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Startklar für die Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen, Pflegekräfte und weitere Akteure des Gesundheitswesens miteinander vernetzen, damit diese schneller und einfacher miteinander kommunizieren können. Ziel ist es, über eine "Datenautobahn" medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patient:innen nötig sind, system- und sektorenübergreifend auszutauschen, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Oberste Priorität hat dabei die Sicherheit der Patientendaten.

Vernetzung - Schloss

TI-Fahrplan & gesetzliche Grundlagen

Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (kurz E-Health-Gesetz) hat den ersten Rahmen für den Aufbau der sicheren Telematikinfrastruktur (TI) und die Einführung medizinischer Anwendungen gesetzt. Seitdem wurde die Digitalisierung des Gesundheitswesens durch verschiedene Gesetze vorangetrieben, z. B. mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG, auch Digitalisierungsgesetz oder E-Health-Gesetz II genannt), dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) sowie mit dem am 9. Juni 2021 in Kraft getretenen Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG).

Am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett das Vorhaben zum Digitalgesetz (DigiG) beschlossen. Damit soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten angelegt und das eRezept als verbindlicher Standard eingerichtet werden. Mehr erfahren >

Anwendungen der TI

Der Gesetzgeber hat Anwendungen für die TI eingeführt, die in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen teilweise verpflichtend einzusetzen und die Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschalen sind. Leistungserbringer:innen müssen nachweisen, dass sie die Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen.

Der folgende Überblick zeigt die TI-Anwendungen und deren Fristen*. Die zuständigen Körperschaften können laut KBV Ausnahmen festlegen, wenn die Leistungserbringer:innen bestimmte Anwendungen (mit ** gekennzeichnet) im Regelfall nicht nutzen können. So müssen z. B. psychologische Psychotherapeut:innen die eAU und das eRezept nicht vorhalten, um die volle TI-Pauschale zu erhalten.

Die Versicherten entscheiden, ob sie die TI-Anwendungen in Anspruch nehmen möchten. Nur mit ihrer Zustimmung dürfen z. B. Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hinterlegt werden. Die Hoheit über ihre Daten liegt bei den Patient:innen.

Folgende Anwendungen sieht der Gesetzgeber vor:

(inkl. aktuell gültiger Fristen*)

VSDM

Die erste TI-Anwendung, die bereits 2019 eingeführt wurde, war das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM): Die Daten der Versicherten werden auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) online geprüft und ggfls. aktualisiert.
- 01.01.19 -

Elektronischer Arztbrief

Arztbriefe sollen mit dem eHBA qualifiziert signiert und über den Kommunikationsdienst KIM in der Telematikinfrastruktur (TI) sicher übermittelt werden. Sender und Empfänger erhalten dafür eine Vergütung.
- 01.03.24 -

Elektronischer Medikationsplan

Patient:innen, die 3 oder mehr Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf einen Medikationsplan, auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufbar ist. Ärzt:innen und Apotheker:innen sollen ihn direkt auf der eGK aktualisieren.
- 01.07.23** -

Notfalldatendatenmanagement

Patient:innen, die 3 oder mehr Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf einen Medikationsplan, auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufbar ist. Ärzt:innen und Apotheker:innen sollen ihn direkt auf der eGK aktualisieren.
- 01.07.23** -

Elektronische Patientenakte (ePA)

Versicherte haben Anspruch auf eine elektronische Patientenakte, in der z. B. Befunde oder Diagnosen aufbewahrt werden können und die einen transparenten Überblick über Gesundheitsdaten bietet.
- 01.07.23 -

eAU

Praxen übermitteln Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen. Arbeitergeber:innen rufen die eAU direkt bei den Krankenkassen ihrer Mitarbeitenden ab.
- 01.10.23** -

eRezept

Das elektronische Rezept wird ausschließlich digital erstellt und mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert. Patient:innen können es mit ihrer eGK, dem Smartphone oder einem Ausdruck in Apotheken einlösen.
- 01.01.24** -

Datenaustausch mit KIM

Kommunikation im Medizinwesen: Dokumente werden über Einrichtungs- und Systemgrenzen hinweg per E-Mail sicher ausgetauscht. Mit dem eHBA können sich Kommunikationspartner authentifizieren und Dokumente digital unterschreiben.
- 01.07.23 -

Datenaustausch mit TIM

Echtzeit-Kommunikation auch im Gesundheitswesen: Mit dem TI-Messenger können wichtige Informationen als Kurznachrichten ausgetauscht werden - schnell, ortsunabhängig, sektorenübergreifend und vertraulich.

Technische Komponenten für den Anschluss

Um Heilberufsangehörige an die TI anzuschließen, sind diverse technische Komponenten notwendig. Diese müssen hohen Anforderungen an Funktionalität und Sicherheit genügen sowie aufwändige Testverfahren bestehen. Sie werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach entsprechenden IT-Sicherheits-Prüfvorschriften geprüft und müssen von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zugelassen werden.

Laut BMG-Verordnung ist seit dem 1. Juli 2023 die folgende Ausstattung Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschalen:

Kosten werden erstattet

Die Kosten für die TI-Anbindung, d. h. die technische Erstausstattung und die laufenden Betriebskosten, werden durch den GKV-Spitzenverband erstattet. Seit dem 1. Juli 2023 gelten monatliche TI-Pauschalen, die das Bundesministerium festgelegt hatte. Die Höhe der Pauschalen variiert je nach Praxisgröße. Ausgezahlt werden sie allerdings nur dann, wenn die technischen Voraussetzungen für die Nutzung aller gesetzlich geforderten TI-Anwendungen (z. B. ePA und eAU) erfüllt werden. Anderenfalls wird die Pauschale gekürzt bzw. nicht ausgezahlt.

Detaillierte Informationen zu den TI-Pauschalen sind hier zu finden:

Katja Chalupka
 

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka

Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Niederkasseler Lohweg 185
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