In 10 Schritten zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
03.12.2020
Der elektronische Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) ist für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) sowie für den Zugriff auf die eGK erforderlich. Im Auftrag der Heilberufskammern produziert medisign als zugelassener Anbieter eHBA für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren eHBA bei uns beantragen, mit welchen Lieferzeiten zu rechnen ist und wie Sie den Ausweis in Betrieb nehmen.

Schritt für Schritt zum eHBA
1.
2.
www.ehba.de
3.
4.
Anleitung Antragstellung >
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Einige Tipps für die Beantragung
- Sie müssen im Antrag zwei Kennwörter vergeben: Freischaltkennwort, das Sie später für die Freischaltung Ihres Ausweises benötigen, sowie ein Sperrkennwort, um den Ausweis bei Verlust oder Diebstahl sperren zu können. Bitte merken Sie sich diese beiden Kennwörter gut, da sie nicht reproduzierbar sind!
- Bitte machen Sie keine handschriftlichen Änderungen in Ihrem Kartenantrag! Dies würde zur Ablehnung Ihres Antrags führen. Nutzen Sie stattdessen bitte die Funktion „Antrag korrigieren“ in Ihrem Kundenkonto und drucken ihn neu aus.
- Beachten Sie bitte, dass die für Ihren Ausweis notwendige Identifizierung innerhalb von zwei Wochen nach eHBA-Antragstellung erfolgen muss.
- Sie nutzen einen Vorläuferausweis (eHBA der Generation 0 oder ZOD-Karte) von medisign? Alles Wichtige zum Kartenwechsel finden Sie hier: „Wechsel von medisign Vorläuferausweisen zum eHBA G2“
- Detaillierte Erklärungen zum Antragsprozess bietet die Anleitung: „Antragstellung Ihres Heilberufsausweises (eHBA G2)“
Was passiert nach Auftragseingang?
- Die Antragsunterlagen werden durch uns und die zuständige Kammer geprüft. Diese erteilt dann medisign die Produktionsfreigabe für Ihren eHBA.
- Die Lieferzeit variiert in Abhängigkeit von der Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen und kann aufgrund der hohen Nachfrage aktuell 6-8 Wochen dauern.
- Um Wartezeiten bei telefonischen und E-Mail-Anfragen an das medisign Kundencenter zu vermeiden, bitten wir Sie herzlich, sich im medisign Kundenportal über den Bearbeitungsstatus Ihres eHBA zu informieren.
- Nach dem Login (Ihre E-Mail-Adresse und das bei der Registrierung selbst gewählte Kennwort) finden Sie dort unter „Anträge und Bestellungen“ eine Übersicht all Ihrer Bestellungen und Anträge inkl. Vorgangsnummer und Bearbeitungsstatus. Unter „Karten“ sind die eHBA aufgeführt, die sich bereits in Produktion befinden.
Wie nehme ich den eHBA in Betrieb?
- Sobald Ihr eHBA produziert ist, schicken wir ihn per Einschreiben Eigenhändig an Ihre Melde- bzw. Privatanschrift.
- Den Transport-PIN-Brief mit den zugehörigen PINs erhalten Sie in einer separaten Sendung, ggfls. mit zeitlichem Versatz, per Standard-Briefpost ebenfalls an Ihre Melde- bzw. Privatanschrift.
- Die Inbetriebnahme des Ausweises gliedert sich in zwei Schritte: zunächst die Änderung der Transport-PIN in selbst gewählte PIN und danach die Freischaltung; beides wird in der Anleitung „eHBA G2: PIN-Änderung und Freischaltung“ näher beschrieben.
- Wichtiger Hinweis: Für die Inbetriebnahme Ihres eHBA muss Ihr Konnektor über das eHealth-Update (PTV3) verfügen, das Ihnen Ihr TI-Anbieter bzw. Dienstleister vor Ort (DVO) zur Verfügung stellt. Erst danach kann Ihr Ausweis erkannt werden.
- Bitte beachten Sie zudem, dass die PIN-Änderung durch Ihren Praxis-/Apothekensoftware-Anbieter betreut wird; er stellt Ihnen die Software dafür zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zur Aktivierung des eHBA in Ihrem Primärsystem daher direkt an Ihren Anbieter.
- Eine alternative Methode zum Ändern der PIN stellt medisign mit dem DGN PINtool bereit: Anleitung „eHBA G2: PIN-Änderung mit dem DGN PINtool“
- Nach erfolgreicher PIN-Änderung loggen Sie sich bitte in Ihr medisign Kundenkonto ein, um Ihren Ausweis mit Ihrem Freischaltkennwort (dieses hatten Sie bei der Antragstellung selbst vergeben) und Freischalt-Code (diesen finden Sie im Transport-PIN-Brief) freizuschalten.
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine qualifizierte Signaturkarte für Heilberufsangehörige, d. h. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker (und künftig auch Angehörige anderer Gesundheitsberufe). Er weist den Träger zweifelsfrei als Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe aus.
Je nach Berufsgruppe spricht man auch vom eArztausweis, eZahnarztausweis, ePsychotherapeutenausweis oder eApothekerausweis. Der Begriff eHBA wird hier jeweils synonym verwendet.
Mit dem eHBA kann der Träger eine rechtssichere elektronische Unterschrift erstellen, die so genannte qualifizierte elektronische Signatur (QES). Zudem kann er sich mit dem eHBA verbindlich identifizieren – zum Beispiel an Webportalen – und Dokumente für den Transportweg sicher ver- bzw. entschlüsseln.
Für die technische Anbindung einer Praxis oder Apotheke an die Telematikinfrastruktur (TI) ist der eHBA nicht verpflichtend. Er wird jedoch für die verschiedenen medizinische Fachanwendungen der TI benötigt.
Informationen zu den Anwendungsfeldern des eHBA für die verschiedenen Berufsgruppen finden Sie hier:
Ärztinnen und Ärzte (eArztausweis):
- https://www.medisign.de/loesungen/fuer-aerzte/ti-anwendungen-fuer-aerzte/
- https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/earztausweis/
- https://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php
Zahnärztinnen und Zahnärzte (eZahnarztausweis):
- https://www.medisign.de/loesungen/fuer-zahnaerzte/ti-anwendungen-fuer-zahnaerzte/
- https://www.bzaek.de/recht/telematik.html
- https://www.kzbv.de/elektronischer-heilberufsausweis.1365.de.html
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ePsychotherapeutenausweis):
- https://www.medisign.de/loesungen/fuer-psychotherapeuten/ti-anwendungen-fuer-psychotherapeuten/
- http://e-psychotherapeutenausweis.de/
- https://www.ptk-nrw.de/de/mitglieder/epsychotherapeuten-ausweis.html
Apothekerinnen und Apotheker (eApothekerausweis):
Ja, der eArztausweis ist auch ein Sichtausweis nach Landesheilberufsgesetz, aber er enthält zusätzlich digitale Funktionen (s. auch Frage „Was bringt mir der eArztausweis?“)
Auch für den eZahnarztausweis gilt: Als personenbezogener Sichtausweis weist er den Inhaber als Zahnarzt aus.
Der eHBA soll zu einer Bürokratieentlastung führen: Digitale Dokumente rechtsverbindlich signieren und sicher austauschen – das optimiert administrative Abläufe, spart Zeit, Geld & Papier.
Er dient Heilberufsangehörigen als sichere Zutrittskarte zu den medizinischen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht ihnen den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patienten – deren Einverständnis natürlich vorausgesetzt. Mit dem eHBA können Sie z. B. künftig Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement und die ePatientenakte nutzen, welche die medizinische Versorgung verbessern sollen.
Wie der frühere Ausweis auf Papier dient der eHBA als Sichtausweis und verfügt zudem über die folgenden digitalen Funktionen:
- Sie können bis zu 254 Dokumente (z. B. elektronische Arztbriefe) zeitsparend und rechtssicher mit einer einzigen PIN-Eingabe signieren (Stapelsignatur-Funktion).
- Sie können sich mit dem Ausweis verbindlich identifizieren – zum Beispiel für die sichere Anmeldung an Abrechnungsportalen Ihrer K(Z)V.
- Sie können Dokumente für den Transportweg sicher verschlüsseln.
Über weitere Nutzungsmöglichkeiten des Ausweises können Sie sich auch bei Ihrer Kammer oder Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung informieren.
Das kommt im Wesentlichen auf Ihre Berufsgruppe an:
- Für Ärztinnen und Ärzte: elektronischer Arztausweis (eArztausweis)
- Für Zahnärztinnen und Zahnärzte: elektronischer Zahnarztausweis (eZahnarztausweis)
- Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePsychotherapeutenausweis)
- Für Apothekerinnen und Apotheker: elektronischer Apothekerausweis (eApothekerausweis)
Für den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und verschiedene Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis der Generation 2 (eHBA G2). Der Vorläuferausweis (G0) ist zwar eingeschränkt in der TI nutzbar, ermöglicht jedoch nicht die Card-to-Card-Authentifizierung.
Den Vorläuferausweis (eHBA G0) können Sie zudem weiterhin für bewährte Anwendungen außerhalb der TI nutzen, z. B. für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) von Dokumenten, die papierlose Laborbeauftragung oder für das Unterzeichnen der elektronischen Sammelerklärung bei der Online-KV-Abrechnung.
Nach dem Wechsel zum medisign eHBA G2 dürfen Sie den Vorläuferausweis behalten. Er wird auch nicht durch uns gesperrt: Sie können ihn also bis zum Ende seiner technischen Laufzeit weiterhin einsetzen. Mehr zum Wechsel von G0 zu G2 finden Sie unter der Frage „Kann ich meinen Vorläuferausweis (G0) gegen einen eHBA G2 eintauschen?“
Weitere Informationen:
Herausgeber der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker sind jeweils die zuständigen Kammern. Als zugelassener Vertrauensdiensteanbieter (kurz: VDA) produziert medisign die Ausweise im Auftrag der Kammern.
Ob medisign in Ihrer Region ein zugelassener Anbieter ist, erfahren Sie bei Ihrer Kammer.
Die Begriffe elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und elektronischer Arztausweis werden häufig synonym verwendet. Wir sehen eHBA als die allgemeinere, für alle Heilberufsgruppen gültige Bezeichnung.
Um nach Zielgruppen zu differenzieren, sprechen wir auch vom eArztausweis, eZahnarztausweis, ePsychotherapeutenausweis und eApothekerausweis. Bei allen vier Ausweisarten handelt es sich um eHBA.
Nähere Infos:
Die Preise für den medisign eHBA finden Sie im medisign-Preisblatt.
Die Preisangaben verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.
Sie erhalten bei uns Ihre Rechnungen standardmäßig per E-Mail.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rechnungen jederzeit im Kundenportal einzusehen. Dort können Sie zudem Ihre Stammdaten pflegen und Ihre Bankverbindung/Zahlart verwalten:
Wichtige Hinweise:
- Wenn Sie eine medisign SMC-B oder einen eHBA (G2) besitzen, können Sie Ihre vorhandenen Zugangsdaten aus dem jeweiligen Antragsportal zum Login nutzen.
- Wenn Sie einen eHBA G0 (Vorläuferausweis) besitzen, können Sie über die „Passwort vergessen“-Funktion ein Passwort an Ihre hinterlegte E-Mail Adresse senden lassen.
Eine Zweitrechnung in Papierform ist optional erhältlich. Diese ist allerdings kostenpflichtig (2,38 Euro pro Rechnung).
Damit wir die Rechnungsbeträge von Ihrem Konto abbuchen dürfen, bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen:
Download „Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“ >
Nähere Informationen erhalten Sie hier: „SEPA-Lastschrift: Rechnungen bequem abbuchen lassen“ >
Ja, die bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehenden Kosten (technische Erstausstattung und laufende Betriebskosten) bekommen Praxen bzw. Apotheken erstattet.
Nähere Informationen zu den eHBA-Pauschalen >
Übrigens: Beide Versionen des eHBA (Generation 0 und 2) sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gleichermaßen erstattungsfähig.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt derzeit 24 Monate . Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Zeitraum von 12 Monaten, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unseren AGB.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie diese unter Angabe Ihrer Kundennummer an:
medisign GmbH
Richard-Oskar-Mattern-Str. 6
40547 Düsseldorf
Fax: 0211 77008-165
Nähere Informationen, z. B. auch zu den Kündigungsfristen, entnehmen Sie bitte unseren AGB.

Presse-Ansprechpartnerin:
Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Niederkasseler Lohweg 185
40547 Düsseldorf
Tel.: 0211 77008-198
E-Mail: presse@medisign.de
Ansprechpartner für Kunden:
Bitte nutzen Sie auch das Informationsangebot in unserem
Support-Bereich.