
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
Ein wichtiger Baustein für die Anbindung Ihrer Apotheke an die Telematikinfrastruktur (TI) ist die "Secure Module Card – Betriebsstätte" (SMC-B), auch elektronischer Institutionsausweis genannt.
Gute Gründe für die medisign SMC-B
Nur mit der SMC-B kann sich Ihre Apotheke gegenüber den Diensten der TI authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Die zwischen dem Deutschen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband vereinbarte SMC-B-Betriebskostenpauschale deckt die Ausweiskosten weitgehend ab.
Mit der SMC-B kann Ihr Personal Patientendaten auf der eGK auslesen und Anwendungen wie VSDM oder künftig den eMedikationsplan nutzen.
Die SMC-B für Apotheken wahlweise für 22,50 €/Quartal oder 90,00 €/Jahr erhältlich (Preise gemäß Vorgabe der LAK; jeweils inkl. MwSt.).
Die medisign SMC-B für Apotheken lässt sich hersteller- und anbieterunabhängig in der Telematikinfrastruktur einsetzen.
Bei uns erhalten Sie zudem den elektronischen Apothekerausweis, mit dem Sie digitale Dokumente rechtsgültig signieren können.
Wählen Sie aus unseren beiden Zahlungsoptionen
inklusive Mehrwertsteuer
inklusive Mehrwertsteuer
In wenigen Schritten zu Ihrer TI-Zutrittskarte
Bitte beachten Sie, dass die Produktion erst nach Freigabe Ihrer AK erfolgen kann.
Bitte beantragen Sie Ihre gewünschte(n) Karte(n) erst dann auf unserem Portal, wenn Sie bei Ihrer zuständigen Kammer den Antragsprozess durchlaufen und einen positiven Bescheid erhalten haben.
Ihre Kammer informiert Sie über den Antragsprozess.
Ihre Kammer unterstützt keine direkte Bestellung. Für die Antragstellung über das medisign Antragsportal benötigen Sie künftig eine Vorgangsnummer Ihrer Kammer. Dies wird voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2020 möglich sein. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KammerKammer.
Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Praxisgemeinschaften – sie alle vertrauen den digitalen Lösungen von medisign.
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
SMC-B steht für „Security Module Card – Betriebsstätte“. Elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis sowie elektronische Praxis- oder Institutionskarte sind alle synonyme Begriffe für eine Smart Card, die zur Authentisierung einer Betriebsstätte (Praxis, Klinik oder Apotheke) gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) dient.
Bei Praxen wird die Karte meist Praxisausweis genannt, bei Apotheken nennt sie sich „SMC-B für Apotheken.“ Sie ist der zentrale Baustein der TI, denn mit ihr:
Eine SMC-B benötigen Praxen, Apotheken und Kliniken, um sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Karte ist ein elementarer Bestandteil der Hardware-Ausstattung, die jede Betriebsstätte für die TI-Anbindung anschaffen muss (u. a. Konnektor, Kartenlesegerät).
Zum Hintergrund: Das E-Health-Gesetz verpflichtet die Leistungserbringer, die Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) künftig online abzugleichen und zu aktualisieren. Bis zum 30. Juni 2019 sollten zu diesem Zweck alle Praxen an die TI angeschlossen werden und das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als erste Anwendung durchführen können. Ist ein Vertragsarzt dazu nicht in der Lage, wird ihm laut Gesetz das Honorar pauschal um ein Prozent gekürzt. Das das im Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossene „Digitale Versorgung“-Gesetz, das im Januar 2020 in Kraft treten soll, sieht eine Erhöhung der Sanktionierung auf 2,5 Prozent ab März 2020 vor.
Apotheken sollen sich laut „Digitale Versorgung“-Gesetz bis September 2020 und Krankenhäuser bis März 2021 an die TI anbinden.
Die SMC-B wird in ein E-Health-Kartenterminal (Kartenlesegerät) gesteckt, das mit dem Konnektor verbunden ist. Sie ist damit für alle nötigen Einsatzzwecke für den Konnektor verfügbar.
Funktionen im Einzelnen:
Pro Betriebsstätte (BSNR bzw. Apothekennr.) benötigen Sie mindestens eine SMC-B, damit Sie von überall auf die TI zugreifen und die Patientendaten auf der eGK auslesen bzw. künftig auf Rezeptinformationen zugreifen können.
Hinweis für Praxen: Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät im Einsatz haben, benötigen Sie hierfür einen zusätzlichen Praxisausweis, um auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen zu können. Die Kosten für diese zusätzliche SMC-B werden erstattet, sofern der Praxis laut Finanzierungsvereinbarung die Pauschale für ein mobiles Kartenterminal zusteht.
Sollten Sie nicht wissen, wie viele SMC-B Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV, KZV bzw. Apothekerkammer.
Die Preise für die SMC-B richten sich nach den Vorgaben durch die Landesapothekerkammern:
Die Modalitäten können Sie im letzten Schritt der SMC-B-Beantragung unter „Zusammenfassung und Bestellung“ wählen.
Unabhängig von der Vertragslaufzeit werden die SMC-B mit einer technischen Laufzeit von fünf Jahren ausgestellt. Sollte ein vorzeitiger Austausch der SMC-B notwendig werden, z. B. durch das Gültigkeitsende der verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen, wird medisign frühzeitig darüber informieren.
medisign ist einer der führenden Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturkarten im Gesundheitswesen.
Bereits seit 2004 am Markt, hat medisign aktuell über 250.000 elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und SMC-B im Bestand.
Fragen, Wünsche, technische Probleme? Unser geschulter Kundenservice steht Ihnen stets beratend zur Seite.
Die Zukunft ist digital: Papierlose Prozesse sparen wertvolle Ressourcen, Zeit und Geld. medisign hilft Ihnen dabei.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Nur essenzielle Cookies akzeptieren
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.