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medisign eGBR

Jetzt erhältlich

medisign eHBA und SMC-B für Gesundheitsberufe (eGBR)
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Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) sowie Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) des eGBR für Hebammen, Physiotherapeut:innen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger:innen sowie Altenpfleger:innen.

medisign eHBA

medisign eHBA

Papierlos, effizient & kostensparend
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Anwendungen wie der eArztbrief und digitale Laboraufträge vereinfachen die Praxisverwaltung. Denn papierlose Prozesse sparen wertvolle Ressourcen, Zeit und Geld.

medisign SMC-B

BESTELLEN SIE JETZT IHRE SMC-B BEI MEDISIGN

Sicherer Zutritt zur Telematikinfrastruktur
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Mit dem elektronischen Praxis- oder Institutionsausweis (kurz: SMC-B) authentisiert sich Ihre Praxis bzw. Apotheke gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI).

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medisign auf der DMEA 2024

Gemeinsam mit unserem Partner DGN freuen wir uns auf den persönlichen Austausch mit Ihnen auf der DMEA 2024 in Berlin!

Herzlich willkommen an unserem Messestand: Halle 1.2, Stand D-107

Mehr erfahren (auf dgn.de) ⤏

Eine Karte, viele Möglichkeiten – der elektronische Heilberufsausweis

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) von medisign sind Sie startklar für das vernetzte Gesundheitswesen und die qualifizierte eSignatur. Ihr eHBA ist die sichere Zutrittskarte zu den Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur.

SMC-B: Ihr Zugang zur Telematikinfrastruktur

Die Security Module Card-Betriebsstätte, auch Praxis- oder Institutionsausweis genannt, ist der zentrale Baustein der Telematikinfrastruktur. Nur mit ihr kann sich Ihre Praxis oder Apotheke an der TI authentifizieren und deren Anwendungen nutzen.

Aktuelles von medisign

Hier erfahren Sie mehr: Alle Neuigkeiten

Messen & Veranstaltungen

Pro Care: 11.-12.02.25, Messe Hannover

Auf der neuen Pflegefachmesse Pro Care informieren wir stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Pflegefachkräfte über zwei wichtige Bausteine der Telematikinfrastruktur, die Institutionskarte (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Mehr erfahren ⤏

DMEA: 08.-10.04.25, Messe Berlin

Gemeinsam mit dem Deutschen Gesundheitsnetz sind wir wieder als Silberpartner auf der DMEA, Europas größtem Event für Digital Health, in Berlin vertreten. Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch mit Ihnen an unserem Messestand!

Mehr über die DMEA erfahren ⤏

Zum Unternehmen

Mit über 350.000 ausgegebenen elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) sowie Praxis- und Institutionsausweisen (SMC-B) zählt medisign zu den führenden Signaturkarten-Anbietern im deutschen Gesundheitswesen. Das Anwendungsspektrum des eHBA reicht von der Online-Abrechnung über die digitale Laborbeauftragung bis hin zu den Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Die Security Module Card-Betriebsstätte (kurz SMC-B) dient Praxen und Apotheken dazu, sich an die TI anzubinden.

Über medisign

Spezialist für Heilberufe

medisign ist einer der führenden Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturkarten im Gesundheitswesen.

Langjährige Erfahrung

Bereits seit 2004 am Markt, hat medisign aktuell über 350.000 elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und SMC-B im Bestand.

100% Service-Garantie

Fragen, Wünsche, technische Probleme? Unser geschulter Kundenservice steht Ihnen stets beratend zur Seite.

Investition in die Zukunft

Die Zukunft ist digital: Papierlose Prozesse sparen wertvolle Ressourcen, Zeit und Geld. medisign hilft Ihnen dabei.

Das sagen unsere Kunden über medisign:

Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Praxisgemeinschaften – sie alle vertrauen den digitalen Lösungen von medisign.

Testimonial 1
Martina Musterfrau
„Die Bestellung war unkompliziert und die Karte nach wenigen Tagen in meiner Praxis.“

Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald

Testimonial 2
Martina Musterfrau
„Die Installation meiner SMC-B Karte konnte ich ganz einfach selbst vornehmen – auch ohne IT-Kenntnisse“

Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald

Testimonial 3
Martina Musterfrau
„Der medisign-Support ist gut erreichbar und hat mein Anliegen innerhalb von Minuten bearbeitet.“

Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald

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Im Februar feiert die Fachmesse Pro Care, die das gesamte Spektrum der Pflege abdeckt, in Hannover ihre Premiere. Zu den Schwerpunktthemen zählen digitale Tools und die Telematikinfrastruktur. Als Mitaussteller des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. informiert medisign über zwei wichtige Bausteine, die Institutionskarte (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

medisgn auf der Pro Care (Bildquelle Logo ProCare: Veranstalter)

Unter dem Motto "Damit Pflege Zukunft hat" trifft sich die Pflegebranche am 11. und 12. Februar auf der ersten Pro Care in Hannover. Das Besondere am neuen Messeformat ist nach Angaben des Veranstalters Deutsche Messe AG die interdisziplinäre Ausrichtung, die Pflegefachkräfte aus der stationären, intensivmedizinischen, ambulanten und häuslichen Pflege anspricht. Damit sei die Fachmesse nicht nur eine Plattform für den fachlichen Austausch, sondern fördere auch eine zukunftsorientierte Vernetzung der Branche.

Die Pro Care richtet sich an alle Akteure der Pflegebranche - von Entscheidungsträgern bis hin zu Menschen, die direkt mit Pflegebedürftigen arbeiten. Das Themenspektrum reicht von Pflege und Ernährung über Therapien, Beruf und Bildung bis hin zu digitalen Werkzeugen und Technologien. Zum letztgenannten Themenblock zählt auch die Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur (TI) sowie deren Anwendungen. Auf der Messe informiert medisign über zwei wichtigen TI-Zutrittskarten:

  • Die Institutionskarte (SMC‐B) dient dazu, Pflegedienste und ‐einrichtungen für die TI zu authentifizieren.
  • Mit dem personenbezogenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) können sich Pflegekräfte in der digitalen Welt identifizieren und Dokumente rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben.

Als langjähriger Vertrauensdiensteanbieter produziert medisign beide Kartentypen im Auftrag des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR), dem Kartenherausgeber für die Pflege und weiterer Gesundheitsberufe.

Vor-Ort-Identifizierung für eHBA und SMC-B

Auf der Pro Care erfahren Pflegeeinrichtungen zudem, wie sie die für die Kartenbeantragung obligatorische Identitätsprüfung der Antragstellenden bequem vor Ort erledigen können.
Mehr über VDA-Ident erfahren ⤏

Wer bereits über eine Vorgangsnummer des eGBR für den SMC-B- bzw. eHBA-Antrag verfügt, kann sich während der Messe direkt vor Ort durch medisign identifizieren lassen - bitte den ausgedruckten Kartenantrag inkl. Ident-Formular und den Personalausweis (alternativ: Reisepass und Meldebescheinigung/Aufenthaltstitel) mitbringen.

Sie finden uns als Mitaussteller am Stand unseres Kooperationspartners Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.:

Halle 7, Stand E23

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!

Termin vereinbaren ⤏

Die Digitalisierung verändert die Pflege: Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) und Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA) eröffnen sich Möglichkeiten, die Pflege effizienter, sicherer und menschlicher zu gestalten. Doch welche Vorteile bringen diese Technologien wirklich und worauf kommt es bei der Einführung an? Erfahren Sie, wie digitale Werkzeuge den Pflegeberuf transformieren und mehr Zeit für das Wesentliche schaffen können: den Menschen.

Ein Gastbeitrag von Julia Schmidt, Online Pflege Akademie ⤏

Digitalisierung Pflege (Bildquelle: Pexels, Karolina-Grabowska)

Digitalisierung als Wegbereiter für die Pflege der Zukunft

Pflegekräfte leisten jeden Tag Großartiges; die Pflege ist eine der wichtigsten Säulen unseres Gesundheitssystems – und gleichzeitig eine der am stärksten belasteten. Steigende Anforderungen durch bürokratische Aufgaben, knappe Ressourcen, Zeitdruck und der Wunsch, jedem Patienten gerecht zu werden, stellen Pflegekräfte täglich vor große Herausforderungen. Hier setzt die Digitalisierung an: Sie bietet nicht nur Werkzeuge, um Abläufe zu optimieren, sondern auch die Chance, die Pflege menschlicher zu machen.

Digitale Lösungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglichen es, wichtige Informationen schneller bereitzustellen. So haben Pflegekräfte alle relevanten Daten direkt zur Hand – ohne langes Suchen oder das Risiko, etwas zu übersehen. Auch Routineaufgaben wie Dokumentationen können durch digitale Tools deutlich vereinfacht werden, was wertvolle Zeit für die direkte Betreuung schafft.

Doch die Digitalisierung ist mehr als nur Effizienzsteigerung. Sie eröffnet neue Perspektiven, wie Pflegepersonal, Ärzte und Angehörige besser zusammenarbeiten können. Diese vernetzte Kommunikation sorgt dafür, dass Patienten noch individueller betreut werden können und keine Informationen verloren gehen.

Die Zukunft der Pflege wird durch die Digitalisierung nicht nur entlastet, sondern auch gestärkt. Es ist ein Wandel, der vor allem eines im Fokus hat: die Menschen – sowohl die Pflegebedürftigen als auch diejenigen, die sich täglich um sie kümmern. Mit den richtigen Technologien an der Seite kann die Pflegearbeit nicht nur einfacher, sondern auch erfüllender werden.

Vorteile der Digitalisierung für die Pflege

Die Digitalisierung ist längst kein abstraktes Konzept mehr, sondern ein echter Helfer im Alltag der Pflege. Sie bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die nicht nur die Arbeit erleichtern, sondern auch die Qualität der Versorgung verbessern können. Einige der wichtigsten Vorteile sind:

  • Effizientere Arbeitsprozesse: Digitale Dokumentationssysteme ermöglichen eine schnellere Erfassung und Verarbeitung von Daten. Das spart Zeit, die Pflegekräfte für die Betreuung der Patienten nutzen können.
  • Schneller Zugriff auf wichtige Informationen: Mit digitalen Lösungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA) können alle relevanten Patientendaten jederzeit eingesehen werden – ohne langes Suchen oder umständliche Abstimmungen.
  • Verbesserte Kommunikation: Die Digitalisierung erleichtert den Austausch zwischen Pflegepersonal, Ärzten und Angehörigen. Missverständnisse werden reduziert, und die Zusammenarbeit wird reibungsloser.
  • Mehr Sicherheit für Patienten: Digitale Systeme minimieren Fehlerquellen, zum Beispiel durch automatische Prüfungen von Medikamentenplänen oder Warnhinweise bei Unverträglichkeiten.
  • Entlastung bei bürokratischen Aufgaben: Routinearbeiten wie die Abrechnung oder Verwaltung von Pflegeplänen können durch digitale Tools schneller und zuverlässiger erledigt werden.
  • Entwicklung individueller Pflegekonzepte: Die Bedürfnisse der Patienten lassen sich so besser in den Mittelpunkt stellen. Gerade in einer Branche, die so sehr von Empathie und Präzision lebt, kann die Digitalisierung zu einem echten Gewinn für alle Beteiligten werden.

TI: Chancen aus Sicht der Pflege

Besonders die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) bietet großes Potenzial, um Abläufe zu vereinfachen und den Austausch zwischen allen Beteiligten zu optimieren. Doch wie genau funktioniert die TI, und was müssen Pflegeeinrichtungen beachten, um diese Chance erfolgreich zu nutzen?

Die TI ist das digitale Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens. Sie vernetzt verschiedene Akteure wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Pflegeeinrichtungen über ein sicheres Datennetzwerk. Der Zweck? Schnellere und bessere Kommunikation, die letztlich den Patienten zugutekommt. Mit Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem eRezept werden Prozesse nicht nur beschleunigt, sondern auch präziser.

Für Pflegekräfte bedeutet die Anbindung an die TI vor allem eins: Zeitersparnis. Wichtige Informationen wie Medikationspläne, Diagnosen oder Behandlungsberichte können direkt digital abgerufen werden, ohne auf Papierdokumente angewiesen zu sein. Das reduziert die Gefahr von Fehlern und ermöglicht eine reibungslosere Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsakteuren. Gleichzeitig schafft die TI Transparenz, sodass Pflegekräfte immer auf dem neuesten Stand sind.

Die wichtigsten Anforderungen für Pflegeeinrichtungen

Damit Pflegeeinrichtungen von der TI profitieren können, ist eine technische Ausstattung auf aktuellem Stand notwendig. Dazu gehören u. a. Konnektoren, die die Verbindung zur TI herstellen, sowie spezielle Kartenterminals für die elektronische Gesundheitskarte. Um auf die TI zugreifen zu können, ist eine Authentifizierung verpflichtend. Dafür sorgt auf organisatorischer Ebene die Institutionskarte (SMC-B) und auf persönlicher Ebene der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), mit dem sich zudem Dokumente qualifiziert, d. h. rechtsverbindlich digital signieren lassen. Ebenso wichtig ist die Schulung des Pflegepersonals, damit die neuen digitalen Werkzeuge sicher und effektiv genutzt werden können.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Integration der TI in den Arbeitsalltag. Die technischen Neuerungen müssen nahtlos in bestehende Prozesse eingebunden werden, ohne zusätzlichen Aufwand für das Pflegepersonal zu verursachen. Hier sind vor allem praxisorientierte Lösungen gefragt, die den spezifischen Anforderungen des Pflegealltags gerecht werden.

Datenschutz und Sicherheit als oberste Priorität

Ein Aspekt, der bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht vernachlässigt werden darf, ist der Datenschutz. Gerade in der Pflege, wo mit hochsensiblen Informationen gearbeitet wird, hat der Schutz der Patientendaten oberste Priorität. Die TI setzt hier auf höchste Sicherheitsstandards, um den Zugriff auf Daten zu regulieren und Missbrauch zu verhindern.

Für Pflegeeinrichtungen bedeutet das allerdings auch, dass entsprechende Schutzmaßnahmen etabliert und regelmäßig überprüft werden müssen. Zugriffsrechte sollten klar definiert und nur autorisiertem Personal zugänglich sein. Ebenso wichtig ist es, das Pflegepersonal für den sicheren Umgang mit digitalen Daten zu sensibilisieren. Denn nur mit einer Kombination aus Technologie und Bewusstsein lässt sich das Vertrauen der Patienten in die Digitalisierung stärken.

ePA: Erleichterung für den Pflegealltag

Mit der TI steht Pflegeeinrichtungen ein leistungsstarkes Netzwerk zur Verfügung, das die Kommunikation und Datenverwaltung revolutioniert. Eine der zentralen Anwendungen ist die elektronische Patientenakte (ePA), die Pflegekräften den Zugang zu wichtigen Patientendaten deutlich erleichtert. Doch was genau leistet die ePA, und wie verändert sie die tägliche Arbeit in der Pflege?

Die ePA ist mehr als nur ein Datenspeicher – sie ist ein zentraler Dreh- und Angelpunkt für die Verwaltung und Nutzung aller relevanten Gesundheitsdaten eines Patienten. Zu den gespeicherten Informationen gehören:

  • Medikationspläne mit detaillierten Angaben zu Dosierungen, Wechselwirkungen und Einnahmehinweisen
  • Diagnosen und Arztbriefe, die den Verlauf von Erkrankungen oder Behandlungen dokumentieren
  • Laborergebnisse, die jederzeit abgerufen und verglichen werden können
  • Impfstatus und Vorsorgeuntersuchungen, die auf einen Blick ersichtlich sind

Standortübergreifend verfügbare Informationen

Patienten behalten stets die Kontrolle über ihre Daten: Sie können individuell festlegen, welche Informationen in der ePA gespeichert werden und wer Zugriff darauf erhält. So bleibt die Datenhoheit jederzeit bei den Betroffenen – ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstbestimmung und Transparenz im Gesundheitswesen.

Ein weiterer zentraler Vorteil der ePA ist ihre universelle Verfügbarkeit. Anders als Papierakten, die an einen festen Ort gebunden sind, ermöglicht die ePA einen schnellen und ortsunabhängigen Zugriff. Besonders in Notfällen oder bei einer kurzfristigen Übernahme von Patienten durch andere Pflegekräfte erweist sich dies als äußerst praktisch. Statt sich mühsam durch verschiedene Dokumente zu arbeiten, können alle relevanten Informationen direkt abgerufen werden – ein klarer Gewinn für Effizienz und Sicherheit.

Die ePA ist zudem ein effektives Kommunikationstool zwischen verschiedenen Gesundheitsakteuren. Pflegekräfte, Ärzte und Therapeuten greifen auf dieselben Daten zu, wodurch Informationsverluste vermieden werden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Pflegealltag deutlich strukturierter abläuft und Entscheidungen schneller getroffen werden können. Die ePA ist somit nicht nur ein Datenspeicher, sondern eine wichtige Schnittstelle für eine moderne und effiziente Patientenversorgung.

Wie Pflegekräfte von der ePA profitieren können

Für Pflegekräfte bedeutet die Einführung der ePA vor allem eine spürbare Entlastung. Statt zeitaufwändig nach Papierakten zu suchen oder auf Rückmeldungen anderer Gesundheitsakteure zu warten, sind alle wichtigen Daten mit wenigen Klicks abrufbar. Das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch die Fehleranfälligkeit – etwa bei der Medikamentenvergabe oder der Planung von Pflegemaßnahmen.

Die ePA ermöglicht es außerdem, den Pflegeprozess strukturierter zu gestalten. Informationen wie die Verläufe von Therapien oder die Wirkung von Medikamenten sind klar dokumentiert und jederzeit einsehbar. Dadurch können Pflegekräfte schneller reagieren und ihre Entscheidungen besser fundieren. Ein klassisches Beispiel ist die Medikationsverwaltung: Dank der ePA haben Pflegekräfte stets Zugriff auf den aktuellen Medikationsplan eines Patienten, inklusive Angaben zu Dosierungen und Wechselwirkungen. Fehler, die durch veraltete oder unvollständige Informationen entstehen, können so vermieden werden.

Auch die Übergabe zwischen Pflegekräften wird durch die ePA deutlich erleichtert. Statt lange handschriftliche Berichte zu verfassen oder sich mündlich abzustimmen, stehen alle relevanten Informationen zentral und in Echtzeit zur Verfügung. Dies sorgt nicht nur für mehr Transparenz, sondern auch für eine bessere Kontinuität in der Pflege.

Die ePA ist somit weit mehr als nur eine digitale Akte – sie ist ein Werkzeug, das die Pflegearbeit erleichtert und die Versorgung der Patienten auf ein neues Level hebt.

FAQ für Pflegeeinrichtungen

Ethische Anforderungen

Bei der Umsetzung neuer Technologien tauchen Herausforderungen auf, die nicht nur technischer Natur sind, sondern auch ethische Fragen betreffen. Eine sensible Betrachtung dieser Themen ist entscheidend, um digitale Lösungen erfolgreich und nachhaltig zu integrieren.

Eine der zentralen ethischen Fragen ist der Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten. Während Technologien wie die elektronische Patientenakte (ePA) enorme Vorteile bieten, stellen sie auch die Frage nach dem Schutz der Privatsphäre. Wer hat Zugriff auf die Daten? Wie werden diese verwendet? Und was passiert, wenn Patienten den Zugang zu bestimmten Informationen verweigern?

Pflegeeinrichtungen müssen hier eine Vertrauensbasis schaffen. Klare, transparente Richtlinien und die Einbindung der Patienten in Entscheidungen rund um ihre Daten sind entscheidend, um die Würde und Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren.

Auch spielt die ethische Verantwortung gegenüber Pflegebedürftigen, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, digitale Technologien zu verstehen oder zu nutzen, eine wichtige Rolle. Besonders ältere oder kognitiv eingeschränkte Menschen könnten von der Digitalisierung ausgeschlossen werden, wenn sie nicht ausreichend unterstützt werden.

Hier ist es Aufgabe der Pflegeeinrichtungen, Barrieren abzubauen und sicherzustellen, dass digitale Lösungen nicht nur für das Personal, sondern auch für die Patienten verständlich und zugänglich sind.

Schließlich darf auch der "Faktor Menschlichkeit" nicht aus den Augen verloren werden. Die Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass der persönliche Kontakt zwischen Pflegekräften und Patienten reduziert wird. Es ist wichtig, digitale Tools als Unterstützung zu sehen – nicht als Ersatz für menschliche Nähe und Empathie.

Pflegekräfte müssen in ihrer Ausbildung und Weiterbildung nicht nur den Umgang mit digitalen Technologien lernen, sondern auch dafür sensibilisiert werden, wie sie trotz technologischer Unterstützung den Fokus auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten legen können.

Faktor Menschlichkeit in der Pflege (Bildquelle: Online Pflegeakademie)

Die Digitalisierung in der Pflege erfordert daher nicht nur technische und organisatorische Anpassungen, sondern auch eine ethische Auseinandersetzung. Nur wenn technologische Fortschritte mit Respekt vor den Menschen und ihren Rechten verbunden werden, kann die Pflege sowohl effizienter als auch menschlicher gestaltet werden. Denn am Ende geht es darum, Technologie im Dienste des Menschen einzusetzen – nicht umgekehrt.

Ausblick: Wie digitale Tools die Pflege weiter verändern werden

Digitale Technologien werden in den kommenden Jahren immer stärker in den Pflegealltag integriert. Systeme, die auf künstlicher Intelligenz (KI) basieren, könnten Pflegekräfte dabei unterstützen, komplexe Entscheidungen schneller und präziser zu treffen. Zum Beispiel könnten digitale Anwendungen Veränderungen im Gesundheitszustand eines Patienten automatisch erkennen und frühzeitig Warnungen ausgeben. Dadurch lassen sich Risiken minimieren, und Pflegekräfte können ihre Aufmerksamkeit genau dort einsetzen, wo sie gebraucht wird.

Auch die Vernetzung im Gesundheitswesen wird weiter ausgebaut. Digitale Plattformen könnten es ermöglichen, dass Pflegekräfte, Ärzte und Angehörige in Echtzeit miteinander kommunizieren und Informationen austauschen. So könnten Pflegepläne schneller angepasst und wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden – ohne Verzögerungen oder Missverständnisse. Diese nahtlose Zusammenarbeit wird nicht nur den Arbeitsalltag erleichtern, sondern auch die Qualität der Pflege nachhaltig verbessern.

Die Digitalisierung wird darüber hinaus helfen, bürokratische Hürden zu reduzieren. Aufgaben wie die Dokumentation oder Abrechnung könnten durch smarte Systeme automatisiert werden, was Pflegekräfte von unnötigem Papierkram befreit. Die gewonnene Zeit kann in die direkte Betreuung der Patienten fließen. Mit jedem neuen digitalen Werkzeug wird die Pflege ein Stück effizienter und gleichzeitig menschlicher – weil sie den Fokus wieder stärker auf das legt, was wirklich zählt: den Menschen.

Fazit: Gemeinsam die digitale Zukunft gestalten

Die Digitalisierung bietet enorme Chancen, die Pflege effizienter, sicherer und menschlicher zu machen. TI-Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) erleichtern den Zugriff auf wichtige Informationen, verbessern die Kommunikation zwischen Gesundheitsakteuren und schaffen mehr Zeit für die direkte Betreuung. Gleichzeitig stellen sie sicher, dass Daten geschützt bleiben und Patienten die Kontrolle über ihre Informationen behalten. Diese Kombination aus Effizienz und Verantwortung kann den Pflegealltag nachhaltig verbessern und zu einer höheren Lebensqualität der Pflegebedürftigen beitragen.

Doch der Weg in die digitale Zukunft erfordert Zusammenarbeit. Pflegekräfte, Einrichtungen und Patienten müssen gleichermaßen eingebunden werden, um die neuen Technologien bestmöglich zu nutzen. Es braucht Investitionen in technische Ausstattung, Schulungen und vor allem in den Aufbau von Vertrauen. Mit der richtigen Balance aus Innovation und Menschlichkeit kann die Digitalisierung ein starkes Fundament für die Pflege der Zukunft schaffen – eines, das die Herausforderungen von heute meistert und die Möglichkeiten von morgen ausschöpft.

Über die Autorin Julia Schmidt

Expertin für Pflege und moderne Weiterbildungskonzepte

Julia Schmidt ist ausgebildete Pflegefachkraft und Autorin bei der Online Pflege Akademie. Mit ihrem umfangreichen Wissen und ihrer Praxiserfahrung widmet sie sich der Vermittlung von Themen rund um die Pflegeberufe.

Neben klassischen Pflegebereichen beleuchtet sie auch aktuelle Entwicklungen wie die Digitalisierung in der Pflege, ohne dabei die menschliche Seite aus den Augen zu verlieren. Julia legt Wert darauf, praxisorientierte und leicht verständliche Inhalte zu vermitteln, die Pflegekräfte und Interessierte gleichermaßen ansprechen.

Julia Schmidt

Themenschwerpunkte:

  • Pflegehelfer und Betreuungskräfte
  • Weiterbildung und Qualifizierung in der Pflege
  • Trends und Entwicklungen in der Pflege

Julia möchte mit ihren Texten dazu beitragen, die Pflege als Berufsfeld weiterzuentwickeln und gleichzeitig den Leserinnen und Lesern neue Perspektiven aufzuzeigen.

Ab 1. Juli 2025 sind alle ambulanten Pflegedienste und stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden. Mit der vollelektronischen Abrechnung von Pflegeleistungen nach SGB XI steht eine der ersten Anwendungen in den Startlöchern. Ab Dezember 2026 dürfen die Abrechnungsdaten ausschließlich elektronisch übermittelt werden.

medisign Pflege

Produktivbetrieb startet

Voraussichtlich ab Mitte 2025 sollen sämtliche Bestandteile der Abrechnung innerhalb des DTA-Verfahrens - d. h. sowohl die Abrechnungsdaten als auch die rechnungsbegründenden Unterlagen wie z. B. Leistungsnachweise - über KIM, den Kommunikationsdienst der Telematikinfrastruktur (TI), an die Pflegekassen übermittelt werden. Die papiergebundene Leistungserfassung gehört damit schon bald der Vergangenheit an. "Angestrebtes Ziel ist die Umsetzung eines durchgängig elektronischen Prozesses mit digitalen Signaturen unter Einbezug der Telematikinfrastruktur (TI)", heißt es in der Vereinbarung nach § 105 Abs. 2 Satz 2 SGB XI über Einzelheiten der Übermittlung elektronischer Dokumente im Datenaustausch für die Abrechnung ambulanter Pflegesachleistungen, die der GKV-Spitzenverband mit den Verbänden der Leistungserbringer im September 2023 getroffen hatte.

Aktuell wird das vollelektronische Abrechnungsverfahren einschließlich der Darstellung des elektronischen Leistungsnachweises (eLNW) auf einem mobilen Endgerät erprobt. Ab kommenden Monat soll dann der Produktivbetrieb zunächst für ausgewählte Einrichtungen, ab Mai 2025 dann flächendeckend beginnen. Für einen Übergangszeitraum bis Ende November 2026 können die rechnungsbegründenden Unterlagen ersatzweise in Papierform eingereicht werden - in Verbindung mit der elektronischen Übermittlung der Abrechnungsdaten außerhalb der TI. Auch das DTAplus/ImageLink-Verfahren ist bis dahin weiterhin nutzbar. Ab 1. Dezember 2026 soll die Abrechnung in vollelektronischer Form ausschließlich innerhalb der TI erfolgen.

Auftakt mit diesen Pflegeleistungen

In der ersten Ausbaustufe des vollelektronischen Pflegedatenaustauschs können folgende Leistungsarten über die TI abgerechnet werden:

  • Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI: Hierunter fallen alle pflegerischen Tätigkeiten, die im Rahmen der häuslichen Pflege erbracht werden, z. B. die Grundpflege (wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und die Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel).
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: Diese Leistung dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten. Wenn die Hauptpflegeperson z. B. durch Urlaub oder Krankheit ausfällt, übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Versorgung des Pflegebedürftigen.
  • Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI: Hierzu gehören verschiedene Betreuungs- und Entlastungsangebote für Pflegebedürftige zur Unterstützung im Alltag, beispielsweise bei der Haushaltsführung, Begleitung zu Arztterminen oder gemeinsame Aktivitäten.

Übermittlung per KIM

Die Grundlage für den vollelektronischen Pflegedatenaustausch bildet der Kommunikationsdienst KIM (Abkürzung für Kommunikation im Medizinwesen). Mit ihm lassen sich Abrechnungsdaten sowie medizinische Dokumente und vertrauliche Nachrichten sicher per E-Mail über die TI versenden. KIM ist mit einem Standard-E-Mail-Programm nutzbar. Empfehlenswert ist jedoch die Integration in das bestehende Primärsystem (Pflegedokumentationssoftware) mit E-Mail-Funktion, damit alle Funktionen optimal genutzt werden können.

Jede Nachricht über KIM wird automatisch Ende-zu-Ende verschlüsselt und signiert. So ist sie vor dem Zugriff unbefugter Mitleser, Fälschung und Manipulation geschützt. Beim Abruf der Nachricht werden die übermittelten Daten automatisch entschlüsselt und können direkt weiterverarbeitet werden.

Einrichtungsbezogene KIM-Adressen sind an die Institutionskarte (SMC-B) der jeweiligen Einrichtung geknüpft. Um für ein persönliches Postfach eine personenbezogene KIM-Adresse anzulegen, ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich. Mit ihm lassen sich Dokumente qualifiziert elektronisch signieren, d. h. rechtsverbindlich digital unterzeichnen. Beide Kartentypen sind bei medisign erhältlich.

Analoges Verfahren für Häusliche Krankenpflege

Die für die oben genannten Pflegeleistungen getroffenen Regelungen sollen künftig auch bei der Abrechnung der Häuslichen Krankenpflege (HKP) nach SGB V Anwendung finden. Hier ist allerdings noch kein Zeitplan bekannt.

Die E-Rechnung wird ab dem kommenden Jahr in Deutschland verpflichtend eingeführt. Der Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen soll dadurch effizienter und ressourcenschonender werden. Im Gesundheitswesen zählt die E-Rechnung künftig zu den Kernanwendungen der Telematikinfrastruktur: für die Abrechnung von Selbstzahler-Leistungen.

E-Rechnung

E-Rechnungspflicht ab 2025

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) soll dazu beitragen, den Umsatzsteuer-Betrug zu bekämpfen und die Digitalisierung voranzutreiben. Sie ist mehr als nur eine per E-Mail versandte Rechnung im PDF- oder jpg-Format: Die E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar und ermöglicht vollautomatisierte Verarbeitung - von der Erstellung bis zur Archivierung. Gängige Formate sind beispielsweise X-Rechnung oder ZUGFeRD.

Nach dem "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (kurz Wachstumschancengesetz) müssen Unternehmen ab 1. Januar 2025 solche E-Rechnungen empfangen können; für den Versand gelten Übergangsregelungen bis Ende 2026. Kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro sind bis Ende 2027 von der E-Rechnungspflicht ausgenommen; sie dürfen weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen versenden, wenn der Empfänger zustimmt. Die flächendeckende Einführung der E-Rechnung ist ab Anfang 2028 vorgesehen.

Auch die Heilberufe sind betroffen

Auch Gesundheitsunternehmen wie Arzt- und Zahnarztpraxen, MZV, Kliniken, Apotheken, Hebammen, Praxen für Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind von der Einführung der E-Rechnung betroffen. Zum einen müssen sie E-Rechnungen, die sie von anderen Unternehmen empfangen (z. B. Einkauf von Praxismaterial oder Anmietung von Geräten), elektronisch verarbeiten können. Es sollte daher geprüft werden, ob die eingesetzte Finanzbuchhaltungs-/Verwaltungssoftware das Einlesen und Verarbeiten von E-Rechnungen unterstützt.

Zum anderen müssen Gesundheitsunternehmen ab Januar 2028 selbst E-Rechnungen ausstellen, wenn sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen an andere inländische Unternehmer erbringen, beispielsweise für das Erstellen bestimmter Gutachten oder Supervisionsleistungen - es sei denn, der Betrag liegt unter 250 Euro. Sofern sie umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen an Privatpersonen erbringen, besteht keine Ausstellungspflicht.

E-Rechnung bei Selbstzahlern

Durch das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen" (kurz Digitalgesetz bzw. DiGiG) ist die elektronische Rechnungsstellung in die Liste der Kernanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) aufgenommen worden (vgl. § 359a SGB V). Dadurch wird die "Möglichkeit geschaffen, den Rechnungs- und Erstattungsprozess insbesondere bei Leistungen, welche privatärztlich oder privatzahnärztlich abgerechnet werden, zu digitalisieren und damit zeit- und kosteneffizienter zu gestalten", heißt es im Gesetzestext.

Demnach sollen Leistungserbringende ab 1. Januar 2025 medizinische oder sonstige Leistungen, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegen (also keine GKV-Leistungen), in elektronischer Form abrechnen können. Voraussetzung für die E-Rechnung ist die Einwilligung der Patient:innen. Erteilen sollen sie diese "über die Benutzeroberfläche eines geeigneten Endgerätes" (vgl. § 359a SGB V), z. B. über die sogenannte ePA-App, welche die jeweilige Krankenkasse zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für ihre Mitglieder eingerichtet hat. Die Einwilligung wird einmalig erteilt, kann aber auch jederzeit widerrufen werden. Liegt sie nicht vor, müssen für Selbstzahler-Leistungen weiterhin papiergebundene Rechnungen ausgestellt werden.

Mehr Transparenz bei Erstattungen und Kosten

Um das Verfahren der E-Rechnung nutzen zu können, müssen die Leistungserbringenden an die TI angebunden sein. Auch rein privat(zahn)ärztlich tätige Leistungserbringende, Abrechnungsdienstleister wie privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) oder Inhaber einer abgetretenen Forderung (Factoring) können sich an die TI anbinden, um so E-Rechnungen über das System zu versenden. Die Daten von E-Rechnungen dürfen maximal zehn Jahre lang in den Diensten der Anwendung gespeichert werden.

Durch die Digitalisierung der Abrechnungsprozesse würden der Papier- sowie Arbeitsaufwand und damit auch Kosten reduziert, so das Fazit des Fachkreises für Steuerfragen der Heilberufe (meditaxa Group e.V.). Zudem würde der Prozess durch die automatische Verarbeitung der Rechnungen beschleunigt, was insbesondere für Leistungserbringer und Kostenträger eine Erleichterung darstelle. Darüber hinaus fördere die E-Rechnung auch die Transparenz der Abrechnungen und erleichtere den Patient:innen den Überblick über ihre Erstattungen und Kosten.

Ab Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Praxen sind dann verpflichtet, die Akte mit Befundberichten, Laborbefunden und eArztbriefen zu befüllen, sofern Patient:innen dem nicht widersprechen. Zur notwendigen Ausstattung zählt u. a. der elektronische Heilberufsausweis (eHBA).

ePA

Die ePA soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. So haben Patient:innen alle relevanten Informationen wie Arztbriefe, Befunde oder Laborwerte auf einen Blick digital vorliegen und können diese auch ihren Behandler:innen zur Verfügung stellen. Die Opt-Out-Regelung soll dazu führen, dass die ePA künftig möglichst flächendeckend genutzt wird.

ePA befüllen & Zugriff

Mit dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hat eine Praxis für 90 Tage Zugriff auf die ePA ihrer Patient:innen; die Berechtigung gilt für die gesamte Praxis. Die Praxis ihrerseits ist verpflichtet, die ePA mit Daten zu befüllen, die in der aktuellen Behandlung erhoben wurden und elektronisch vorliegen. Davon zu unterscheiden sind Informationen, die auf Patientenwunsch hinterlegt werden:

Gesetzliche Pflicht:

  • Befundberichte aus selbst durchgeführten invasiven oder chirurgischen sowie aus nichtinvasiven oder konservativen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • eigene Befundberichte aus bildgebender Diagnostik
  • Laborbefunde
  • elektronische Arztbriefe

Auf Patientenwunsch:

  • DMP-Daten
  • eAU-Bescheinigungen
  • Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
  • Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen
  • Kopie der Behandlungsdokumentation
  • etc.

Zeitplan der Einführung

Nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) startet die ePA am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Franken und Hamburg. Die Pilotphase dauert vier Wochen. Verlaufen die Tests reibungslos, soll der bundesweite Rollout erfolgen. Als Starttermin wird der 15. Februar 2025 angestrebt.

Bereits seit 1. Juli 2021 müssen nach § 341 Abs. 6 SGB V die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer:innen in der Lage sein, die ePA lesen und befüllen können. Ist dies nicht der Fall, sieht der Gesetzgeber eine Honorarkürzung von 1 Prozent vor. Laut KBV müssen Praxen ab Januar 2025 zudem die neue Softwareversion 3.0 für die ePA vorhalten, sonst wird die TI-Pauschale gekürzt.

Nutzung im PVS

Praxen nutzen die ePA direkt in ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS). Entscheidend für einen flächendeckenden Rollout der ePA ist laut KBV, dass dies ohne großen Aufwand geschehen werden kann. Sie hatte daher Anforderungen formuliert, welche die PVS aus der Perspektive der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen erfüllen müssen. Noch habe kein Hersteller das erforderliche ePA-Modul vorgestellt, heißt es in den KBV-Praxisnachrichten vom 5. September. Nach den Plänen des BMG müssen die Software-Hersteller die Praxen bis zum 15. Januar 2025 ausstatten.

Einem Bericht der E-Health-Com zufolge beklagten Vertreter der Industrie beim 30. Anbietermeeting der KBV am 11. September, dass Erwartungen geschürt würden, die zumindest zum Start der ePA Mitte Januar realistisch gesehen nicht eingehalten werden könnten. Es werde zunächst erstmal ruckeln – auch weil die ePA nach dem Willen der Politik nur vier Wochen im Versorgungsalltag getestet werden solle. "Es gibt bisher noch nicht einmal eine Referenzumgebung, gegen die wir Prototypen testen können. Wenn man maximale Erwartungen schürt, dann wird es zwangsläufig Enttäuschungen geben", so Jan Meincke von MediSoftware.

Das benötigen Praxen für die ePA

Wer bereits digitale AU-Bescheide (eAU) und eRezepte ausstellt, ist in punkto ePA-Ausstattung gut aufgestellt. Zusätzlich ist eine spezielle Software erforderlich, die der Praxissoftware-Anbieter zur Verfügung stellt: das so genannte ePA-Modul. Die neue Softwareversion 3.0 für die "ePA für alle" soll ab Januar 2025 bereitstehen.

Technische Voraussetzungen:

  • TI-Anschluss
  • zertifiziertes ePA-Modul für das PVS
  • eHBA als rechtliche Voraussetzung für den Zugriff auf Patientendaten*
  • eHealth-Kartenterminal

* Laut § 339 Abs. 3 & 5 SGB V dürfen Behandelnde "nur mit einem ihrer Berufszugehörigkeit entsprechenden elektronischen Heilberufsausweis oder mit einer digitalen Identität nach § 340 Absatz 6 in Verbindung mit einer Komponente zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen" auf Patientendaten zugreifen oder sie müssen von einer/m anderen eHBA-Inhaber:in für den Zugriff autorisiert worden sein (Gesetzestext im Wortlaut ⤏). Nach Angaben der KBV verlangt der Gesetzgeber den eHBA aus rechtlichen Gründen; aus rein technischer Sicht sei dieser für die ePA nicht erforderlich.

Infomaterial für Praxen

Um Praxen bei der Einführung und Nutzung der ePA bestmöglich zu unterstützen, stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) seit Anfang September auf ihrer Homepage zahlreiche Informationsangebote bereit, u. a. eine neue Auflage der PraxisInfoSpezial mit Basiswissen rund um die ePA sowie Infos zur Vergütung. Alles ist gesammelt zugänglich über eine Themenseite zur ePA ⤏ .

Zudem starten die PraxisNachrichten eine Serie zur ePA, in der alle zwei Wochen ein Aspekt näher erläutert wird. In kurzen Video-Clips sollen Anwendungen wie die Medikationsliste oder die Informations- und Dokumentationspflichten erläutert werden. Darüber hinaus werde es eine Online-Fortbildung geben.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat ebenfalls eine Infoseite eingerichtet: ePA für alle ⤏

Mit den Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen können sich jetzt drei weitere Berufsgruppen an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden. Ab 1. Juli sind die beiden erforderlichen Zutrittskarten bei medisign erhältlich: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die Institutionskarte (SMC-B).

Zutrittskarten eGBR

eHBA und SMC-B als Zutrittskarten

Für die TI und ihre Anwendungen sind verschiedene technische Komponenten erforderlich. Dazu zählt der personenbezogene elektronische Heilberufsausweis (eHBA), mit dem sich Logopäd:innen, Ergotherapeut:innen und Podolog:innen zweifelsfrei in der digitalen Welt identifizieren können. So ist sichergestellt, dass nur berechtigte Personen auf vertrauliche Gesundheitsdaten von Patient:innen zugreifen können.

Darüber hinaus können Karteninhaber:innen mit ihrem eHBA digitale Dokumente qualifiziert signieren, d. h. rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben, sowie für den sicheren Versand ver- und entschlüsseln. Die Institutionskarte (SMC-B) dient hingegen dazu, eine Gesundheitseinrichtung (z. B. Praxis oder Pflegedienst) eindeutig zu identifizieren und deren Zugriff auf die TI zu legitimieren.

eGBR als Kartenherausgeber

Herausgeber des eHBA und der SMC-B für die drei Berufsgruppen ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), das bei der Bezirksregierung in Münster (NRW) angesiedelt ist und bundesweit die Ausgabe der Ausweise an die nicht-verkammerten Erbringer:innen ärztlich verordneter Leistungen übernimmt.

Die ersten Berufsgruppen, die mit den TI-Zutrittskarten versorgt wurden, waren Physiotherapeut:innen, Hebammen, Pflegefachleute, Notfallsanitäter:innen, Gesundheits- und (Kinder-)Kranken- sowie Altenpfleger:innen; weitere Berufsgruppen sollen sukzessive folgen. Ab dem kommenden Monat können nun auch Logopäd:innen, Ergotherapeut:innen und Podolog:innen ihre Ausweise beantragen.

medisign als Kartenproduzent

Im Auftrag des eGBR werden die Ausweise von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign ausgegeben. Der Signaturkartenhersteller produziert bereits seit etlichen Jahren im Auftrag der jeweiligen Kammern bzw. Institutionen elektronische Heilberufs- sowie Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) für Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen sowie Psychotherapeut:innen. Seit dem vergangenen Jahr ist medisign zugelassener Anbieter für die nicht-verkammerten Heil- und Gesundheitsberufe, die vom eGBR mit eHBA und SMC-B versorgt werden.

Laut Digital-Gesetz (DigiG) müssen Arzt- und Psychotherapiepraxen ab dem 30. Juni in der Lage sein, elektronische Arztbriefe zumindest empfangen zu können. Zu den technischen Voraussetzungen für den eArztbrief zählt u. a. der elektronische Heilberufsausweis (eHBA).

Bis Ende nächsten Monats sollten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Voraussetzungen geschaffen haben, um elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) empfangen zu können. Andernfalls wird die Pauschale für die Telematikinfrastruktur (TI) um 50 Prozent gekürzt. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn der Anbieter der Praxissoftware das erforderliche eArztbrief-Modul noch nicht bereitgestellt hat.

medisign eHBA

Das benötigen Praxen für den eArztbrief

Wer bereits digitale AU-Bescheide (eAU) und eRezepte ausstellt, ist in punkto eArztbrief-Ausstattung gut aufgestellt. Zusätzlich ist eine spezielle Software erforderlich, die der Praxissoftware-Anbieter zur Verfügung stellt: das so genannte eArztbrief-Modul.

Technische Voraussetzungen:

KBV-Kollegensuche jetzt mit KIM-Adressen

Wer einen eArztbrief an den Kollegen oder die Kollegin versenden möchte und die zugehörige KIM-Adresse benötigt, wird jetzt bei der KBV-Kollegensuche (Arzt- und Psychotherapeuten-Suche ausschließlich für Praxen) fündig: Wie die KV Nordrhein berichtet, sind seit neuestem auch die KIM-Adressen im Online-Dienst der KBV enthalten. Dazu geben Versender:innen zunächst den Namen der gesuchten Kolleg:innen in die Suchmaske ein. Danach gelangen sie auf eine Seite mit allen Kontaktdaten. "Mit Klick auf den Button 'KIM-Adresse ermitteln' können Sie sich diese dann anzeigen lassen, kopieren und in Ihr KIM-Mailprogramm einfügen", erklärt die KVNO.

Es werde immer die KIM-Adresse der Praxis angezeigt und nicht die des Arztes oder der Psychotherapeutin – sollten diese eigene KIM-Adressen haben. Verfüge eine Betriebsstätte über mehrere KIM-Adressen, würden alle angezeigt.

Angepasste eArztbrief-Richtlinie in Kraft getreten

In der "Richtlinie über die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 383 SGB V (Richtlinie elektronischer Brief)" wurden Anpassungen vorgenommen. Dies hatte die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in ihrer Sitzung am 6. Mai 2024 beschlossen. Die angepasste Richtlinie ist am 17. Mai in Kraft getreten.

Die Anpassungen betreffen einer Meldung der KV Berlin zufolge die Anforderungen an den Inhalt eines eArztbriefs: "Dieser muss entsprechend die notwendigen Datenangaben beinhalten, die im Ersatzverfahren (Anhang 1, Punkt 2.5, Anlage 4a Bundesmantelvertrag-Ärzte) vorgeschrieben sind." Dazu zählen:

  • Bezeichnung der Krankenkasse
  • Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum des Versicherten
  • Versichertenart
  • Postleitzahl des Wohnortes
  • Krankenversichertennummer

"Sofern im Praxisverwaltungssystem weitere Daten als oben genannte Mindestangaben vorliegen, können diese weiteren Informationen an die Empfängerpraxis übermittelt werden, beispielsweise um den Stammdatensatz zu vervollständigen", so die KV Berlin weiter.

Die Finanzierung der Telematikinfrastruktur für die Pflege steht: Die rund 36.000 stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegedienste in Deutschland erhalten eine monatliche Grundpauschale für den TI-Anschluss sowie eine Zuschlagspauschale für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Hat eine Einrichtungen zwei Ausweise, gibt es den Zuschlag zweimal.

medisign eHBA Pflege

Nachdem es Ende Februar erst hieß, die Verhandlungen zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und den Pflegeverbänden über die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) in der Pflege seien gescheitert, kam es im April nun doch zu einer Einigung. Für die erforderlichen Ausstattungs- und Betriebskosten erhalten stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste eine monatliche TI-Pauschale, die sich aus einer Grund- und einer Zuschlagspauschale zusammensetzt. Die TI-Finanzierungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2023 in Kraft.

Nachweis mittels Eigenerklärung

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die monatliche Grundpauschale pro Betrieb 200,22 Euro; für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 sind es 192,80 Euro. Ausgezahlt wird die Pauschale quartalsweise über einen Zeitraum von fünf Jahren. Darüber hinaus haben Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zwei Zuschlagspauschalen in Höhe von jeweils 7,48 Euro pro Monate für Mitarbeitende mit eHBA (2023: 7,20 Euro).

Beantragt wird die Förderung im GKV-Antragsportal. Um die TI-Pauschalen zu erhalten, müssen Pflegeeinrichtungen eine funktionsfähige TI-Ausstattung mit Anwendungen, Komponenten und Diensten in der jeweils aktuellen Version mittels Eigenerklärung nachweisen. Dazu zählt die Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Fehlt eine geforderte TI-Anwendung, wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt, bei zwei fehlenden Anwendungen sogar ganz gestrichen.

Tipp: Frühzeitig startklar sein

Die Anbindung an die TI wird für die Pflege zum 1. Juli 2025 verpflichtend. Auch wenn der Termin jetzt noch weit weg erscheint, ist es ratsam, sich frühzeitig mit der TI auseinanderzusetzen - auch vor dem Hintergrund der nun geklärten Finanzierung. Denn die erforderlichen technischen Komponenten zu beschaffen, Schnittstellen zur eingesetzten IT vor Ort zu definieren und das Personal zu schulen erfordert Zeit und eine gute Vorbereitung. Ab dem Herbst wird die Nachfrage nach den notwendigen TI-Komponenten steigen - und damit auch das Risiko, längere Lieferzeiten in Kauf zu nehmen.

Eintrittskarten für die TI

Zur Grundausstattung der TI zählen zwei Ausweise: Mit der einrichtungsbezogenen Secure Module Card – Betriebsstätte (SMC-B) binden sich Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege an die TI an und authentifizieren sich gegenüber deren Diensten. Mit dem personenbezogenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) identifizieren sich Pflegekräfte zweifelsfrei in der digitalen Welt. Darüber hinaus können sie Dokumente qualifiziert signieren, d. h. rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben.

Herausgeber von SMC-B und eHBA für die Pflege sowie für weitere Heilberufe, die über keine eigenen Standesorganisationen verfügen, ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Produziert werden die Karten von zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign.
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Besondere Konditionen

"Sie arbeiten als Pflegekraft in einem größeren Klinikverbund oder gehören einem Pflegeverband an? Dann fragen Sie dort nach besonderen Konditionen für medisign eHBA und SMC-B", empfiehlt Steffen Bucksteeg, bei medisign für den Vertrieb zuständig. "Wir haben mit verschiedenen Institutionen Kooperationsvereinbarungen getroffen, von denen Verbandsmitglieder bzw. Mitarbeitende und deren Arbeitgeber profitieren."

UPDATE

Die Implementierung neuer Hardware-Sicherheitsmodule (HSM) hat dazu geführt, dass die Dienste von medisign, die u. a. für das Ausstellen und Einlösen von eRezepten erforderlich sind, seit Mitte April wieder stabil und störungsfrei laufen.

Grund für die vorangegangenen Störungen ist ein signifikanter Anstieg von ECC-Zertifikaten, den medisign seit Anfang 2024 verzeichnet. Dieser ist auf die Umstellung der Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) auf elliptische Kurven zurückzuführen und hatte die Leistung der bislang eingesetzten HSM beeinträchtigt. Besonders betroffen waren KIM-Konten, die morgens zwischen 7:45 und 8:15 Uhr eine erhöhte Anzahl an Abfragen verzeichneten.

„Diese unerwartete Entwicklung führte dazu, dass unsere bisherigen HSM durch ECDSA-brainpoolP256r1-Zertifikate ausgebremst wurden, was zu einer Verschlechterung der Antwortzeiten führte“, erklärt medisign-Geschäftsführer Armin Flender. Die Bestands-HSM waren gezwungen, diese Kurven zu berechnen, was zu einer erheblichen Steigerung der Prozessorlast und der Blockierung weiterer Prozesse führte. Infolgedessen wurden die Komponenten aufgrund einer zu hohen Anzahl wartender paralleler Verbindungen stark belastet. „Wir möchten uns aufrichtig bei allen Kunden und Partnern entschuldigen, die im März und April 2024 von Beeinträchtigungen unserer Dienste betroffen waren.“

Umsetzung verschiedener Maßnahmen

Um den genannten Herausforderungen zu begegnen, implementierte medisign Mitte März Caching-Mechanismen, die Anfragen mit gleichen Seriennummern abfingen und die Leistung verbesserten. Echte Entspannung brachten aber erst die erstmals am 17. April erfolgreich in Betrieb genommen Highspeed-HSM, die bereits Anfang März bestellt worden waren. Ein weiteres HSM wurde am 19. April am Backup-Standort implementiert. Seither konnte medisign alle OCSP-Anfragen problemlos innerhalb kurzer Zeit beantworten und es liegt keine Störung mehr vor.

„Wir setzen uns natürlich auch weiterhin für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit unserer Produkte ein und arbeiten kontinuierlich an zukunftsorientierten Lösungen“, berichtet Flender. „Für die Einführung der ePA 3.0 Anfang 2025 haben wir bereits jetzt weitere Komponenten bestellt, um den steigenden Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden.“

STELLUNGNAHME

+++ Update vom 20.03.24 +++

Nach aktuellem Stand ist die Ursache für die Störung eine nachgelagerte technische Komponente, die ab einer bestimmten Belastung ein anormales Antwortverhalten aufzeigte. In der Folge kam es zu langen Antwortzeiten bzw. Time-Outs.

Zusammen mit der gematik sind in der vergangenen Woche sämtliche Daten, die zwischen 07:45 und 08:15 Uhr bei unserem OCSP-Responder abgefragt wurden, analysiert worden. Weitere Messpunkte wurden definiert, deren Daten korreliert und technische Maßnahmen definiert. Mit dem Update einer Komponente konnten zugehörige Abfragen bereits verbessert werden.

Am Sonntag wurde zusätzlich eine Caching-Komponente implementiert, die zu besseren Antwortzeiten am Montagmorgen führte. Leider gab es in dieser Komponente einen Fehler, den wir nach Analysen schnell erkannt und in einem Wartungsslot am Montagabend korrigiert haben. Dies hat zu einer Verbesserung des Lastverhaltens für den Produktivbetrieb ab Dienstag früh geführt. Seither gab es keine Beeinträchtigungen mehr und unsere Systeme laufen derzeit stabil.

12.03.24

Aufgrund von technischen Störungen kommt es bei der Nutzung unserer eHBA und SMC-B leider zeitweise zu Einschränkungen. In der Folge ist das Ausstellen bzw. Einlösen von eRezepten und digitalen AU-Bescheiden verzögert.

Wir haben festgestellt, dass in den Morgenstunden, vor allem montags, zwischen 08:00 und 09:00 Uhr anormale Abfragen an unsere Systeme gestellt werden, die zu erheblicher Last auf unseren Systemen und damit zu verzögerten Antwortzeiten führen können. Nach ca. 09:00 Uhr beantworten wir die gleiche Anzahl an Abfragen im Regelfall ohne Probleme.

Weitergehende Analysen werden zurzeit intensiv mit einem Expertenteam unter Hinzuziehung der gematik durchgeführt. Wir werten diese Analysedaten aus, um konkrete Aussagen treffen zu können und die Ursachen eindeutig zu identifizieren und zu beheben.

Von uns vorsorglich durchgeführte Lasttests waren bisher unauffällig und konnten leider die betriebliche Fehlerstellung in der Produktivumgebung nicht widerspiegeln.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Optimierung der Systeme, indem wir auch sukzessive Komponenten tauschen. Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten sehr und sind sicher, in den nächsten Tagen wieder stabilen Service bieten zu können.

Wir informieren im Zusammenhang mit diesen Vorfällen auf unserer Webseite:
Aktuelle Hinweise & Störungen ⤏

Zudem empfehlen wir für weitere Infos und Updates den WhatsApp-Kanal ⤏ der gematik.

Ihr medisign Team