Die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), d.h. die technische Erstausstattung und laufenden Betriebskosten, bekommen Praxen und Apotheken erstattet. Erfahren Sie hier, welche TI-Förderung Angehörige der Heil- und Gesundheitsberufe für den Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B) erhalten.*

Mit dem Praxis- und Institutionsausweis bzw. der Security Module Card - Betriebsstätte, kurz SMC-B, authentisiert sich eine Betriebsstätte (Praxis, Klinik oder Apotheke) gegenüber den Diensten der TI, weist sich also als berechtigter Teilnehmer aus und kann Patientendaten auf der eGK auslesen.

Herausgeber-Organisationen der SMC-B

Herausgeber der SMC-B für Arzt- und Psychotherapiepraxen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen, für Zahnarztpraxen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Die SMC-B für Apotheken geben die Landesapothekerkammern heraus.

Herausgeber der SMC-B für die nicht-verkammerten Heil- und Gesundheitsberufe ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR).

Produziert wird der Ausweis von vertraglich verifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign.

Pauschalen für die SMC-B

Für die verschiedenen technischen Komponenten haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) sowie verschiedene weitere Berufsverbände Finanzierungsvereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband getroffen. Dies betrifft die technische Erstausstattung und die laufenden Betriebskosten.

Die Betriebskosten für die SMC-B werden wie folgt übernommen:

  • Arzt- und Psychotherapiepraxen: 23,25 € pro Quartal & Karte
  • Zahnarztpraxen: 450 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte
  • Apotheken: 378,15 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte
  • Gesundheitsberufe (z. B. Hebammen, Physiotherapeut:innen): 23,25 € pro Quartal & Karte

TI-Förderung ist (weitgehend) kostendeckend

Entscheiden sich Arzt- oder Psychotherapiepraxen für die quartalsweise Abrechnung des medisign Praxisausweises (23,25 Euro/Quartal), werden die Kosten durch die SMC-B-Fördersummen komplett abgedeckt. Bei der jährlichen Zahlungsweise (92 Euro/Jahr) liegen die Kosten sogar leicht unter der Pauschale.

Da die SMC-B-Pauschale für Zahnarztpraxen zum Jahreswechsel 2018/2019 von 480 auf 450 Euro gekürzt wurde, liegen die Kosten für den medisign Praxisausweis nun leicht über der o. g. Erstattungssumme: Auf fünf Jahre gerechnet, beträgt der Jahrespreis 460 Euro, der Quartalspreis 465 Euro.

Die SMC-B für Apotheken kostet nach Vorgaben der Landesapothekerkammern 22,50 Euro/Quartal oder 90 Euro pro Jahr. Auf fünf Jahre gerechnet, beträgt der Preis in beiden Fällen 450 Euro und liegt damit etwas über dem Förderbetrag.

Auszahlung der SMC-B-Pauschalen

Die Abrechnung der Ausstattungs- sowie der Betriebskostenpauschalen für Heilberufsangehörige erfolgt über die Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, bei Apotheken über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV. Dabei gilt:

  • Bei der SMC-B-Beantragung ist zu bedenken, dass die Berechnung seitens medisign ab dem Zeitpunkt der Produktion des Ausweises beginnt. Die Betriebskostenpauschalen werden indes erst nach der Inbetriebnahme der TI-Komponenten, d. h. nach dem ersten durchgeführten Versicherungsstammdaten-Abgleich (VSDM) ausgezahlt.
  • Praxen, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen und somit einen Anspruch auf ein mobiles eHealth-Terminal haben, wird pro Terminal ein weiterer Praxisausweis refinanziert (s. auch "mobiles eHealth-Terminal").
  • Detaillierte Informationen zu den technischen Komponenten, die Heilberufsangehörige für die TI-Anbindung benötigen, und deren Finanzierung finden Sie hier: Beitrag "Startklar für die Telematikinfrastruktur" >

 

Die nicht-verkammerten Heil- und Gesundheitsberufe können über ein Online-Beantragungsportal des GKV-Spitzenverbandes Finanzierungs- bzw. Förderanträge stellen: https://antraege.gkv-spitzenverband.de >

Weitere Informationen & Quellen