Technische Komponente |
Finanzierung* |
Stationäres eHealth-Kartenterminal:
Es dient dazu, die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) einzulesen.
Zwischen zwei Arten stationärer Kartenterminals kann gewählt werden:
- Kartenlesegerät mit Tastenfeld: Anders als das bisherige eGK-fähige Kartenlesegerät wird es nicht am PC, sondern am Konnektor angeschlossen.
- Tastaturkartenleser (Chipkartentastatur): Er wird per USB ans Praxisnetzwerk angeschlossen. Die Belegung einer externen LAN-Schnittstelle sowie eine zusätzliche Stromversorgung fallen somit weg.
Wie viele Kartenterminals werden in Praxen benötigt?
Mindestens eines für die medizinischen Fachangestellten am Empfang für das VSDM. Für die künftigen medizinischen Anwendungen (z. B. Notfalldaten) sind zusätzliche Kartenterminals in den Behandlungszimmern nötig. |
Ärzte/Psychotherapeuten: 535 € pro Kartenterminal
- bis zu 3 Ärzte/Psychotherapeuten pro Betriebsstätte: 1 Terminal
- 4-6: 2 Terminals
- > 6: 3 Terminals
NFDM & eMP (Ärzte): 595 € pro Kartenterminal
Ab dem Quartal, in dem eine Vertragsarztpraxis für diese beiden Anwendungen betriebsbereit ist, hat sie Anspruch auf ein zusätzliches Kartenterminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle (Betrag wurde im Februar 2021 erhöht und gilt für Geräte, die ab 01.10.20 angeschafft wurden).
Zahnärzte: 595 € pro Kartenterminal
Je nach Praxisgröße und der Anzahl der dort tätigen ZÄ werden bis zu drei Geräte finanziert.
Apotheken:
insgesamt 3.032 € für ein Basispaket, bestehend aus einem eHealth-Konnektor und zwei Kartenterminals, inkl. einer Installationsaufwandspauschale
zusätzliche Kartenterminals: je 450 €
- Größeren Apotheken (>20.000 bis 40.000 Rx-Packungen) werden 2 zusätzliche Terminals finanziert.
- > 40.000 bis zu 80.000 Rx-Packungen: 4 zusätzl. Terminals
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Mobiles eHealth-Kartenterminal:
Wer Haus- und Pflegeheimbesuche durchführt, benötigt ein mobiles Terminal, das aber ausschließlich im Offline-Betrieb arbeitet (kein VSDM möglich).
Wichtig: Zum Zugriff auf die eGK ist ein weiterer Praxisausweis (SMC-B) oder ein eHBA nötig. |
Ärzte: 350 € pro Kartenterminal
Anspruch besteht bei:
- 3 Hausbesuchen pro Quartal
- Patientenbetreuung in anderen Praxen (z. B. Anästhesisten)
- Kooperationsvertrag zur Pflegeheimversorgung
- ausgelagerten Praxisräumen (sie werden jedoch nicht mit Konnektor und stationären Kartenterminals ausgestattet)
Zahnärzte: 356 € pro Kartenterminal, wie folgt gestaffelt:
- Standort mit 1 Zahnarzt, mind. 30 Besuchsfällen im Vorjahr/aktuellen Jahr oder Nachweis des Abschlusses eines Kooperationsvertrages mit einer Pflegeeinrichtung gemäß § 119b Abs. 1 SGB V: 1 mobiles Kartenterminal
- 2 Zahnärzte, 100 Besuchsfälle & mindestens 3 Kooperationsverträge: 2 mobile Kartenterminals
- > 2 Zahnärzte, 200 Besuchsfälle & mindestens 5 Kooperationsverträge: 3 mobile Kartenterminals
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Konnektor:
Praxen:
Der TI-Konnektor ist die Schnittstelle zwischen Ihrem Praxisverwaltungssystem, Ihrem Kartenterminal und der TI. Er ermöglicht aktuell die Verwaltung der Versichertenstammdaten (VSDM); die Verbindung zur TI erfolgt hochsicher über den VPN-Zugangsdienst. Für die qualifizierte elektronische Signatur (qSig) und die künftigen medizinischen Fachanwendungen - Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP), elektronische Patientenakte (ePA) - sind Updates des bisherigen Konnektors erforderlich.
Apotheken:
Apotheken erhalten direkt einen eHealth-Konnektor, der neben den Modulen für qSig, NFDM und eMP aber auch das notwendige Modul für das VSDM enthält. |
Ärzte & Psychotherapeuten:
- VSDM-Konnektor: 1.014 €
- eHealth-Update des VSDM-Konnektors inkl. PVS-Updates für NFDM/eMP: 530 €
- ePA-Update des eHealth-Konnektors: 400 €
- weitere Pauschalen: s. u. (weitere Anwendungen der TI)
Zahnärzte:
- ePA-fähiger-Konnektor inkl. gSMC-K (VSDM, QES, KIM, ePA, eMP, NFDM): 1.794 €
- eHealth-Update des VSDM-Konnektors: 380 €
- ePA-Update des eHealth-Konnektors: 400 €
- weitere Pauschalen: s. u. (weitere Anwendungen der TI)
Apotheken: s. o. |
SMC-B für Praxen & Apotheken:
Mit dem Praxis- bzw. Institutionsausweis (Security Module Card - Betriebsstätte, kurz SMC-B) authentisiert sich eine Betriebsstätte (Praxis, Klinik oder Apotheke) gegenüber den Diensten der TI, weist sich also als berechtigter Teilnehmer aus und kann Patientendaten auf der eGK auslesen. Die Karte wird in das stationäre Kartenterminal gesteckt, über eine PIN aktiviert und ist zwingend erforderlich für den Betrieb der TI-Komponenten.
Herausgeber der SMC-B sind die
- Kassenärztlichen Vereinigungen für Fachärzte und Psychotherapeuten
- Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für Zahnärzte
- Landesapothekerkammern für Apotheken
Produziert wird der Ausweis von zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign:
medisign Antragsportal: www.smc-b.de > |
Übernahme der Betriebskosten:
Ärzte & Psychotherapeuten: 23,25 € pro Quartal & Karte
Zahnärzte: 465 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte
(Die Höhe der Pauschale hängt vom Bestellzeitpunkt der SMC-B ab.)
Apotheken: 378,15 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte
Hinweis: Praxen, die Anspruch auf ein mobiles eHealth-Terminal haben, wird pro Terminal ein weiterer Praxisausweis finanziert (s. auch "mobiles eHealth-Terminal"). |
gSMC-KT:
Die gerätespezifische Security Module Card - Kartenterminal (kurz gSMC-KT) wird ins Kartenterminal eingesteckt - analog einer SIM-Karte im Mobiltelefon - und fest versiegelt. Sie dient dazu, das Kartenterminal innerhalb der TI eindeutig zu identifizieren und dessen dauerhafte Verbindung mit dem Konnektor sicherzustellen. |
Ist im Kartenterminal bereits enthalten. |
gSMC-K:
Die gerätespezifische Security Module Card - Konnektor (kurz gSMC-K) ist fest im Konnektor verbaut. Sie dient dazu, denn Konnektor innerhalb der TI eindeutig zu identifizieren. |
Ist im Konnektor bereits enthalten. |
VPN-Zugangsdienst:
Für den Zugang zur TI benötigen Praxen den VPN-Zugangsdienst, der über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) und unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien einen sicheren Datenverkehr ermöglicht. |
Betriebskostenpauschale:
(u. a. für Wartung der Komponenten und Updates inkl. laufende Kosten für den VPN-Zugangsdienst):
Ärzte & Psychotherapeuten: 248 €/Quartal
Zahnärzte: 83 €/Monat
Apotheken: 210 €/Quartal |
Software-Update der Verwaltungssoftware bzw. Installationskosten:
Das Praxis- bzw. Apothekenverwaltungssystem muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können. |
Einmalige Startpauschale:
Sie soll die Kosten decken, die beim Anschluss eines virtuellen privaten Netzwerks (VPN), bei der Installation, durch den Praxisausfall während der Installation und bei der Anpassung ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) entstehen. Zudem wird damit der Zeitaufwand für das VSDM in der Startphase vergütet.
Praxen: 900 € |
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA):
Der eHBA (Generation 2) ist für medizinische Anwendungen der TI erforderlich. Er ermöglicht den Zugriff auf die eGK und die qualifizierte elektronische Signatur (rechtsgültige digitale Unterschrift).
Herausgeber des eHBA sind die
- (Landes-)Ärztekammern für Ärzte
- (Landes-)Zahnärztekammern für Zahnärzte
- Landespsychotherapeutenkammern für Psychotherapeuten (geben eHBA aktuell noch nicht aus)
- Landesapothekerkammern für Apotheker.
Produziert wird der Ausweis von zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign:
medisign Antragsportal: www.ehba.de > |
Übernahme der Betriebskosten:
Ärzte & Psychotherapeuten: 11,63 €/Quartal & Karte
Zahnärzte: 233 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte
Apotheken: 449 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte |
Weitere Anwendungen der TI:
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Einrichung, Zuschläge & Pauschalen: |
Notfalldatenmanagement (NFDM) & elektronischer Medikationsplan (eMP): |
Ärzte:
- Einrichtung, PVS-Anpassung: s. Konnektor-Update
- Zuschlag: 4,50 €/Quartal
Zahnärzte:
- Einrichtung, PVS-Anpassung: 150 €;
- Zuschlag: 1,50 €/Monat
Apotheken bei Teilnahme am eMP-Feldtest:
- Hersteller-Förderpauschale: 10.000 € (einmalig)
- Apotheken-Förderpauschale: 3.927 € (einmalig)
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Elektronische Patientenakte (ePA): |
Ärzte:
- Einrichtung, PVS-Anpassung: 150 €
- Zuschlag: 4,50 €/Quartal
Zahnärzte:
- Einrichtung, PVS-Anpassung: 130 €
- Zuschlag: 1,50 €/Monat
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eRezept: |
Ärzte:
- Einrichtung, PVS-Anpassung: 120 €
- Zuschlag: 1,00 €/Quartal
Zahnärzte:
- Einrichtung, PVS-Anpassung: 100 €
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Kommunikationsdienst KIM: |
Ärzte:
- Einrichtung: 100 €
- Pauschale: 23,40 €/Quartal & Praxis
Zahnärzte:
- Kommunikationsdienst KIM: Einrichtung: 100 €
- Pauschale: 16,00 €/Monat (für 2 E-Mail-Adressen pro Praxis)
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