
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
Mit den elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) von medisign sind Sie startklar für das vernetzte Gesundheitswesen und die qualifizierte eSignatur.
Wählen Sie den für Ihre Berufsgruppe zugelassenen Heilberufsausweis (eHBA)
Die von den Ärztekammern zugelassene Signaturkarte eignet sich für den Einsatz in der TI und dient zudem als Sichtausweis.
Der Sichtausweis, zugelassen durch die Zahnärztekammern, ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur - auch in der TI.
Der eHBA für Psychotherapeut:innen ermöglicht die rechtsverbindliche elektronische Signatur und dient zudem als Sichtausweis.
Der Ausweis macht Apotheker und Apothekerinnen startklar für TI-Anwendungen und ermöglicht die rechtsverbindliche elektronische Signatur.
NEU: Der eHBA für Hebammen, Physiotherapeut:innen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger:innen und Altenpfleger:innen.
Gute Gründe für den eHBA von medisign
Ihr eHBA ist die sichere Zutrittskarte zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur und ermöglicht den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte Ihrer Patient:innen.
Nutzen Sie mit Ihrem eHBA Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement und den eMedikationsplan, welche die medizinische Versorgung verbessern.
Verwenden Sie Ihren eHBA z. B. auch für die sichere Identifikation an Webportalen, die Online-Abrechnung oder die papierlose Laborbeauftragung.
Digitale Dokumente rechtsverbindlich signieren und sicher austauschen - das optimiert administrative Abläufe, spart Zeit, Geld & Papier.
Komfortabel & zeitsparend: Signieren Sie mit einer einzigen PIN-Eingabe bis zu 254 elektronische Dokumente rechtsgültig.*
Über das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG wird eine persönliche und verlässliche Identitätsfeststellung gewährleistet.
Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu den Themen:
Sie können über zwei Wege die Online-Bearbeitung Ihres Antragsformulars starten:
Wählen Sie bitte den für Ihre Berufsguppe passenden eHBA aus: eArztausweis, eZahnarztausweis, eApothekerausweis, ePsychotherapeutenausweis oder eHBA für Gesundheitsberufe (eGBR).
Klicken Sie auf auf der sich öffnenen Seite auf den blauen Button „Jetzt beantragen“.
Einige Kartenherausgeber ermöglichen eine Direktbeantragung des eHBA im medisign Antragsportal. Andere Herausgeber befüllen die eHBA-Anträge mit einigen Stammdaten vor; in solchen Fällen leiten wir Antragsteller:innen zunächst auf das Mitgliederportal Ihrer Kammer. Nicht-verkammerte Heilberufe werden auf das vom Kartenherausgeber eGBR genutzte NRW-Serviceportal weitergeleitet.
Folgen Sie im Portal bitte den dortigen Hinweisen und wählen Sie medisign als eHBA-Anbieter aus. Je nach Kartenherausgeber werden Sie von dort direkt auf Ihren bereits vorbefüllten Antrag im medisign Antragsportal weitergeleitet oder Sie erhalten eine Vorgangsnummer, die Sie im medisign Portal bitte in das dafür vorgesehene Feld eintragen.
Hilfestellung für verkammerte Heilberufe:
Hilfestellung für nicht-verkammerte Heilberufe (eGBR):
Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) sowie einige Kammern ermöglichen keine Direktbeantragung des eHBA im medisign Antragsportal. In diesem Fall leiten wir die Antragsteller:innen daher zunächst auf das Mitgliederportal Ihrer Kammer.
Angehörige nicht-verkammerter Heilberufe (z. B. Hebammen, Pflegefachkräfte) finden einen Link zum NRW-Serviceportal, um dort die Vorgangsnummer des eGBR für ihren eHBA zu beantragen.
Folgen Sie im jeweiligen Portal bitte den dortigen Hinweisen und wählen Sie medisign als eHBA-Anbieter aus.
Je nach Portal werden Sie:
Hinweise für Heilberufe mit eigener Kammer:
Hinweise für Heilberufe ohne eigene Kammer (eGBR):
Einige Herausgeber des eHBA ermöglichen keine Direktbeantragung des eHBA im medisign Antragsportal.
Für die verkammerten Heilberufe gilt:
Für die nicht-verkammerten Heilberufe gilt:
Sie können die Online-Beantragung erst einmal ohne Anmeldung starten. Wenn Sie den Antrag jedoch zwischenspeichern bzw. finalisieren möchten, bitten wir Sie um eine Anmeldung bzw. um eine Registrierung (falls Sie noch kein Kundenkonto bei uns haben).
Eine frühzeitige Registrierung/Anmeldung im Antragsprozess ist aus folgendem Grund empfehlenswert: Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten kommt es zu einem so genannten Session Timeout, wenn die Antragseingabe einen gewissen Zeitraum überschreitet. Dies führt zum Verlust aller bereits eingegebenen Daten. Um dies zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Antrag möglichst zügig auszufüllen bzw. immer wieder zwischenzuspeichern.
Sie sind dann in der Lage, mit Hilfe Ihrer Login- bzw. Zugangsdaten Ihren Antrag jederzeit wieder aufzurufen.
Die Login-Daten für Ihr medisign Kundenkonto bestehen aus:
Wichtige Hinweise:
Screenshot-Anleitung zur Registrierung & Anmeldung am medisign Kundenkonto >
Bitte halten Sie für die Antragstellung im medisign Antragsportal Ihr gültiges Ausweisdokument bereit. Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Apotheker:innen benötigen zudem ein aktuelles Passfoto in digitaler oder Papierform. (Hinweis: Für den eHBA des eGBR wird kein Foto benötigt.)
Wenn Sie anstelle eines Personalausweises (auf dem die Meldeanschrift vermerkt ist) einen Reisepass für die Identitätsfeststellung nutzen, benötigen wir von Ihnen eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) oder einen Aufenthaltstitel. Bitte senden Sie uns – gemeinsam mit Ihren unterschriebenen Antragsunterlagen – auf postalischem Weg eine Kopie zu.
Nach Abschluss der Online-Beantragung finden Sie Ihre Antragsunterlagen zum PDF-Download. Bitte drucken Sie die Unterlagen aus, unterzeichnen Sie diese an den gekennzeichneten Stellen und kleben ggfls. (falls Sie noch kein digitales Foto im Online-Antrag hochgeladen hatten) ein Passfoto auf die zweite Seite des Auftrags.
Bitte schicken Sie uns die erforderlichen Unterlagen als normale Postsendung zu. Den PostIdent-Coupon sowie die Kopien für Ihre Unterlagen behalten Sie bitte; schicken Sie diese nicht mit ein.
Mehr erfahren:
Das persönliche Freischaltkennwort, das Sie im eHBA-Antrag im Abschnitt „4. Karte“ vergeben, ist für die Inbetriebnahme Ihres Ausweises unabdingbar. Sie benötigen es, um Ihren Ausweis nach Erhalt im medisign Kundenportal freizuschalten.
Bitte merken und notieren Sie sich das Freischaltkennwort, denn es ist nicht reproduzierbar. Das bedeutet, das Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.
Sollten Sie das selbst gewählte Freischaltkennwort vergessen, muss eine neue Karte produziert werden; dadurch entstehen Zusatzkosten.
Wichtige Hinweise:
Damit Sie Ihren eHBA bei Verlust oder Diebstahl sperren können, müssen Sie im eHBA-Antrag im Abschnitt „4. Karte“ ein persönliches Sperrkennwort vergeben. Bei einer Sperrung werden Sie nach diesem gefragt.
Bitte merken und notieren Sie sich Ihr Sperrkennwort, denn es ist nicht reproduzierbar. Das bedeutet, das Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.
Wichtige Hinweise:
Den Antrags-/Bestellstatus ihres eHBA können Antragsteller:innen über folgenden Link jederzeit selbst abrufen:
Nach Angabe der Antragsnummer und des Geburtsdatums wird der aktuelle Status in einem blauen Kasten angezeigt.
Im Regelfall (wenn also keine Fehler, Nachfragen, Ablehnungen oder dergleichen vorliegen), durchläuft die eHBA-Antragsprüfung und -bearbeitung die folgenden Stadien:
1. Antragseingabe beendet:
2. Eingang Antragsunterlagen:
3. Zur Freigabe:
4. Freigegeben:
Den Antrags-/Bestellstatus können Sie zudem im medisign Kundenportal einsehen. Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Ihre bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse und das selbst gewählte Kennwort) ein. Sie finden dort:
Ab Eingang der ausgedruckten, unterschriebenen sowie vollständigen und korrekten Antragsunterlagen ist aktuell mit einer Lieferzeit von ca. 14 Tagen zu rechnen.
Hinweis: Müssen Dokumente wie z. B. Meldebescheinigungen nachgefordert werden, verzögert sich dadurch die Bearbeitung und Lieferung des eHBA.
Die Lieferzeit variiert zudem in Abhängigkeit von der Bearbeitungszeit der zuständigen Körperschaft für die notwendigen Freigabeprozesse.
Bitte nutzen Sie den eHBA-Statusabruf oder das medisign Kundenportal, um den Eingang der Antragsunterlagen zu überprüfen und den Status der Antragsbearbeitung Ihres eHBA nachzuverfolgen.
Da medisign mittlerweile berechtigt ist, den Ausweis per Einschreiben Einwurf zu versenden, dürfte dieser Fall kaum noch eintreten, denn eine persönliche Entgegennahme oder Unterschrift Ihrerseits ist nun nicht mehr nötig. Der Einwurf in den Briefkasten wird auf dem Auslieferungsbeleg der Deutschen Post dokumentiert.
Zuvor war medisign verpflichtet, den Ausweis per Einschreiben Eigenhändig an Ihre Melde- bzw. Privatanschrift oder – falls im Antrag explizit gewünscht – an die verifizierte Praxis- bzw. Apothekenanschrift zu senden. Wenn Sie als Antragsteller:in das Einschreiben nicht persönlich entgegennehmen konnten und auch keine eine andere Person bevollmächtigt hatten, den eHBA für Sie entgegenzunehmen, wurde die Sendung in einer Postfiliale hinterlegt. Darüber erhielten Sie eine Benachrichtigung. Nach Angaben der Deutschen Post konnten Sie – oder ein:e Empfangsbevollmächtigte:r – mit dieser Benachrichtigung die Sendung innerhalb von 7 Werktagen bei der benannten Postfiliale abholen. Die Vollmacht zum Empfang der Sendung lässt sich auf der Benachrichtigungskarte erteilen.
Ist die Sendung nicht zustellbar, geht sie zurück an uns. Unser Kundencenter wird sich dann proaktiv an Sie wenden, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Wichtige Hinweise:
Wenn Sie einen medisign eHBA der Vorläufergeneration (auch Generation 0 genannt) nutzen, können Sie diesen auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten gegen den Ausweis der 2. Generation (eHBA G 2.1) eintauschen.
Den Antragsprozess für den neuen Ausweis inkl. Lichtbild und Identifizierung müssen Sie gemäß den Vorgaben der gematik allerdings trotzdem durchlaufen. Der neue Ausweis wird Ihnen also nicht automatisch zugesendet.
Voraussetzung für den Wechsel ist, dass Ihre Praxis einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte elektronische Signatur (QES), also einen Konnektor mit eHealth-Update (ab PTV 3), im Einsatz hat.
Der eHBA G2 wird mit der Gebühr gemäß medisign-Preisblatt berechnet. Der vorhandene Kartenvertrag für Ihren eHBA G0 wird bei Antragstellung des eHBA G2 auf www.ehba.de kostenfrei gestellt.
Wichtiger Hinweis: Damit der alte Vertrag kostenfrei gestellt werden kann, geben Sie bitte unter Punkt 5 des Antragsformulars („Konto & Zahlung“) die Kartennummer Ihres bisherigen Ausweises sowie Ihre Kundennummer an. Diese Angaben können Sie Ihren bisherigen Rechnungen entnehmen. Sie dienen dazu, Bestandskunden zu identifizieren; andernfalls läuft der alte Vertrag weiter und muss separat gekündigt werden.
Mehr erfahren: Beitrag „Wechsel von medisign Vorläuferausweisen zum eHBA G2“ >
Die Inbetriebnahme Ihres eHBA gliedert sich in 2 Schritte. Wir empfehlen Ihnen, in folgender Reihenfolge vorzugehen:
Nähere Informationen bietet die Anleitung:
Inbetriebnahme eHBA G2: PIN-Änderung und Freischaltung >
Wichtige Hinweise:
Alternative für die Aktivierung:
Sie können die Transport-PINs auch mit dem DGN PINtool ändern. Dazu benötigen Sie allerdings einen Kartenleser, der per USB direkt an Ihrem Rechner angeschlossen ist (außerhalb der Telematikinfrastruktur).
Hier finden Sie eine Anleitung für diese Alternativ-Methode:
eHBA G2: PIN-Änderung mit dem DGN PINtool >
Bitte unternehmen Sie zunächst keine weiteren Eingaben, bevor Sie sich über die Ursache der Fehlversuche im Klaren geworden sind.
Falscheingabe der Transport-PINs:
Falscheingabe der persönlichen PINs:
Loggen Sie sich bitte in Ihr medisign Kundenkonto ein. Zum Login benötigen Sie die bei der Registrierung genutzte E-Mail-Adresse sowie das selbst gewählte Kennwort.
So gehen Sie vor:
Wichtige Hinweise:
Mehr erfahren: „Anleitung Inbetriebnahme eHBA G2: PIN-Änderung und Freischaltung“ >
Um zu erfahren, wie Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) vorgehen, folgen Sie bitte dem Link:
„So sperren Sie Ihre Karte bei Verlust oder Beschädigung“ >
Näheres zur Kartensperrung erfahren Sie in der folgenden Anleitung:
„Kartensperrung von medisign eHBA und SMC-B“ >
Hinweis: Zur Kartensperrung kommt es auch durch die mehrfache Falscheingabe von PINs, etwa bei der Inbetriebnahme des eHBA. Mehr erfahren: „PIN-Aktivierung: Falscheingabe führt zu Sperrung des eHBA“ >
medisign ist einer der führenden Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturkarten im Gesundheitswesen.
Bereits seit 2004 am Markt, hat medisign aktuell über 250.000 elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und SMC-B im Bestand.
Fragen, Wünsche, technische Probleme? Unser geschulter Kundenservice steht Ihnen stets beratend zur Seite.
Die Zukunft ist digital: Papierlose Prozesse sparen wertvolle Ressourcen, Zeit und Geld. medisign hilft Ihnen dabei.
Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Praxisgemeinschaften – sie alle vertrauen den digitalen Lösungen von medisign.
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
Martina Musterfrau
Zahnheilkundezentrum Radevormwald
* Alle Ausweisgenerationen von medisign unterstützen die komfortable und zeitsparende Stapelsignatur. Diese Funktion ist bei den Vorläuferausweisen (Generation 0) allerdings nicht in Verbindung mit einem eHealth-Konnektor nutzbar. Die eHBA der 2. Generation hingegen ermöglichen es, im Zusammenspiel mit dem eHealth-Konnektor mit einer einzigen PIN-Eingabe bis zu 254 Dokumente zu signieren - entweder auf einen Schlag (Stapelsignatur) oder über den Arbeitstag verteilt (Komfortsignatur, mögl. mit Konnektor-Update PTV4+)
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Nur essenzielle Cookies akzeptieren
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.