ihnen auf der DMEA in Berlin! Herzlich willkommen an unserem Messestand:

Messe Berlin, Halle 2.2, Stand B-103

DMEA-Stand

Wir freuen uns sehr, das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) zu Gast an unserem Stand zu haben!

Das eGBR ist Herausgeber der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und Institutionsausweise (SMC-B) für die nicht-verkammerten Gesundheitsberufe, z. B. für Hebammen und Pflegekräfte. Als zugelassener Vertrauensdiensteanbieter produziert medisign eHBA sowie in Kürze auch SMC-B im Auftrag des eGBR.

Interessent:innen können sich vor Ort beim eGBR über die Ausweise und das Antragsverfahren informieren.

Hinweis (Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay)

Wichtiger Hinweis: Störung bei Freischaltung & Sperrung unserer Karten

Aktuell  kommt es leider zu Problemen bei der Freischaltung von eHBA und SMC-B im medisign Kundenkonto. Darüber hinaus lassen sich SMC-B im Kundenkonto nicht sperren. Eine telefonische oder schriftliche Kartensperrung ist jedoch weiterhin möglich. So funktioniert's >

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Behebung der Störung und bitten um Ihr Verständnis.

Wartung

Wartungsarbeiten an den Antragsportalen

Zur Verbesserung unserer Services führen wir am Montag, den 03.04.2023 in der Zeit von 07:00 bis ca. 09:00 Uhr Wartungsarbeiten durch.

In dieser Zeit werden das eHBA- und das SMC-B-Antragsportal unter www.ehba.de bzw. www.smc-b.de nicht zur Verfügung stehen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Eine Karte, viele Möglichkeiten – der elektronische Heilberufsausweis

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) von medisign sind Sie startklar für das vernetzte Gesundheitswesen und die qualifizierte eSignatur. Ihr eHBA ist die sichere Zutrittskarte zu den Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur.

eHBA-Vorläuferausweise: Jetzt zur neuen Generation wechseln!

Bequeme Komfortsignatur, aktuellste Sicherheitsstandards - tauschen Sie Ihren Vorläuferausweis (Generation 0) bzw. Ihre ZOD-Karte jetzt gegen einen eHBA der Generation 2.1 ein. Mit dem Wechsel zum neuen Release wird selbstverständlich Ihr bisheriger Kartenvertrag kostenfrei beendet - auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit.

SMC-B: Ihr Zugang zur Telematikinfrastruktur

Die Security Module Card-Betriebsstätte, auch Praxis- oder Institutionsausweis genannt, ist der zentrale Baustein der Telematikinfrastruktur. Nur mit ihr kann sich Ihre Praxis oder Apotheke an der TI authentifizieren und deren Anwendungen nutzen.

Aktuelles von medisign

Hier erfahren Sie mehr: Alle Neuigkeiten

Zum Unternehmen

Mit über 250.000 ausgegebenen elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) sowie Praxis- und Institutionsausweisen (SMC-B) zählt medisign zu den führenden Signaturkarten-Anbietern im deutschen Gesundheitswesen. Das Anwendungsspektrum des eHBA reicht von der Online-Abrechnung über die digitale Laborbeauftragung bis hin zu den Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Die Security Module Card-Betriebsstätte (kurz SMC-B) dient Praxen und Apotheken dazu, sich an die TI anzubinden.

Über medisign

Spezialist für Heilberufe

medisign ist einer der führenden Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturkarten im Gesundheitswesen.

Langjährige Erfahrung

Bereits seit 2004 am Markt, hat medisign aktuell über 250.000 elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und SMC-B im Bestand.

100% Service-Garantie

Fragen, Wünsche, technische Probleme? Unser geschulter Kundenservice steht Ihnen stets beratend zur Seite.

Investition in die Zukunft

Die Zukunft ist digital: Papierlose Prozesse sparen wertvolle Ressourcen, Zeit und Geld. medisign hilft Ihnen dabei.

Das sagen unsere Kunden über medisign:

Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Praxisgemeinschaften – sie alle vertrauen den digitalen Lösungen von medisign.

Testimonial 1
Martina Musterfrau
„Die Bestellung war unkompliziert und die Karte nach wenigen Tagen in meiner Praxis.“

Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald

Testimonial 2
Martina Musterfrau
„Die Installation meiner SMC-B Karte konnte ich ganz einfach selbst vornehmen – auch ohne IT-Kenntnisse“

Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald

Testimonial 3
Martina Musterfrau
„Der medisign-Support ist gut erreichbar und hat mein Anliegen innerhalb von Minuten bearbeitet.“

Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald

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Nach erfolgreicher Zulassung bietet medisign nun auch Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) für Leistungserbringer-Institutionen an, die über keine eigenen Körperschaften verfügen. Im Auftrag des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) werden zunächst Betriebsstätten der Geburtshilfe, Physiotherapie sowie der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege ausgestattet.

 

Ein zentraler Baustein, damit sich Praxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und weitere Institutionen des Gesundheitswesens an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden können, ist die "Secure Module Card – Betriebsstätte" (SMC-B), auch elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis genannt.

Nur mit der SMC-B können sich Praxen oder Institutionen als berechtigte Teilnehmer authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen. Der Ausweis ist erforderlich, um Patient:innendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen und auf die medizinischen Fachanwendungen der TI zugreifen zu können.

Kartenproduktion im Auftrag des eGBR

Für Heilberufsangehörige und Leistungserbringer-Institutionen, die über keine eigenen Körperschaften verfügen, übernimmt das bei der Bezirksregierung in Münster (NRW) angesiedelte elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) die Ausgabe der SMC-B sowie der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA). Produziert werden die Ausweise von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign.

Die ersten Institutionen, die vom eGBR mit SMC-B versorgt werden, sind:

  • Betriebsstätten der Geburtshilfe
  • Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
  • Betriebsstätten der Physiotherapie

Weitere Institutionen folgen.

Erst einen eHBA bestellen

Gemäß § 340 Abs. 5 SGB V dürfen Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) nur an Institutionen ausgegeben werden, denen eine Person zugeordnet werden kann, die über einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) verfügt. Diese personenbezogenen Ausweise im Scheckkartenformat sind ebenfalls bei medisign erhältlich.

Bereits seit Januar 2023 ist medisign zugelassen, Physiotherapeut:innen, Hebammen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger:innen sowie Altenpfleger:innen im Auftrag des eGBR mit eHBA auszustatten.

Ab sofort steht bei medisign ein neues Verfahren für die Identifizierung von eHBA- und SMC-B-Antragsteller:innen bereit: POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion. Damit ist es möglich, sich über die NFC-Funktion des Smartphones (Android/iOS) schnell, einfach und bequem von zuhause oder unterwegs zu legitimieren. Benötigt wird ein deutscher Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion

Als Kartenanbieter ist medisign gesetzlich verpflichtet, die Identität aller Antragstellenden zu überprüfen. Dies gilt sowohl für elektronische Heilberufs- als auch für Praxis- und Institutionsausweise (eHBA und SMC-B). Wer einen neuen Personalausweis (nPA) besitzt und die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet hat, kann sich den Weg in die Postfiliale ersparen und medienbruchfrei per Smartphone identifizieren lassen. Der Online-POSTIDENT-Service der Deutschen Post ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sowie konform mit dem Geldwäsche- und dem Telekommunikationsgesetz.

POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion - das benötigen Sie:

  • kostenlose POSTIDENT-App für Android bzw. Apple Smartphones (erhältlich im jeweiligen App Store)
  • aktiviertes NFC (Near Field Communication) des Smartphones
  • deutscher Personalausweis (Ausstellungsdatum nach dem 01.03.2013)
  • 6-stellige PIN der eID-Funktion; alternativ kann die 5-stellige Transport-PIN im Identifizierungsprozess genutzt werden, um die 6-stellige PIN in der POSTIDENT-App zu setzen
  • stabile Internetverbindung

Online-Ausweisfunktion aktiviert?

Damit Sie sich online ausweisen können, muss die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert sein. Dies ist automatisch der Fall, wenn Ihr Ausweis nach Juli 2017 ausgestellt wurde. Alternativ können Sie die Funktion "Gerät und Ausweis prüfen" in der AusweisApp2 > auf Ihrem Smartphone nutzen. Ein grüner Haken bei "Online-Ausweisfunktion aktiviert" zeigt ein positives Prüfergebnis an. Weiterhin können Sie im für Sie zuständigen Bürgeramt überprüfen, ob die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises aktiviert ist.

PIN verlegt oder vergessen?

Falls Sie Ihren PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion verloren haben bzw. Ihre PIN nicht mehr wissen, können Sie online einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Er wird an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt und enthält einen Aktivierungscode, einen QR-Code sowie eine neue PIN. Diesen konstenlosen Service finden Sie hier:

www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de >

Weitere Ident-Verfahren

Selbstverständlich ist für eHBA- und SMC-B-Antragsteller:innen das herkömmliche POSTIDENT, d. h. die persönliche Identifizierung in einer Postfiliale, auch weiterhin möglich.

So funktioniert's:

  • Suchen Sie hierzu bitte mit Ihrem gültigen Ausweisdokument – das Sie auch im Antrag angegeben haben – sowie mit dem POSTIDENT-Coupon, den sie mit Ihren Antragsunterlagen ausgedruckt haben, eine Filiale Ihrer Wahl auf. Ihre Identifikationsdaten werden dann digital an uns übermittelt.
  • Bitte beachten Sie, dass der POSTIDENT-Coupon nur 14 Tage gültig ist. Sie müssen sich also innerhalb von 14 Tagen nach der eHBA-/SMC-B-Antragstellung identifizieren lassen.
  • Bei Fristüberschreitung verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit; dies führt zur Ablehnung des eHBA-Antrags, und es ist erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen.
  • Wenn Sie für die Identifizierung per POSTIDENT in der Postfiliale Ihren Reisepass nutzen, müssen Sie eine Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder einen Aufenthaltstitel bei uns einreichen – als Kopie auf postalischem Wege.

Speziell für den Kliniksektor bietet medisign eine weitere Methode an: das Vertrauensdienste-Ident-Verfahren, kurz VDA-Ident. Dabei übernehmen Klinikmitarbeitende aus der Verwaltung, die von medisign für diese Aufgabe geschult und zertifiziert werden, die Identitätsfeststellung ihrer Kolleg:innen oder von Belegärzt:innen. Diese Vor-Ort-Identifizierung ist nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber am VDA-Ident-Verfahren teilnimmt. Mehr erfahren >

Weitere Alternativen (auf besondere Nachfrage) sind das Behörden-Ident (siegelführende Personen in Behörden oder Kommunen identifizieren Mitarbeiter:innen) oder das Notar-Ident (Identifizierung bei einem Notar mittels Unterschriftsbeglaubigung).

Identifizierung auch bei Folgekarten

War eine sichere Identifizierung der Antragstellenden zuvor nur bei den personenbezogenen elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) erforderlich, muss sie seitdem 1. April 2023 auch bei Praxis- und Institutionsausweisen (SMC-B) umgesetzt werden.

Nach fünf Jahren endet die technische Laufzeit beider Kartentypen. Da die ersten SMC-B im Jahr 2018 ausgegeben wurden, müssen im Verlauf dieses Jahres viele Praxen ihre Ausweise tauschen. Gemäß der Vorgabe der gematik und Kartenherausgeber-Organisationen ist medisign verpflichtet, bei allen Antragstellenden eine Identitätsprüfung durchzuführen. Dies gilt daher auch für die Beantragung von SMC-B-Folgekarten. Mehr erfahren >

Um einen Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B) zu bestellen, müssen sich Antragsteller:innen gemäß gematik-Vorgabe ab dem kommenden Monat persönlich identifizieren. Dies gilt auch für die Beantragung von Folgekarten. Bei medisign stehen hierzu künftig mehrere Ident-Verfahren zur Auswahl.

medisign SMC-B

Identifizierung auch bei Folgekarten

Nach fünf Jahren endet die technische Laufzeit des Praxis- und Institutionsausweises (SMC-B). Da die ersten Ausweise 2018 ausgegeben wurden, müssen im Verlauf dieses Jahres viele Praxen ihre SMC-B tauschen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf eine Änderung beim Antragsprozess hinweisen: Ab dem kommenden Monat sind Kartenanbieter wie medisign gemäß der Vorgabe der gematik und Kartenherausgeber-Organisationen verpflichtet, bei allen Antragstellenden eine Identitätsprüfung durchzuführen. Dies gilt für Erstanträge ebenso wie für die Beantragung von Folgekarten.

War eine sichere Identifizierung der Antragstellenden zuvor nur bei den personenbezogenen elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) erforderlich, muss sie ab dem 1. April 2023 auch bei Praxis- und Institutionsausweisen (SMC-B) umgesetzt werden.

Verschiedene Ident-Verfahren

Für die Identitätsfeststellung der Antragstellenden bietet medisign verschiedene Verfahren an. Das bekannteste ist die Identifizierung mit gültigem Ausweisdokument in einer Postfiliale. Dieses herkömmliche POSTIDENT steht bei medisign ab Mai auch als Online-Verfahren zur Verfügung: Beim "POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion" identifizieren sich Antragstellende schnell und einfach online über die NFC-Funktion ihres Smartphones (Android/iOS). Dazu benötigen sie einen deutschen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

Speziell für den Kliniksektor bietet medisign eine weitere Methode an: das Vertrauensdienste-Ident-Verfahren, kurz VDA-Ident. Dabei übernehmen Klinikmitarbeitende aus der Verwaltung, die von medisign für diese Aufgabe geschult und zertifiziert werden, die Identitätsfeststellung ihrer Kolleg:innen oder von Belegärzt:innen. Diese Vor-Ort-Identifizierung ist nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber am VDA-Ident-Verfahren teilnimmt.

Weitere Alternativen (auf besondere Nachfrage) sind das Behörden-Ident (siegelführende Personen in Behörden oder Kommunen identifizieren Mitarbeiter:innen) oder das Notar-Ident (Identifizierung bei einem Notar mittels Unterschriftsbeglaubigung).

SMC-B-Tausch steht an

Die Beantragung einer SMC-B-Folgekarte ist bei medisign etwa ab 3 Monate vor Ablauf der Vorgängerkarte mit einem vereinfachten Bestellverfahren möglich. Dabei werden die Angaben aus dem Erstantrag einfach übernommen, so dass Antragstellende ihre Daten nicht erneut eingeben müssen. Hinzu kommt die persönliche Identifizierung über eines der genannten Verfahren.

Als Kartenanbieter werden wir unsere Kund:innen rechtzeitig informieren, damit der Übergang von der Erst- zur Folgekarte nahtlos verläuft. Weitere Informationen zum Kartentausch sowie wichtige Hinweise zur Auffindbarkeit im TI-Verzeichnisdienst (VZD) und die Weiternutzung des Kommunikationsdienstes KIM finden Sie gebündelt auf der folgenden Infoseite:

www.medisign.de/folgekarte >

Der Ende Februar vorgestellte Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht vor, dass stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet sind, sich bis zum 1. Juli 2024 an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden. Pflegekräfte benötigen dann einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), mit dem sie sich digital ausweisen und auf wichtige Gesundheitsdaten ihrer Patient:innen zugreifen können.

Pflegeheim (Bild von Gerd Altmann auf Pixabay)

Laut Statistischem Bundesamt gibt es über 30.000 Pflegeheime und ambulante Pflegedienste in Deutschland (Stand 2021). Diese sollen sich im kommenden Jahr an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen, um deren Fachanwendungen nutzen zu können. Dazu zählt zum Beispiel der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), die ebenfalls 2024 an den Start gehen soll, oder das Abrufen elektronischer Verordnungen (eVO).

TI-Pflicht: erst für mobile, dann stationäre Pflege

Die Grundlage wurde bereits 2021 mit dem „Digitale Versorgung- und Pflege-Modernisierungsgesetz“ (DVPMG) geschaffen: Zum 1. Januar 2024 müssen alle ambulanten Pflegedienste und außerklinischen Intensivpflegedienste an die TI angeschlossen sein, da ab dem 1. Juli 2024 elektronische Verordnungen von häuslicher Krankenpflege (HKP) sowie außerklinischer Intensivpflege (AKI) verpflichtend vorgesehen sind. Mehr erfahren >

Bislang können sich stationäre Pflegeeinrichtungen freiwillig an die TI anbinden. Der Ende Februar vorgestellte Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein "Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege" (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, kurz PUEG) sieht nun einen verpflichtenden TI-Anschluss vor. Als Frist wird der 1. Juli 2024 genannt.

Gesetzesentwurf und Begründung

Laut Referentenentwurf soll § 341 SGB V folgender neuer Absatz hinzugefügt werden: "(8) Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch sowie geeignete Pflegekräfte gemäß § 37 Abs. 1 SGB V haben bis zum 1. Juli 2024 alle Voraussetzungen zu erfüllen, um den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach § 306 umzusetzen. § 360 Absatz 8 gilt unverändert."

Begründet wird dies damit, dass nicht nur ambulante Pflegeeinrichtungen, sondern auch Pflegekräfte gemäß § 37 Abs. 1 SGB V befugt sind, Leistungen der Häuslichen Krankenpflege (HKP) zu erbringen. "Die Erfüllung dieser Leistungen erfolgt durch diese geeigneten Pflegekräfte unabhängig von ihrem Beschäftigungsort. Aus diesem Grunde sind diese mit an die TI anzubinden und sehen wir die Anpassung für erforderlich." (Quelle: Stellungnahme des BVMed)

+++ Update +++

Einem Bericht auf altenheim.net zufolge soll die Anbindung der stationären Pflegeeinrichtungen nun erst bis zum 1. Juli 2025 verpflichtend werden:

"Telematikinfrastruktur: Frist zur Anbindung bis 2025 verlängert" >

(Update vom 5.4.23)

eHBA als Zutrittskarte

Für die Anbindung an die TI benötigen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen eine Reihe von technischen Komponenten - vom Konnektor, der als Bindeglied zwischen der IT-Infrastruktur vor Ort und der TI fungiert, über den VPN-Zugangsdienst bis hin zu den erforderlichen Kartenlesegeräten. Primärer Ansprechpartner für den TI-Anschluss ist der IT-Dienstleister der jeweiligen Einrichtung.

Eine zentrale Komponente ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), der als sichere Zutrittskarte zur ePA und weiteren Anwendungen der TI dient. Mit dem personenbezogenen Ausweis können sich Pflegekräfte zweifelsfrei identifizieren. So ist sichergestellt, dass nur berechtigte Personen auf vertrauliche Gesundheitsdaten von Patient:innen zugreifen können. Darüber hinaus können Pflegekräfte mit ihrem eHBA digitale Dokumente qualifiziert signieren, d. h. rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben.

eGBR als Kartenherausgeber

Herausgeber des eHBA für Pflegekräfte ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), das bei der Bezirksregierung in Münster (NRW) angesiedelt ist und bundesweit die Ausgabe der Ausweise an die nicht-verkammerten Erbringer:innen ärztlich verordneter Leistungen übernimmt.

Die ersten Berufsgruppen, die mit eHBA versorgt werden, sind Physiotherapeut:innen, Hebammen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-)Kranken- sowie Altenpfleger:innen; weitere Berufsgruppen sollen sukzessive folgen.

medisign als Kartenproduzent

Im Auftrag des eGBR werden die Ausweise von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign erstellt. Der Signaturkartenhersteller produziert bereits seit etlichen Jahren im Auftrag der jeweiligen Kammern bzw. Institutionen elektronische Heilberufs- sowie Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) für Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen sowie Psychotherapeut:innen. Seit vergangenem Monat ist medisign zudem zugelassener Anbieter für die nicht-verkammerten Heil- und Gesundheitsberufe, die vom eGBR mit eHBA versorgt werden.

In Kürze wird medisign im Auftrag des eGBR zudem Institutionsausweise (SMC-B) produzieren. Diese dienen dazu, eine Pflegeeinrichtung eindeutig zu identifizieren und deren Zugriff auf die TI zu legitimieren.

medisign eHBA

Der erste elektronische Heilberufsausweis, den medisign im Auftrag des eGBR produziert hat, ging an den examinierten Altenpfleger Stephan Meisen aus Düsseldorf.

Die KV Bayerns bietet ab sofort eine neue Funktion in ihrem Mitgliederportal an: die Vorbefüllung von SMC-B-Anträgen. Eine Direktbestellung des Praxisausweises im medisign Antragsportal (www.smc-b.de) ist alternativ weiterhin möglich. Nach einer Produktumstellung ist die medisign SMC-B für Praxen und Apotheken jetzt wieder lieferbar.

medisign SMC-B

Zugangsdaten der KV erforderlich

Zugelassene Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und ärztliche Leiter:innen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) können jetzt im Mitgliederportal der KV Bayerns, "Meine KVB", einen neuen Service nutzen: Beim vorbefüllten SMC-B-Antrag sind persönliche Daten sowie Daten der Betriebsstätte im Formular bereits vorbelegt, so dass Antragsteller:innen diese nicht selbst eingeben müssen.

Zu finden ist der KVB Online-Service "Praxisausweis beantragen" in der Kategorie "Formulare & Anträge". Für den Zugang zum Mitgliederportal benötigen Antragsteller:innen ihre KVB-Benutzerkennung, bestehend aus ihrem Benutzernamen und ihrem persönlichen Kennwort.

Um die Bestellung des Praxisausweises (SMC-B) abzuschließen, werden die Antragsteller:innen automatisch zum ausgewählten Kartenhersteller weitergeleitet. Alternativ kann die SMC-B aber auch weiterhin direkt über das medisign Antragsportal www.smc-b.de beantragt werden.

Weitere KVen wollen folgen

Nach Informationen von medisign werden in Kürze weitere Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) eine solche Vorbefüllung von SMC-Anträgen in ihren Mitgliederportalen anbieten. Dabei ist zu beachten, dass für die Portalanmeldung die persönlichen Zugangsdaten (i. d. R. Benutzername und Kennwort) der jeweiligen KV erforderlich sind.

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) arbeiten seit jeher mit vorbefüllten SMC-B-Anträgen. Die Antragsteller:innen werden vom jeweiligen Mitgliederportal auf das Antragsportal von medisign weitergeleitet oder erhalten einen Link dorthin. Im medisign Antragsportal finden die Antragsteller:innen den von Ihrer KZV vorbefüllten Kartenantrag, in den sie alle weiteren benötigten Daten eingeben.

Zu beachten ist, dass im medisign Antragsportal die Felder, die vom Kartenherausgeber bereits vorbefüllt wurden, durch die Antragsteller:innen nicht mehr änderbar sind. Bei Unstimmigkeiten müssen sich diese bitte an die zuständige Herausgeberorganisation (z. B. Kammer oder KZV) wenden.

SMC-B-Tausch steht an

Nach fünf Jahren endet die technische Laufzeit des Praxis- und Institutionsausweises. Da die ersten Ausweise 2018 ausgegeben wurden, müssen im Verlauf dieses Jahres viele Praxen ihre SMC-B tauschen. Als Kartenanbieter wird medisign seine Kund:innen rechtzeitig informieren, damit der Übergang von der Erst- zur Folgekarte nahtlos verläuft. Die Beantragung einer SMC-B-Folgekarte ist etwa ab 3 Monate vor Ablauf der Vorgängerkarte mit einem vereinfachten Bestellverfahren möglich.

Nach einer Produktumstellung im Januar ist der medisign Praxisausweis jetzt wieder erhältlich. Die Karten der neuen Kartengeneration 2.1 unterscheiden vom vorherigen Release in der verwendeten Verschlüsselungsmethode: Sie nutzen die Elliptische-Kurven-Kryptografie und erfüllen damit die aktuell höchsten Sicherheitsstandards.

Ab dem kommenden Jahr sind ambulante Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden. Eine zentrale technische Ausstattungskomponente ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), der Pflegekräfte eindeutig digital ausweist und ihnen somit den Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten ihrer Patient:innen ermöglicht.

medisign eHBA

Der erste elektronische Heilberufsausweis, den medisign im Auftrag des eGBR produziert hat, ging an den examinierten Altenpfleger Stephan Meisen aus Düsseldorf.

Erst freiwillig, dann Pflicht

Zum Hintergrund: Die Telematikinfrastruktur (TI) soll künftig alle Akteure des Gesundheitssystems miteinander vernetzen - mit dem Ziel, eine datenschutzkonforme Kommunikation zu ermöglichen und die Versorgung der Patient:innen zu verbessern. Das im Juni 2021 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sieht vor, dass neben Ärzt:innen, Krankenhäusern und Apotheken weitere Leistungserbringer:innen sukzessive an die TI angeschlossen werden. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurden Regelungen zur Einbindung ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) formuliert.

Bereits seit Juli 2021 können sich Pflegedienste und -heime freiwillig an die TI anbinden. Die dadurch entstehenden Kosten werden im Rahmen einer wissenschaftlich gestützten Erprobung  aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erstattet (Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur nach § 125 SGB XI >).

Ab 1. Januar 2024 ist die TI-Anbindung für Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie der außerklinischen Intensivpflege dann verpflichtend. Für stationäre Einrichtungen gibt es der gematik zufolge noch keine Frist für den TI-Anschluss.

Mobile Pflege: eVerordnungen abrufen

Ab dem 1. Juli 2024 sollen laut DVPMG "Verordnungen von häuslicher Krankenpflege nach § 37 sowie Verordnungen von außerklinischer Intensivpflege nach § 37c" digital ausgestellt und über die TI übermittelt werden. Pflegedienste müssen dann in der Lage sein, diese elektronischen Verordnungen (eVO) abzurufen: "Die Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 sowie der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c sind ab dem 1. Juli 2024 verpflichtet, die Leistungen unter Nutzung der Dienste und Komponenten nach Absatz 1 auch auf der Grundlage einer elektronischen Verordnung nach Satz 1 zu erbringen" (§ 360 SGB V, Absatz 5: "Elektronische Übermittlung und Verarbeitung vertragsärztlicher elektronischer Verordnungen").

eHBA als Zutrittskarte

Für die Anbindung an die TI benötigen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen eine Reihe von technischen Komponenten - vom Konnektor, der als Bindeglied zwischen der IT-Infrastruktur vor Ort und der TI fungiert, über den VPN-Zugangsdienst bis hin zu den erforderlichen Kartenlesegeräten. Primärer Ansprechpartner für den TI-Anschluss ist der IT-Dienstleister der jeweiligen Einrichtung.

Eine zentrale Komponente ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), der als sichere Zutrittskarte zu den Anwendungen der TI dient. Mit dem personenbezogenen Ausweis können sich Pflegekräfte zweifelsfrei identifizieren. So ist sichergestellt, dass nur berechtigte Personen auf die elektronische Gesundheitskarten (eGK) von Patient:innen zugreifen und vertrauliche Informationen lesen können. Darüber hinaus können Pflegekräfte mit ihrem eHBA digitale Dokumente qualifiziert signieren, d. h. rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben.

eGBR als Kartenherausgeber

Herausgeber des eHBA für Pflegekräfte ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), das bei der Bezirksregierung in Münster (NRW) angesiedelt ist und bundesweit die Ausgabe der Ausweise an die nicht-verkammerten Erbringer:innen ärztlich verordneter Leistungen übernimmt.

Die ersten Berufsgruppen, die mit eHBA versorgt werden, sind Physiotherapeut:innen, Hebammen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-)Kranken- sowie Altenpfleger:innen; weitere Berufsgruppen sollen sukzessive folgen.

medisign als Kartenproduzent

Im Auftrag des eGBR werden die Ausweise von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign erstellt. Der Signaturkartenhersteller produziert bereits seit etlichen Jahren im Auftrag der jeweiligen Kammern bzw. Institutionen elektronische Heilberufs- sowie Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) für Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen sowie Psychotherapeut:innen. Seit vergangenem Monat ist medisign zudem zugelassener Anbieter für die nicht-verkammerten Heil- und Gesundheitsberufe, die vom eGBR mit eHBA versorgt werden.

In Kürze wird medisign im Auftrag des eGBR zudem Institutionsausweise (SMC-B) produzieren. Diese dienen dazu, eine Pflegeeinrichtung eindeutig zu identifizieren und deren Zugriff auf die TI zu legitimieren.

Nach erfolgreicher Zulassung bietet der Vertrauensdiensteanbieter medisign nun auch elektronische Heilberufsausweise für die nicht-verkammerten Heilberufe an. Herausgeber ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Zunächst werden Physiotherapeut:innen, Hebammen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger:innen sowie Altenpfleger:innen mit eHBA ausgestattet; weitere Berufsgruppen folgen.

eHBA für Gesundheitsberufe (eGBR)

 

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist für die Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich. Angehörige der Heil- und Gesundheitsberufe können sich mit dem personenbezogenen Ausweis im Kreditkartenformat gegenüber der TI authentifizieren und auf die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) ihrer Patient:innen zugreifen. Er ist zum Beispiel notwendig, um Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) lesen oder eintragen zu können.

Der eHBA ist zudem mit Zertifikaten für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) und Verschlüsselung ausgestattet, so dass sich digitale Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben sowie ver- und entschlüsseln lassen.

Während die eHBA für die verkammerten Heilberufe durch die zuständigen Landeskammern herausgegeben werden, übernimmt das bei der Bezirksregierung in Münster (NRW) angesiedelte elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) bundesweit die eHBA-Ausgabe an die nicht-verkammerten Erbringer:innen ärztlich verordneter Leistungen. Die ersten Berufsgruppen, die mit eHBA versorgt werden, sind Physiotherapeut:innen, Hebammen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-)Kranken- sowie Altenpfleger:innen; weitere Berufsgruppen sollen sukzessive folgen.

Produziert werden die Ausweise von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign. Der Signaturkartenhersteller stellt bereits seit einigen Jahren im Auftrag der jeweiligen Kammern eHBA sowie Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) für vier Heilberufsgruppen aus: Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen sowie Psychotherapeut:innen.

Nach dem eHBA für Gesundheitsberufe strebt medisign nun auch die Zulassung des eGBR für die Produktion von SMC-B an. Diese dürfen gemäß § 340 Abs. 5 SGB V nur an Institutionen ausgegeben werden, denen eine Person mit eHBA zugeordnet werden kann.

Unter folgendem Link finden Interessent:innen nähere Informationen zum medisign eHBA für Gesundheitsberufe sowie zur Antragstellung:

www.ehba.de/egbr

Über medisign

Die medisign GmbH, ein gemeinsames Unternehmen der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, zählt mit rund 240.000 ausgegebenen elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) sowie Praxis- und Institutionsausweisen (SMC-B) zu den führenden Signaturkartenanbietern im deutschen Gesundheitswesen. Das Anwendungsspektrum des eHBA reicht von der Online-Abrechnung über die digitale Laborbeauftragung bis hin zu den Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Die Security Module Card-Betriebsstätte (kurz SMC-B) dient Praxen und Apotheken dazu, sich an die TI anzubinden. Das 2004 gegründete Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf realisiert seine Kartenprodukte auf Grundlage des eIDAS-zertifizierten DGN Trustcenters.

Mehr erfahren >

 

Gender-Hinweis für unsere Leser:innen >

In punkto Telematikinfrastruktur und Anwendungen liegt ein spannendes Jahr vor uns. So startet medisign in Kürze mit der Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) an weitere Berufsgruppen. Welche Neuerungen 2023 im Gesundheitswesen bevorstehen, haben wir hier für Sie zusammengefasst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

medisign eHBA

01/23: eAU auch für Arbeitgeber Pflicht

Praxen müssen sie bereits seit Juli 2022 ausstellen, seit 1. Januar 2023 ist sie zudem für alle Arbeitgeber Pflicht: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Gesetzlich Versicherte erhalten in der Praxis ab sofort nur noch einen Ausdruck ihrer Krankmeldung für die eigenen Unterlagen. Wie gewohnt, müssen sie sich jedoch weiterhin zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber abmelden und die voraussichtliche Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit angeben.

Die Praxen übermitteln die AU elektronisch an die Krankenkassen; Arbeitgeber müssen die eAU-Daten selbst bei der jeweiligen Krankenkasse digital abrufen.

Mehr erfahren:

01/23: EBZ für Zahnarztpraxen verpflichtend

Zahnarztpraxen müssen seit Jahresbeginn das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) einsetzen. Zur notwendigen technischen Ausstattung zählt u. a. der elektronische Heilberufs- bzw. Zahnarztausweis (eHBA).

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01/23: Ausgabestart des medisign eHBA für Gesundheitsberufe

Im Rahmen abschließender Tests wurden Ende letzten Jahres bereits die ersten Ausweise produziert. Im Laufe dieses Monats erwarten wir die Zulassung durch das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), um mit der flächendeckenden Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) für die nicht-verkammerten Gesundheitsberufe zu starten.

Im Auftrag des eGBR werden wir zunächst Hebammen, Physiotherapeut:innen sowie Gesundheits-, (Kinder-)Kranken- und Altenpfleger:innen mit den Karten ausstatten. Weitere Berufgruppen sowie die Institutionsausweise (SMC-B) werden in Kürze folgen.

Anm. d. R.: Die Zulassung ist inzwischen erfolgt (Stand: 23.01.23).

Mehr Infos zum eHBA für Gesundheitsberufe (eGBR) >

Q2/23: Tausch der ersten Praxisausweise (SMC-B)

SMC-B

Nach fünf Jahren endet die technische Laufzeit vieler medisign Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B). Voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2023 startet der Kartentausch. Wir werden unsere Kund:innen rechtzeitig informieren, damit der Übergang von der Erst- zur Folgekarte nahtlos verläuft.

medisign SMC-B: Infos & Online-Beantragung >

Q2/23: Go Live erster TI-Messenger

Auch im Gesundheitswesen spielt die digitale Ad-hoc-Kommunikation eine immer wichtigere Rolle. Der TI-Messenger (TIM) soll künftig einen schnellen und sicheren Austausch von Kurznachrichten zwischen den verschiedenen Akteuren ermöglichen - zunächst zwischen Gesundheitseinrichtungen und später auch zwischen Krankenkassen und Versicherten.

Erste zugelassene Sofortnachrichtendienste für Smartphone, Tablet und Desktop sollen ab dem 2. Quartal 2023 zur Verfügung stehen. Sie sollen interoperabel sind, so dass TIM-Nutzer:innen ihren Anbieter frei wählen können.

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07/23: TI-Refinanzierung ändert sich

Nach dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG), das im Dezember 2022 im Bundestag verabschiedet wurde, soll sich die Finanzierung und Erstattung von Aufwendungen für die Telematikinfrastruktur (TI) zur Jahresmitte ändern. Künftig sollen die Krankenkassen eine monatliche TI-Pauschale an Praxen und Apotheken ausgeben.

Höhe und Leistungsumfang sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung bzw. der Deutsche Apothekerverband mit dem GKV-Spitzenverband bis zum 30. April 2023 vereinbaren.

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07/23: Identifizierung in der Apotheke

Das KHPflEG soll zudem die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen stärken, um mehr Menschen den Zugriff auf Anwendungen der TI zu ermöglichen, insbesondere das eRezept und die elektronische Patientenakte (ePA). Hierfür sollen künftig auch Apotheken entsprechende Authentifizierungsverfahren anbieten können.

Die erforderlichen technischen Vorgaben für die Identifizierung der Versicherten sowie Näheres zur Vergütung der Apotheken sollen bis zum 30. Juni 2023 festgelegt werden. Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, die elektronische Gesundheitskarten und die zugehörige PIN all ihren Versicherten bis zum 30. Juni 2023 zukommen zu lassen.

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Künftig: ePA mit Opt-out-Option

Künftig sollen alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Wer das nicht möchte, muss dies aktiv ablehnen. Die gematik hat nun den Auftrag, die so genannte Opt-out-Lösung zu prüfen, damit diese soll noch in dieser Legislaturperiode zum Einsatz kommen kann.

Auch der elektronische Medikationsplan (eMP) und die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) sollen künftig Bestandteile der ePA werden.

Zum Hintergrund: Beim bisherigen Opt-in-Konzept müssen sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse aktiv für eine ePA registrieren, damit diese angelegt wird. Nachdem die gematik das VideoIdent-Verfahren untersagt hatte, können sich Versicherte derzeit ausschließlich in einer Filiale ihrer Krankenkasse identifizieren. Diese Hürde hat sich als zu hoch erweisen: Weniger als ein Prozent der 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland nutzen eine ePA, so dass sie für die Versorgung bislang keine Rolle spielt.

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Knapp 2.000 medisign eHBA-Vorläuferausweise sind derzeit noch im Einsatz. Deren Inhaber:innen können auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit zum aktuellen Release (eHBA der Generation 2.1) wechseln. Wichtig ist, bei der Online-Beantragung des neuen eHBA die Kunden- und Kartennummer des Vorläuferausweises anzugeben, damit medisign den alten Kartenvertrag kostenfrei stellen kann. 

medisign eHBA

Bequeme Komfortsignatur

Von der verpflichtenden elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) über das eRezept bis zur ePatientenakte - viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) erfordern einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, zum eHBA der Generation 2.1 zu wechseln. Im Gegensatz zu ihren Vorläufern unterstützen die neuen Ausweise in Verbindung mit einem E-Health-Konnektor die zeitsparende Stapelsignatur.

Mit einem PTV4-Konnektor ist darüber hinaus die bequeme Komfortsignatur möglich: Mit einer einzigen PIN-Eingabe lassen sich nach und nach (z. B. über den Arbeitstag verteilt) bis zu 254 Dokumente rechtsgültig elektronisch signieren – schnell und ohne erneute PIN-Authentisierung. Diese Funktion ist mit den Vorläuferausweisen nicht nutzbar.

Aktuelle Sicherheitsstandards

Die Karten der neuen Kartengeneration 2.1 unterscheiden vom vorherigen Release zudem in der verwendeten Verschlüsselungsmethode: Sie nutzen die Elliptische-Kurven-Kryptografie und erfüllen damit die aktuell höchsten Sicherheitsstandards.

Zum Hintergrund: Die Vorläuferausweise setzen Verschlüsselungsalgorithmen ein, deren Laufzeit auf Empfehlung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf das Jahr 2023 begrenzt wurde. Die gematik hat die vom BSI empfohlene Laufzeitbegrenzung in ihre Spezifikation für die Telematikinfrastruktur (TI) übernommen. Ab jetzt sollen Chipkarten mit höheren Schlüssellängen und damit auch höherem Sicherheitsniveau zum Einsatz kommen (Generation 2.1).

Was sind eHBA-Vorläuferausweise?

Bei den Vorläuferausweisen handelt es sich um elektronische Arzt- oder Zahnarztausweise der Generation 0 oder ZOD-Karten, ausgestellt vor 08/2020. Der Wechsel zum neuen Release betrifft daher nur die beiden Heilberufsgruppen Ärzt:innen und Zahnärzt:innen.

Wer sich nicht sicher ist, welche Ausweis-Generation er/sie besitzt, erfährt hier mehr:
"eHBA: So erkennen Sie die Ausweis-Generation" >

Neue Antragstellung notwendig

Voraussetzung für den Wechsel zum aktuellen Release des eHBA: Die Praxis hat einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) im Einsatz , also einen Konnektor mit eHealth-Update (ab PTV3).

Gemäß den Vorgaben der gematik müssen auch Inhaber:innen von medisign Vorläuferausweisen den gesamten Antragsprozess durchlaufen, wenn sie einen eHBA der 2. Generation bestellen möchten. Der neue Ausweis wird also nicht automatisch an Bestandskund:innen ausgeliefert.

So wird der alte Vertrag kostenfrei

Gut zu wissen: Anders als der bisherige Ausweis wird der eHBA der 2. Generation gemäß medisign-Preisblatt im Jahres-Modus berechnet. Hierbei ist zu beachten: Während die Vorläuferausweise immer monatsweise im nachfolgenden Monat berechnet wurden, werden die Ausweise der 2. Generation jahresweise und im Voraus berechnet. So kann es passieren, dass unmittelbar nach dem Wechsel zum neuen Release in einem Monat einmalig zwei Ausweise berechnet werden. Anders als bei vorherigen Releases erhebt medisign für den eHBA G2.1 keine Bereitstellungsgebühr. Mehr erfahren >

Mit dem Wechsel zum neuen Release wird selbstverständlich der bisherige Kartenvertrag beendet - auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit. Bestandskund:innen geben hierzu bitte im Online-Antrag unter Punkt 5 ihre Kundennummer sowie die Kartennummer ihres bisherigen Ausweises an. Diese Angaben lassen sich den bisherigen Rechnungen entnehmen und dienen dazu, Inhaber:innen von Vorläuferausweisen zu identifizieren; andernfalls läuft der alte Vertrag weiter und muss separat gekündigt werden.

Erneute Identifizierung erforderlich

Für Inhaber:innen von Vorläuferausweisen ist gemäß Vorgabe eine erneute persönliche Identifizierung erforderlich. Da das KammerIdent-Verfahren von den Kammern nicht mehr angeboten wird, ist die Identifizierung per POSTIDENT mittlerweile das gängige Verfahren. Eine Alternative ist das so genannte VDA-Ident, sofern der Arbeitgeber dieses Verfahren anbietet.
Mehr erfahren: "Wie kann ich mich identifizieren lassen und warum ist das nötig?" >

Auch wenn sich die wesentlichen Vertragsdaten nicht geändert haben, ist medisign als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) dazu verpflichtet, diese erneut anzufordern. Dies gilt neben den Ident-Daten übrigens auch für bereits gespeicherte Daten und Unterlagen, zum Beispiel vorliegende Passfotos oder ältere Meldebescheinigungen. Das bedeutet, dass Bestandskund:innen erneut ein Foto im Passbildformat sowie (falls sie sich mittels Reisepass identifizieren) die Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung (bzw. eines Aufenthaltstitels) einreichen müssen.

Ab dem 1. Januar 2023 sind alle Zahnarztpraxen verpflichtet, das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) einzusetzen. Zur notwendigen technischen Ausstattung zählt u. a. der elektronische Heilberufs- bzw. Zahnarztausweis (eHBA).

medisign eHBA

Vorteile für alle Beteiligten

"Zahnarztpraxen haben seit Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) und den bereits in der Versorgung befindlichen Anwendungen lange auf einen spürbaren Mehrwert der Digitalisierung warten müssen", heißt es auf der Homepage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Das ändert sich nun mit dem Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, kurz EBZ, einem digitalen Leuchtturmprojekt speziell für die zahnärztliche Versorgung. Ausgedruckte Heil- und Kostenpläne gehören damit der Vergangenheit an.

Bei der Anwendung wurde laut KZBV großen Wert darauf gelegt, nicht allein Papierformulare zu digitalisieren, sondern den kompletten Antrags- und Genehmigungsprozess zu beschleunigen und zu vereinfachen. Zu den Vorteilen, von denen sowohl die Zahnärzteschaft als auch die Patient:innen profitieren, zählen u. a. der Wegfall von Postweg oder Botengängen zu Krankenkassen-Geschäftsstellen, die Vermeidung von Medienbrüchen, eine sichere Datenübertragung und -verarbeitung, eine optimierte Terminplanung und ein schnellerer Beginn der zahnärztlichen Behandlung.

Erfolgreiche Testphase

Dem Start des EBZ ging eine sechsmonatige Pilotphase voraus, die im vergangenen Juli erfolgreich beendet wurde. Seither läuft das Verfahren im Echtbetrieb.

Der Haufe Online-Redaktion zufolge nutzten innerhalb des ersten Monats bereits 2.791 Praxen das neue Verfahren. In der Pilotphase seien rund 5.000 Anträge digital gestellt und bearbeitet worden und bis Anfang August seien noch fast 50.000 Anträge hinzugekommen. "Bereits jetzt können alle Krankenkassen die digitalen Anträge bearbeiten", heißt es in dem Bericht. "Pro Tag sind es aktuell rund 2.000 Anträge, die mit dem EBZ bearbeitet werden."

So funktioniert's

Bis spätestens Ende 2022 müssen alle Praxen EBZ-ready sein. Die KZBV empfiehlt daher, schon jetzt auf das neue Verfahren umzustellen, damit das gesamte Praxis-Team zum Jahresbeginn 2023 über ausreichende Kenntnisse in der digitalen Antragstellung verfügt. Neben den Behandlungsplänen für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL) und Kieferorthopädie (KFO) werden ab kommenden Jahr auch Parodontalerkrankungen (PAR) in das EBZ überführt.

Praxen übermitteln den elektronischen Antragsdatensatz über KIM, dem E-Mail-Fachdienst in der TI, an die jeweilige Krankenkasse. Diese spielt den Antwort-Datensatz ebenfalls via KIM zeitnah zurück an die Praxis. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) verarbeitet die Daten automatisch und ordnet diese der entsprechenden Patientenkartei zu. Laut KZBV werden Änderungen, etwa bei der Höhe des Bonus oder der Festlegung des Festzuschusses bei Zahnersatz, direkt berücksichtigt – die gesamte digitale Prozesskette sei somit geschlossen.

Technische Voraussetzungen für EBZ

  • Module bzw. Updates des PVS mit integrierter EBZ-Funktionalität
  • KIM-Anbindung mit mindestens einer KIM-Mail-Adresse
  • Elektronischer Heilberufs- bzw. Zahnarztausweis (eHBA)

Die KZBV bittet Praxen, KIM vorab zu testen, indem sie eine Nachricht an folgende Adresse senden: test@kzbv.kim.telematik

Während KIM für eine sichere Datenübermittlung sorgt, dient der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dazu, die Anträge und andere digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Auch für andere TI-Anwendungen, etwa die eAU oder das eRezept, ist diese qualifizierte eSignatur (qSig) verpflichtend. Herausgeber des eHBA für Zahnärzt:innen sind die jeweiligen Zahnärztekammern; produziert wird der Ausweis von zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern wie medisign.

eHBA für Zahnärzt:innen sind hier erhältlich: www.ehba.de >