Elektronische Heilberufsausweise (eHBA)

Haben Sie Fragen zu den elektonischen Heilberufsausweisen (eHBA) von medisign? In unseren FAQ finden Sie Antworten, die Ihnen bei vielen Anliegen weiterhelfen. Bitte wählen Sie per Klick den gewünschten Themenkomplex:

medisign eHBA

Bestellprozess & Antragstellung

Was muss ich tun, um einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zu bestellen?

Vorbemerkung:

medisign produziert berufsbezogene eHBA im Auftrag verschiedener Herausgeber-Organisationen.

  • Bei den verkammerten Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker) sind dies jeweils zuständigen Landeskammern.
  • Bei den nicht-verkammerten Heilberufen (z. B. Hebammen, Pflegefachleute) ist dies das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) .
  • Manche Kartenherausgeber ermöglichen die direkte Bestellung des eHBA im medisign Antragsportal; andere Herausgeber befüllen den Antrag mit Ihren Stammdaten vor bzw. vergeben eine so genannte Vorgangsnummer.

 

Beantragung des eHBA:

Wo finde ich Hilfe bei der eHBA-Antragstellung?

Verkammerte Heilberufe:
(Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Apotheker:innen)

Mehr über die eHBA-Antragstellung erfahren ⤏

 

Nicht-verkammerte Heil- und Gesundheitsberufe:
(Kartenherausgeber eGBR: Pflegekräfte, Hebammen, Physiotherapeuten etc.)

So funktioniert die Beantragung des eHBA (eGBR) ⤏

Warum werde ich von medisign zu meinem Kammerportal bzw. zum NRW-Serviceportal weitergeleitet?

Einige Kammern ermöglichen keine Direktbeantragung des eHBA bei medisign. In diesem Fall leiten wir die Antragsteller:innen daher zunächst auf das Mitgliederportal Ihrer Kammer. Hierfür benötigen Sie i. d. R. Zugangsdaten Ihrer Kammer.

Angehörige nicht-verkammerter Heilberufe (z. B. Hebammen, Pflegefachkräfte) finden einen Link zum NRW-Serviceportal, um dort eine Vorgangsnummer des eGBR für ihren eHBA zu beantragen.

Folgen Sie im jeweiligen Portal bitte den dortigen Hinweisen und wählen Sie medisign als eHBA-Anbieter aus.

Je nach Kartenherausgeber werden Sie:

  • vom Mitgliederportal direkt auf Ihren bereits vorbefüllten Antrag bei medisign weitergeleitet oder
  • Sie erhalten eine Vorgangsnummer, die Sie bei medisign bitte in das dafür vorgesehene Feld eintragen.

 

Wichtige Hinweise:

  • Die Mitarbeitenden von medisign haben keinen Zugang zu den Kammerportalen, so dass uns die kammerspezifischen Prozesse nicht bekannt sind. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zur eHBA-Beantragung im Kammerportal daher direkt an Ihre Kammer.
  • Ob per Weiterleitung oder mit Vorgangsnummer: Sie gelangen bei uns zu einem Antrag, der bereits mit Ihren Stammdaten vorbefüllt ist. Diese bereits vorausgefüllten Felder sind nicht mehr durch Sie bearbeitbar. Wenn Sie hier Unstimmigkeiten entdecken, wenden Sie sich bitte an Ihre Kammer.
  • Bei Rückfragen zur Beantragung der Vorgangsnummer des eGBR wenden Sie sich bitte direkt an das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ⤏
Wozu benötige ich eine Vorgangsnummer?

Einige Herausgeber des eHBA ermöglichen keine Direktbeantragung des eHBA bei medisign.

Für die verkammerten Heilberufe gilt:

  • Antragsstellende starten die Beantragung ihres eHBA im Mitgliederportal ihrer zuständigen Kammer; hierfür benötigen Sie i. d. R. Zugangsdaten Ihrer Kammer.
  • Sie werden dann zu medisign weitergeleitet oder erhalten eine Vorgangsnummer, die Sie diese bitte im medisign Antragsportal in das dafür vorgesehene Feld eintragen.
  • Sie gelangen dann zu einem Antrag, der durch Ihre Kammer bereits mit Ihren Stammdaten vorbefüllt ist.
  • Hinweis: Die bereits vorausgefüllten Felder sind nicht mehr durch Sie bearbeitbar. Wenn Sie hier Unstimmigkeiten entdecken, müssten Sie sich bitte an Ihre Kammer wenden, damit diese die Stammdaten entsprechend ändern kann.

Für die nicht-verkammerten Heil- und Gesundheitsberufe gilt:

  • Antragstellende, für die der Kartenherausgeber eGBR zuständig ist, werden auf das NRW-Serviceportal weitergeleitet, um den eHBA-Antrag zu starten.
  • Sobald Sie vom eGBR eine Vorgangsnummer erhalten haben, tragen Sie diese bitte im medisign Antragsportal in das dafür vorgesehene Feld ein.
  • Mehr erfahren zur Beantragung der Vorgangsnummer: So funktioniert die Beantragung des eHBA (eGBR) ⤏
Welche Unterlagen muss ich dem Antragsformular noch beifügen?

Bitte halten Sie für die Antragstellung Ihr gültiges Ausweisdokument bereit.

Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker benötigen zudem ein aktuelles Passfoto in digitaler Form.

⤏ Hinweis: Für den eHBA des eGBR wird kein Foto benötigt.

Wenn Sie für die Identitätsfeststellung einen Reisepass nutzen, benötigen wir von Ihnen eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) oder einen Aufenthaltstitel. Laden Sie das Dokument nach Abschluss Ihrer Online-Beantragung in Ihrem Kundenkonto hoch.

Nach Abschluss der Online-Beantragung finden Sie Ihre Antragsunterlagen zum PDF-Download. Bitte drucken Sie  den POSTIDENT-Coupon sowie die Unterlagen aus und unterzeichnen Sie diese an den gekennzeichneten Stellen.

Bitte schicken Sie uns die erforderlichen Unterlagen als normale Postsendung zu.

Mehr erfahren: Antragstellung Ihres Heilberufsausweises ⤏

Welche Vorgaben gibt es für das Lichtbild im eHBA?

Bitte denken Sie daran, dass wir für die Erstellung Ihres Ausweises ein aktuelles Lichtbild (Foto) von Ihnen benötigen.

Ausnahme: Dies gilt nicht für eHBA, die das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) an Hebammen, Pflegekräfte etc. ausgibt. Diese verfügen über kein Foto.

Folgende Kriterien sollte das Foto erfüllen:

  • Bitte verwenden Sie ein aktuelles digitales Foto: Als Bildausschnitt sollten Ihr Kopf bis maximal zur Schulter zu sehen sein.
  • Ihr Gesicht sollte zentriert auf dem Foto platziert, scharf abgebildet und gut ausgeleuchtet sein.
  • Bitte vermeiden Sie Schatten, rote Augen und Reflektionen.
  • Der Hintergrund sollte möglichst einfarbig hell sein und einen Kontrast zu Gesicht und Haaren aufweisen.
  • Bitte schauen Sie gerade und direkt in die Kamera.
  • Wir empfehlen, das Foto bereits vorab auf dem Rechner zu speichern.
  • Bitte stellen Sie das Bild in den Dateiformaten jpg oder png bereit.
Muss ich mich zum Beantragen des eHBA anmelden oder registrieren?

Ja, die Kartenbeantragung erfolgt in Ihrem Kundenkonto.

 

Über den www.ehba.de ⤏ gelangen Sie zu einer Übersichtsseite, auf der die eHBA für verschiedene Berufsgruppen kurz vorgestellt werden.

  • Über die Buttons „Infos & Bestellen“ erhalten Sie nähere Informationen zum jeweiligen Ausweis.
  • Der Button „Anmelden“ oben rechts führt direkt zur Anmeldemaske für das medisign Kundenkonto.
  • Nach erfolgreichem Login können Sie Ihre gewünschten Karten beantragen.
Wie kann ich mich identifizieren lassen und warum ist das wichtig?

Im Rahmen der eHBA-Beantragung ist medisign gesetzlich verpflichtet, bei allen Antragstellenden eine Identitätsfeststellung durchzuführen.

Bitte vergessen Sie nicht, möglichst umgehend die obligatorische Identitätsprüfung durchzuführen, da wir Ihren Antrag andernfalls nicht weiter bearbeiten können!

Hierfür stehen Ihnen die folgenden Ident-Verfahren zur Verfügung:

1. POSTIDENT in einer Postfiliale Ihrer Wahl:

  • Persönliche Identifikation deutschlandweit in über 8.500 Filialen der Deutschen Post AG
  • Suchen Sie hierzu bitte mit Ihrem gültigen Ausweisdokument, das Sie auch im Antrag angegeben haben, und dem POSTIDENT-Coupon eine Filiale Ihrer Wahl auf. Ihre Identifikationsdaten werden dann digital an uns übermittelt. Mehr erfahren ⤏
  • Vorteil: In jeder Filiale der Deutschen Post AG möglich – bewährt und unkompliziert
  • Wichtige Hinweise:
    • Bitte laden Sie nach Abschluss der Online-Beantragung auf der Website der Deutschen Post AG den POSTIDENT-Coupon herunter und drucken ihn aus.
    • Bitte beachten Sie, dass der POSTIDENT-Coupon nur 3 Monate gültig ist. Sie müssen sich nach der eHBA-Antragstellung also innerhalb dieser Frist identifizieren lassen.
    • Bei Fristüberschreitung verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit; dies führt zur Ablehnung des eHBA-Antrags, und es ist erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen.
    • Wenn Sie für die Identifizierung per POSTIDENT in der Postfiliale Ihren Reisepass nutzen, benötigen wir eine Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder einen Aufenthaltstitel von Ihnen. Hierfür steht Ihnen in Ihrem Kundenkonto nach Abschluss des Antrags die Funktion Upload (Datei hochladen) zur Verfügung.

 

2. POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion:

  • Identifizierung über die NFC-Funktion Ihres Smartphones (Android/iOS)
  • Sie benötigen einen deutschen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Mehr erfahren ⤏
  • Vorteil: Schnell und einfach online – jederzeit und überall

 

3. VDA-Ident (Vertrauensdienste-Ident-Verfahren):

  • Mitarbeitende aus der Verwaltung, die von medisign für diese Aufgabe geschult und zertifiziert werden, übernehmen die Identitätsfeststellung ihrer Kollegen und Kolleginnen
    • Achtung: Nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber am VDA-Ident-Verfahren teilnimmt!
    • Mehr erfahren ⤏
Warum benötige ich eine Meldebescheinigung oder einen Aufenthaltstitel?

Für die bei der eHBA-Beantragung notwendige Identifizierung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument: Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Zudem ist für die Ausstellung des eHBA ein Nachweis Ihrer Meldeanschrift erforderlich. Auf einem deutschen Personalausweis ist diese auf der Rückseite vermerkt.

Beim Reisepass ist dies jedoch nicht der Fall. Wenn Sie Ihren Reisepass als Ausweisdokument nutzen, müssen Sie daher – zusammen mit Ihren Antragsunterlagen – eine der folgenden Bescheinigungen bei uns einreichen:

  • bei EU-Bürger:innen: eine Meldebescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein)
  • bei anderen Nicht-EU-Bürger:innen: einen Aufenthaltstitel (EAT)
  • bei Bürger:innen aus der Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien (da diese entweder keinen Aufenthaltstitel erhalten oder auf diesem keine Meldeanschrift abgedruckt ist): eine Meldebescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein)
Was bedeutet im Antrag der Punkt „monetäre Beschränkung in Euro“?

Wenn Sie mit Ihrer digitalen Signatur eine Willenserklärung abgeben, können Sie diese formell juristisch beschränken.

Eine monetäre Beschränkung bedeutet, dass Sie Ihre Willenserklärung für Geldbeträge auf einen bestimmten Wert – z. B. 10 EUR – begrenzt haben.

Gemäß aktueller Rechtsprechung hat die monetäre Beschränkung nur Gültigkeit für unmittelbare Geldgeschäfte (z. B. Überweisungsvorgänge) und ist für die typischen Anwendungsfälle innerhalb der Telematikinfrastruktur nicht relevant.

Nähere Erläuterungen finden Sie in der Teilnehmerunterrichtung, die Sie hier einsehen können:

www.medisign.de/startseite/agb/

Was bedeutet im Antrag der Punkt „Zertifikats-E-Mail-Adresse“?

Sie haben die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse fest in Ihre Zertifikate eintragen zu lassen. Empfänger:innen von E-Mails können dann prüfen, ob eine empfangene E-Mail von der E-Mail-Adresse stammt, die Sie in Ihrem Zertifikat angegeben haben.

Wenn Sie eine E-Mail-Adresse in Ihre Zertifikate aufnehmen wollen, so geben Sie diese bitte an. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie die Angaben in Ihren Zertifikaten nachträglich nicht mehr ändern können.

Was bedeutet im Antrag der Punkt „Veröffentlichung Ihrer Zertifikatsdaten“?

Ihr eHBA enthält ein Zertifikat, welches einen Absender benötigt, um Ihnen verschlüsselte Nachrichten senden zu können. Mit Ihrer Zustimmung erlauben Sie uns, Ihre Daten (Verschlüsselungszertifikat sowie Vor- und Nachname) im öffentlichen Verzeichnisdienst der medisign GmbH (LDAP) zum Abruf bereitzustellen.

Zum Hintergrund: Mit Ihrem eHBA (Signaturkarte) können Sie verschlüsselte Mails verschicken und an Sie versendete verschlüsselte Mails entschlüsseln. Damit Ihnen verschlüsselte Mails gesendet werden können, benötigen Absender Ihr öffentliches Zertifikat. Dieses können Sie  den Absendern direkt mitteilen oder – durch die Zustimmung zur Veröffentlichung – im Verzeichnisdienst auf unserer Seite zur Verfügung stellen. Die dort hinterlegten Daten sind auf das absolut Notwendigste begrenzt. Absender können jetzt Mails an Sie verschlüsseln, ohne vorher Kontakt mit Ihnen aufgenommen zu haben.

Hinweis: Beim öffentlichen Verzeichnisdienst der medisign GmbH (LDAP) handelt es sich nicht um den Verzeichnisdienst für die Telematikinfrastruktur (kurz VZD)

Warum ist das Freischaltkennwort so wichtig?

Das persönliche Freischaltkennwort, das Sie im eHBA-Antrag  selbst vergeben, ist für die Inbetriebnahme Ihres Ausweises unabdingbar. Sie benötigen es, um Ihren Ausweis nach Erhalt im medisign Kundenkonto freizuschalten.

Das Freischaltkennwort muss gemäß Vorgabe mindestens 8 Zeichen lang sein, darf keine Sonderzeichen, Leerzeichen und Umlaute enthalten; erlaubt sind Buchstaben und Zahlen.

Bitte merken und notieren Sie sich das Freischaltkennwort, denn es ist nicht reproduzierbar. Das bedeutet, dass Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.

Sollten Sie das selbst gewählte Freischaltkennwort vergessen, muss eine neue Karte produziert werden; dadurch entstehen Zusatzkosten.

Warum ist das Sperrkennwort so wichtig?

Damit Sie Ihren eHBA bei Verlust oder Diebstahl sperren können, müssen Sie im eHBA-Antrag  ein persönliches Sperrkennwort vergeben. Bei einer Sperrung werden Sie nach diesem gefragt.

Bitte merken und notieren Sie sich Ihr Sperrkennwort, denn es ist nicht reproduzierbar. Das bedeutet, das Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.

Wichtige Hinweise:

  • Das Sperrkennwort darf keine Sonderzeichen, Leerzeichen und Umlaute enthalten; erlaubt sind Buchstaben und Zahlen.
  • Falls Sie es sich nicht notiert bzw. es vergessen haben, finden Sie als Merkhilfe das erste und das letzte Zeichen Ihres Sperrkennworts später in Ihrer Antragskopie wieder.
  • Für den Fall, dass Sie Ihr Sperrkennwort vergessen sollten, können Sie vorsorglich im eHBA-Antrag eine Sperrfrage inkl. Antwort formulieren. Diese kann dann der Callcenter-Mitarbeitende anstelle Ihres Sperrkennwortes erfragen. Beispiel: Wie lautet der 2. Vorname meiner Mutter? Maria
Wann und warum wird mein eHBA-Antrag abgelehnt?

Für die Ausstellung eines elektronischen Heilberufsausweises mit qualifizierter Signatur sind wir gemäß Vorgabe verpflichtet, jeden Antrag gemäß festgelegter Regeln sorgfältig zu prüfen.

Es kommt dabei leider immer wieder vor, dass eHBA-Anträge abgelehnt werden müssen. Das ist natürlich ärgerlich und führt sowohl bei Antragstellenden als auch bei medisign als Kartenproduzent zu erhöhten Aufwänden – und einer Verlängerung der Lieferzeit.

Wir haben daher die häufigsten Ablehnungsgründe und Fehlerquellen zusammengestellt. Hier finden Sie Tipps, wie Sie diese vermeiden können:

Fehlende oder nicht übereinstimmende Unterschriften:

  • Bitte prüfen Sie, ob Sie alle erforderlichen Stellen in den Antragsunterlagen rechtsverbindlich unterzeichnet und mit Datumsangabe versehen haben.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass die Unterschriften in den Antragsunterlagen mit derjenigen auf Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass die Unterschriften in den Antragsunterlagen mit derjenigen auf dem Ident-Formular übereinstimmen.


Fehlende oder nicht übereinstimmende Namen/Adressdaten:

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Name und Ihre Adresse in den Antragsunterlagen mit den Angaben auf Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Name und Ihre Adresse in den Antragsunterlagen mit den Angaben auf dem Ident-Formular übereinstimmen (ggf. in der Postfilale die elektronisch erfassten Ident-Daten noch einmal vorlesen lassen).


Fehlerhafte Vorbefüllung seitens Ihrer Kammer:

  • Falls der eHBA-Antrag von Ihrer Kammer vorbefüllt wurde, prüfen Sie bitte die von Ihrer Kammer gelieferten Stammdaten.
  • Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, melden Sie sich bitte bei Ihrer Kammer.
  • Im Antrag sind vorausgefüllte Felder gemäß Vorgabe leider nicht mehr durch Sie bearbeitbar. Sie müssten sich also bitte an Ihre Kammer wenden, damit diese die Stammdaten entsprechend ändern kann.


Handschriftliche Änderungen im Antrag:

  • Machen Sie bitte keine handschriftlichen Änderungen in Ihrem Antrag.


Meldescheinigung oder Aufenthaltstitel fehlen:


Mangelnde Fotoqualität:

  • Stellen Sie bitte sicher, dass die Bildqualität für den Druck ausreichend ist.
Was ist der Verzeichnisdienst (VZD)?

Der Verzeichnisdienst (VZD) dient als zentrales Adressierungsverzeichnis  für Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) . Das digitale Adressbuch enthält die Daten aller Leistungserbringer und Organisationen, die Anwendungen der TI nutzen.

Im Auftrag der folgenden Kartenherausgeber-Organisationen legt medisign für seine SMC-B- bzw. eHBA-Kunden Basiseinträge im TI-Verzeichnisdienst an:

  • diverse Kassenärztlichen Vereinigungen (SMC-B)
  • einige Zahnärztekammern (eHBA)
  • Psychotherapeutenkammern (eHBA bzw. ePtA)

 

Der Basiseintrag umfasst z. B. folgende Daten:

  • Namen der Betriebsstätte
  • Adresse
  • Betriebsstättennummer (BSNR)
  • ENC-Verschlüsselungszertifikat des Ausweises
  • Telematik-ID

 

Wichtige Hinweise:

  • Welche Felder im Basiseintrag durch medisign befüllt werden, variiert je nach Kartenherausgeber-Organisation.
  • Wichtig ist, dass Sie Ihre Karte zunächst aktivieren und freischalten müssen. Denn ohne freigeschaltete Zertifikate ist der Eintrag im VZD nicht sicht- und nutzbar.
  • Wenn Ihre Daten im VZD nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige K(Z)V bzw. Kammer.
  • Wenn die Telematik-ID von HBA und SMC-B übereinstimmen, befinden sich beide Zertifikatseinträge im selben Basiseintrag. Es gibt dann also nur einen Eintrag für beide Karten.
  • Fehlt die KIM-Adresse im VZD, wenden Sie sich bitte an Ihren KIM-Anbieter.
  • Mehr erfahren: „Verzeichnisdienst (VZD): Kartenherausgeber sind zuständig“ ⤏
Was ist die Telematik-ID und wofür wird diese benötigt?

Die Telematik-ID ist laut Bundesärztekammer die eindeutige Identifikationsnummer in der Telematikinfrastruktur und wird im Rahmen der Beantragung eines eHBA bzw. einer SMC-B durch den jeweiligen Kartenherausgeber, also Kammer oder K(Z)V), automatisch zugewiesen. Sie wird nach einem festen Schema generiert, bei der SMC-B z. B. durch ein Präfix und die jeweilige BSNR.

Bei der Beantragung einer Folgekarte wird die bestehende Telematik-ID von der Vorgängerkarte übernommen. Das ist wichtig, weil die KIM-Adresse an die jeweilige Telematik-ID geknüpft ist. Die Telematik-ID ist der eindeutige Schlüssel für den Eintrag in den Verzeichnisdienst (VZD).

Für Auskunft über Ihre Telematik-ID wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer.

Bestellstatus & Lieferung

Wie erfahre ich mehr über den Fortgang meiner Bestellung?

Den Antrags-/Bestellstatus können Sie in Ihrem medisign Kundenkonto →  einsehen. Sie finden dort:

  • eine Übersicht Ihrer Anträge inkl. der jeweiligen Vorgangsnummer und dem Bearbeitungsstatus
  • die Karten, die bereits produziert wurden

 

Im Regelfall (wenn also keine Fehler, Nachfragen, Ablehnungen oder dergleichen vorliegen), durchläuft die eHBA-Antragsprüfung und -bearbeitung die folgenden Stadien:

1. Bearbeitung (Antragseingabe) beendet:

  • Sie haben die Bearbeitung Ihres Antrags im medisign Kundenkonto abgeschlossen.
  • Der ausgedruckte Antrag sollte sich auf dem Postweg an uns befinden. Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen als normale Postsendung (nicht als Einschreiben) an:
    medisign Auftragseingang
    Postfach 12 01 47
    42676 Solingen
  • medisign wartet auf den Eingang des unterschriebenen Antrags und – sofern erforderlich – Ihrer Identifikationsunterlagen (diese werden beim POSTIDENT-Verfahren elektronisch an uns übermittelt).

2. Eingang Antragsunterlagen:

  • medisign hat den Eingang Ihrer Antragsunterlagen registriert.
  • Ihr Antrag befindet sich nun in Prüfung.

3. Zur Freigabe:

  • Ihr Antrag wurde durch uns geprüft und befindet sich nun zur Freigabe bei Ihrer Kammer.

4. Freigegeben:

  • Ihr Antrag wurde durch Ihre Kammer freigegeben und wird nach einer erneuten Prüfung durch uns an die Produktion übergeben.

5. Auslieferung:

  • Ihre Karte wird per Einschreiben/Einwurf an Ihre Privat-/Meldeanschrift versendet. Einige Tage später folgt der Transport-PIN-Brief ebenfalls per Einschreiben/Einwurf an Ihre Privat-/Meldeanschrift.
Warum steht mein Antrag noch immer auf „Bearbeitung beendet“?

In diesem Fall sind Ihre ausgedruckten und unterschriebenen Antragsunterlagen (in Papierform), die wir zwingend für die Produktion Ihres eHBA benötigen, bislang leider nicht bei uns eingegangen. Das kann verschiedene Ursachen haben, z. B.  könnten sie auf dem Postweg verloren gegangen sein .

Bitte gehen Sie nun wie folgt vor:

  • Loggen Sie sich in Ihr medisign Kundenkonto → ein.
  • Sie können Ihren Kartenantrag erneut herunterladen und auszudrucken.
  • Unterschreiben Sie die Antragsunterlagen und senden uns diese bitte als normale Briefsendung zu. Das Adressblatt finden Sie in den ausgedruckten Unterlagen.

 

Wichtiger Hinweis:

  • Bitte senden Sie uns die Antragsunterlagen möglichst zügig zu: Kommen innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss des Online-eHBA-Antrags keine Antragsunterlagen in Papierform bei uns an, sind wir aus datenschutzrechtlichen Gründen leider gezwungen, den betreffenden Online-Antrag aus unserem System zu löschen.
Was passiert nach Einsendung meines eHBA-Antrags?
  • Nach der Einsendung Ihres Antrags erfolgt dessen Prüfung. Nur fehlerfreie Anträge können bearbeitet werden.
  • Bevor wir Ihren Ausweis produzieren dürfen, müssen wir die Freigabe Ihrer Kammer zur Produktion einholen.
  • Sobald Ihr eHBA produziert ist, schicken wir ihn per Einschreiben Einwurf an die im Antrag angegebene Adresse, d. h. Ihre Melde-/Privatanschrift.
  • Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie die zugehörigen PINs in einer separaten Sendung. Den so genannten Transport-PIN-Brief schicken wir mit zeitlichem Versatz ebenfalls per Einschreiben Einwurf an Ihre Melde-/Privatanschrift.

 

Hinweis: Gemäß gematik-Vorgabe darf medisign den eHBA sowie den Transport-PIN-Brief ausschließlich an die im Antrag eingetragene Anschrift versenden. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Postzustellung unter dieser Anschrift möglich ist.

Wann kann ich mit dem Erhalt meines eHBA rechnen (Lieferzeit)?

Aufgrund einer umfassenden Systemumstellung kann es bei Neu- und Folgekarten zu verlängerten Lieferzeiten kommen. Zudem kann sich die Bearbeitung und Lieferung verzögern, wenn Dokumente wie z. B. Meldebescheinigungen nachgefordert werden müssen.

Elektronische Heilberufsausweise, die im Rahmen des vereinfachten eHBA-Sondertausch-Verfahrens bestellt werden, gehen i. d. R. unmittelbar in die Produktion und werden dann direkt versendet.
Mehr über den eHBA-Sondertausch erfahren ⤏

Über Ihr Kundenkonto ⤏ können Sie den Status der Antragsbearbeitung Ihrer Karte nachverfolgen.

Wie wird mir der eHBA zugestellt?

Sobald Ihr eHBA produziert ist, schicken wir ihn per Einschreiben Einwurf an Ihre Melde- bzw. Privatanschrift.

Eine persönliche Entgegennahme oder Unterschrift Ihrerseits ist nicht nötig: Der Einwurf in den Briefkasten wird auf dem Auslieferungsbeleg der Deutschen Post dokumentiert.

Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie die zugehörigen PINs in einer separaten Sendung. Den so genannten Transport-PIN-Brief schicken wir mit zeitlichem Versatz ebenfalls per Einschreiben Einwurf an Ihre Ihre Melde-/Privatanschrift.

Hinweis: Gemäß gematik-Vorgabe darf medisign den eHBA sowie den Transport-PIN-Brief ausschließlich an die im eHBA-Antrag eingetragene Anschrift versenden. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Postzustellung unter dieser Anschrift möglich ist.

Was passiert, wenn ich meinen eHBA nicht in Empfang nehmen konnte?

Da der Ausweis per Einschreiben Einwurf versendet wird, ist eine persönliche Entgegennahme oder Unterschrift Ihrerseits nicht nötig. Der Einwurf in den Briefkasten wird auf dem Auslieferungsbeleg der Deutschen Post dokumentiert. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Postzustellung unter der gewählten Anschrift möglich ist.

Ist die Sendung nicht zustellbar, geht sie zurück an uns. Unser Kundencenter wird sich dann proaktiv an Sie wenden, um das weitere Vorgehen abzuklären.

Wichtige Hinweise:

  • Gemäß gematik-Vorgabe darf medisign den eHBA sowie den Transport-PIN-Brief ausschließlich an die im eHBA-Antrag gewählte Anschrift versenden.
  • Sollte Ihre Meldeanschrift nach der Antragstellung geändert haben (z. B. durch einen Umzug), entspricht sie nicht mehr der im Antrag angegebenen Adresse. Ein Nachsendeantrag hilft in diesem Fall leider nicht: Das Nachsenden des Ausweises und des Transport-PIN-Briefes ist nach gematik-Vorgaben (sichere Lieferkette) nicht zulässig;  Sie müssen leider einen neuen eHBA-Antrag stellen.

Inbetriebnahme, laufender Betrieb & Sperrung

Wie nehme ich meinen eHBA in Betrieb?

Die Inbetriebnahme Ihres eHBA gliedert sich in 2 Schritte. Wir empfehlen Ihnen, in folgender Reihenfolge vorzugehen:

  • Aktivierung: Änderung der beiden Transport-PINs, die Sie von uns erhalten, in persönliche PINs
  • Freischaltung der Karte in Ihrem Kundenkonto ⤏

Anleitung: Inbetriebnahme eHBA: PIN-Änderung und Freischaltung ⤏

Wie schalte ich meinen eHBA frei?

Die Freischaltung erfolgt in Ihrem Kundenkonto ⤏.

Bitte beachten Sie unsere Anleitung:  

Inbetriebnahme eHBA: PIN-Änderung und Freischaltung ⤏

Bis wann muss ich meinen eHBA freischalten?

Es gibt aktuell keine Frist, innerhalb derer Sie Ihren eHBA freischalten müssen.

Wir empfehlen Ihnen, den eHBA erst in Ihrem Kundenkonto ⤏ freizuschalten, nachdem Sie die Transport-PINs Ihres Ausweises erfolgreich in persönliche PINs geändert haben (also erst nach der Aktivierung).

Mit der Freischaltung:

  • bestätigen Sie uns dass Sie Ihren Ausweis erhalten haben und ihn aktivieren konnten.
  • werden die Zertifikate Ihres eHBA im Statusdienst veröffentlicht.


Wichtiger Hinweis:

  • Bei den medisign SMC-B ist die Reihenfolge genau umgekehrt: Die Praxis- bzw. Institutionsausweise werden zuerst und möglichst zügig freigeschaltet und danach aktiviert.
Was mache ich, wenn ich meinen Transport-PIN-Brief nicht erhalten habe/nicht mehr finde?

Falls einer der beiden folgenden Fälle bei Ihnen zutrifft, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Sie haben Ihren Transport-PIN-Brief, den wir ja mit zeitlichem Versatz zu Ihrem eHBA an Ihre Meldeadresse versenden, nicht erhalten.
  • Sie haben Ihren eHBA und den zugehörigen Transport-PIN-Brief zwar erhalten, bislang jedoch noch nicht in Betrieb genommen. Nun ist der Transport-PIN-Brief unauffindbar.

Sofern Sie Ihren eHBA noch nicht freigeschaltet haben, können wir Ihnen den zugehörigen Transport-PIN-Brief erneut per Einschreiben/Einwurf zusenden.

Bitte melden Sie sich bei uns unter Angabe Ihrer Kunden-/Antragsnummer. Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular unter:

https://www.medisign.de/support/kundencenter/medisign-kunden/

Hinweis: Mit der Freischaltung werden die Zertifikate Ihres eHBA im Statusdienst veröffentlicht. Eine Reproduktion und erneute Zusendung des Transport-PIN-Briefs ist dann nicht mehr möglich.

Was mache ich, wenn ich mein Freischaltkennwort vergessen habe?

Das persönliche Freischaltkennwort, das Sie im eHBA-Antrag selbst vergeben hatten, ist für die Inbetriebnahme Ihres Ausweises unabdingbar. Leider ist es nicht reproduzierbar. Das bedeutet, dass Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.

Sollten Sie sich trotzdem nicht an Ihr selbst gewähltes Freischaltkennwort erinnern können, muss eine neue kostenpflichtige Karte beantragt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Falls Sie sich das Freischaltkennwort nicht notiert bzw. es vergessen haben, finden Sie als Merkhilfe das erste und das letzte Zeichen Ihres Freischaltkennworts später in Ihrer Antragskopie wieder.
  • Das Freischaltkennwort hat mindestens 8 Zeichen (Buchstaben, Zahlen, keine Sonderzeichen).
  • Der eHBA-Sondertausch ist ein vereinfachtes Tauschverfahren ohne Merkhilfe.
Was mache ich, wenn ich mein Sperrkennwort vergessen habe?

Das persönliche Sperrkennwort, das Sie im eHBA-Antrag vergeben hatten, ist leider nicht reproduzierbar. Das bedeutet, dass Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.

Falls Sie sich das Sperrkennwort nicht notiert bzw. es vergessen haben, finden Sie als Merkhilfe das erste und das letzte Zeichen Ihres Kennworts in Ihrer Antragskopie wieder.

Wenn Sie Ihr Sperrkennwort aber auch trotz dieser Merkhilfe nicht mehr wissen und Ihren eHBA sperren möchten, haben Sie folgende Optionen:

  • Sie nutzen bei der Sperrhotline die Option „Sperrfrage„: Sofern Sie im Antrag eine Sperrfrage eingegeben hatten, kann der Callcenter-Agent diese anstelle des Sperrkennworts erfragen.
  • Sie führen eine schriftliche Sperrung durch.
  • Mehr erfahren: Kartensperrung von medisign eHBA und SMC-B ⤏

 

Hinweis: Wenn Sie Ihren Ausweis sperren möchten, denken Sie bitte auch daran, den Vertrag für Ihren eHBA schriftlich bei uns zu kündigen.

Wie verhalte ich mich bei mehrfacher Falscheingabe von PIN bzw. PUK?

Bitte unternehmen Sie zunächst keine weiteren Eingaben, bevor Sie sich über die Ursache der Fehlversuche im Klaren geworden sind.

Falscheingabe der Transport-PINs:

  • Im Transport-PIN-Brief von medisign werden die beiden PINs mit folgender Bezeichnung angegeben: Signatur-Transport-PIN (PIN. QES) und Karten-Transport-PIN (PIN. CH).
  • Das Ändern der Transport-PINs in persönliche PINs wird i. d. R. über das Softwaresystem initialisiert; die PIN-Eingabe erfolgt dann direkt über das Kartenlesegerät.
  • Achtung: Die Reihenfolge der Transport-PIN-Eingabe variiert systemabhängig. Zur Vorgehensweise kann Ihnen nur Ihr Softwareanbieter Auskunft geben!
  • Für die Änderung der beiden Transport-PINs haben Sie jeweils nur 3 Versuche. Nach dreimaliger Falscheingabe der Transport-PINs ist Ihre Karte unwiederbringlich gesperrt.
  • Jetzt bleibt nur noch die Möglichkeit, in einem beschleunigten Verfahren eine Austauschkarte zu beantragen.
  • Mehr erfahren: PIN-Aktivierung: Falscheingabe führt zu Sperrung des eHBA ⤏

 

Falscheingabe der persönlichen PINs:

  • Nachdem Sie Ihre Transport-PINs erfolgreich geändert und damit Ihren eHBA aktiviert haben, können Sie Ihre persönliche Karten-PIN nach dreimaliger Falscheingabe durch die Eingabe eines PUK (Personal Unblocking Key), den Sie ebenfalls im Transport-PIN-Brief finden, neu setzen.
  • Die persönliche Signatur-PIN kann durch den PUK entsperrt, jedoch nicht neu gesetzt werden.
  • Der PUK kann insgesamt nur zehnmal genutzt werden; die dreimalige Falscheingabe des PUK führt dazu, dass dieser unbrauchbar wird. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, eine Austausch- bzw. Ersatzkarte zu beantragen.
Endet mit der Sperrung meines eHBA automatisch auch mein Kartenvertrag?

Nein, eine Sperrung Ihres eHBA stellt keine Kündigung des jeweiligen Kartenvertrags dar. Dasselbe gilt für die SMC-B.

Ob die Kartensperrung aufgrund der mehrfachen Falscheingabe eines Kennworts bzw. einer PIN oder nach Verlust der Karte erfolgte: medisign benötigt eine schriftliche Vertragskündigung, sofern keine Austausch- bzw. Ersatzkarte über das Kundenportal beantragt wird.

Hinweis: Bei einer Kartensperrung wird Ihr eHBA bzw. Ihre SMC-B unwiderruflich zerstört und kann nicht wieder entsperrt werden.

Wie sperre ich meinen eHBA?

Um zu erfahren, wie Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) vorgehen, folgen Sie bitte dem Link:

So sperren Sie Ihre Karte bei Verlust oder Beschädigung ⤏

Näheres zur Kartensperrung erfahren Sie in der folgenden Anleitung:

Kartensperrung von medisign eHBA und SMC-B ⤏

Hinweis: Zur Kartensperrung kommt es auch durch die mehrfache Falscheingabe von PINs, etwa bei der Inbetriebnahme des eHBA.

Mehr erfahren: PIN-Aktivierung: Falscheingabe führt zu Sperrung des eHBA ⤏

Was kann ich bei vermutetem Defekt meiner Signaturkarte tun?

Setzen Sie sich bitte mit unserem Kundencenter in Verbindung.

Was muss ich bei Verlust oder Diebstahl meiner Signaturkarte tun?

Um potenziellen Missbrauch Ihrer Signaturkarte zu vermeiden, sollten Sie diese möglichst umgehend sperren lassen. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Wir empfehlen die telefonische Sperrung, da hier zwischen Sperrwunsch und technischer Durchführung die geringste Verzögerung entsteht.

Wichtig! Die Sperrung einer Signaturkarte kann nicht rückgängig gemacht werden! Um weiter mit Ihren Anwendungen arbeiten zu können, müssen Sie deshalb nach Sperrung eine Ersatzkarte beantragen, welche u. U. mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden ist. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit unserem Kundencenter auf.

Beantragung einer Zusatz-, Austausch-, Ersatz- oder Folgekarte

Warum benötige ich eine Folgekarte?

Die Zertifikate auf Ihrem elektronischen Heilberufausweis haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine begrenzte Lebensdauer (technische Laufzeit).

Um Ihre Signaturkarten-Anwendungen über diesen Zeitraum hinaus nutzen zu können, müssen Sie rechtzeitig vor dem Ende der technischen Laufzeit Ihres eHBA eine Folgekarte beantragen.

Wie beantrage ich eine Folgekarte?

Ab 90 Tagen vor dem Ende der technischen Laufzeit Ihres eHBA können Sie eine Folgekarte beantragen.

So gehen Sie vor:

  • Klicken Sie in Ihrem medisign Kundenkonto ⤏ bei der betreffenden Karte auf den Button „Folgekarte“.
  • Sie werden zu einem vorbefüllten Kartenantrag geleitet.
  • Bitte ergänzen Sie den Antrag um die nicht ausgefüllten Pflichtfelder.
  • Bitte vergeben Sie ein neues Freischalt- und Sperrkennwort.
  • Bitte senden Sie uns die ausgedruckten und unterschriebenen Antragsunterlagen als normale Briefsendung zu. Das Adressblatt finden Sie in den ausgedruckten Unterlagen.
  • Denken Sie bitte auch daran, dass eine erneute Identifizierung erforderlich ist.
Was ist eine Austausch- oder Ersatzkarte und wie beantrage ich diese?

Das bisherige Austausch- und Ersatzkarten-Verfahren steht aktuell nicht zur Verfügung.

Wenn:

  • Sie die Zertifikate Ihrer Karte nicht freischalten können (z. B. Freischaltkennwort vergessen),
  • Sie die Zertifikate Ihrer Karte selbst gesperrt haben,
  • die PINs Ihre Karte blockiert sind und mit dem PUK nicht mehr entsperrt werden können,
  • Ihr eHBA gestohlen wurde oder verloren gegangen ist,

müssen Sie einen neuen Ausweis („Erstantrag“) beantragen. Denken Sie bitte auch daran, dass hierfür eine erneute Identifizierung erforderlich ist.

Für diese Austausch- oder Ersatzkarte berechnen wir eine einmalige Tauschgebühr gemäß Preisblatt ⤏.

Damit es nicht zu doppelten Kosten kommt, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Bitte teilen Sie sofort nach Erhalt des neuen Ausweises die neue Antragsnummer und die 20-stellige Kartennummer des zu ersetzenden Ausweises mit
  • Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich die Rubrik „Sonstige Anliegen“ in unserem Kontaktformular ⤏.
Was ist eine Zusatzkarte und wie beantrage ich diese?

Laut Bundesärztekammer besteht die Möglichkeit, (kostenpflichtig) mehrere gültige eHBA inne zu haben. Über die genaue Anzahl entscheidet die zuständige Ärztekammer.

Aktuell steht das Zusatzkarten-Verfahren bei uns nicht zur Verfügung. Bitte beantragen Sie einen neuen Ausweis („Erstantrag“).

Denken Sie bitte auch daran, dass hierfür eine erneute Identifizierung erforderlich ist.

Die Zusatzkarte berechnen wir wie einen regulären eHBA gemäß Preisblatt ⤏.

 

Vertrag, Rechnung & Kündigung

Wie erhalte ich die Rechnungen für meinen eHBA?

Sie erhalten bei uns Ihre Rechnungen standardmäßig per E-Mail.

Wie kann ich meine Rechnungsanschrift ändern?

Sie erhalten bei medisign standardmäßig eine Rechnung per E-Mail. Gemäß Vorgabe wird grundsätzlich diejenige Rechnungsanschrift eingetragen, die Sie bei der eHBA-Antragstellung ausgewählt hatten (z. B. Meldeadresse oder eine alternative Rechnungsadresse, z. B. die Ihrer Praxis).

Wünschen Sie nach Abschluss der Antragstellung doch eine andere Rechnungsanschrift, wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter:

medisign Kontaktformular ⤏

Bitte beachten Sie, dass die Änderungen erst beim nächsten Rechnungslauf greifen.

Wie kann ich Ihnen ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen?

Sie können uns bereits bei der Antragstellung Ihrer Karte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Mehr erfahren: SEPA-Lastschrift: Rechnungen bequem abbuchen lassen ⤏

Muss ich meinen eHBA überhaupt zahlen, wenn ich ihn gar nicht einsetze?

Ein Aussetzen der eHBA-Gebühren oder ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Nicht-Nutzung (z. B. aufgrund von Fristverschiebungen bei den TI-Anwendungen oder Elternzeit) sind bei uns nicht vorgesehen.

Auf der Grundlage des zwischen uns geschlossenen Kartenvertrags stellen wir Ihnen die Zertifikatsdienste Ihres eHBA für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Bei den Gebühren für den eHBA handelt es sich nicht um ein Nutzungsentgelt, sondern um ein Bereitstellungsentgelt.

Als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) produziert medisign im Auftrag der verschiedenen Kartenherausgeber (Heilberufskammern) die Ausweise, hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung von Anwendungen oder Fristen des Gesetzgebers. Inwieweit Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in Ihrem beruflichen Alltag einsetzen, liegt also außerhalb unseres Einflussbereichs.

Bitte beachten Sie, dass die eHBA-Betriebskosten durch die jeweiligen Vereinbarungen der Kartenherausgeber mit dem GKV-Spitzenverband finanziell gefördert werden. Für detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kammer.

Mehr erfahren:

Alternativ käme eine Vertragskündigung zum nächstmöglichen Termin in Frage. Nähere Informationen zur Kündigung entnehmen Sie bitte unseren AGB (Absatz 13) ⤏.

Welche Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist hat der eHBA?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt derzeit 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Zeitraum von 12 Monaten, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Ein Sonderkündigungsrecht bei Praxisschließung/Berufsaufgabe sowie eine anteilige Erstattung von Gebühren bei Kündigung sind gemäß unseren AGB nicht vorgesehen.

Für Inhaber der eApothekerausweises gelten die Regelungen aus dem „Vertrag über die Erstellung von Heilberufsausweisen“, der den Antragskopien beiliegt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unseren AGB (Absatz 13).

Wie kann ich den Vertrag für meinen eHBA kündigen?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie diese unter Angabe Ihrer Kundennummer per Post oder E-Mail an:

medisign GmbH
Hüngert 15
41564 Kaarst

E-Mail: rechnung[at]medisign.de

Nähere Informationen, z. B. auch zu den Kündigungsfristen, entnehmen Sie bitte unseren AGB (Absatz 13).

Allgemeine Produktinformationen

Was ist ein eArztausweis, eZahnarztausweis ePsychotherapeutenausweis bzw. eApothekerausweis?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personengebundene qualifizierte Signaturkarte für Heilberufsangehörige, d. h. Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Apotheker:innen, Pfleger:innen sowie Angehörige weiterer Gesundheitsberufe. Er weist die Träger:innen als Angehörige der jeweiligen Berufsgruppe aus.

Je nach Berufsgruppe spricht man auch vom eArztausweis, eZahnarztausweis, ePsychotherapeutenausweis oder eApothekerausweis. Der Begriff eHBA wird hier jeweils synonym verwendet.

Mit dem eHBA lässt sich eine rechtssichere elektronische Unterschrift erstellen, die so genannte qualifizierte elektronische Signatur (QES). Zudem können sich Träger:innen mit ihrem eHBA verbindlich identifizieren – zum Beispiel an Webportalen oder für Anwendungen – und Dokumente für den Transportweg sicher ver- bzw. entschlüsseln.

Benötige ich in meiner Praxis oder Apotheke den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)?

Ja, denn der eHBA ist ein zentraler Baustein der Telematikinfrastruktur (TI). Er wird für die verschiedenen Fachanwendungen benötigt, z. B. um digitale AU-Bescheinigungen oder eRezepte qualifiziert zu signieren, d. h. rechtsgültig elektronisch zu unterzeichnen.

Einige der TI-Anwendungen sind in Praxen und weiteren Gesundheitseinrichtungen verpflichtend einzusetzen und Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschalen.
Mehr erfahren >

Informationen zu den Anwendungsfeldern des eHBA für die verschiedenen Berufsgruppen finden Sie hier:
www.medisign.de/loesungen >

Kann der eHBA auch als Sichtausweis verwendet werden?

Der eHBA für Ärzt:innen ist auch ein Sichtausweis nach Landesheilberufsgesetz, aber er enthält zusätzlich digitale Funktionen (s. auch Frage „Was bringt mir der eArztausweis?“)

Auch für den eHBA für Zahnärzt:innen gilt: Als personenbezogener Sichtausweis weist er Inhaber:innen als Angehörige ihrer Berufsgruppe  aus.

Anders als die eHBA für die verkammerten Heilberufe verfügt der eHBA für Gesundheitsberufe (z. B. für Pflegekräfte oder Hebammen), den das eGBR herausgibt, über kein Lichtbild auf dem Ausweis.

Was bringt mir der eHBA?

Der eHBA dient Heilberufsangehörigen als sichere Zutrittskarte zu den Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht ihnen den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patient:innen – deren Einverständnis natürlich vorausgesetzt. Mit dem eHBA können Sie z. B. Anwendungen wie die eAU, das eRezept, das Notfalldatenmanagement und die ePatientenakte nutzen.

Einige der TI-Anwendungen sind in den Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen verpflichtend einzusetzen und Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschalen.
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Wie der frühere Ausweis auf Papier dient der eHBA als Sichtausweis und verfügt zudem über die folgenden digitalen Funktionen:

  • Sie können sich mit dem Ausweis verbindlich identifizieren – z. B. für die sichere Anmeldung an Abrechnungsportalen Ihrer K(Z)V.
  • Sie können mit dem eHBA rechtsverbindliche elektronische Unterschriften (so genannte qualifizierte Signaturen) erzeugen. In Verbindung mit einem eHealth-Konnnektor lassen bis zu 250 Dokumente zeitsparend mit einer einzigen PIN-Eingabe signieren – entweder auf einen Schlag (Stapelsignatur) oder über den Arbeitstag verteilt (Komfortsignatur, mögl. mit Konnektor-Update PTV4+).
  • Sie können Dokumente für den Transportweg sicher verschlüsseln.

Der eHBA soll zu einer Bürokratieentlastung führen: Digitale Dokumente rechtsverbindlich signieren und sicher austauschen – das optimiert administrative Abläufe, spart Zeit, Geld und Papier.

Erfahren Sie mehr über die Nutzungsmöglichkeiten des Ausweises:

  • www.medisign.de/loesungen
  • bei den Kartenherausgeber-Organisationen (Ihre Kammer bzw. das elektronische Gesundheitsberuferegister, kurz eGBR)
Welchen medisign Heilberufsausweis empfehlen Sie mir?

Das kommt im Wesentlichen auf Ihre Berufsgruppe an:

Was ist der Unterschied zwischen einem elektronischen Arztausweis und Heilberufsausweis (eHBA)?

Die Begriffe elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und elektronischer Arztausweis werden häufig synonym verwendet. Wir sehen eHBA als die allgemeinere, für alle Heilberufsgruppen gültige Bezeichnung.

Um nach Zielgruppen zu differenzieren, sprechen wir auch vom eArztausweis, eZahnarztausweis, ePsychotherapeutenausweis, eApothekerausweis und eHBA für Gesundheitsberufe (eGBR). Bei allen Ausweisarten handelt es sich um eHBA.

Nähere Infos:

Was kostet der elektronische Heilberufsausweis bei medisign?

Die Preise für den medisign eHBA finden Sie im medisign-Preisblatt.

Die Preisangaben verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.

Wird der eHBA gefördert?

Die bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehenden Kosten (technische Erstausstattung und laufende Betriebskosten) bekommen Praxen, Apotheken und weitere Gesundheitseinrichtungen in Form von monatlichen TI-Pauschalen erstattet.

Nähere Informationen zu den eHBA-Pauschalen >

eHBA-Anwendungen

Welche Anwendungen kann ich mit dem eHBA nutzen?

Mit dem eHBA der zweiten Generation (G2) können Heilberufsangehörige die medizinischen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen, z. B. die eAU, den eArztbrief oder das eRezept.

Weitere Informationen zu den Anwendungsbereichen des eHBA für die verschiedenen Heilberufsgruppen finden Sie in der Rubrik „Lösungen“ >

Ab wann ist die ePA verpflichtend?

Ab 1. Oktober 2025 sind Leistungserbringende verpflichtet, die ePA zu befüllen.

Nähere Informationen finden Sie hier: Elektronische Patientenakte (ePA) >

Ist die eAU eine Pflichtanwendung?

Ja, der „gelbe Schein“ wurde im Oktober 2021 bundesweit durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst.

Nähere Informationen finden Sie hier: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) >

Ist das eRezept eine Pflichtanwendung?

Ja, das elektronische Rezept (eRezept) ist seit dem 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung.

Nähere Informationen finden Sie hier: Elektronisches Rezept (eRezept) >

Warum brauche einen eHBA für elektronische Arztbriefe?

Sie benötigen den eHBA zum einen, um in der Telematikinfrastruktur (TI) gegenüber Ihren Kommunikationspartnern zweifelsfrei Ihre Identität nachzuweisen. Zum anderen können Sie mit Ihrem Ausweis eine rechtssichere elektronische Unterschrift erzeugen: die qualifizierte elektronische Signatur (QES).

Mehr erfahren: „Elektronischer Arztbrief“ >

Wie wird der elektronische Arztbrief gefördert?
Wer ist für die Förderung des eArztbriefes verantwortlich?

Bitte wenden Sie sich in punkto Förderung an Ihre Kassenärztliche Vereinigung.

Mehr erfahren: Elektronischer Arztbrief >