11.07.2022
Bald erhältlich
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für Geburtshelfer:innen, Physiotherapeut:innen sowie für Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger:innen.
Bald erhältlich
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für Geburtshelfer:innen, Physiotherapeut:innen sowie für Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger:innen.
medisign eHBA
Anwendungen wie der eArztbrief und digitale Laboraufträge vereinfachen die Praxisverwaltung. Denn papierlose Prozesse sparen wertvolle Ressourcen, Zeit und Geld.
BESTELLEN SIE JETZT IHRE SMC-B BEI MEDISIGN
Mit dem elektronischen Praxis- oder Institutionsausweis (kurz: SMC-B) authentisiert sich Ihre Praxis bzw. Apotheke gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI).
Zur Verbesserung unserer Services führen wir am Mittwoch, den 10.08.2022 in der Zeit von 19:00 bis ca. 20:00 Uhr Wartungsarbeiten durch.
In dieser Zeit werden das eHBA- und das SMC-B-Antragsportal unter www.ehba.de bzw. www.smc-b.de nicht zur Verfügung stehen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Künftig bei uns erhältlich: Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für Hebammen/Geburtshelfer*innen, Physiotherapeut*innen sowie für Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger*innen.
Herausgeber des eHBA für Gesundheitsberufe ohne eigene Kammer ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). In dessen Auftrag wird medisign voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2022 als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) eHBA produzieren.
Zur Verbesserung unserer Services führen wir am Donnerstag, den 02.09.2021 in der Zeit von 7:00 bis ca. 8:00 Uhr Wartungsarbeiten durch.
In dieser Zeit wird das eHBA-Antragsportal nicht zur Verfügung stehen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) von medisign sind Sie startklar für das vernetzte Gesundheitswesen und die qualifizierte eSignatur. Ihr eHBA ist die sichere Zutrittskarte zu den Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur.
Die Security Module Card-Betriebsstätte, auch Praxis- oder Institutionsausweis genannt, ist der zentrale Baustein der Telematikinfrastruktur. Nur mit ihr kann sich Ihre Praxis oder Apotheke an der TI authentifizieren und deren Anwendungen nutzen.
11.07.2022
23.05.2022
05.05.2022
21.04.2022
In diesem Jahr können wir Sie leider nicht gemeinsam mit unseren Mitausstellern DGN und procilon IT-Solutions GmbH persönlich in Berlin begrüßen.
Wir sehen uns hoffentlich auf der DMEA 2021! Bleiben Sie gesund!
Mit rund 225.000 ausgegebenen elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) sowie Praxis- und Institutionsausweisen (SMC-B) zählt medisign zu den führenden Signaturkarten-Anbietern im deutschen Gesundheitswesen. Das Anwendungsspektrum des eHBA reicht von der Online-Abrechnung über die digitale Laborbeauftragung bis hin zu den Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Die Security Module Card-Betriebsstätte (kurz SMC-B) dient Praxen und Apotheken dazu, sich an die TI anzubinden.
medisign ist einer der führenden Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturkarten im Gesundheitswesen.
Bereits seit 2004 am Markt, hat medisign aktuell ca. 225.000 elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und SMC-B im Bestand.
Fragen, Wünsche, technische Probleme? Unser geschulter Kundenservice steht Ihnen stets beratend zur Seite.
Die Zukunft ist digital: Papierlose Prozesse sparen wertvolle Ressourcen, Zeit und Geld. medisign hilft Ihnen dabei.
Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Praxisgemeinschaften – sie alle vertrauen den digitalen Lösungen von medisign.
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
Der Verzeichnisdienst (VZD) dient als zentrales Adressierungsverzeichnis für Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur, etwa um KIM-Nachrichten gezielt versenden zu können. In den sozialen Netzwerken werden die Qualität der Einträge und Auffindbarkeit von Teilnehmer:innen allerdings immer wieder kritisiert. Wenn Daten im VZD nicht korrekt oder unvollständig sind, sollten sich Praxen und Apotheken an ihre zuständige K(Z)V bzw. Kammer wenden. Fehlt die KIM-Adresse, ist der KIM-Anbieter der richtige Ansprechpartner.
Der Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur, kurz VZD, startete am 1. Dezember 2020 und ist ein digitales Adressbuch, das die Daten aller Leistungserbringer:innen und Organisationen enthält, die Anwendungen der TI nutzen. Diese Daten sind erforderlich, um Nutzer:innen suchen, identifizieren und adressieren zu können. Die gematik als Betreiberin des VZD ist dafür zuständig, dass die Sicherheit der Daten gewährleistet wird.
Für die Inhalte und Änderungen im VZD sind die jeweils zuständigen Kartenherausgeber-Organisationen der verschiedenen Heilberufsgruppen verantwortlich:
Diese Aufgabe ist gesetzlich an die Kammern und K(Z)Ven in den Bundesländern gebunden (SGB V § 313 Abs 5).
Als Vertrauensdiensteanbieter ist medisign kein Kartenherausgeber, sondern produziert die Ausweise im Auftrag der o. g. Kartenherausgeber-Organisationen. Einige von ihnen haben medisign zusätzlich beauftragt, für die SMC-B- bzw. eHBA-Kund:innen Basiseinträge im VZD anzulegen. Dazu zählen die Kassenärztlichen Vereinigungen (SMC-B), einige Zahnärztekammern (eHBA) und die Psychotherapeutenkammern (eHBA bzw. ePtA), jedoch z. B. nicht die Ärztekammern oder Apothekerkammern.
Der VZD-Basiseintrag umfasst z. B. folgende Daten:
Welche Felder im Basiseintrag durch medisign befüllt werden, variiert je nach Kartenherausgeber-Organisation. Das Vervollständigen der Daten und die weitere Pflege übernimmt dann die zuständige Kartenherausgeber-Organisation.
Wenn Ihre Daten im VZD unvollständig oder nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige K(Z)V bzw. Kammer.
Wie die KVNO auf ihrer Website berichtet, können Änderungen im VZD von "der jeweiligen Stelle vorgenommen werden, welche die Daten in dem Verzeichnisdienst hinterlegt haben. Dies ist abhängig davon, ob die Daten im Rahmen der eHBA Bestellung oder der SMC-B Bestellung vorgenommen wurden." Bestehe der Wunsch auf inhaltliche Änderung des VZD bezogen auf Anschrift, Anzeigename oder Fachgruppe, sei das Arztregister der richtige Ansprechpartner. Anpassungen könnten nur über einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Zulassungsausschuss herbeigeführt werden.
Änderungen von VZD-Einträgen können laut KVNO einige Wochen dauern: "Eine Änderung der Anschrift bzw. Verlegung Ihres Vertragsarztsitzes oder der angezeigten Fachgruppe im Verzeichnisdienst bedarf der vorherigen Genehmigung des zuständigen Zulassungsausschusses und ist schriftlich bei der entsprechenden Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses zu beantragen. Dies gilt auch für eine Umfirmierung eines Medizinischen Versorgungszentrum." Der Praxisname einer Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft werde automatisch anhand der Praxiskonstellation ermittelt und könne daher nicht in den Stammdaten geändert werden. Die Angabe von abweichenden Firmierungen auf Praxisschildern, Briefköpfen etc. sei jedoch im Rahmen der berufsrechtlichen Vorgaben möglich.
Der VZD ist eine der zentralen Komponenten für den E-Mail-Fachdienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM). Die KIM-Teilnehmer:innen sollen mit ihren jeweiligen Kontaktdaten und ihrem Fachgebiet auffindbar sein, damit Nachrichten gezielt an sie versendet werden können.
Für neue Zuordnungen oder Änderungen der KIM-Adressen ist der KIM-Anbieter zuständig; hier können weder die Kartenherausgeber-Organisation noch medisign als Kartenproduzent Aktualisierungen vornehmen.
Fehlt die KIM-Adresse im VZD oder soll diese geändert werden, wenden Sie sich bitte an Ihren KIM-Anbieter.
Gender-Hinweis für unsere Leser:innen >
Bei den ersten Praxen steht in diesem Jahr ein Austausch des TI-Konnektors an, da dessen Stammzertifikate nach fünf Jahren ablaufen. Dies bedeutet aber nicht, dass die eingesetzten Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) automatisch ebenfalls ungültig werden. Bei medisign müssen die ersten SMC-B frühestens im Juli 2023 ausgetauscht werden.
Praxen müssen sich darauf einstellen, kurz- oder mittelfristig ihre Konnektoren für die Telematikinfrastruktur auszutauschen, weil die Geräte aus Sicherheitsgründen nur für fünf Jahre zugelassen sind. Die Zertifikate auf den Karten, die in den Konnektoren fest verbaut sind (SMC-K), laufen ab und lassen sich nach Angaben der gematik nicht ohne Geräteaustausch ersetzen. Dies gilt für alle drei Konnektoren-Hersteller.
Da die ersten Konnektoren 2017 angeschafft wurden, sind einige Praxen bereits in diesem Jahr vom Austausch betroffen. Obwohl es noch gar keine Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband zur Refinanzierung gibt, gehen die ersten Angebote von Dienstleistern in den Praxen ein - mit engen Bestellfristen. Wie die Ärzte Zeitung berichtet, fühlen sich manche Ärzt:innen dadurch verunsichert und unter Druck gesetzt.
Auch bei medisign gehen seit einigen Tagen Anfragen ein, die mit Angeboten zum Konnektor-Tausch in Verbindung stehen. Der Kartenanbieter möchte deshalb klarstellen, dass ein Austausch des Konnektors nicht automatisch einen Tausch des Praxis- bzw. Institutionsausweises (SMC-B) zur Folge hat. Anders ausgedrückt: Weil die Zertfikate des eingesetzten Konnektors ablaufen, bedeutet das noch lange nicht, dass auch die technische Laufzeit der SMC-B endet. Denn diese verfügt - unabhängig vom Konnektor - über eigene Zertifikate.
Folgende Begrifflichkeiten sind zu unterscheiden:
Die technische Laufzeit des Praxis- und Institutionsausweises beträgt fünf Jahre. Wer eine medisign SMC-B einsetzt, ist frühestens im Juli 2023 von einem Kartentausch betroffen, da erst dann die ersten Zertifikate ablaufen.
Rechtzeitig vor Ablauf der SMC-B informiert medisign seine Kund:innen, so dass genug Zeit für die Beantragung einer SMC-B-Folgekarte bleibt. Dies ist ab 3 Monate vor Ablauf der Vorgängerkarte mit einem vereinfachten Bestellverfahren möglich. Der bestehende Vertrag wird dann mit der Folgekarte verlängert.
Die SMC-B von medisign ist systemübergreifend sowie hersteller- und anbieterunabhängig in der Telematikinfrastruktur einsetzbar - also mit jedem zugelassenen Konnektor und eHealth-Kartenterminal kompatibel.
Wer von seinem Dienstleister die Aufforderung erhält, im Rahmen des Konnektor-Tauschs auch eine neue SMC-B zu bestellen, sollte prüfen, ob dies wirklich erforderlich ist, d. h. ob das Ende der technischen Laufzeit tatsächlich bereits erreicht und die Karte damit ungültig ist.
Der Gültigkeitszeitraum der medisign SMC-B ist auf der Karte abgedruckt (s. Abbildung rechts). Wer seine Karte nach dem Herausbrechen des Chips nicht aufbewahrt hat, findet alternativ eine digitale Abbildung in seinem medisign Kundenkonto.
Darüber hinaus lässt sich die Gültigkeit des SMC-B-Zertifikats auf der Konnektor-Oberfläche ablesen. Bei Konnektoren des Herstellers Secunet sind zum Beispiel unter Praxis > Karten > die eingesetzen SMC-B inkl. jeweiligem Ablaufdatum des Zertifikats aufgeführt. Bei Konnektoren des Herstellers RISE sind unter Kartendienst > sämtliche Verwaltete Karten > zu finden. Über Details > gelangt man zur Versicherteninformation, die u. a. das Ablaufdatum des AUT-Zertifikats der Karte beinhaltet.
Gender-Hinweis für unsere Leser:innen >
Mit dem Wechsel von der Kartengeneration 2.0 auf 2.1. hat medisign die einmalige Bereitstellungsgebühr für den eHBA ausgesetzt. Seit Anfang 2022 fällt also nur noch die Jahresgebühr an. Diese Kosten werden gemäß der getroffenen Finanzierungsvereinbarungen teilweise erstattet. Wer noch einen eHBA für die eAU benötigt, sollte den Ausweis so bald wie möglich bestellen.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist die sichere Zutrittskarte zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Mit ihm können sich Heilberufsangehörige in der digitalen Welt authentifizieren, auf die Versichertenkarten (eGK) ihrer Patient:innen zugreifen sowie vertrauliche Dokumente rechtsverbindlich digital unterzeichnen und verschlüsseln.
Verschiedene TI-Anwendungen erfordern die qualifizierte Signatur mit dem eHBA, darunter das eRezept, das derzeit erprobt wird, und die elektronische Patientenakte (ePA). Die Übergangsfrist für die verpflichtende elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) läuft zum 1. Juli 2022 aus. Praxen müssen spätestens dann die elektronisch signierten eAU-Bescheinigungen über den den sicheren E-Mail-Dienst KIM an die Krankenkassen versenden.
Für die verschiedenen technischen TI-Komponenten haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie der Deutsche Apothekerverband (DAV) Finanzierungsvereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband getroffen. Die Betriebskosten für den eHBA werden teilweise übernommen. Die Pauschalen für die verschiedenen Berufsgruppen finden Sie im folgenden Beitrag:
"TI-Förderung: Pauschalen für den Heilberufsausweis (eHBA)" >
Die eHBA der 2. Generation ermöglichen es, im Zusammenspiel mit dem eHealth-Konnektor mit einer einzigen PIN-Eingabe bis zu 254 Dokumente zu signieren - entweder auf einen Schlag (Stapelsignatur) oder über den Arbeitstag verteilt (Komfortsignatur, möglich mit Konnektor-Update PTV4+).
Das neue Release des eHBA, die Generation 2.1. (kurz G 2.1), gibt es bei medisign seit Jahresbeginn. Im Vergleich zu den Vorgängerausweisen 2.0 verfügt die jüngste Generation neben RSA- auch über ECDSA-Zertifikate, basierend auf elliptischen Kurven. Mit Blick auf die TI-Anwendungen haben beide Releases allerdings dieselben Funktionen.
Gender-Hinweis für unsere Leser:innen >
Von der beschleunigten Antragstellung elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) bis zur komfortablen Administration von KIM-Adressen - gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen DGN stellen wir Lösungen für den Anschluss von Kliniken an die Telematikinfrastrukur (TI) vor.
Wir freuen uns auf persönlichen und entspannten Austausch beim eHealth-Branchentreff in den Berliner Messehallen! Besuchen Sie uns:
Vom eRezept bis zur eAU - viele TI-Anwendungen erfordern eine qualifizierte und somit rechtsverbindliche Signatur mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Speziell für Kliniken bieten wir ein Identifizierungsverfahren an, das die eHBA-Antragstellung vereinfacht: Vertrauensdienste-Ident, kurz VDA-Ident. Dabei übernimmt vertrauenswürdiges Klinikpersonal (z. B. aus der Verwaltung) die Identitätsfeststellung der (beleg-)ärztlichen Kolleg:innen. Die bequeme Vor-Ort-Identifizierung erspart den Weg zur Postfiliale und beschleunigt den Antragsprozess.
Erfahren Sie mehr in unserem Flyer: "Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) - Vorteile für Kliniken" (PDF, 332 KB) >
Unser Partner DGN hat eine Management-Lösung für den E-Mail-Fachdienst KIM entwickelt, die auf die speziellen IT-Anforderungen von Kliniken zugeschnitten ist. Über die DGN KIM Klinik Appliance lassen sich KIM-Adressen zentral und komfortabel verwalten - ohne zusätzliche Software-Installationen in der Klinik-IT-Landschaft. Wahlweise können Anwender:innen KIM auch mit ihrer gewohnten E-Mail-Adresse nutzen.
Erfahren Sie mehr im DGN Flyer: "DGN KIM Appliance für Kliniken" (PDF, 284 KB) >
Seit vier Jahren stellt das DGN als zugelassener Vertrauensdiensteanbieter qualifizierte Zeitstempel nach der europäischen eIDAS-Verordnung aus. Eine neue Tarifstruktur sorgt für Transparenz und Flexibilität - und macht es so noch einfacher, den DGN Zeitstempeldienst zu nutzen. Dabei gibt es weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Mindestvertragslaufzeit.
Erfahren Sie mehr im DGN Flyer: "DGN Zeitstempeldienst: Qualifizierte & rechtsgültige DGN Zeitstempel für Ihre elektronischen Dokumente" (PDF, 418 KB) >
Bitte schicken Sie Ihren Terminwunsch an messen@dgnservice.de. Wir freuen uns auf Sie!
Der Vertrauensdiensteanbieter medisign wird in Kürze auch elektronische Heilberufsausweise (eHBA) für Physiotherapeut:innen, Hebammen und Geburtshelfer:innen sowie Pflegefachkräfte anbieten. Die Produktion der HBA, die vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) herausgegeben werden, soll im Laufe des 2. Quartals 2022 starten.
Der elektronische Heilberufsausweis ist für die Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich. Angehörige der Heil- und Gesundheitsberufe können sich mit dem personenbezogenen Ausweis im Kreditkartenformat gegenüber der TI authentifizieren und auf die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) ihrer Patient:innen zugreifen. Er ist zum Beispiel notwendig, um Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) lesen oder eintragen zu können.
Der eHBA ist zudem mit Zertifikaten für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) und Verschlüsselung ausgestattet, so dass sich digitale Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben sowie ver- und entschlüsseln lassen.
Während die eHBA für die approbierten Gesundheitsberufe durch die zuständigen Landeskammern herausgegeben werden, übernimmt das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) die eHBA-Ausgabe an die nicht-approbierten Erbringer:innen ärztlich verordneter Leistungen. Die ersten Berufsgruppen, die mit eHBA versorgt werden, sind Physiotherapeut:innen, Hebammen und Geburtshelfer:innen sowie Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger:innen; weitere Berufsgruppen sollen sukzessive folgen.
Produziert werden die Ausweise von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign. Der Signaturkarten-Hersteller ist bereits zugelassen, im Auftrag der jeweiligen Kammern eHBA für vier Heilberufsgruppen auszustellen: Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen sowie Psychotherapeut:innen. Die Zulassung durch das Gesundheitsberuferegister (eGBR), welches bei der Bezirksregierung in Münster (NRW) angesiedelt ist, strebt medisign für das 2. Quartal 2022 an.
Interessenten können sich bei medisign über ein Online-Formular unverbindlich vorregistrieren, so dass sie per E-Mail über den Produktstart des eHBA für Gesundheitsberufe (eGBR) informiert werden und ihren Ausweis dann direkt beantragen können:
Die medisign GmbH, ein gemeinsames Unternehmen der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, zählt mit rund 225.000 ausgegebenen elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) sowie Praxis- und Institutionsausweisen (SMC-B) zu den führenden Signaturkarten-Anbietern im deutschen Gesundheitswesen. Das Anwendungsspektrum des eHBA reicht von der Online-Abrechnung über die digitale Laborbeauftragung bis hin zu den Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Die Security Module Card-Betriebsstätte (kurz SMC-B) dient Praxen und Apotheken dazu, sich an die TI anzubinden. Das 2004 gegründete Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf realisiert seine Kartenprodukte auf Grundlage des eIDAS-zertifizierten DGN Trustcenters.
Im Rahmen der eHBA-Beantragung ist medisign gesetzlich verpflichtet, bei allen Antragsteller:innen eine Identitätsfeststellung durchzuführen. In der Regel wird hierfür das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG genutzt. Die Identifizierung muss innerhalb von zwei Wochen nach eHBA-Antragstellung erfolgen, sonst verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit.
Beim POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG weisen sich die eHBA-Antragsteller:innen unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei einer Filiale ihrer Wahl aus. Die Post-Mitarbeiter:innen identifizieren sie kostenfrei anhand ihres Ausweisdokuments und übermitteln die Identifizierungsdaten elektronisch ans medisign Trustcenter.
Antragsteller:innen benötigen hierzu:
Die Identifizierung muss innerhalb von zwei Wochen nach eHBA-Antragstellung erfolgen, sonst verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit. Die 14-Tage-Frist startet mit der Bestellung im medisign Antragsportal, d. h. mit dem Klick auf den Button "Jetzt verbindlich beantragen".
Wird die Frist überschritten und der POSTIDENT-Coupon somit ungültig, führt dies gemäß Vorgabe zur Ablehnung des eHBA-Antrags.
Hinweis: In der Postfiliale werden die Antragsteller:innen in der Regel nicht auf die Fristüberschreitung hingewiesen. Umso wichtiger ist es deshalb, auf das "Gültig bis"-Datum zu achten (s. rote Markierung in der Abbildung unten).
POSTIDENT-Coupon: Bitte auf das "Gültig bis"-Datum achten!
Nachdem die Antragsteller:innen im medisign Antrags- und Kundenportal ihren Online-Antrag erfolgreich abgeschlossen, die Antragsunterlagen ausgedruckt und unterzeichnet haben, schicken sie diese als normale Briefsendung (bitte nicht als Einschreiben) ans medisign Trustcenter. Den auszudruckenden Unterlagen liegt ein entsprechendes Adressblatt bei.
Tipp: Nutzen Sie die Identifizierung in der Postfiliale als Gelegenheit, parallel auch gleich die Antragsunterlagen zu versenden.
Folgendes schicken Sie bitte ein:
Den POSTIDENT-Coupon sowie die Kopien für Ihre Unterlagen schicken Sie bitte nicht mit ein.
Zum Abschluss des Antragsprozesses erfolgt die Prüfung der Antragsunterlagen durch die zuständige Kammer. Diese erteilt dann medisign die Freigabe zur Produktion Ihres eHBA.
Bei einem ungültigen POSTIDENT-Coupon kann medisign per Vorgabe den eHBA-Antrag nicht weiter bearbeiten und muss diesen ablehnen. Betroffene Antragsteller:innen müssen dann einen erneuten Antrag stellen - inkl. erneuter Identifizierung. Hierbei ist zu bedenken, dass medisign aus Sicherheitsgründen keinerlei Dokumente (z. B. Kopie der Meldebescheinigung) und Lichtbilder aus vorherigen Anträgen in einem neuen Antrag (hierzu zählen auch Austausch- und Ersatzkarten) verwenden darf.
Im Fall einer Ablehnung gehen Sie bitte wie folgt vor:
Hinweis: Außerhalb der Antragstellung ist es uns leider nicht möglich, Ihnen einen neuen POSTIDENT-Coupon auszustellen. Denn POSTIDENT-Coupons sind jeweils immer an einen Antrag und dessen Antragsnummer gebunden. Daher bitten wir Sie vorzugehen, wie oben beschrieben.
Für viele neue Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) ist ein elektronischer Heilberufsausweis erforderlich. Da es inzwischen mehrere Releases des eHBA gibt, kommt häufig die Frage auf, ob ältere Ausweise noch einsetzbar sind und woran sich die Ausweis-Generation eigentlich erkennen lässt. Hinweise liefern zum einen das Bestelldatum, zum anderen die Rückseite der Chipkarte.
Für den Einsatz älterer eHBA in der TI gilt: Nur Ausweise ab Generation 2 (G2) ermöglichen die so genannte Card-to-Card-Authentifizierung, d. h. den Zugriff auf die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Patient:innen. Alle Ausweisgenerationen von medisign unterstützen die komfortable und zeitsparende Stapelsignatur. Diese Funktion ist bei den Vorläuferausweisen (eHBA Generation 0, ZOD-Karten 2.0) allerdings nicht in Verbindung mit einem eHealth-Konnektor nutzbar.
Die eHBA der 2. Generation hingegen ermöglichen es, im Zusammenspiel mit dem eHealth-Konnektor mit einer einzigen PIN-Eingabe bis zu 254 Dokumente zu signieren - entweder auf einen Schlag (Stapelsignatur) oder über den Arbeitstag verteilt (Komfortsignatur, mögl. mit Konnektor-Update PTV4+).
Für Apotheker:innen hat medisign ausschließlich eHBA der 2. Generation ausgegeben. Für die anderen Heilberufsgruppen wurde die Produktion der Vorläuferausweise bereits Ende Juli 2020 eingestellt. Ab Anfang September 2020 waren ausschließlich eArztausweise und eZahnarztausweise der 2. Generation bei medisign erhältlich. Anfang Juni 2021 folgte die Zulassung für die ePsychotherapeutenausweise der 2. Generation.
Nutzer der medisign Vorläuferausweise (eHBA der Generation 0 sowie ZOD-Karten) können auch innerhalb der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit zum eHBA G2 wechseln. Der neue Ausweis wird allerdings nicht automatisch an Bestandskunden ausgeliefert: Laut gematik-Vorgabe müssen diese den gesamten Antragsprozess für den eHBA G2 inkl. Identifizierung durchlaufen. Dies betrifft Ärzt:innen und Zahnärzt:innen sowie eine sehr geringe Zahl an Psychotherapeut:innen, die vor Ende Juli 2020 einen medisign eHBA beantragt hatten.
Bei allen Ausweisen der 2. Generation (G2) befindet sich auf der Karten-Rückseite eine Zugangsnummer, die so genannte Card Access Number (CAN). Diese Zufallszahl besteht aus sechs Ziffern und wird für den kontaktlosen Einsatz des eHBA benötigt. Beim eArztausweis (eA) und ePsychotherapeutenausweis (ePTA) ist sie mittig rechts auf der Karte abgedruckt. Die Abbildung einer eA-Testkarte unten zeigt die Platzierung der (ausgegrauten) CAN links neben dem medisign-Logo.
Beim eZahnarztausweis (eZAA) der 2. Generation ist die CAN unten rechts über dem Datacode (sieht aus wie ein QR-Code und bildet gemeinsam dem Barcode links daneben die Ausweisnummer) zu finden. Beim eApothekerausweis (eApA) befindet sich die CAN auf der linken Kartenseite.
eHBA-Rückseite
Zusätzlich verfügen die elektronischen Heilberufsausweise der 2. Generation über eine Versionsnummer, die auf der Karten-Rückseite abgebildet ist. Bei den Ausweisen der Generation 2.0. lautet diese 3.20. Die eHBA der Generation 2.1 tragen die Versionsnummer 10.21.
Bei den eArztausweisen ist die Versionsnummer über dem medisign Logo zu finden - in der Abbildung im oberen, rot umrandeten Kasten. Bei den ePtA befindet sich die Versionsnummer hingegen links an der oberen Kante und bei eZAA über dem Datacode unten rechts. Bei den eApothekerausweisen ist die Versionskennung nicht auf der Karte aufgedruckt.
Inzwischen gibt es ein weiteres Release des eHBA: die Generation 2.1., kurz G2.1. Im Vergleich zu den Ausweisen der Generation 2.0 ist der Chip etwas kleiner, rechtecktig (statt quadratisch) und hat nur sieben Felder (statt 20 bei G2.0; s. Abbildung). Zudem verfügt der eHBA G2.1 neben RSA- auch über ECDSA-Zertifikate, basierend auf elliptischen Kurven.
Mit Blick auf die TI-Anwendungen verfügen beide Releases über dieselben Funktionen.
eHBA der Generation 2.0
eHBA der Generation 2.1
Update des Beitrags vom 05.07.21
Wer noch einen medisign eHBA-Vorläuferausweis besitzt, kann auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit zum aktuellen Release (2. Generation*) wechseln. Den bisherigen Ausweis dürfen Bestandskund:innen behalten und bis zum Ende seiner technischen Laufzeit gratis weiternutzen. Wichtig ist, bei der Online-Beantragung des neuen eHBA die Kunden- und Kartennummer des Vorläuferausweises anzugeben, damit medisign den alten Kartenvertrag kostenfrei stellen kann.
Die TI-Anwendungen eRezept und eAU stehen in den Startlöchern und sollen im ersten Halbjahr 2022 eingeführt werden. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, zum eHBA der 2. Generation* zu wechseln. Im Gegensatz zu ihren Vorläufern unterstützen die neuen Ausweise in Verbindung mit einem E-Health-Konnektor die zeitsparende Stapelsignatur.
Mit einem PTV4+Konnektor ist darüber hinaus die bequeme Komfortsignatur möglich: Mit einer einzigen PIN-Eingabe lassen sich nach und nach (z. B. über den Arbeitstag verteilt) bis zu 254 Dokumente rechtsgültig elektronisch signieren – schnell und ohne erneute PIN-Authentisierung. Diese Funktion ist mit den Vorläuferausweisen nicht nutzbar.
Voraussetzung für den Wechsel zum aktuellen Release des eHBA: Die Praxis hat einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) im Einsatz , also einen Konnektor mit eHealth-Update (ab PTV 3).
Gemäß den Vorgaben der gematik müssen auch medisign Bestandskund:innen den gesamten Antragsprozess durchlaufen, wenn sie einen eHBA der 2. Generation bestellen möchten. Der neue Ausweis wird also nicht automatisch an sie ausgeliefert.
Für Inhaber:innen von Vorläuferausweisen ist zudem eine erneute persönliche Identifizierung erforderlich. Da das KammerIdent-Verfahren von den Kammern nicht mehr angeboten wird, ist die Identifizierung per POSTIDENT mittlerweile das gängige Verfahren. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach eHBA-Antragstellung erfolgen; sonst verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit.
Auch wenn sich die wesentlichen Vertragsdaten nicht geändert haben, ist medisign als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) dazu verpflichtet, diese erneut anzufordern. Dies gilt neben den Ident-Daten übrigens auch für bereits gespeicherte Daten und Unterlagen, zum Beispiel vorliegende Passfotos oder ältere Meldebescheinigungen. Das bedeutet, dass Bestandskund:innen erneut ein Foto im Passbildformat sowie (falls sie sich mittels Reisepass identifizieren) die Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung (bzw. eines Aufenthaltstitels) einreichen müssen.
Ein wichtiger Hinweis für Bestandskund:innen: Das POSTIDENT-Verfahren hat sich im September 2020 geändert: Die Antragsunterlagen werden nicht mehr durch die Postfiliale an medisign verschickt, sondern nur noch die Ident-Daten auf elektronischem Wege.
Antragsteller:innen müssen die Unterlagen daher selbst als normale Briefsendung an die medisign GmbH versenden. Ein entsprechendes Adressblatt liegt den Antragsunterlagen bei. Der POSTIDENT-Coupon sowie die Kopien für die eigenen Unterlagen sollten nicht mit eingeschickt werden.
Bei der Beantragung des neuen eHBA im medisign Antragsportal auf www.ehba.de, werden Bestandskund:innen unter Punkt 5 des Antragsformulars ("Konto & Zahlung") gefragt, ob sie den Vorläuferausweis (G0) weiterhin nutzen möchten. Damit medisign den alten Vertrag kostenfrei stellen kann, müssen die Kartennummer des bisherigen Ausweises und die Kundennummer eingetragen werden. Diese Angaben lassen sich den bisherigen Rechnungen entnehmen. Sie dienen dazu, Inhaber:innen von Vorläuferausweisen zu identifizieren; andernfalls läuft der alte Vertrag weiter und muss separat gekündigt werden.
Neue eHBA werden mit der Gebühr gemäß medisign-Preisblatt berechnet. Hierbei ist zu beachten: Während die Vorläuferausweise immer monatsweise im nachfolgenden Monat berechnet wurden, werden die Ausweise der 2. Generation jetzt jahresweise und im Voraus berechnet. So kann es passieren, dass unmittelbar nach dem Wechsel zum neuen Release in einem Monat einmalig zwei Ausweise berechnet werden: der bisherige Ausweis (die Rechnung bezieht sich ja auf den Vormonat) und der neue eHBA (der ja für das gesamte Jahr vorausgezahlt wird).
Bei den Vorläuferausweisen handelt es sich um elektronische Arzt- oder Zahnarztausweise der Generation 0 oder ZOD-Karten, ausgestellt vor 08/2020. Wer sich nicht sicher ist, welche Ausweis-Generation er/sie besitzt, erfährt hier mehr:
"eHBA: So erkennen Sie die Ausweis-Generation" >
Vorläuferausweise werden nach dem Wechsel nicht durch medisign gesperrt. Bestandskund:innen können sie bis zum Ende der technischen Laufzeit für bewährte Anwendungen weiterhin (parallel) einsetzen, z. B. für die Stapelsignatur von Laboraufträgen (außerhalb der TI), das Unterzeichnen digitaler Dokumente oder der Sammelerklärung bei der KV-Online-Abrechnung.
* Die 2. Kartengeneration umfasst die Releases G2.0 und G2.1. Bei medisign werden inzwischen eHBA G2.1 produziert (Update des Beitrags am 11.01.22).
Ein Großteil der Anfragen, die das medisign Kundencenter erreichen, bezieht sich auf den Bestellfortgang des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA). Den Status ihrer Bestellung können Antragsteller:innen online selbst nachverfolgen - jederzeit und ohne Wartezeiten in der telefonischen Hotline.
Der Bestellfortgang des eHBA ist über die beiden folgenden Wege online einseh- und nachverfolgbar:
eHBA Statusabruf - hier als Beispiel der Status "Zur Freigabe" (Ausschnitt)
Bestellübersicht mit Antragsstatus im medisign Kundenportal am Beispiel des ePtA (Ausschnitt)
Im Regelfall (wenn also keine Fehler, Nachfragen, Ablehnungen oder dergleichen vorliegen), durchläuft die eHBA-Antragsprüfung und -bearbeitung die folgenden Stadien. Sie finden diese Erklärungen auch direkt unter dem für Sie aktuell gültigen Antragsstatus - sowohl im eHBA Statusabruf als auch im medisign Kundenportal (hier als "Legende" hellblau hinterlegt; s. Screenshot oben).
1. Antrag in Bearbeitung (bitte ausdrucken):
2. Bearbeitung beendet
3. Eingang Antragsunterlagen
4. Zur Freigabe
5. Freigegeben
Kann ein eHBA-Antrag nicht weiter bearbeitet werden, zum Beispiel weil die Kopie der erforderlichen Meldebescheinigung fehlt oder die Qualität des verwendeten Lichtbilds nicht ausreicht, erhalten die Antragsteller:innen von medisign eine Benachrichtung der E-Mail (s. auch Punkt 3 oben). Sie werden gebeten, die entsprechenden Dokumente auf dem Postweg nachzureichen.
Muss medisign einen eHBA-Antrag aufgrund von Unstimmigkeiten ablehnen, etwa weil sich die Unterschriften im Antrag und/oder Ident-Formular von derjenigen auf dem Ausweisdokument unterscheiden, werden die Antragsteller:innen ebenfalls per Mail informiert - verbunden mit der Bitte, einen neuen Antrag zu stellen.
Wichtig ist daher, regelmäßig das E-Mail-Eingangspostfach und auch den SPAM-Ordner zu überprüfen.
Bereits seit Anfang Oktober können sich Ärztinnen und Ärzte bei der Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) nicht mehr bei ihrer zuständigen Ärztekammer identifizieren lassen. Das KammerIdent-Verfahren wird inzwischen von keiner Kammer mehr angeboten und ist daher nicht länger im Online-Antrag auswählbar.
Als zugelassener Anbieter von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) ist medisign gesetzlich verpflichtet, bei allen Antragsteller*innen eine Identitätsfeststellung durchzuführen. Einige (Landes-)Ärztekammern, die ja Herausgeber der Ausweise sind, hatten ihren Mitglieder*innen zu diesem Zweck das KammerIdent-Verfahren angeboten.
Dabei hatten Kammer-Mitarbeiter*innen die Identifizierung der antragstellenden Ärztinnen und Ärzte übernommen. Gab es zuletzt nur noch eine einzige Ärztekammer, bei der KammerIdent möglich war, ist dieses Verfahren - wie bereits zuvor im zahnärztlichen Bereich - nun gänzlich eingestellt worden.
Für Antragsteller*innen steht weiterhin das bewährte POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG zur Verfügung. Dabei werden sie in einer Postfiliale ihrer Wahl von Post-Mitarbeiter*innen kostenfrei anhand ihres Ausweisdokuments identifiziert. Die Identifizierungsdaten werden elektronisch ans medisign Trustcenter übermittelt.
Antragsteller*innen benötigen zum einen den POSTIDENT-Coupon, den sie mit den Antragsunterlagen ausgedruckt haben, zum anderen das bei der Antragstellung angegebene Ausweisdokument. Wird anstelle des Personalausweises der Reisepass genutzt, ist den schriftlichen Antragsunterlagen die Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels beizulegen. Wichtig: Die Identifizierung muss innerhalb von zwei Wochen nach der eHBA-Antragstellung erfolgen, da sonst der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit verliert.
Für den stationären Sektor bietet medisign jetzt ein weiteres Identifizierungsverfahren an: Klinikärzte und -ärztinnen können sich hausintern durch zertifizierte Mitarbeiter*innen identifizieren lassen. Verschiedene Kliniken und Klinikverbünde setzen VDA-Ident bereits erfolgreich ein - mit dem Ziel, den eHBA-Antragsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Hinweis: Diese Vor-Ort-Identifizierung ist nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber am VDA-Ident-Verfahren teilnimmt.
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