Im Praxisalltag werden einige Formulare nicht mehr auf Papier, sondern digital ausgestellt und verarbeitet. Manche können Praxen freiwillig digital nutzen, zu anderen Anwendungen sind sie gesetzlich verpflichtet (s. unten). Welche Regeln bei der digitalen Nutzung der Vordrucke gelten, ist laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) in der "Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke" festgelegt (Anlage 2b Bundesmantelvertrag).
Bei Vordrucken, die direkt an einen bestimmten Empfänger versandt werden, geschieht dies in der Regel über den E-Mail-Fachdienst KIM. Die meisten digitalen Muster müssen mittels eHBA qualifiziert signiert werden.