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EBZ

Schneller zur zahnärztlichen Behandlung

Seit Januar 2023 sind alle Zahnarztpraxen verpflichtet, das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) einzusetzen. Mit dem eHBA werden die Anträge digital unterschrieben.

Ende der Papierwirtschaft

"Zahnarztpraxen haben seit Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) und den bereits in der Versorgung befindlichen Anwendungen lange auf einen spürbaren Mehrwert der Digitalisierung warten müssen", heißt es auf der Homepage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Mit dem "Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren - Zahnärzte" (EBZ), einem digitalen Leuchtturmprojekt speziell für die zahnärztliche Versorgung, hat sich dies geändert. Anträge für genehmigungspflichtige Leistungen werden elektronisch an die zuständigen Krankenkassen übermittelt; damit gehören ausgedruckte Heil- und Kostenpläne der Vergangenheit an.

Ärztin am Rechner

Vorteile für Praxen

  • sicherer und schneller Versand direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) an die Krankenkasse
  • Vermeidung von Medienbrüchen durch digitale Verarbeitung
  • schnellerer Beginn der zahnärztlichen Behandlung
  • höhere Planungssicherheit

Vorteile für Patient:innen

  • bisher notwendiger Gang zur Post oder Geschäftsstelle der Krankenkasse fällt weg
  • schnellere Entscheidung seitens der Krankenkasse
  • schnellerer Beginn der zahnärztlichen Behandlung
  • höhere Planungssicherheit

So funktioniert's

Die Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und Parodontalerkrankungen (PAR) wurden in das EBZ überführt. Praxen übermitteln den elektronischen Antragsdatensatz über KIM, dem E-Mail-Fachdienst in der TI, an die jeweilige Krankenkasse. Diese spielt den Antwort-Datensatz ebenfalls via KIM zeitnah zurück an die Praxis.

Das Praxisverwaltungssystem (PVS) verarbeitet die Daten automatisch und ordnet diese der entsprechenden Patientenkartei zu. Laut KZBV werden Änderungen, etwa bei der Höhe des Bonus oder der Festlegung des Festzuschusses bei Zahnersatz, direkt berücksichtigt – die gesamte digitale Prozesskette sei somit geschlossen.

Patient:innen wird der herkömmliche und für Laien sehr komplexe Heil- und Kostenplan (HKP) nicht mehr ausgehändigt. Vielmehr erhalten sie eine Ausfertigung mit allen relevanten Inhalten in allgemeinverständlicher Form. Diese beinhaltet auch die erforderlichen Erklärungen des Versicherten bezüglich Aufklärung und Einverständnis mit der geplanten Behandlung.

Technische Voraussetzungen

Neben der TI-Grundausstattung werden folgende Komponenten benötigt:

KIM-Dienst

Den E-Mail-Fachdienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) benötigen Praxen für den sicheren Versand der digitalen Anträge.

eHBA

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis werden die digitalen Anträge & Dokumente rechtsgültig elektronisch signiert.

eHealth-Konnektor

Idealerweise unterstützt der Konnektor die bequeme Komfortsignatur. Erforderlich ist hierfür das Upgrade PTV4+ oder höher.

PVS-Update

Benötigt werden Module bzw. Updates des Praxisverwaltungssystems mit integrierter EBZ-Funktionalität; Praxen sollten sich an ihren PVS-Hersteller wenden.

Ggf. zusätzliches E-Health-Kartenterminal

Um die bequeme Komfortsignatur nutzen zu können, ist möglicherweise ein weiteres Kartenterminal in der Praxis notwendig.

Bequeme Komfortsignatur

Während KIM für eine sichere Datenübermittlung sorgt, dient der elektronische Heilberufsausweis (auch eHBA, elektronischer Zahnarztausweis oder eZAA genannt) dazu, die Anträge sowie andere digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Er wird von den Zahnärztekammern herausgegeben und ist bei Vertrauensdiensteanbietern wie medisign erhältlich.

Da die Einzelsignatur mit jeweiliger PIN-Eingabe sehr zeitaufwändig ist, empfehlen sich die folgenden praxistauglichen Lösungen: In Verbindung mit einem eHealth-Konnektor ermöglicht der medisign eHBA daher die zeitsparende Stapelsignatur. Mit dem Upgrade PTV4+ (oder höher) ist darüber hinaus die bequeme Komfortsignatur möglich: Mit einer einzigen PIN-Eingabe lassen sich nach und nach (über den Arbeitstag verteilt) bis zu 250 Dokumente rechtsgültig elektronisch signieren – schnell und ohne erneute PIN-Authentisierung.

Die gematik empfiehlt, mit dem technischen Dienstleister vor Ort zu klären, wie die Komfortsignatur in den Praxisräumen am besten genutzt werden kann. Gegebenenfalls seien zusätzliche Kartenterminals notwendig.