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NFDM

Lebensrettende Notfalldaten

Alle Versicherten haben die Möglichkeit, notfallrelevante Informationen, z. B. zu Vorerkrankungen oder Unverträglichkeiten, sowie Kontaktdaten auf ihrer eGK eintragen zu lassen, damit diese im Ernstfall schnell abrufbar sind.

Im Einsatz schnell informiert

In einem medizinischen Notfall ist der schnelle Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten entscheidend. Wenn Notärzt:innen und Notfallsanitäter:innen auf einen Blick sehen, welche Vorerkrankungen, Allergien oder Unverträglichkeiten vorliegen, können sie Patient:innen schnell und bestmöglich versorgen - vor allem, wenn diese nicht mehr ansprechbar sind. Sind zudem die Angehörigen, die im Notfall zu benachrichtigen sind, und das Vorliegen einer Patientenverfügung im Datensatz vermerkt, müssen die Einsatzkräfte nicht mehr auf die Suche nach den entsprechenden Unterlagen gehen und sparen so wichtige Zeit.

Die Notfalldaten werden auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Versicherten hinterlegt. Auf Wunsch können die Patient:innen ihre Daten auch im Rahmen der Regelversorgung ihren behandelnden Ärzt:innen, Therapeut:innen oder Apotheker:innen zur Verfügung stellen und zusätzlich in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern.

Rettungsdienst: Bild von Jonas-Augustin auf Pixabay

Welche Daten lassen sich hinterlegen?

  • Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen und frühere Operationen
  • Dauermedikationen
  • Allergien und Arzneimittelunverträglichkeiten
  • medizinische Hinweise, z. B. zu Implantaten oder einer aktuellen Schwangerschaft
  • Angaben zum Aufbewahrungsort von Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht
  • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
  • Kontaktdaten von behandelnden Ärzt:innen

Anlegen eines Notfalldatensatzes

Arztgespräch

Angelegt wird der Notfalldatensatz von Ärzt:innen, die einen umfassenden Überblick über die Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen ihrer Patient:innen haben. Dafür erhalten sie eine Vergütung. Mehr erfahren >

So funktioniert's: 

  • Patient:innen über das NFDM aufklären, Einwilligung einholen und Zustimmung dokumentieren
  • mit Hilfe des PVS relevante Informationen für den Notfalldatensatz auswählen
  • Datensatz mit dem eHBA elektronisch signieren
  • Notfalldatensatz auf der eGK speichern; eine Kopie im PVS ablegen
  • auf Wunsch der Patient:innen den Notfalldatensatz zusätzlich in der ePA speichern

Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Notfalldaten zusätzlich mit der PIN ihrer eGK (erhältlich bei der jeweiligen Krankenkasse) vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Dann ist das Auslesen, Anlegen oder Aktualisieren auf der eGK nur mit der PIN-Eingabe der Versicherten möglich. Im Notfall kann dies jedoch ausgesetzt werden, etwa wenn Patient:innen bewusstlos sind. Das medizinische Personal kann dann ausschließlich lesend zugreifen; dies wird automatisch dokumentiert und in einem Logbuch auf der eGK abgespeichert.

Technische Voraussetzungen

Neben der TI-Grundausstattung werden folgende Komponenten benötigt:

eHealth-Konnektor

Für das NFDM ist ein eHealth-Konnektor (ab PTV3) erforderlich.

eHBA

Mit dem eHBA wird der Notfalldatensatz rechtsgültig elektronisch signiert.

PVS-Update

Für das NFDM ist ein Update des Praxisverwaltungssystem erforderlich; das Modul ist beim PVS-Hersteller erhältlich.

Zusätzliches E-Health-Kartenterminal

Ein weiteres Kartenterminal im Sprechzimmer ist notwendig, um den Notfalldatensatz im Gespräch mit dem Patienten auf die eGK zu übertragen.

Mit eHBA signieren

Um auf die auf der eGK gespeicherten Notfalldaten zugreifen zu können, ist laut Bundesgesundheitsministerium eine Authentifizierung mit eHBA erforderlich. Versicherte können ihre Notfalldaten daher nur in einer Leistungserbringer-Umgebung, z. B. Arztpraxis, einsehen.

Wird der Notfalldatensatz angelegt oder aktualisiert, muss grundsätzlich mit dem eHBA qualifiziert signiert werden - egal, ob er auf der eGK und/oder in der ePA der Patient:innen gespeichert wird.

Elektronische Heilberufsausweise für verschiedene Heilberufsgruppen sind bei medisign erhältlich. Wichtig ist, dass der eHBA aktiviert und damit funktionsfähig ist. Die PINs, die bei der Inbetriebnahme gesetzt wurden, müssen bekannt sein.

medisign eHBA mit Laptop

Gesetzliche Grundlagen & Fristen

Nach dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) sind Vertragsärzt:innen dazu verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des NFDM in ihren Praxen zu schaffen. Denn Versicherte haben gemäß § 358 Abs. 3 SGB V bereits seit Oktober 2020 Anspruch auf die Erstellung, Speicherung und Aktualisierung eines Notfalldatensatzes.

Seit dem 1. Juli 2023 gelten monatliche TI-Pauschalen, die das Bundesministerium festgelegt hatte. Wenn NFDM als Pflichtanwendung nicht bereitsteht, wird zudem die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Fehlt dazu eine weitere Anwendung, wird gar keine Pauschale ausgezahlt. Ausnahmen gelten für Psychotherapeut:innen, Facharztgruppen ohne persönlichen Arzt-/Patientenkontakt sowie reisende Anästhesisten, für die NFDM nicht verpflichtend ist.

Frist