Bereits seit 2011 sind Praxen verpflichtet, ihre Quartalsabrechnung über Online-Verfahren an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) einzureichen. Je nach KV kommen unterschiedliche Übermittlungsvarianten zum Einsatz, die jedoch alle diesselben Ziele verfolgen: administrative Prozesse vereinfachen sowie Zeit und Papier einsparen.
Mit der so genannten 1-Click- Abrechnung über den datenschutzkonformen Kommunikationsdienst KV-Connect können Praxen ihre Quartalsabrechnung sogar direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) über eine Verbindung zum Sicheren Netz der KVen (SNK) an die KV senden. Das Suchen der Abrechnungsdatei auf dem PC und das Hochladen der Datei entfallen. Alle Software-Anbieter, die eine Zulassung zur Abrechnung mit den KVen haben, unterstützen die 1-Click Abrechnung.
Mit Installation der Telematikinfrastruktur (TI) in der Praxis erfolgt die Verbindung ins SNK über den Konnektor. Ein separater, meist kostenpflichtiger KV-SafeNet-Router ist damit nicht mehr notwendig.