Hier erfahren Sie, wie Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) oder des Praxis- bzw. Institutionsausweises (SMC-B) vorgehen und wie Sie die notwendige Kartensperrung durchführen.
Wie funktioniert die Kartensperrung?
Sie können Ihren eHBA bzw. Ihre SMC-B bei uns auf verschiedenen Wegen sperren (lassen):
In Ihrem medisign Kundenkonto können Sie Ihren eHBA bzw. Ihre SMC-B eigenständig sperren. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort (eHBA) bzw. das Sperr- und Kartenkennwort (SMC-B), das Sie bei der Beantragung selbst vergeben hatten.
Alle Karten von medisign können an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr unter den folgenden Rufnummern gesperrt werden:
01805 034 430
(Sperr-Hotline: 0,14 €/Min. aus dem Festnetz/Mobilfunk)
116 116
(bundesweiter kostenloser Sperr-Notruf )
Sie benötigen:
- Name des Zertifikatsinhabers und ggf. Name des Sperrantragstellers, falls nicht der Inhaber selbst die Sperrung beantragt.
- Seriennummern der zu sperrenden Zertifikate oder andere Angaben zur eindeutigen Identifizierung der zu sperrenden Karte
- das Sperrkennwort (eHBA) bzw. das Sperr- und Kartenkennwort (SMC-B), das Sie bei der Beantragung selbst vergeben hatten
- Falls Sie das Sperrkennwort vergessen haben, stellt der Callcenter-Agent Ihnen die Sperrfrage - nur dann möglich, wenn Sie im Antrag eine (optionale) Sperrfrage eingegeben hatten.
Senden Sie einen eigenhändig unterschriebenen Sperrauftrag im Original mit den folgenden Angaben:
Name, Vorname
Seriennummern der zu sperrenden Zertifikate
oder andere Angaben zur eindeutigen Identifizierung der zu sperrenden Karte
an die folgende Adresse:
medisign GmbH
Postfach 10 21 44
40012 Düsseldorf
Wann ist eine Kartensperrung erforderlich?
Wenn Ihnen Ihr medisign Ausweis (eHBA oder SMC-B) abhanden kommt (etwa durch Verlust oder Diebstahl), sollten Sie diesen unverzüglich sperren.
Bitte beachten Sie:
- Bei einer Kartensperrung wird Ihr eHBA bzw. Ihre SMC-B unwiderruflich zerstört und kann nicht wieder entsperrt werden.
- Falls Sie neue Karte bzw. eine Ersatzkarte benötigen, ist diese kostenpflichtig.
- Eine Sperrung stellt nicht automatisch eine Kündigung des jeweiligen Kartenvertrags dar: Wir benötigen eine schriftliche Vertragskündigung, sofern Sie keine Austausch- bzw. Ersatzkarte beantragen.
Wichtiger Hinweis zum KIM-Versand
Bei der Sperrung einer SMC-B können alle Mitarbeitenden, die mit der betreffenden Karte arbeiten, vorübergehend keine KIM-Nachrichten versenden. Erst nach dem Löschen der Zertifikate, täglich ca. 18 Uhr, ist der Versand von KIM-Nachrichten mit der Nachfolger-SMC-B wieder möglich.