Da die Zertifikate Ihres Praxis- bzw. Institutionsausweises (SMC-B) nach fünf Jahren ablaufen, benötigen Sie eine Folgekarte, um Ihre Praxis/Apotheke über diesen Zeitraum hinaus an die TI anbinden und wichtige Anwendungen wie z. B. KIM weiterhin nutzen zu können. Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Beantragung und Inbetriebnahme Ihrer SMC-B Folgekarte.

medisign SMC-B

Hinweis für Gesundheitseinrichtungen (Kartenherausgeber eGBR): Nach Ablauf der technischen Laufzeit muss eine neue SMC-B beantragt werden.

SMC-B-Sondertausch 2025

+++ Update 8. Juli 2025 +++

Alle SMC-B, die ausschließlich auf dem Verschlüsselungsverfahren RSA basieren (Kartengeneration 2.0), dürfen ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr eingesetzt werden – unabhängig von dem auf der Karte ausgewiesenen Gültigkeitsdatum. Grund hierfür ist eine Anordnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI; wir berichteten).

Um den Zugang zur Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen sicherzustellen, ist ein vorzeitiger Wechsel zu einer Folgekarte (SMC-B der Kartengeneration 2.1) zwingend erforderlich.

Wir werden alle betroffenen Praxen und Apotheken zeitnah persönlich per E-Mail kontaktieren. Für diesen Tausch werden ihnen bei medisign keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Hinweis: Die Ausweise der Generation 2.0 und 2.1 unterscheiden sich optisch: Der Chip der neueren Kartengeneration ist etwas kleiner, rechtecktig (statt quadratisch) und hat weniger Felder.

Zum Vergleich:

medisign SMC-B 2.0

SMC-B der Generation 2.0

medisign SMC-B 2.1

SMC-B der Generation 2.1

Wie beantrage ich eine SMC-B Folgekarte?

Wichtige Hinweise für die Freischaltung & Aktivierung Ihrer SMC-B Folgekarte:

Weiterführende Informationen

So melden Sie sich im medisign Kundenkonto an

Detaillierte & bebilderte Anleitung für die Registrierung und Anmeldung im medisign Kundenkonto

Downloads zur SMC-B

Link zum medisign Downloadcenter

Häufige Fragen zur SMC-B

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zum medisign Praxis- bzw. Institutionsausweis.