Wenn die Zertifikate Ihres Praxis- bzw. Institutionsausweises (SMC-B) ablaufen, benötigen Sie eine Folgekarte, um Ihre Praxis, Einrichtung oder Apotheke über diesen Zeitraum hinaus an die TI anbinden und wichtige Anwendungen wie z. B. KIM weiterhin nutzen zu können. Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Beantragung und Inbetriebnahme Ihrer SMC-B Folgekarte*.
Wichtige Hinweise
- Auf Anordnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen Signaturkarten, die ausschließlich auf dem Verschlüsselungsverfahren RSA basieren (Kartengeneration 2.0), künftig nicht mehr eingesetzt werden. SMC-B 2.0, deren technische Laufzeit über den 31.12.2025 hinausgeht, dürfen übergangsweise auch noch in 2026 weiter genutzt werden - je nach Laufzeit maximal bis zum 30. Juni 2026. (s. Info der gematik ⤏)
- Um den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und deren Anwendungen sicherzustellen, ist kurz- oder mittelfristig ein Wechsel zu einer Folgekarte (SMC-B der Kartengeneration 2.1) erforderlich.
- Bitte denken Sie bei der Beantragung Ihrer SMC-B-Folgekarte auch an die obligatorische Identitätsprüfung, z. B. per POSTIDENT.
- Die Ausweise der Generation 2.0 und 2.1 unterscheiden sich optisch: Der Chip der neueren Kartengeneration ist etwas kleiner, rechteckig (statt quadratisch) und hat weniger Felder.
- Beim Kartenherausgeber eGBR muss nach Ablauf der technischen Kartenlaufzeit eine neue SMC-B (anstatt einer Folgekarte) beantragt werden.
Zum Vergleich:
SMC-B der Generation 2.0
SMC-B der Generation 2.1
Wie beantrage ich eine SMC-B Folgekarte?
Ab 3 Monate vor Ablauf Ihrer SMC-B können Sie in einem vereinfachten Verfahren Ihre Folgekarte beantragen.
So gehen Sie vor:
- Sie erhalten von uns eine E-Mail mit der Aufforderung, in Ihrem Kundenkonto Ihre SMC-B Folgekarte zu beantragen.
- Hierzu benötigen Sie die Zugangsdaten für Ihr Kundenkonto. Sollten Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen, können Sie über die Funktion "Passwort vergessen" ein neues vergeben.
- Klicken Sie in der Kartenansicht bei der betreffenden SMC-B rechts auf den Button "Folgekarte" und stellen Sie Ihren Antrag.
- Ihre Angaben aus dem Erstantrag werden einfach übernommen, so dass Sie Ihre Daten nicht erneut eingeben müssen.
- Bitte prüfen Sie, ob die übernommenen Daten noch aktuell sind und passen diese bei Bedarf entsprechend an.
- Sie werden gebeten, ein Sperr- und Kartenkennwort einzugeben, das Sie – wie auch schon bei Ihrer Erstkarte – selbst wählen können.
- Damit medisign die SMC-B für Sie ausstellen kann, müssen Sie sich gemäß gematik-Vorgabe persönlich identifizieren. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Verfahren zur Verfügung, z. B. POSTIDENT.
Hinweis für Apotheker:
Nachdem Sie auf den Button "Folgekarte" geklickt haben, wählen Sie bitte Option "Originalkarte" (nicht "Reservekarte").
Überprüfen Sie bitte zunächst den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Programms.
Sollten Sie kein E-Mail-Anschreiben von uns erhalten haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Melden Sie sich bitte in Ihrem Kundenkonto mit Ihren Zugangsdaten an.
- Wählen die SMC-B (Kartenseriennummer) aus, zu dem Sie einen Folgeantrag stellen möchten, und klicken Sie auf den Button "Folgekarte".
- Ihre Angaben aus dem Erstantrag werden einfach übernommen, so dass sie Ihre Daten nicht erneut eingeben müssen.
- Sie werden lediglich gebeten, ein Sperr- und Kartenkennwort einzugeben, das Sie – wie auch schon bei Ihrer Erstkarte – selbst wählen können.
- Damit medisign die SMC-B für Sie ausstellen kann, müssen Sie sich gemäß gematik-Vorgabe persönlich identifizieren. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Verfahren zur Verfügung, z. B. POSTIDENT.
Hinweis für Apotheker:
Nachdem Sie auf den Button "Folgekarte" geklickt haben, wählen Sie bitte Option "Originalkarte" (nicht "Reservekarte").
Sie benötigen dieses Kennwort:
- zur Freischaltung Ihrer SMC-B
- zur Sperrung Ihrer SMC-B, z. B. im Verlustfall
Wichtige Hinweise:
- Das Sperr- und Kartenkennwort legen Sie selbst fest. Es muss mindestens 8 Zeichen (Buchstaben, Zahlen, keine Sonderzeichen) haben.
- Bitte merken und notieren Sie sich Ihr Sperr- und Kartenkennwort, denn es ist nicht reproduzierbar. Das bedeutet, dass Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.
- Sollten Sie es nicht mehr wissen, finden Sie einen Hinweis darauf in Ihrer Bestell-Bestätigung, die über Ihr Kundenkonto abrufbar ist.
- Falls Sie sich auch trotz dieser Merkhilfe nicht mehr an Ihr Kennwort erinnern und dadurch Ihre SMC-B nicht freischalten können, müssen Sie leider eine neue kostenpflichtige Karte beantragen.
Gemäß der Vorgabe der gematik und Kartenherausgeber-Organisationen sind Kartenanbieter wie medisign verpflichtet, bei allen Antragstellenden eine Identitätsprüfung durchzuführen. Dies gilt für Erstanträge ebenso wie für die Beantragung von Folgekarten.
Bei medisign stehen verschiedene Ident-Verfahren zur Verfügung.
Mehr erfahren: FAQ: Wie kann ich mich identifizieren lassen?
Wichtige Hinweise für die Freischaltung, Aktivierung & Betrieb Ihrer SMC-B Folgekarte:
Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier:
Nachdem Sie die SMC-B Folgekarte von uns erhalten haben, sollten Sie die Karte möglichst zügig freischalten.
Eine Frist gibt es nicht; wir empfehlen jedoch eine zeitnahe Freischaltung, da nur eine freigeschaltete SMC-B in der Telematikinfrastruktur (TI) funktioniert.
Die gematik weist darauf hin, dass die SMC-B Folgekarte lange genug vor dem Ablauf der Zertifikate der Vorgängerkarte freigeschaltet sein muss, um eine kontinuierliche Anwendungsnutzung zu garantieren.
Bei der Beantragung einer Folgekarte wird im medisign Antragsportal die bestehende Telematik-ID von der Vorgängerkarte übernommen. Das ist wichtig, weil die KIM-Adresse an die jeweilige Telematik-ID geknüpft ist. Die Telematik-ID ist der eindeutige Schlüssel für den Eintrag in den Verzeichnisdienst (VZD). Sofern die Telematik-ID also gleich bleibt, wird das Zertifikat der Folgekarte dem bestehenden VZD-Eintrag hinzugefügt.
Zum Übergang von der Erst- zur Folgekarte empfiehlt die gematik zudem Folgendes:
- Nach der Freischaltung der Zertifikate einer Folgekarte sollte die alte Karte noch mindestens 2 Tage im Kartenleser gesteckt bleiben.
- Vor dem endgültigen Kartenwechsel sollten die KIM-Nachrichten noch einmal abgerufen werden.
Verschiedene Kundinnen und Kunden haben uns Folgendes berichtet: Ihr Primärsystem (PVS) meldet, dass die SMC-B -Zertifikate am 31.12.2025 ablaufen, obwohl der Kartentausch (SMC-B der Generation 2.0 zu 2.1) bereits durchgeführt wurde bzw. die SMC-B der Generation 2.1 längst im Einsatz ist.
Auf der SMC-B 2.1 sind insgesamt sechs Zertifikate hinterlegt: drei RSA-Zertifikate und drei ECC/ECDSA-Zertifikate (jeweils für Signatur, Verschlüsselung & Authentifizierung).
In manchen Fällen zeigt das Primärsystem diejenigen Zertifikate an, die als erstes ablaufen, also die RSA-Zertifikate - die ja ab dem 01.01.2026 nicht mehr den Sicherheitsrichtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Vorgaben der gematik entsprechen.
Keine Sorge: Die SMC-B ist auch nach dem 31.12.25 einsatzbereit, denn die ebenfalls auf der Karte befindlichen ECC-Zertifikate laufen erst mit dem auf der Karte genannten Gültigkeitsdatum ab. Diese drei Zertifikate entsprechen den gültigen Sicherheitsrichtlinien.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter.
Weiterführende Informationen
- So melden Sie sich im medisign Kundenkonto an ⤏
Detaillierte & bebilderte Anleitung für die Registrierung und Anmeldung im medisign Kundenkonto - Häufige Fragen zur SMC-B ⤏
Antworten auf wichtige Fragen zum medisign Praxis- bzw. Institutionsausweis