Der eArztbrief ist eine Pflichtanwendung: Laut Digital-Gesetz (DigiG) müssen Praxen ab 30. Juni 2024 mindestens in der Lage sein, eArztbriefe empfangen zu können. Bereits jetzt ist nachzuweisen, dass sie darauf vorbereitet sind. Andernfalls wird die monatliche TI-Pauschale, mit der die Kosten für die TI-Anbindung refinanziert wird, um 50 Prozent gekürzt (sofern der Software-Anbieter das eArztbrief-Modul bereitgestellt hat). Fehlt eine weitere Anwendung, wird gar keine Pauschale ausgezahlt.
Bereits seit 2017 wird der eArztbrief-Austausch gemäß E-Health-Gesetz gefördert: Pro versendetem eArztbrief gibt es eine Pauschale von 55 Cent - aufgeteilt auf Versender:in (28 Cent) und Empfänger:in (27 Cent). Hinzu kommt seit 1. Juli 2020 eine Strukturförderpauschale für den Versand. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die o. g. Sicherheitsanforderungen erfüllt sind und die eArztbriefe mit dem E-Mail-Fachdienst KIM versendet werden.