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SMC-B für Praxen, Einrichtungen & Apotheken

Haben Sie Fragen zu den  Praxis- bzw. Institutionsausweisen (SMC-B) von medisign? In unseren FAQ finden Sie Antworten, die Ihnen bei vielen Anliegen weiterhelfen. Bitte wählen Sie per Klick den gewünschten Themenkomplex:

medisign SMC-B

Bestellprozess & Antragstellung

Wann muss ich die SMC-B bestellen?

Erstbeantragung der SMC-B:

Die SMC-B ist zwingend erforderlich für die Inbetriebnahme der TI-Komponenten (Konnektor, Kartenlesegerät etc.) in der Praxis, Apotheke oder Einrichtung. Sie muss deshalb rechtzeitig (ca. 4 Wochen) vor dem Installationstermin beantragt und nach Erhalt bei medisign freigeschaltet werden.

Infos & bestellen: www.smc-b.de ⤏

SMC-B Folgekarten:

  • Kartentausch nach Ablauf der fünfjährigen technischen Laufzeit
  • Sondertausch von Karten der Generation 2.0 (RSA-only)

Mehr erfahren: www.medisign.de/folgekarte ⤏

Wie bekomme ich eine SMC-B?

Vorbemerkung:

medisign produziert Praxis- und Institutionsausweise im Auftrag verschiedener Herausgeber-Organisationen:

  • Arzt-/Psychotherapiepraxen: die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen
  • Zahnarztpraxen: die zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
  • Apotheken: die zuständigen (Landes-)Apothekerkammern
  • Leistungserbringer-Institutionen ohne eigenen Körperschaften: elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
    (z. B. Betriebsstätten der Geburtshilfe, Physiotherapie oder Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege)

 

Beantragung der SMC-B:

Benötige ich einen eHBA, um eine SMC-B bestellen zu können?

Ja, denn nach dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) darf die Ausgabe einer SMC-B nur dann erfolgen, wenn in der Praxis bereits ein eHBA vorhanden ist.

„Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen dürfen nur an Leistungserbringerinstitutionen ausgegeben werden, denen ein Leistungserbringer, der Inhaber eines elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweises ist, zugeordnet werden kann“, so § 340 Abs. 5 SGB V im Wortlaut.

Das BMG erklärt die Regelung damit, dass die Komponente zur Authentifizierung der Leistungserbringerinstitution an den elektronischen Heilberufs- bzw. Berufsausweis gekoppelt sei. Daher könnten nur solche Institutionen eine Institutionenkarte erhalten, denen ein Leistungserbringer zugeordnet werden kann, der einen elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis habe. Dieser Leistungserbringer habe dafür zu sorgen, dass nur Berechtigte auf die Institutionenkarte zugreifen.

Mehr erfahren:

Welchen Browser sollte ich für die Antragstellung verwenden?

Bitte verwenden Sie für die Antragstellung die neueste verfügbare Version Ihres Browsers. Empfohlen wird für die Antragstellung der Mozilla Firefox.

Welche Person muss im SMC-B-Antrag eingetragen werden?

Grundsätzlich kann die SMC-B von allen Heilberufsangehörigen beantragt werden, die bei ihrem zuständigen Kartenherausgeber als antragsberechtigte Person für jeweilige Praxis bzw. Institution hinterlegt ist.

Sollten Sie nicht wissen, welche Person in Ihrem Antrag eingetragen werden muss, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV, KZV, Landesapothekerkammer oder – im Fall von nicht-verkammerten Gesundheitsberufen – an das eGBR.

Inhaber:in der SMC-B ist der/die Antragsteller:in, der/die sich im Rahmen der Antragstellung auch identifizieren muss (verpflichtend ab 01.04.2023). Die Inhaberschaft der SMC-B ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Muss ich mich zum Beantragen einer SMC-B anmelden oder registrieren?

Ja, die Kartenbeantragung erfolgt in Ihrem Kundenkonto.

Bitte wählen Sie sich in Ihr bestehendes Kundenkonto ein oder registrieren Sie sich, um ein Kundenkonto zu erstellen. Bitte verwahren Sie nach der Registrierung Ihre Zugangsdaten sorgfältig.

Mehr über die Anmeldung im medisign Kundenkonto erfahren ⤏

Über den folgenden Link gelangen Sie zu einer Übersichtsseite, auf der die SMC-B für verschiedene Berufsgruppen kurz vorgestellt werden.

  • Über die Buttons „Mehr erfahren“ erhalten Sie nähere Informationen zum jeweiligen Ausweis.
  • Der Button „Anmelden“ oben rechts führt direkt zur Anmeldemaske für das medisign Kundenkonto.

www.smc-b.de ⤏

Nach erfolgreichem Login können Sie Ihre gewünschten Karten beantragen.

Woher bekomme ich das Sperr- und Kartenkennwort und wofür brauche ich es?

Sie benötigen dieses Kennwort:

  • zur Freischaltung Ihrer SMC-B
  • zur Sperrung Ihrer SMC-B, z. B. im Verlustfall

Das Sperr- und Kartenkennwort legen Sie im Rahmen der Antragstellung selbst fest.

Wichtige Hinweise:

  • Bitte merken und notieren Sie sich Ihr Sperr- und Kartenkennwort, denn es ist nicht reproduzierbar. Das bedeutet, dass Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.
  • Sollten Sie es nicht mehr wissen, finden Sie einen Hinweis darauf in Ihrer Bestell-Bestätigung, die über das Antragsportal abrufbar ist.
  • Falls Sie sich auch trotz dieser Merkhilfe nicht mehr an Ihr Kennwort erinnern und dadurch Ihre SMC-B nicht freischalten können, müssen Sie leider eine neue kostenpflichtige Karte beantragen.


Weitere Informationen:

Warum muss ich mich für die Beantragung einer SMC-B identifizieren lassen?

Gemäß einer Vorgabe der gematik muss bei der Beantragung der SMC-B seit 1. April 2023 eine Identifizierung der Antragsteller:innen erfolgen. Dies gilt sowohl für Erst- als auch Folgekarten.

Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt „Identifikation“ im Online-Antrag.

Mehr erfahren:

Wie kann ich mich identifizieren lassen?

Bei medisign stehen die folgenden Ident-Verfahren zur Verfügung:

1. POSTIDENT in einer Postfiliale Ihrer Wahl:

  • Persönliche Identifikation deutschlandweit in über 8.500 Filialen der Deutschen Post AG
  • Suchen Sie hierzu bitte mit Ihrem gültigen Ausweisdokument – das Sie auch im Antrag angegeben haben – sowie mit dem POSTIDENT-Coupon, den sie mit Ihren Antragsunterlagen ausgedruckt haben, eine Filiale Ihrer Wahl auf. Ihre Identifikationsdaten werden dann digital an uns übermittelt. Mehr erfahren ⤏
  • Vorteil: In jeder Filiale der Deutschen Post AG möglich – bewährt und unkompliziert
  • Wichtige Hinweise:
    • Bitte beachten Sie, dass der POSTIDENT-Coupon nur 14 Tage gültig ist. Sie müssen sich also innerhalb von 14 Tagen nach SMC-B-Antragstellung identifizieren lassen.
    • Bei Fristüberschreitung verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit; dies führt zur Ablehnung des SMC-B-Antrags, und es ist erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen.
    • Wenn Sie für die Identifizierung per POSTIDENT in der Postfiliale Ihren Reisepass nutzen, müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder einen Aufenthaltstitel bei uns einreichen – als Kopie und auf postalischem Wege.

 

2. POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion:

  • Identifizierung über die NFC-Funktion Ihres Smartphones (Android/iOS)
  • Sie benötigen einen deutschen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Mehr erfahren ⤏
  • Vorteil: Schnell und einfach online – jederzeit und überall

 

3. VDA-Ident (Vertrauensdienste-Ident-Verfahren):

  • Mitarbeitende aus der Verwaltung einer Klinik oder Gesundheitseinrichtung, die von medisign für diese Aufgabe geschult und zertifiziert werden, übernehmen die Identitätsfeststellung ihrer Kolleg:innen oder von Belegärzt:innen
  • nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber am VDA-Ident-Verfahren teilnimmt
  • Mehr erfahren ⤏

 

In Ausnahmefällen/nach besonderer Absprache:

  • Behörden-Ident: siegelführende Personen in Behörden oder Kommunen identifizieren Mitarbeiter:innen
  • Notar-Ident: Identifizierung bei einem Notar mittels Unterschriftsbeglaubigung
Was ist zu tun, wenn ich die Frist für das POSTIDENT-Verfahren (Filiale) verpasst habe?

Falls Sie sich für das POSTIDENT in einer Postfiliale entschieden haben, muss die Identifizierung innerhalb von 14 Tagen nach der SMC-B-Antragstellung im medisign Portal erfolgen. Die 14-Tage-Frist startet mit der Bestellung im medisign Antragsportal, d. h. mit dem Klick auf den Button „Jetzt verbindlich beantragen“.

Bei Überschreitung dieser Frist verliert der POSTIDENT-Coupon per Vorgabe seine Gültigkeit. Dann kann medisign per Vorgabe den SMC-B-Antrag nicht weiter bearbeiten und muss diesen ablehnen. Es ist erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen.

Gehen Sie nun bitte wie folgt vor:

  • Melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an.
  • Unter „Anträge und Bestellungen“ finden Sie zu Ihrem Antrag (bei mehreren Anträgen bitte auf die richtige Antragsnummer achten) den Button „Erneut beantragen“.
  • Erstellen Sie über den Button „Erneut beantragen“ eine neue Version des Antrags und vervollständigen Sie diesen bitte.
  • Die neue Version Ihres Antrags enthält einen neuen POSTIDENT-Coupon, den Sie bitte ausdrucken.
  • Mit diesem POSTIDENT-Coupon und dem Ausweisdokument, das Sie im Antrag verwendet haben, lassen Sie sich bitte in einer Postfilale identifizieren.

 

Wichtige Hinweise:

  • In der Postfiliale werden die Antragsteller:innen in der Regel nicht auf die Fristüberschreitung hingewiesen. Umso wichtiger ist es deshalb, auf das „Gültig bis“-Datum im POSTIDENT-Coupon zu achten!
  • Außerhalb der Antragstellung ist es uns leider nicht möglich, Ihnen einen neuen POSTIDENT-Coupon auszustellen. Denn POSTIDENT-Coupons sind jeweils immer an einen Antrag und dessen Antragsnummer gebunden. Daher bitten wir Sie vorzugehen, wie oben beschrieben.
  • Bitte beachten Sie, dass medisign aus Sicherheitsgründen keinerlei Dokumente (z. B. Kopie der Meldebescheinigung) und Lichtbilder aus vorherigen Anträgen in einem neuen Antrag (hierzu zählen auch Austausch- und Ersatzkarten) verwenden darf.
Weshalb benötige ich eine Meldebescheinigung oder einen Aufenthaltstitel?

Für die bei der SMC-B-Beantragung notwendige Identifizierung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument: Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Zudem ist für die Ausstellung der SMC-B ein Nachweis Ihrer Meldeanschrift erforderlich. Auf einem deutschen Personalausweis ist diese auf der Rückseite vermerkt.

Beim Reisepass ist dies jedoch nicht der Fall. Wenn Sie Ihren Reisepass als Ausweisdokument nutzen, reichen Sie bitte eine der folgenden Bescheinigungen bei uns ein (per Upload im Kundenkonto oder als Kopie per Post):

  • bei EU-Bürger:innen: eine Meldebescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein)
  • bei anderen Nicht-EU-Bürger:innen: einen Aufenthaltstitel (EAT)
  • bei Bürger:innen aus der Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien (da diese entweder keinen Aufenthaltstitel erhalten oder auf diesem keine Meldeanschrift abgedruckt ist): eine Meldebescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein)
Mein Praxisausweis-Antrag wurde von der KV abgelehnt, da die falsche Betriebstätte angegeben wurde. Soll ich einfach neu beantragen oder erhalte ich dann zwei Ausweise?

Sie müssen den Praxisausweis neu beantragen, da sich die Art der Betriebsstätte nicht mehr ändern lässt, nachdem der Antrag einmal eingereicht wurde. Wenn Sie den neuen Antrag stellen, erhalten Sie selbstverständlich nur eine SMC-B.

Was ist die N-ID und wofür brauche ich diese?

Bei der SMC-B-Beantragung werden Apotheker gebeten, die N-ID ihrer Apotheke einzugeben. Diese Angabe ist optional und dient dazu, den IT-Dienstleistern vor Ort datenschutzkonform und anonymisiert zu ermöglichen, den Auslieferungsstand der TI-Komponenten zu überprüfen. Diese können dann auf dieser Basis die Vorort-Installation der TI-Komponenten besser planen, konkrete Installationstermine vereinbaren und – ganz im Sinne der Apotheke – Aufwände z. B. für Zusatztermine oder wiederholte Anreisen vermeiden.

Zum Hintergrund: Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) hat das sogenannte N-­Ident-­Verfahren entwickelt, das Apothekern einen Zugang zu „Securpharm“ verschafft. Mit diesem IT-basierten System zur Fälschungsabwehr im deutschen Arzneimittelvertrieb, das im Februar 2019 eingeführt wurde, wird jeder Teilnehmer des Apothekenmarktes bei der Medikamentenabgabe eindeutig identifiziert – so wie jeder Medikamentenpackung ein in Europa einzigartiger Code zugeordnet wird. Ziel ist es, die Fälschung von Medikamenten europaweit unmöglich zu machen. Für die eindeutige Identifizierung hatte jede Apotheke ein elektronisches Zertifikat erhalten, die so genannte N-­ID.

Im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) dient das N-Ident-Verfahren aktuell als Brückentechnologie, bis der dort eingesetzte Institutionsausweis (SMC-B) flächendeckend zur Verfügung steht. Das Zertifikat der N-ID kann durch das Zertifikat der SMC‐B ersetzt werden. Die SMC-B wird dann automatisch zum digitalen Ausweis für Dienste, die das N‐Ident‐Verfahren verwenden.

Sollten Sie nicht wissen, wie Ihre N-ID lautet, nehmen Sie bitte Kontakt mit der NGDA auf.

Weitere Informationen:

Was ist der VZD (Verzeichnisdienst)?

Der Verzeichnisdienst (VZD) dient als zentrales Adressierungsverzeichnis für Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) . Das digitale Adressbuch enthält die Daten aller Leistungserbringer:innen und Organisationen, die Anwendungen der TI nutzen.

Im Auftrag der folgenden Kartenherausgeber-Organisationen legt medisign für seine SMC-B- bzw. eHBA-Kund:innen Basiseinträge im TI-Verzeichnisdienst an:

  • Kassenärztlichen Vereinigungen (SMC-B)
  • einige Zahnärztekammern (eHBA)
  • Psychotherapeutenkammern (eHBA bzw. ePtA)

 

Der Basiseintrag umfasst z. B. folgende Daten:

  • Namen der Betriebsstätte
  • Adresse
  • Betriebsstättennummer (BSNR)
  • ENC-Verschlüsselungszertifikat des Ausweises
  • Telematik-ID

 

Wichtige Hinweise:

  • Welche Felder im Basiseintrag durch medisign befüllt werden, variiert je nach Kartenherausgeber-Organisation.
  • Wichtig ist, dass Sie Ihre Karte zunächst aktivieren und freischalten müssen. Denn ohne freigeschaltete Zertifikate ist der Eintrag im VZD nicht sicht- und nutzbar.
  • Wenn Ihre Daten im VZD nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige K(Z)V bzw. Kammer.
  • Wenn die Telematik-ID von HBA und SMC-B übereinstimmen, befinden sich beide Zertifikatseinträge im selben Basiseintrag. Es gibt dann also nur einen Eintrag für beide Karten.
  • Fehlt die KIM-Adresse im VZD, wenden Sie sich bitte an Ihren KIM-Anbieter.
  • Mehr erfahren: „Verzeichnisdienst (VZD): Kartenherausgeber sind zuständig“ >
Warum werde ich benachrichtigt, dass meine Praxis/Apotheke in den TI-Verzeichnisdienst (VZD) aufgenommen wurde?

Wenn Sie eine SMC-B bei medisign beantragt haben, werden die Zertifikate Ihres Ausweises automatisch in den Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur (kurz TI-Verzeichnisdienst oder VZD) eingetragen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Karte zunächst aktivieren und freischalten müssen. Denn ohne freigeschaltete Zertifikate ist der Eintrag im VZD nicht sicht- und nutzbar.

Der VZD dient als zentrales Adressierungsverzeichnis für die Anwendungen innerhalb der TI (ähnlich einem allgemeinen Adressbuch) und soll z. B. genutzt werden, um gezielt Nachrichten über den E-Mail-Fachdienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) zu versenden. Die gematik als Betreiber des VZD ist dafür zuständig, dass die Sicherheit der Daten gewährleistet wird.

Als Vertrauensdiensteanbieter übernimmt medisign im Auftrag einiger Standesorganisationen die Befüllung des VZD mit Basiseinträgen. Sie erhalten darüber eine Benachrichtigung von uns. Dies geschieht nach und nach, so dass es möglich ist, dass Sie eine Benachrichtigung erhalten, obwohl die Beantragung Ihrer Karte schon etwas länger zurückliegt.

Hinweis für den Kartentausch: Wenn Sie eine neue SMC-B bestellt haben, etwa weil sich die Laufzeit Ihrer bisherigen Karte dem Ende nähert, so werden die Zertifikate der neuen Karte wieder automatisch im VZD eingetragen, sobald Sie die neue Karte freigeschaltet und aktiviert haben. In der Regel werden die Zertifikate der neuen Karte ihrem bestehenden VZD-Eintrag zugefügt. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Telematik-ID gleich geblieben ist. Sollten Sie eine neue Telematik-ID beantragt haben oder Ihnen z. B. von Ihrer zuständigen Kammer/KV/KZV eine neue Telematik-ID zugewiesen worden sein, so wird für diese neue Telematik-ID ein neuer Eintrag im VZD vorgenommen und die Zertifikate der neuen Karte werden dort eingetragen.

Mehr erfahren:

Was ist die Telematik-ID und wofür wird sie benötigt?

Die Telematik-ID ist laut Bundesärztekammer die eindeutige Identifikationsnummer in der Telematikinfrastruktur und wird im Rahmen der Beantragung eines eHBA bzw. einer SMC-B durch den jeweiligen Kartenherausgeber, also Kammer oder K(Z)V), automatisch zugewiesen. Sie wird nach einem festen Schema generiert, bei der SMC-B z. B. durch ein Präfix und die jeweilige BSNR.

Bei der Beantragung einer Folgekarte wird die bestehende Telematik-ID von der Vorgängerkarte übernommen. Das ist wichtig, weil die KIM-Adresse an die jeweilige Telematik-ID geknüpft ist. Die Telematik-ID ist der eindeutige Schlüssel für den Eintrag in den Verzeichnisdienst (VZD).

Für Auskunft über Ihre Telematik-ID wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige K(Z)V bzw. Apothekenkammer.

Bestellstatus & Lieferung

Wie verfolge ich im medisign Kundenportal den Status der SMC-B-Bestellung?

Den Status Ihrer SMC-B-Bestellung können Sie in Ihrem Kundenkonto jederzeit einsehen.

Sie finden dort eine Übersicht mit:

  • Ihren Anträgen inkl. der jeweiligen Vorgangsnummer und dem Bearbeitungsstatus
  • den Karten, die sich bereits in Produktion befinden
Wie ist die Lieferzeit der SMC-B?

Aufgrund einer umfassenden Modernisierung unserer Trustcenter-Plattform, Antragsportale und Kartenproduktion sowie gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen (RSA-Zertifikatsumstellung) kommt es aktuell leider zu verlängerten Lieferzeiten bei den Praxis- und Institutionsausweisen (SMC-B).

Zudem kann sich die Bearbeitung und Lieferung verzögern, wenn Dokumente wie z. B. Meldebescheinigungen nachgefordert werden müssen.

Über Ihr Kundenkonto können Sie den Status der Antragsbearbeitung Ihrer Karte nachverfolgen.
Mehr über die Anmeldung im medisign Kundenkonto erfahren ⤏

Wie wird mir die SMC-B zugestellt?

Für Arzt-, Zahnarzt-, Psychotherapiepraxen sowie Apotheken gilt:

  • Sobald Ihre SMC-B produziert ist, schicken wir sie per Einschreiben Einwurf vorzugsweise an Ihre Praxis- bzw. Apothekenanschrift.
  • Auf Wunsch ist auch ein Versand per Einschreiben Einwurf an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden möglich, wenn Sie dies im Antrag entsprechend auswählen.

 

Für Leistungserbringer-Institutionen ohne eigenen Körperschaften gilt:
(z. B. Betriebsstätten der Geburtshilfe, Physiotherapie oder Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege)

  • Bei SMC-B, die vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) herausgegeben werden, ist ausschließlich die Lieferung per Einschreiben Einwurf an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden möglich.

 

Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie die zugehörige PIN in einer separaten Sendung. Den so genannten Transport-PIN-Brief schicken wir mit zeitlichem Versatz ebenfalls per Einschreiben Einwurf an die im Antrag gewählte Anschrift.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Postzustellung unter der gewählten Anschrift möglich ist. Eine persönliche Entgegennahme oder Unterschrift Ihrerseits ist beim Einschreiben Einwurf allerdings nicht nötig: Der Einwurf in den Briefkasten wird auf dem Auslieferungsbeleg der Deutschen Post dokumentiert.

Kann ich die SMC-B zu mir nach Hause liefern lassen?

Für Arzt-, Zahnarzt-, Psychotherapiepraxen sowie Apotheken gilt:

Dies ist auf Wunsch möglich, wenn sie diese Option im Antrag entsprechend auswählen. Die Karte und der zugehörige PIN-Brief werden dann separat und mit zeitlichem Versatz per Einschreiben Einwurf an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden gesendet.

Für Leistungserbringer-Institutionen ohne eigenen Körperschaften gilt:
(z. B. Betriebsstätten der Geburtshilfe, Physiotherapie oder Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege)

SMC-B, die vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) herausgegeben werden, werden ausschließlich per Einschreiben Einwurf an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden geliefert.

Inbetriebnahme, laufender Betrieb & Sperrung

Wie nehme ich die SMC-B in Betrieb?

Die Inbetriebnahme Ihrer SMC-B besteht aus den folgenden 2 Schritten:

1. Schritt: Freischaltung Ihrer SMC-B

  • Nachdem Sie die SMC-B (Praxis- bzw. Institutionsausweis) von uns erhalten haben, müssen Sie die Karte noch in Ihrem Kundenkonto freischalten und uns somit den Empfang bestätigen. Damit werden die Zertifikate der SMC-B freigeschaltet. Sonst kann die Installation der TI-Komponenten (Konnektor, Kartenlesegerät etc.) nicht durchgeführt werden.
  • Den notwendigen Freischaltungscode finden Sie im PIN-Brief, den Sie einige Tage nach Ihrer SMC-B von uns erhalten haben. Zudem benötigen Sie das Sperr- und Kartenkennwort, das Sie im Antrag selbst festgelegt hatten.
  • Für diesen 1. Schritt benötigen Sie weder die TI-Hardware noch einen Techniker vor Ort, da die Freischaltung in Ihrem Kundenkonto erfolgt.

 

2. Schritt: Aktivierung Ihrer SMC-B

  • Zum Zeitpunkt der Auslieferung ist Ihre SMC-B mit einer so genannten Transport-PIN geschützt. Vor ihrem ersten Einsatz müssen Sie diese in eine selbst gewählte PIN ändern.
  • Als technische Ausstattung benötigen Sie einen Konnektor mit einem eHealth-Kartenlesegerät (Kartenterminal), der mit Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) bzw. Ihrer Apothekensoftware/Ihrem Warenwirtschaftssystem verbunden ist.
  • Ihr Softwarehersteller hat eine Funktion zum PIN-Management in Ihr System integriert, so dass die Aktivierung der SMC-B („erstmaliges Setzen der PIN“) sowie PIN-Änderungen direkt aus dem System heraus erfolgen können.

 

Hinweis für Kunden, die auch einen elektronischen Heilberufsausweis bei uns beantragen: Die Reihenfolge der Inbetriebnahme beim eHBA empfiehlt medisign genau anders herum (also erst Aktivierung, dann Freischaltung).

Weitere Informationen zur Inbetriebnahme der SMC-B ⤏

Was ist der Unterschied zwischen Freischaltung und Aktivierung?

Mit der Freischaltung werden die Zertifikate Ihrer SMC-B veröffentlicht. Nur so können die TI-Komponenten (Konnektor, Kartenlesegerät etc.) installiert werden.

  • Die Freischaltung erfolgt in Ihrem Kundenkonto.
  • Sie benötigen dazu den Freischaltungscode, den Sie im PIN-Brief finden, sowie das Sperr- und Kartenkennwort, das Sie bei der Antragstellung selbst vergeben hatten.

 

Mit der Aktivierung wird die Transport-PIN in eine selbst gewählte PIN umgewandelt.

  • Zum Zeitpunkt der Auslieferung ist Ihre SMC-B mit einer so genannten Transport-PIN geschützt. Diese finden Sie im PIN-Brief. Vor dem ersten Einsatz Ihrer SMC-B müssen Sie die Transport-PIN  in eine selbst gewählte PIN ändern.
  • Verwenden Sie bitte zur PIN-Änderung die Funktionen Ihres Konnektors bzw. Praxisverwaltungssystems (PVS)/Ihrer Apothekensoftware. Ihr Softwarehersteller wird eine Funktion zum PIN-Management in das System integrieren, so dass die Aktivierung der SMC-B („erstmaliges Setzen der PIN“) sowie PIN-Änderungen direkt aus dem System heraus erfolgen können. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Anbieter.
Bis wann muss ich meine SMC-B freischalten?

Nachdem Sie die SMC-B (Praxis- bzw. Institutionsausweis) von uns erhalten haben, sollten Sie die Karte möglichst zügig in Ihrem Kundenkonto freischalten.

Mit der Freischaltung:

  • bestätigen Sie uns, dass Sie Ihren Ausweis erhalten haben (Empfangsbestätigung).
  • werden die Zertifikate der SMC-B veröffentlicht/freigeschaltet.

Wichtige Hinweise:

  • Für die Installation der TI-Komponenten (Konnektor, Kartenlesegerät etc.) sind die freigeschalteten Zertifikate zwingend erforderlich. Daher sollte die Freischaltung unmittelbar nach Erhalt der SMC-B erfolgen und nicht erst am Installationstermin!
  • Bei den elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) ist die Reihenfolge i. d. R. genau umgekehrt: Hier empfiehlt medisign, die eHBA erst zu aktivieren (persönliche PINs zu setzen) und erst danach freizuschalten.
Ich will meine SMC-B freischalten, habe aber meine Zugangsdaten für das medisign Kundenportal vergessen. Was mache ich?

Sollten Sie Ihr Passwort für den Zugang zu Ihrem Kundenkonto vergessen haben, können Sie jederzeit die Funktion „Ich habe mein Passwort vergessen“ nutzen.

Sie erhalten dann einen Link zur Rücksetzung Ihres Passworts  an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse und können ein neues Passwort wählen.

Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Anleitung im Abschnitt „Passwort vergessen?“:
Mehr über die Anmeldung im medisign Kundenkonto erfahren ⤏

Was mache ich, wenn ich meinen PIN-Brief nicht erhalten habe/nicht mehr finde?

Falls einer der beiden folgenden Fälle bei Ihnen zutrifft, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Sie haben Ihren PIN-Brief, den wir ja mit zeitlichem Versatz zu Ihrer SMC-B an Sie versenden, nicht erhalten.
  • Ihr PIN-Brief ist unauffindbar.

Sofern Sie Ihre SMC-B noch nicht freigeschaltet haben, können wir Ihnen den zugehörigen PIN-Brief erneut zusenden.

Bitte melden Sie sich bei uns unter Angabe Ihrer Kunden-/Antragsnummer. Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular unter:

www.medisign.de/support/kundencenter/medisign-kunden ⤏

 

Falls Sie Ihre SMC-B bereits freigeschaltet haben, müssen Sie eine Austausch- oder Ersatzkarte beantragen.

Was mache ich, wenn ich mein Sperr- und Kartenkennwort für die Freischaltung vergessen habe?

Das Sperr- und Kartenkennwort wurde von Ihnen selbst bei der Antragstellung festgelegt und lässt sich nach Produktion der Karte nicht mehr ändern; es ist nicht reproduzierbar. Das bedeutet, das Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.

Sollten Sie es nicht mehr wissen, finden Sie einen Hinweis darauf in Ihrer Bestellbestätigung, die im Ihrem Kundenkonto abrufbar ist.

Falls Sie sich auch trotz dieser Merkhilfe nicht mehr an Ihr Kennwort erinnern und dadurch Ihre SMC-B nicht freischalten können, müssen Sie leider eine neue kostenpflichtige Karte beantragen. Bitte denken Sie daran, die nicht mehr freischaltbare Karte zu kündigen.

Wo befindet sich der Freischaltungscode?

Der Freischaltungscode befindet sich im PIN-Brief, den wir per Post an Sie schicken – einige Tage, nachdem wir die SMC-B per Einschreiben Einwurf an Sie versendet haben.

Wozu benötige ich den PIN-Brief?

Der PIN-Brief enthält einen Freischaltungscode und eine Transport-PIN. Er wird sowohl für die Freischaltung als auch für die Aktivierung  Ihrer SMC-B benötigt.

Zudem enthält der PIN-Brief einen PUK (Personal Unblocking Key): Wenn Sie die PIN Ihrer SMC-B dreimal falsch eingegeben haben, wird die Karte gesperrt. Mit Hilfe des PUK kann diese wieder entsperrt werden. Bei mehrfacher Falscheingabe des PUK bleibt die SMC-B allerdings dauerhaft gesperrt.

Bewahren Sie den PIN-Brief daher gut auf! Ein Nachdruck ist nach Freischaltung der Karte nicht mehr möglich!

Wann erhalte ich den PIN-Brief?

Der PIN-Brief wird wenige Tage nach dem Versand der SMC-B gedruckt und per Einschreiben Einwurf an Sie versendet. Er enthält den Freischaltungscode zur Freischaltung Ihrer SMC-B sowie die Transport-PIN zur Aktivierung Ihrer SMC-B.

Bitte beachten Sie, dass ein Nachdruck des PIN-Briefs nicht mehr möglich ist, sobald die Karte freigeschaltet wurde.

Wie verhalte ich mich bei mehrfacher Falscheingabe von PIN bzw. PUK?

Bitte unternehmen Sie zunächst keine weiteren Eingaben, bevor Sie sich über die Ursache der Fehlversuche im Klaren geworden sind.

Falscheingabe der Transport-PIN:

  • Die im Transport-PIN-Brief von medisign enthaltene Transport-PIN müssen Sie ja zunächst in eine selbst gewählte PIN mit einer Länge von 6-8 Ziffern ändern. Mehr erfahren >
  • Für die Änderung der Transport-PIN haben Sie nur 3 Versuche. Nach dreimaliger Falscheingabe der Transport-PIN ist Ihre Karte unwiederbringlich gesperrt.
  • Jetzt bleibt nur noch die Möglichkeit, in einem beschleunigten Verfahren eine Austauschkarte zu beantragen.

 

Falscheingabe der persönlichen PINs:

  • Nachdem Sie Ihre Transport-PIN erfolgreich geändert und damit Ihre SMC-B aktiviert haben, können Sie Ihre persönliche PIN nach dreimaliger Falscheingabe durch die Eingabe eines PUK (Personal Unblocking Key), den Sie ebenfalls im Transport-PIN-Brief finden, neu setzen.
  • Der PUK kann insgesamt nur zehnmal genutzt werden; die dreimalige Falscheingabe des PUK führt dazu, dass dieser unbrauchbar wird. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, eine Austausch- bzw. Ersatzkarte zu beantragen.
Wann/warum sollte ich meine SMC-B sperren?

Falls Sie Ihnen Ihre SMC-B abhanden kommt (z. B. Verlust, Diebstahl), sollten Sie diese in Ihrem Kundenkonto sperren.

Auch der Kartenherausgeber (z. B. zuständige KV oder Apothekerkammer) ist berechtigt, Karten zu sperren, z. B. wenn der Praxis- oder Apothekeninhaber seine Tätigkeit einstellt (und im Falle einer Praxis die BSNR endet).

Wie sperre ich meine SMC-B?

Sie können Ihre SMC-B bzw. die darauf enthaltenen Zertifikate in Ihrem Kundenkonto sperren. Dazu benötigen Sie das Sperr- und Kartenkennwort, das Sie bei der Beantragung selbst vergeben hatten.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Kartenherausgeber (z. B. die zuständige KV oder Apothekerkammer) die Sperrung auslöst.

Näheres zur Kartensperrung erfahren Sie in der folgenden Anleitung:
Kartensperrung von medisign eHBA und SMC-B ⤏

Wichtiger Hinweis zum KIM-Versand:

Bei der Sperrung einer SMC-B können alle Mitarbeitenden, die mit der betreffenden Karte arbeiten, vorübergehend keine KIM-Nachrichten versenden. Erst nach dem Löschen der Zertifikate, täglich ca. 18 Uhr, ist der Versand von KIM-Nachrichten mit der Nachfolger-SMC-B wieder möglich.

Endet mit der Sperrung meiner SMC-B automatisch auch mein Kartenvertrag?

Nein, eine Sperrung Ihrer SMC-B stellt keine Kündigung des jeweiligen Kartenvertrags dar. Dasselbe gilt für den eHBA.

Ob die Kartensperrung aufgrund der mehrfachen Falscheingabe eines Kennworts bzw. einer PIN oder nach Verlust der Karte erfolgte: medisign benötigt eine schriftliche Vertragskündigung, sofern keine Austausch- bzw. Ersatzkarte im Kundenkonto beantragt wird.

Hinweis: Bei einer Kartensperrung wird Ihr eHBA bzw. Ihre SMC-B unwiderruflich zerstört und kann nicht wieder entsperrt werden.

Kann ich die Sperrung meiner SMC-B rückgängig machen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Die Sperrung Ihrer SMC-B ist unwiderruflich. Sie müssten in Ihrem Kundenkonto eine neue Karte/Ersatzkarte beantragen.

Vertrag, Rechnung & Kündigung

Welche Funktionen bietet das SMC-B Antrags-/Kundenportal?

Um die Funktionen nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem Kundenkonto anmelden bzw. sich registrieren, um ein Kundenkonto zu erstellen.

Sie können dann:

  • SMC-B beantragen (Erst- und Folgekarten, Zusatz-, Austausch- und Ersatzkarten)
  • Ihre SMC-B freischalten
  • Ihre SMC-B sperren
  • Ihre Stammdaten ändern, z. B. Bankverbindung und Rechnungsanschrift
  • Ihre Bestellbestätigung bzw. Ihren Vertrag einsehen
  • Ihre Rechnungen einsehen

 

Mehr über die Anmeldung im medisign Kundenkonto erfahren ⤏

Wie erhalte ich die Rechnungen für meine SMC-B?

Sie erhalten bei uns Ihre Rechnungen standardmäßig per E-Mail.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rechnungen jederzeit im Kundenkonto einzusehen. Dort können Sie zudem Ihre Stammdaten pflegen und Ihre Bankverbindung/Zahlart verwalten

Mehr über die Anmeldung im medisign Kundenkonto erfahren ⤏

Eine Zweitrechnung in Papierform ist optional erhältlich. Diese ist allerdings kostenpflichtig (2,38 Euro pro Rechnung).

Wie kann ich medisign ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Sie können uns bereits bei der Antragstellung Ihrer Karte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Im Nachhinein können Sie dies in Ihrem Kundenkonto erledigen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier: „SEPA-Lastschrift: Rechnungen bequem abbuchen lassen“ >

 

Kann ich in meinem Kundenkonto mehrere Rechnungsanschriften und IBAN verwalten?

Nein, das ist leider nicht möglich. Über ein Kundenkonto kann jeweils nur eine Rechnungsanschrift und IBAN verwaltet werden.

Falls mehr als eine SMC-B mit jeweils eigener Rechnung benötigt werden, dann müssen die weiteren Ausweise jeweils über ein neues Kundenkonto bestellt werden.

Muss ich meine SMC-B überhaupt zahlen, wenn ich sie gar nicht einsetze?

Ein Aussetzen der SMC-B-Gebühren oder ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Nicht-Nutzung (z. B. wegen Fristverschiebungen bei den TI-Anwendungen oder Elternzeit) sind bei uns nicht vorgesehen.

Auf der Grundlage des zwischen uns geschlossenen Kartenvertrags stellen wir Ihnen die Zertifikatsdienste Ihrer SMC-B für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Bei den Gebühren für die SMC-B handelt es sich nicht um ein Nutzungsentgelt, sondern um ein Bereitstellungsentgelt.

Als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) produziert medisign die Praxis- und Institutionsausweise im Auftrag der verschiedenen Kartenherausgeber (Kassenärztliche & Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Apothekerkammern, eGBR). Inwieweit Sie Ihre Karte/n in Ihrem beruflichen Alltag einsetzen, liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.

Bitte beachten Sie, dass die SMC-B-Betriebskosten durch die jeweiligen Vereinbarungen der Kartenherausgeber mit dem GKV-Spitzenverband finanziell gefördert werden. Für detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer zuständigen K(Z)V bzw. Kammer.

Mehr erfahren:

Alternativ käme eine Vertragskündigung zum nächstmöglichen Termin in Frage. Nähere Informationen zur Kündigung entnehmen Sie bitte unseren AGB (Absatz 13) ⤏.

Welche Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist hat die SMC-B?

Die Mindestvertragslaufzeit der SMC-B beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Zeitraum von 12 Monaten, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

  • Für Apotheken ist der „Vertrag über die Erstellung von Security Modul Card Typ B“ maßgeblich, der im medisign Kundenkonto abrufbar ist.
  • Praxen und Gesundheitseinrichtungen finden die Bestellbestätigung für ihre SMC-B ebenfalls in ihrem medisign Kundenkonto.

 

Wichtige Hinweise:

  • Eine Übertragung des Ausweises auf eine andere Betriebsstätte ist nicht möglich. Bei Änderung der Betriebsstätte wird die Karte gegen eine Einmalgebühr ausgetauscht (s. medisign Preisblatt ⤏).
  • Ein Sonderkündigungsrecht bei Praxisschließung/Berufsaufgabe sowie eine anteilige Erstattung von Gebühren bei Kündigung sind gemäß unseren AGB nicht vorgesehen.

 

Nähere Informationen zur Kündigung entnehmen Sie bitte unseren AGB ⤏ (Absatz 13).

Muss ich meine Vorgängerkarte kündigen, wenn ich eine Folgekarte beantrage?

Eine Kündigung der Vorgängerkarte ist nicht notwendig, da der Vertrag der Erstkarte zum Ende der technischen Kartenlaufzeit automatisch endet.

Ab wann wird meine Folgekarte berechnet?

Ihre Folgekarte wird ab dem Zeitpunkt der Auslieferung berechnet (die Rechnungsstellung erfolgt immer zum 15. eines Monats). Bis die Laufzeit Ihrer Vorgängerkarte endet, kann es für einen kurzen Zeitraum zu einer gleichzeitigen Berechnung kommen.

Dafür ist gewährleistet, dass Sie Ihre Folgekarte frühzeitig in Betrieb nehmen können und gleichzeitig Ihre Vorgängerkarte bis zum Ende der Laufzeit nutzen können. Denn gemäß der Empfehlung der gematik sollte die SMC-B Folgekarte lange genug vor dem Ablauf der Zertifikate der Vorgängerkarte freigeschaltet sein, um eine kontinuierliche Anwendungsnutzung (z. B. TI-Anwendungen, KIM-Postfach) zu ermöglichen.

Inwieweit die gleichzeitige Nutzung von Vorgänger- und Folgekarten refinanziert wird, erfragen Sie bitte beim Kartenherausgeber (Ihre zuständige KV, KZV, Apothekerkammer bzw. das eGBR).

Wie kann ich den Vertrag für meine SMC-B kündigen?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie diese unter Angabe Ihrer Kundennummer per Post, Fax oder E-Mail an:

medisign GmbH
Hüngert 15
41564 Kaarst

Fax: 0211 77008-165

E-Mail: rechnung[at]medisign.de

Nähere Informationen, z. B. auch zu den Kündigungsfristen, entnehmen Sie bitte unseren AGB (Absatz 13).

Was passiert mit der SMC-B, wenn der Inhaber der Praxis, Einrichtung oder Apotheke wechselt?

Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Apotheken gilt:

  • Die Übernahme des Kundenkontos und des Praxis-/Institutionsausweises (SMC-B) ist aus formalen Gründen nicht möglich.
  • Bitte bestellen Sie über ein neues Kundenkonto auf www.smc-b.de Ihre eigene SMC-B.
  • Beachten Sie bitte, dass der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden muss.


Für Gesundheitseinrichtungen (Kartenherausgeber eGBR) gilt:

Sofern das Institutionskennzeichen (IK-Nummer) gleich bleibt, kann die SMC-B bis zum Ende ihrer Laufzeit weiterverwendet werden.

 

Beantragung einer Zusatz-, Folge-, Austausch- oder Ersatzkarte

Wofür benötige ich eine Zusatzkarte?

Für Praxen gilt:

Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät für Haus- und Pflegeheimbesuche im Einsatz haben, benötigen Sie hierfür wahlweise:

Nur so können Sie auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugreifen.

Im medisign Kunden- und Antragsportal wird dieser zusätzliche Praxisausweis als „Zusatzkarte“ oder „zusätzliche Karte“ bezeichnet.

Hinweis: Sofern Ihrer Praxis laut Finanzierungsvereinbarung die Pauschale für ein mobiles Kartenterminal zusteht, werden Ihnen die Kosten für eine weitere SMC-B erstattet.

Wie beantrage ich eine Zusatzkarte?

So gehen Sie vor:

  • Bitte melden Sie sich in Ihrem medisign Kundenkonto an.
  • Über den Karteireiter „Anträge und Bestellungen“ oder über den blauen Button „Neue Karte beantragen“ können Sie Ihre Zusatzkarte bequem und einfach bestellen.
  • Ihre Angaben aus dem Erstantrag werden dabei einfach übernommen, so dass Sie Ihre Daten nicht erneut eingeben müssen.
  • Sie werden lediglich gebeten, ein Sperr- und Kartenkennwort einzugeben, das Sie selbst wählen können.
Warum benötige ich eine Folgekarte?

Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Apotheken gilt:

  • Die Zertifikate auf Ihrer SMC-B haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine begrenzte Lebensdauer (in der Regel 5 Jahre).
  • Um Ihre Praxis/Apotheke über diesen Zeitraum hinaus an die TI anbinden zu können, müssen Sie sich eine Folgekarte ausstellen lassen.
  • Die Beantragung ist ab 3 Monate vor Ablauf der Vorgängerkarte möglich. Ihr bestehender Vertrag wird mit der Folgekarte verlängert.
  • Informationen zur Antragstellung und Inbetriebnahme von SMC-B Folgekarten finden Sie gebündelt hier:
    www.medisign.de/folgekarte ⤏


Für Gesundheitseinrichtungen (Kartenherausgeber eGBR) gilt:

Nach Ablauf der technischen Laufzeit muss eine neue SMC-B beantragt werden.

Muss ich meine Vorgängerkarte sperren, wenn ich eine Folgekarte beantrage?

Sie brauchen Ihre Vorgängerkarte nicht zu sperren; die Zertifikate laufen automatisch zum Ende der technischen Kartenlaufzeit aus.

Wie beantrage ich eine Folgekarte?

Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Apotheken gilt:

Informationen zur Antragstellung und Inbetriebnahme von SMC-B Folgekarten finden Sie gebündelt hier:
www.medisign.de/folgekarte ⤏

Für Gesundheitseinrichtungen (Kartenherausgeber eGBR) gilt:

Nach Ablauf der technischen Laufzeit muss im Kundenkonto eine neue SMC-B beantragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Ersatz- und Austauschkarte?

Wenn Sie Ihre SMC-B verlieren oder beschädigen, können Sie in Ihrem medisign Kundenkonto in einem vereinfachten Verfahren eine neue Karte beantragen.

Austauschkarte:

  • innerhalb der ersten sechs Monate nach deren Ausstellung einmalig beantragbar
  • Antragsdaten der Erstkarte werden übernommen und sind nicht änderbar – bis auf das Sperr- und Kartenkennwort, das Preismodell und die Zahlungsweise/Bankverbindung.
  • Sie müssen Ihr Einverständnis geben, dass die auszutauschende SMC-B gesperrt wird.
  • Die zuständige K(Z)V bzw. (Landes-)Apothekerkammer muss die Austauschkarte nicht erneut freigeben.


Ersatzkarte:

  • beantragbar nach Ablauf der ersten sechs Monate
  • kann nur dann bestellt werden, wenn die zu ersetzende Karte gesperrt wurde; ohne Sperrung ist kein Ersatz möglich
  • Antragsdaten der zu ersetzenden Karte werden übernommen, lassen sich auf Wunsch jedoch ändern.
  • Sie werden zudem gebeten, ein Sperr- und Kartenkennwort einzugeben, das Sie selbst wählen können.
  • Die zuständige K(Z)V bzw. (Landes-)Apothekerkammer muss die Ersatzkarte erneut freigeben.


Hinweis:

  • Austausch-/Ersatzkarten werden gemäß Preisblatt berechnet; zudem fällt eine Tauschgebühr an. Mit dem abgeschlossenen Austauschkarten-/Ersatzkartenantrag werden der Vertrag und die zweijährige Mindestvertragslaufzeit der Erstkarte beendet.
Wie beantrage ich eine Ersatz- oder Austauschkarte?

So gehen Sie vor:

  • Bitte melden Sie sich im medisign Kundenkonto an.
  • Über den Karteireiter „Karten“ oder über den blauen Button „Neue Karte beantragen“ können Sie Ihre Ersatz- oder Austauschkarte bequem und einfach bestellen.
  • Ihre Angaben aus dem Erstantrag werden dabei übernommen, so dass Sie Ihre Daten nicht erneut eingeben müssen.
  • Sie werden gebeten, ein Sperr- und Kartenkennwort einzugeben, das Sie selbst wählen können.


Hinweise:

  • Eine Ersatzkarte kann nur dann bestellt werden, wenn die zu ersetzende Karte gesperrt wurde. Ohne Sperrung ist kein Ersatz möglich.
  • Austausch-/Ersatzkarten werden gemäß Preisblatt berechnet; zudem fällt eine Tauschgebühr an. Mit dem abgeschlossenen Austauschkarten-/Ersatzkartenantrag werden der Vertrag und die zweijährige Mindestvertragslaufzeit der Erstkarte beendet.
  • Gemäß einer Vorgabe der gematik muss bei der Beantragung der SMC-B seit April 2023 eine Identifizierung der Antragsteller:innen erfolgen. Dies gilt auch für Ersatz-, Austausch- oder Folgekarten.

Allgemeine Produktinformationen

Was ist eine SMC-B?

SMC-B steht für „Security Module Card – Betriebsstätte“. Elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis sowie elektronische Praxis- oder Institutionskarte sind alle synonyme Begriffe für eine Smart Card, die zur Authentisierung einer Betriebsstätte (z. B. Praxis,  Apotheke oder Pflegeeinrichtung) gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) dient.

Sie ist der zentrale Baustein der TI, denn mit ihr:

  • weisen sich Betriebsstätten als berechtigte Teilnehmer aus.
  • kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
  • können Praxen/Apotheken/Einrichtungen auf die Fachanwendungen der TI zugreifen.
  • können Praxen/Apotheken/Einrichtungen Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen.

Mehr erfahren ⤏

Wer braucht eine SMC-B?

Eine „Secure Module Card – Betriebsstätte“ (SMC-B) benötigen:

  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Psychotherapiepraxen
  • Apotheken
  • Betriebsstätten der Geburtshilfe
  • Betriebsstätten der Physiotherapie
  • Einrichtungen der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
  • weitere Leistungserbringer-Organisationen im Gesundheitswesen

Die SMC-B ist ein zentraler Baustein zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Nur mit ihr kann sich eine Betriebsstätte als berechtigte Teilnehmerin authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.

Was kostet die SMC-B für Praxen und Einrichtungen?

Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Leistungserbringer-Institutionen, die ihren Praxis- und Institutionsausweis (SMC-B) beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen, gelten die folgenden Zahlungsmodelle:

  • Option A: 23,25 Euro pro Quartal (Berechnung im 3-Monats-Rhythmus)
  • Option B: 92,00 Euro pro Jahr (jährliche Abrechnung)

Die Zahlungsweise können Sie bei der SMC-B-Beantragung in Ihrem Kundenkonto wählen.

Die Beträge beinhalten jeweils bereits die Mehrwertsteuer. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.

Mehr erfahren: medisign Preisblatt ⤏ 

Was kostet die SMC-B für Apotheken?

Die Preise für die SMC-B richten sich nach den Vorgaben durch die Landesapothekerkammern:

  • Option A: medisign SMC-B mit quartalsweiser Abrechnung: 22,50 Euro pro Quartal (Berechnung im 3-Monats-Rhythmus)
  • Option B: medisign SMC-B mit jährlicher Abrechnung: 90,00 Euro pro Jahr

Die Zahlungsweise können Sie bei der SMC-B-Beantragung in Ihrem Kundenkonto wählen.

Was wird mit der SMC-B gemacht?

Die SMC-B wird in ein eHealth-Kartenterminal (Kartenlesegerät) gesteckt, das mit dem Konnektor verbunden ist. Sie ist damit für alle nötigen Einsatzzwecke für den Konnektor verfügbar.

Funktionen im Einzelnen:

  • Authentifikation: Im Gegensatz zur eGK oder dem eHBA weist die SMC-B nicht die Identität einer Person, sondern einer Institution/Eincrichtung/Betriebsstätte nach und sichert die Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) ab.
  • Signatur: Die Karte enthält ein Zertifikat für die Signatur von Nachrichten, die von dieser Institution versendet werden.
  • Verschlüsselung: Die SMC-B enthält ein Zertifikat, mit dem die Einrichtung Nachrichten ver- bzw. entschlüsseln kann.
  • Zugriff auf TI und eGK: Die SMC-B enthält ein Zertifikat, mit dem das Personal der Einrichtung auf die Patientendaten der eGK und auf die Fachanwendungen der TI zugreifen kann.
Wie viele SMC-B benötige ich?

Pro Betriebsstätte  benötigen Sie mindestens eine SMC-B, um sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden zu können.

Sollten Sie nicht wissen, wie viele SMC-B Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kartenherausgeber, z. B. Ihre KV, KZV bzw. Apothekerkammer.

Benötigt die Nebenbetriebsstätte einer Praxis eine eigene SMC-B?

Wird in der Nebenbetriebsstätte ein eigenes Kartenlesegerät eingesetzt, ist dort auch eine eigene SMC-B nötig – auch wenn insgesamt nur ein Konnektor in Betrieb und die Nebenbetriebsstätte per VPN an die Hauptbetriebsstätte angebunden ist.

Sollten Sie nicht wissen, wie viele Praxisausweise Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV/KZV.

Ich habe schon einen eHBA. Benötige ich trotzdem noch eine SMC-B?

Ja, denn die Anbindung einer Betriebsstätte (Praxis, Apotheke oder Gesundheitseinrichtung) an die Telematikinfrastruktur (TI) ist nur mit einem Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) möglich, nicht aber mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Der eHBA ist ein personenbezogener Ausweis, der Ihnen u. a. die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht.

Wenn ich eine SMC-B bestelle, kann ich meinen eHBA dann zurückgeben?

Nein, denn die Nutzung des eHBA ist unabhängig vom Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) und hat einen anderen Einsatzzweck.

Elektronische Heilberufsausweise sind personenbezogene Ausweise, d. h. sie weisen die Identität einer Person (Leistungserbringer wie z. B. Ärzte oder Therapeuten) und nicht die Identität einer Institution bzw. Betriebsstätte nach. Sie sind für bestimmte Fachanwendungen der TI erforderlich, u. a. für die qualifizierte elektronische Signatur von eRezepten oder eArztbriefen.

Welche technische Laufzeit hat die SMC-B?

Unabhängig von der Vertragslaufzeit werden die SMC-B mit einer technischen Laufzeit ausgestellt, i. d. R. fünf Jahre.

Sollte ein vorzeitiger Austausch der SMC-B notwendig werden, z. B. durch das Gültigkeitsende der verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen (RSA-ECC-Migration), wird medisign seine Kundinnen und Kunden darüber gesondert informieren.