Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
Mit den elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) von medisign sind Sie startklar für das vernetzte Gesundheitswesen und die qualifizierte eSignatur.
medisign ist einer der führenden Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturkarten im Gesundheitswesen.
Bereits seit 2004 am Markt, hat medisign aktuell über 130.000 elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und SMC-B im Bestand.
Fragen, Wünsche, technische Probleme? Unser geschulter Kundenservice steht Ihnen stets beratend zur Seite.
Die Zukunft ist digital: Papierlose Prozesse sparen wertvolle Ressourcen, Zeit und Geld. medisign hilft Ihnen dabei.
Wählen Sie den für Ihre Berufsgruppe zugelassenen Heilberufsausweis (eHBA)
Die von den Ärztekammern zugelassene Signaturkarte eignet sich für den Einsatz in der TI und dient Ärzten zudem als Sichtausweis.
Der Sichtausweis, zugelassen durch die zuständigen Zahnärztekammern, ermöglicht Zahnärzten die qualifizierte eSignatur - auch in der TI.
Der Ausweis für approbierte Kammermitglieder ermöglicht die rechtsverbindliche eSignatur und dient seinem Inhaber zudem als Sichtausweis.
Der Ausweis für approbierte Apotheker und Apothekerinnen ermöglicht die rechtsverbindliche eSignatur - z. B. von elektronischen Rezepten.
Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Praxisgemeinschaften – sie alle vertrauen den digitalen Lösungen von medisign.
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
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Gute Gründe für den eHBA von medisign
Ihr eHBA ist die sichere Zutrittskarte zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur und ermöglicht den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte Ihrer Patienten.
Nutzen Sie mit Ihrem eHBA Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement und den eMedikationsplan, welche die medizinische Versorgung verbessern.
Verwenden Sie Ihren eHBA z. B. auch für die sichere Identifikation an Webportalen, die Online-Abrechnung oder die papierlose Laborbeauftragung.
Digitale Dokumente rechtsverbindlich signieren und sicher austauschen - das optimiert administrative Abläufe, spart Zeit, Geld & Papier.
Komfortabel & zeitsparend: Signieren Sie mit einer einzigen PIN-Eingabe bis zu 254 elektronische Dokumente rechtsgültig.**
Über das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG wird eine persönliche und verlässliche Identitätsfeststellung gewährleistet.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine qualifizierte Signaturkarte für Heilberufsangehörige, d. h. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker (und künftig auch Angehörige anderer Gesundheitsberufe). Er weist den Träger zweifelsfrei als Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe aus.
Je nach Berufsgruppe spricht man auch vom eArztausweis, eZahnarztausweis, ePsychotherapeutenausweis oder eApothekerausweis. Der Begriff eHBA wird hier jeweils synonym verwendet.
Mit dem eHBA kann der Träger eine rechtssichere elektronische Unterschrift erstellen, die so genannte qualifizierte elektronische Signatur (QES). Zudem kann er sich mit dem eHBA verbindlich identifizieren – zum Beispiel an Webportalen – und Dokumente für den Transportweg sicher ver- bzw. entschlüsseln.
Für die technische Anbindung einer Praxis oder Apotheke an die Telematikinfrastruktur (TI) ist der eHBA nicht verpflichtend. Er wird jedoch für die verschiedenen medizinische Fachanwendungen der TI benötigt.
Informationen zu den Anwendungsfeldern des eHBA für die verschiedenen Berufsgruppen finden Sie hier:
Ärztinnen und Ärzte (eArztausweis):
Zahnärztinnen und Zahnärzte (eZahnarztausweis):
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ePsychotherapeutenausweis):
Apothekerinnen und Apotheker (eApothekerausweis):
Ja, der eArztausweis ist auch ein Sichtausweis nach Landesheilberufsgesetz, aber er enthält zusätzlich digitale Funktionen (s. auch Frage „Was bringt mir der eArztausweis?“)
Auch für den eZahnarztausweis gilt: Als personenbezogener Sichtausweis weist er den Inhaber als Zahnarzt aus.
Der eHBA soll zu einer Bürokratieentlastung führen: Digitale Dokumente rechtsverbindlich signieren und sicher austauschen – das optimiert administrative Abläufe, spart Zeit, Geld & Papier.
Er dient Heilberufsangehörigen als sichere Zutrittskarte zu den medizinischen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht ihnen den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patienten – deren Einverständnis natürlich vorausgesetzt. Mit dem eHBA können Sie z. B. künftig Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement und die ePatientenakte nutzen, welche die medizinische Versorgung verbessern sollen.
Wie der frühere Ausweis auf Papier dient der eHBA als Sichtausweis und verfügt zudem über die folgenden digitalen Funktionen:
Über weitere Nutzungsmöglichkeiten des Ausweises können Sie sich auch bei Ihrer Kammer oder Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung informieren.
Das kommt im Wesentlichen auf Ihre Berufsgruppe an:
Für den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und verschiedene Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis der Generation 2 (eHBA G2). Der Vorläuferausweis (G0) ist zwar eingeschränkt in der TI nutzbar, ermöglicht jedoch nicht die Card-to-Card-Authentifizierung.
Den Vorläuferausweis (eHBA G0) können Sie zudem weiterhin für bewährte Anwendungen außerhalb der TI nutzen, z. B. für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) von Dokumenten, die papierlose Laborbeauftragung oder für das Unterzeichnen der elektronischen Sammelerklärung bei der Online-KV-Abrechnung.
Nach dem Wechsel zum medisign eHBA G2 dürfen Sie den Vorläuferausweis behalten. Er wird auch nicht durch uns gesperrt: Sie können ihn also bis zum Ende seiner technischen Laufzeit weiterhin einsetzen. Mehr zum Wechsel von G0 zu G2 finden Sie unter der Frage „Kann ich meinen Vorläuferausweis (G0) gegen einen eHBA G2 eintauschen?“
Weitere Informationen:
Herausgeber der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker sind jeweils die zuständigen Kammern. Als zugelassener Vertrauensdiensteanbieter (kurz: VDA) produziert medisign die Ausweise im Auftrag der Kammern.
Ob medisign in Ihrer Region ein zugelassener Anbieter ist, erfahren Sie bei Ihrer Kammer.
Die Begriffe elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und elektronischer Arztausweis werden häufig synonym verwendet. Wir sehen eHBA als die allgemeinere, für alle Heilberufsgruppen gültige Bezeichnung.
Um nach Zielgruppen zu differenzieren, sprechen wir auch vom eArztausweis, eZahnarztausweis, ePsychotherapeutenausweis und eApothekerausweis. Bei allen vier Ausweisarten handelt es sich um eHBA.
Nähere Infos:
Die Preise für den medisign eHBA finden Sie im medisign-Preisblatt.
Die Preisangaben verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.
Sie erhalten bei uns Ihre Rechnungen standardmäßig per E-Mail.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rechnungen jederzeit im Kundenportal einzusehen. Dort können Sie zudem Ihre Stammdaten pflegen und Ihre Bankverbindung/Zahlart verwalten:
Wichtige Hinweise:
Eine Zweitrechnung in Papierform ist optional erhältlich. Diese ist allerdings kostenpflichtig (2,38 Euro pro Rechnung).
Damit wir die Rechnungsbeträge von Ihrem Konto abbuchen dürfen, bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen:
Download „Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“ >
Nähere Informationen erhalten Sie hier: „SEPA-Lastschrift: Rechnungen bequem abbuchen lassen“ >
Ja, die bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehenden Kosten (technische Erstausstattung und laufende Betriebskosten) bekommen Praxen bzw. Apotheken erstattet.
Nähere Informationen zu den eHBA-Pauschalen >
Übrigens: Beide Versionen des eHBA (Generation 0 und 2) sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gleichermaßen erstattungsfähig.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt derzeit 24 Monate . Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Zeitraum von 12 Monaten, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unseren AGB.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie diese unter Angabe Ihrer Kundennummer an:
medisign GmbH
Richard-Oskar-Mattern-Str. 6
40547 Düsseldorf
Fax: 0211 77008-165
Nähere Informationen, z. B. auch zu den Kündigungsfristen, entnehmen Sie bitte unseren AGB.
Alle Preise bei medisign verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.
* Die Berechnung des medisign eHBA G2 erfolgt vorab jährlich ab dem Produktionsmonat. Hinzu kommt eine einmalige Bereitstellungsgebühr für qualifizierte Identifizierung, sichere Zustellung und Aktivierung der Karte. Auf eine 5-jährige Laufzeit gerechnet, entsprechen die Kosten für den medisign eHBA G2 einer Monatsgebühr von 8,90 €. Detaillierte Informationen sowie Hinweise zu möglichen weiteren Kosten entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.
** Alle Ausweisgenerationen von medisign unterstützen die komfortable und zeitsparende Stapelsignatur. Diese Funktion ist bei den Vorläuferausweisen (Generation 0) allerdings nicht in Verbindung mit einem eHealth-Konnektor nutzbar. Die eHBA der 2. Generation (G2) hingegen ermöglichen es, im Zusammenspiel mit dem eHealth-Konnektor mit einer einzigen PIN-Eingabe bis zu 254 Dokumente auf einen Schlag zu signieren.
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