SMC-B für Praxen, Einrichtungen & Apotheken
Haben Sie Fragen zu den Praxis- bzw. Institutionsausweisen (SMC-B) von medisign? In unseren FAQ finden Sie Antworten, die Ihnen bei vielen Anliegen weiterhelfen. Bitte wählen Sie per Klick den gewünschten Themenkomplex:
Bestellprozess & Antragstellung
Erstbeantragung der SMC-B:
Die SMC-B ist zwingend erforderlich für die Inbetriebnahme der TI-Komponenten (Konnektor, Kartenlesegerät etc.) in der Praxis, Apotheke oder Einrichtung. Sie muss deshalb rechtzeitig (ca. 4 Wochen) vor dem Installationstermin beantragt und nach Erhalt bei medisign freigeschaltet werden.
Infos & bestellen: www.smc-b.de ⤏
SMC-B Folgekarten:
- Kartentausch nach Ablauf der fünfjährigen technischen Laufzeit
- Sondertausch von Karten der Generation 2.0 (RSA-only)
Mehr erfahren: www.medisign.de/folgekarte ⤏
Vorbemerkung:
medisign produziert Praxis- und Institutionsausweise im Auftrag verschiedener Herausgeber-Organisationen:
- Arzt-/Psychotherapiepraxen: die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen
- Zahnarztpraxen: die zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
- Apotheken: die zuständigen (Landes-)Apothekerkammern
- Leistungserbringer-Institutionen ohne eigenen Körperschaften: elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
(z. B. Betriebsstätten der Geburtshilfe, Physiotherapie oder Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege)
Beantragung der SMC-B:
- Die Beantragung der SMC-B erfolgt direkt in Ihrem Kundenkonto. Bitte wählen Sie sich in Ihr bestehendes Kundenkonto ein oder registrieren Sie sich, um ein Kundenkonto zu erstellen.
Mehr über die Anmeldung im medisign Kundenkonto erfahren ⤏ - Im medisign Antragsportal füllen Sie ein (ggfls. durch den Kartenherausgeber teilweise vorbefülltes) Online-Formular aus, das alle zur Ausstellung Ihres persönlichen Ausweises erforderlichen Informationen abfragt.
Mehr über die SMC-B-Antragstellung erfahren ⤏
Ja, denn nach dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) darf die Ausgabe einer SMC-B nur dann erfolgen, wenn in der Praxis bereits ein eHBA vorhanden ist.
„Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen dürfen nur an Leistungserbringerinstitutionen ausgegeben werden, denen ein Leistungserbringer, der Inhaber eines elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweises ist, zugeordnet werden kann“, so § 340 Abs. 5 SGB V im Wortlaut.
Das BMG erklärt die Regelung damit, dass die Komponente zur Authentifizierung der Leistungserbringerinstitution an den elektronischen Heilberufs- bzw. Berufsausweis gekoppelt sei. Daher könnten nur solche Institutionen eine Institutionenkarte erhalten, denen ein Leistungserbringer zugeordnet werden kann, der einen elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis habe. Dieser Leistungserbringer habe dafür zu sorgen, dass nur Berechtigte auf die Institutionenkarte zugreifen.
Mehr erfahren: Patientendaten-Schutz-Gesetz ⤏
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung die neueste verfügbare Version Ihres Browsers. Empfohlen wird für die Antragstellung der Mozilla Firefox.
Grundsätzlich kann die SMC-B von allen Heilberufsangehörigen beantragt werden, die bei ihrem zuständigen Kartenherausgeber als antragsberechtigte Person für jeweilige Praxis bzw. Institution hinterlegt ist.
Sollten Sie nicht wissen, welche Person in Ihrem Antrag eingetragen werden muss, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV, KZV, Landesapothekerkammer oder – im Fall von nicht-verkammerten Gesundheitsberufen – an das eGBR.
Inhaber der SMC-B ist der Antragsteller, der sich im Rahmen der Antragstellung auch identifizieren muss (verpflichtend seit dem 1.4.2023). Die Inhaberschaft der SMC-B ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Ja, die Kartenbeantragung erfolgt in Ihrem Kundenkonto ⤏.
Bitte wählen Sie sich in Ihr bestehendes Kundenkonto ein oder registrieren Sie sich, um ein Kundenkonto zu erstellen. Bitte verwahren Sie nach der Registrierung Ihre Zugangsdaten sorgfältig.
Mehr über die Anmeldung im medisign Kundenkonto erfahren ⤏
Über den folgenden Link gelangen Sie zu einer Übersichtsseite, auf der die SMC-B für verschiedene Berufsgruppen kurz vorgestellt werden.
- Über die Buttons „Infos & Bestellen“ erhalten Sie nähere Informationen zum jeweiligen Ausweis.
- Der Button „Anmelden“ oben rechts führt direkt zur Anmeldemaske für das medisign Kundenkonto.
Sie benötigen dieses Kennwort:
- zur Freischaltung Ihrer SMC-B
- zur Sperrung Ihrer SMC-B, z. B. im Verlustfall
Das Sperr- und Kartenkennwort legen Sie im Rahmen der Antragstellung selbst fest.
Wichtige Hinweise:
- Bitte merken und notieren Sie sich Ihr Sperr- und Kartenkennwort, denn es ist nicht reproduzierbar. Das bedeutet, dass Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.
- Sollten Sie es nicht mehr wissen, finden Sie einen Hinweis darauf in Ihrer Bestell-Bestätigung, die über das Antragsportal abrufbar ist.
- Falls Sie sich auch trotz dieser Merkhilfe nicht mehr an Ihr Kennwort erinnern und dadurch Ihre SMC-B nicht freischalten können, müssen Sie leider eine neue kostenpflichtige Karte beantragen.
Weitere Informationen:
Gemäß einer Vorgabe der gematik muss bei der Beantragung der SMC-B seit 1. April 2023 eine Identifizierung der Antragstellenden erfolgen. Dies gilt sowohl für Erst- als auch Folgekarten.
Im Rahmen der SMC-B-Beantragung ist medisign gesetzlich verpflichtet, bei allen Antragstellenden eine Identitätsfeststellung durchzuführen.
Bitte vergessen Sie nicht, möglichst umgehend die obligatorische Identitätsprüfung durchzuführen, da wir Ihren Antrag andernfalls nicht weiter bearbeiten können!
Hierfür stehen Ihnen die folgenden Ident-Verfahren zur Verfügung:
1. POSTIDENT in einer Postfiliale Ihrer Wahl:
- Persönliche Identifikation deutschlandweit in über 8.500 Filialen der Deutschen Post AG
- Suchen Sie hierzu bitte mit Ihrem gültigen Ausweisdokument, das Sie auch im Antrag angegeben haben, und dem POSTIDENT-Coupon, eine Filiale Ihrer Wahl auf. Ihre Identifikationsdaten werden dann digital an uns übermittelt. Mehr erfahren ⤏
- Vorteil: In jeder Filiale der Deutschen Post AG möglich – bewährt und unkompliziert
- Wichtige Hinweise:
- Bitte laden Sie nach Abschluss der Online-Beantragung auf der Website der Deutschen Post AG den POSTIDENT-Coupon herunter und drucken ihn aus.
- Beachten Sie bitte, dass der Coupon nur 3 Monate gültig ist. Sie müssen sich nach der SMC-B-Antragstellung also innerhalb dieser Frist identifizieren lassen.
- Bei Fristüberschreitung verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit; dies führt zur Ablehnung des SMC-B-Antrags, und es ist erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen.
- Wenn Sie für die Identifizierung per POSTIDENT in der Postfiliale Ihren Reisepass nutzen, müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder einen Aufenthaltstitel bei uns einreichen. Hierfür steht Ihnen in Ihrem Kundenkonto nach Abschluss des Antrags die Funktion Upload (Datei hochladen) zur Verfügung.
2. POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion:
- Identifizierung über die NFC-Funktion Ihres Smartphones (Android/iOS)
- Sie benötigen einen deutschen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Mehr erfahren ⤏
- Vorteil: Schnell und einfach online – jederzeit und überall
3. VDA-Ident (Vertrauensdienste-Ident-Verfahren):
- Mitarbeitende aus der Verwaltung einer Klinik oder Gesundheitseinrichtung, die von medisign für diese Aufgabe geschult und zertifiziert werden, übernehmen die Identitätsfeststellung ihrer Kollegen oder von Belegärzten
- Nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber am VDA-Ident-Verfahren teilnimmt! Mehr erfahren ⤏
Falls Sie sich für das POSTIDENT in einer Postfiliale entschieden haben, muss die Identifizierung innerhalb von 3 Monaten nach der SMC-B-Antragstellung erfolgen. Die Frist startet mit der Bestellung im medisign Antragsportal, d. h. mit dem Klick auf den Button „Jetzt verbindlich beantragen“.
Bei Überschreitung dieser Frist verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit. Dann kann medisign den SMC-B-Antrag nicht weiter bearbeiten und muss diesen ablehnen. Es ist erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen.
Gehen Sie nun bitte wie folgt vor:
- Melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto ⤏ an.
- Generieren Sie einen neuen SMC-B-Antrag.
- Nach Fertigstellung Ihres neuen Antrags laden Sie die Bestellbestätigung herunter und drucken diese aus.
- Laden Sie auf der Website der Deutschen Post AG den POSTIDENT-Coupon herunter und drucken Sie ihn aus.
- Mit diesem POSTIDENT-Coupon und dem Ausweisdokument, das Sie im Antrag verwendet haben, lassen Sie sich bitte in einer Postfiliale identifizieren.
Wichtige Hinweise:
- In der Postfiliale werden die Antragstellenden in der Regel nicht auf die Fristüberschreitung hingewiesen. Umso wichtiger ist es deshalb, auf das „Gültig bis“-Datum im POSTIDENT-Coupon zu achten!
- Außerhalb der Antragstellung ist es uns leider nicht möglich, Ihnen einen neuen POSTIDENT-Coupon auszustellen. Denn POSTIDENT-Coupons sind jeweils immer an einen Antrag und dessen Antragsnummer gebunden. Daher bitten wir Sie vorzugehen, wie oben beschrieben.
- Bitte beachten Sie, dass medisign aus Sicherheitsgründen keinerlei Dokumente (z. B. Meldebescheinigungen) aus vorherigen Anträgen in einem neuen Antrag verwenden darf.
Für die bei der SMC-B-Beantragung notwendige Identifizierung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument: Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Zudem ist für die Ausstellung der SMC-B ein Nachweis Ihrer Meldeanschrift erforderlich. Auf einem deutschen Personalausweis ist diese auf der Rückseite vermerkt.
Beim Reisepass ist dies jedoch nicht der Fall. Wenn Sie Ihren Reisepass als Ausweisdokument nutzen, reichen Sie bitte eine der folgenden Bescheinigungen bei uns ein (per Upload im Kundenkonto ⤏):
- EU-Bürger: eine Meldebescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein)
- Nicht-EU-Bürger: einen Aufenthaltstitel (EAT)
- Bürger aus der Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien (da diese entweder keinen Aufenthaltstitel erhalten oder auf diesem keine Meldeanschrift abgedruckt ist): eine Meldebescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein)
Sie müssen den Praxisausweis neu beantragen, da sich die Art der Betriebsstätte nicht mehr ändern lässt, nachdem der Antrag einmal eingereicht wurde. Wenn Sie den neuen Antrag stellen, erhalten Sie selbstverständlich nur eine SMC-B.
Bei der SMC-B-Beantragung werden Apotheker gebeten, die N-ID ihrer Apotheke einzugeben. Diese Angabe ist optional und dient dazu, den IT-Dienstleistern vor Ort datenschutzkonform und anonymisiert zu ermöglichen, den Auslieferungsstand der TI-Komponenten zu überprüfen. Diese können dann auf dieser Basis die Vorort-Installation der TI-Komponenten besser planen, konkrete Installationstermine vereinbaren und – ganz im Sinne der Apotheke – Aufwände z. B. für Zusatztermine oder wiederholte Anreisen vermeiden.
Zum Hintergrund: Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) hat das sogenannte N-Ident-Verfahren entwickelt, das Apothekern einen Zugang zu „Securpharm“ verschafft. Mit diesem IT-basierten System zur Fälschungsabwehr im deutschen Arzneimittelvertrieb, das im Februar 2019 eingeführt wurde, wird jeder Teilnehmer des Apothekenmarktes bei der Medikamentenabgabe eindeutig identifiziert – so wie jeder Medikamentenpackung ein in Europa einzigartiger Code zugeordnet wird. Ziel ist es, die Fälschung von Medikamenten europaweit unmöglich zu machen. Für die eindeutige Identifizierung hatte jede Apotheke ein elektronisches Zertifikat erhalten, die so genannte N-ID.
Im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) dient das N-Ident-Verfahren aktuell als Brückentechnologie, bis der dort eingesetzte Institutionsausweis (SMC-B) flächendeckend zur Verfügung steht. Das Zertifikat der N-ID kann durch das Zertifikat der SMC‐B ersetzt werden. Die SMC-B wird dann automatisch zum digitalen Ausweis für Dienste, die das N‐Ident‐Verfahren verwenden.
Sollten Sie nicht wissen, wie Ihre N-ID lautet, nehmen Sie bitte Kontakt mit der NGDA auf.
Weitere Informationen:
Der Verzeichnisdienst (VZD) dient als zentrales Adressierungsverzeichnis für Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) . Das digitale Adressbuch enthält die Daten aller Leistungserbringer:innen und Organisationen, die Anwendungen der TI nutzen.
Im Auftrag der folgenden Kartenherausgeber-Organisationen legt medisign für seine SMC-B- bzw. eHBA-Kund:innen Basiseinträge im TI-Verzeichnisdienst an:
- diverse Kassenärztlichen Vereinigungen (SMC-B)
- einige Zahnärztekammern (eHBA)
- Psychotherapeutenkammern (eHBA bzw. ePtA)
Der Basiseintrag umfasst z. B. folgende Daten:
- Namen der Betriebsstätte
- Adresse
- Betriebsstättennummer (BSNR)
- ENC-Verschlüsselungszertifikat des Ausweises
- Telematik-ID
Wichtige Hinweise:
- Welche Felder im Basiseintrag durch medisign befüllt werden, variiert je nach Kartenherausgeber-Organisation.
- Wichtig ist, dass Sie Ihre Karte zunächst aktivieren und freischalten müssen. Denn ohne freigeschaltete Zertifikate ist der Eintrag im VZD nicht sicht- und nutzbar.
- Wenn Ihre Daten im VZD nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige K(Z)V bzw. Kammer.
- Wenn die Telematik-ID von HBA und SMC-B übereinstimmen, befinden sich beide Zertifikatseinträge im selben Basiseintrag. Es gibt dann also nur einen Eintrag für beide Karten.
- Fehlt die KIM-Adresse im VZD, wenden Sie sich bitte an Ihren KIM-Anbieter.
- Mehr erfahren: „Verzeichnisdienst (VZD): Kartenherausgeber sind zuständig“ >
Die Telematik-ID ist laut Bundesärztekammer die eindeutige Identifikationsnummer in der Telematikinfrastruktur und wird im Rahmen der Beantragung eines eHBA bzw. einer SMC-B durch den jeweiligen Kartenherausgeber, also Kammer oder K(Z)V), automatisch zugewiesen. Sie wird nach einem festen Schema generiert, bei der SMC-B z. B. durch ein Präfix und die jeweilige BSNR.
Bei der Beantragung einer Folgekarte wird die bestehende Telematik-ID von der Vorgängerkarte übernommen. Das ist wichtig, weil die KIM-Adresse an die jeweilige Telematik-ID geknüpft ist. Die Telematik-ID ist der eindeutige Schlüssel für den Eintrag in den Verzeichnisdienst (VZD).
Für Auskunft über Ihre Telematik-ID wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige K(Z)V bzw. Apothekenkammer.
Bestellstatus & Lieferung
Den Status Ihrer SMC-B-Bestellung können Sie in Ihrem Kundenkonto jederzeit einsehen.
Sie finden dort eine Übersicht mit:
- Ihren Anträgen inkl. der jeweiligen Vorgangsnummer und dem Bearbeitungsstatus
- den Karten, die sich bereits in Produktion befinden
Die Lieferzeit der SMC-B (Praxis- bzw. Institutionsausweis) beträgt aktuell ca. zwei Wochen nach der Freigabe des Antrags durch den Kartenherausgeber (je nach Betriebsstätte die zuständige KV, KZV, Apothekerkammer oder das eGBR) und in Abhängigkeit von der Postlaufzeit (kann bis zu 7 Werktage dauern).
Wichtige Hinweise:
- Müssen Dokumente wie z. B. Meldebescheinigungen nachgefordert werden, verzögern sich dadurch die Bearbeitung und Lieferung der SMC-B.
- Bitte denken Sie daran, die Karte rechtzeitig zu beantragen, da Sie eine freigeschaltete SMC-B für die Installation bzw. den Weiterbetrieb der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigen.
- Um den Status der Antragsbearbeitung nachzuverfolgen, nutzen Sie bitte Ihr medisign Kundenkonto ⤏.
Für Arzt-, Zahnarzt-, Psychotherapiepraxen sowie Apotheken gilt:
- Sobald Ihre SMC-B produziert ist, schicken wir sie per Einschreiben Einwurf vorzugsweise an Ihre Praxis- bzw. Apothekenanschrift.
- Auf Wunsch ist auch ein Versand per Einschreiben Einwurf an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden möglich, wenn Sie dies im Antrag entsprechend auswählen.
Für Leistungserbringer-Institutionen ohne eigenen Körperschaften gilt:
(z. B. Betriebsstätten der Geburtshilfe, Physiotherapie oder Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege)
- Bei SMC-B, die vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) herausgegeben werden, ist ausschließlich die Lieferung per Einschreiben Einwurf an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden möglich.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie die zugehörige PIN in einer separaten Sendung. Den so genannten Transport-PIN-Brief schicken wir mit zeitlichem Versatz ebenfalls per Einschreiben Einwurf an die im Antrag gewählte Anschrift.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Postzustellung unter der gewählten Anschrift möglich ist. Eine persönliche Entgegennahme oder Unterschrift Ihrerseits ist beim Einschreiben Einwurf allerdings nicht nötig: Der Einwurf in den Briefkasten wird auf dem Auslieferungsbeleg der Deutschen Post dokumentiert.
Für Arzt-, Zahnarzt-, Psychotherapiepraxen sowie Apotheken gilt:
Dies ist auf Wunsch möglich, wenn sie diese Option im Antrag entsprechend auswählen. Die Karte und der zugehörige PIN-Brief werden dann separat und mit zeitlichem Versatz per Einschreiben Einwurf an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden gesendet.
Für Leistungserbringer-Institutionen ohne eigenen Körperschaften gilt:
(z. B. Betriebsstätten der Geburtshilfe, Physiotherapie oder Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege)
SMC-B, die vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) herausgegeben werden, werden ausschließlich per Einschreiben Einwurf an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden geliefert.
Inbetriebnahme, laufender Betrieb & Sperrung
Die Inbetriebnahme Ihrer SMC-B gliedert sich in 2 Schritte.
- Freischaltung der Karte in Ihrem Kundenkonto ⤏
- Aktivierung: Änderung der Transport-PIN, die Sie von uns erhalten, in eine persönliche PIN
Anleitung: Inbetriebnahme Ihrer SMC-B ⤏
Mit der Freischaltung werden die Zertifikate Ihrer SMC-B veröffentlicht. Nur so können die TI-Komponenten (Konnektor, Kartenlesegerät etc.) installiert werden.Mit der Aktivierung wird die Transport-PIN in eine selbst gewählte PIN umgewandelt.
Näheres Erfahren Sie in der Anleitung: Inbetriebnahme Ihrer SMC-B ⤏
Nachdem Sie die SMC-B (Praxis- bzw. Institutionsausweis) von uns erhalten haben, sollten Sie die Karte möglichst zügig in Ihrem Kundenkonto freischalten.
Mit der Freischaltung:
- bestätigen Sie uns, dass Sie Ihren Ausweis erhalten haben (Empfangsbestätigung).
- werden die Zertifikate der SMC-B veröffentlicht/freigeschaltet.
Wichtige Hinweise:
- Für die Installation der TI-Komponenten (Konnektor, Kartenlesegerät etc.) sind die freigeschalteten Zertifikate zwingend erforderlich. Daher sollte die Freischaltung unmittelbar nach Erhalt der SMC-B erfolgen und nicht erst am Installationstermin!
- Bei den elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) ist die Reihenfolge i. d. R. genau umgekehrt: Hier empfiehlt medisign, die eHBA erst zu aktivieren (persönliche PINs zu setzen) und erst danach freizuschalten.
Sollten Sie Ihr Passwort für den Zugang zu Ihrem Kundenkonto vergessen haben, können Sie jederzeit die Funktion „Ich habe mein Passwort vergessen“ nutzen.
Sie erhalten dann einen Link zur Rücksetzung Ihres Passworts an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse und können ein neues Passwort wählen.
Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Anleitung im Abschnitt „Passwort vergessen?“:
Mehr über die Anmeldung im medisign Kundenkonto erfahren ⤏
Falls einer der beiden folgenden Fälle bei Ihnen zutrifft, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Sie haben Ihren PIN-Brief, den wir ja mit zeitlichem Versatz zu Ihrer SMC-B an Sie versenden, nicht erhalten.
- Ihr PIN-Brief ist unauffindbar.
Sofern Sie Ihre SMC-B noch nicht freigeschaltet haben, können wir Ihnen den zugehörigen PIN-Brief erneut zusenden.
Bitte melden Sie sich bei uns unter Angabe Ihrer Kunden-/Antragsnummer. Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular unter:
www.medisign.de/support/kundencenter/medisign-kunden ⤏
Falls Sie Ihre SMC-B bereits freigeschaltet haben, müssen Sie eine Austausch- oder Ersatzkarte beantragen.
Das Sperr- und Kartenkennwort wurde von Ihnen selbst bei der Antragstellung festgelegt und lässt sich nach Produktion der Karte nicht mehr ändern; es ist nicht reproduzierbar. Das bedeutet, das Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.
Sollten Sie es nicht mehr wissen, finden Sie einen Hinweis darauf in Ihrer Bestellbestätigung, die im Ihrem Kundenkonto abrufbar ist.
Falls Sie sich auch trotz dieser Merkhilfe nicht mehr an Ihr Kennwort erinnern und dadurch Ihre SMC-B nicht freischalten können, müssen Sie leider eine neue kostenpflichtige Karte beantragen. Bitte denken Sie daran, die nicht mehr freischaltbare Karte zu kündigen.
Der Freischaltungscode befindet sich im PIN-Brief, den wir per Post an Sie schicken – einige Tage, nachdem wir die SMC-B per Einschreiben Einwurf an Sie versendet haben.
Der PIN-Brief enthält einen Freischaltungscode und eine Transport-PIN. Er wird sowohl für die Freischaltung als auch für die Aktivierung Ihrer SMC-B benötigt.
Zudem enthält der PIN-Brief einen PUK (Personal Unblocking Key): Wenn Sie die PIN Ihrer SMC-B dreimal falsch eingegeben haben, wird die Karte gesperrt. Mit Hilfe des PUK kann diese wieder entsperrt werden. Bei mehrfacher Falscheingabe des PUK bleibt die SMC-B allerdings dauerhaft gesperrt.
Bewahren Sie den PIN-Brief daher gut auf! Ein Nachdruck ist nach Freischaltung der Karte nicht mehr möglich!
Der PIN-Brief wird wenige Tage nach dem Versand der SMC-B gedruckt und per Einschreiben Einwurf an Sie versendet. Er enthält den Freischaltungscode zur Freischaltung Ihrer SMC-B sowie die Transport-PIN zur Aktivierung Ihrer SMC-B.
Bitte beachten Sie, dass ein Nachdruck des PIN-Briefs nicht mehr möglich ist, sobald die Karte freigeschaltet wurde.
Bitte unternehmen Sie zunächst keine weiteren Eingaben, bevor Sie sich über die Ursache der Fehlversuche im Klaren geworden sind.
Falscheingabe der Transport-PIN:
- Die im Transport-PIN-Brief von medisign enthaltene Transport-PIN müssen Sie ja zunächst in eine selbst gewählte PIN mit einer Länge von 6-8 Ziffern ändern. Mehr erfahren >
- Für die Änderung der Transport-PIN haben Sie nur 3 Versuche. Nach dreimaliger Falscheingabe der Transport-PIN ist Ihre Karte unwiederbringlich gesperrt.
- Jetzt bleibt nur noch die Möglichkeit, in einem beschleunigten Verfahren eine Austauschkarte zu beantragen.
Falscheingabe der persönlichen PINs:
- Nachdem Sie Ihre Transport-PIN erfolgreich geändert und damit Ihre SMC-B aktiviert haben, können Sie Ihre persönliche PIN nach dreimaliger Falscheingabe durch die Eingabe eines PUK (Personal Unblocking Key), den Sie ebenfalls im Transport-PIN-Brief finden, neu setzen.
- Der PUK kann insgesamt nur zehnmal genutzt werden; die dreimalige Falscheingabe des PUK führt dazu, dass dieser unbrauchbar wird. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, eine Austausch- bzw. Ersatzkarte zu beantragen.
Falls Sie Ihnen Ihre SMC-B abhanden kommt (z. B. Verlust, Diebstahl), sollten Sie diese in Ihrem Kundenkonto sperren.
Auch der Kartenherausgeber (z. B. zuständige KV oder Apothekerkammer) ist berechtigt, Karten zu sperren, z. B. wenn der Praxis- oder Apothekeninhaber seine Tätigkeit einstellt (und im Falle einer Praxis die BSNR endet).
Sie können Ihre SMC-B bzw. die darauf enthaltenen Zertifikate in Ihrem Kundenkonto sperren. Dazu benötigen Sie das Sperr- und Kartenkennwort, das Sie bei der Beantragung selbst vergeben hatten.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Kartenherausgeber (z. B. die zuständige KV oder Apothekerkammer) die Sperrung auslöst.
Näheres zur Kartensperrung erfahren Sie in der folgenden Anleitung:
Kartensperrung von medisign eHBA und SMC-B ⤏
Wichtiger Hinweis zum KIM-Versand:
Bei der Sperrung einer SMC-B können alle Mitarbeitenden, die mit der betreffenden Karte arbeiten, vorübergehend keine KIM-Nachrichten versenden. Erst nach dem Löschen der Zertifikate, täglich ca. 18 Uhr, ist der Versand von KIM-Nachrichten mit der Nachfolger-SMC-B wieder möglich.
Nein, eine Sperrung Ihrer SMC-B stellt keine Kündigung des jeweiligen Kartenvertrags dar. Dasselbe gilt für den eHBA.
Ob die Kartensperrung aufgrund der mehrfachen Falscheingabe eines Kennworts bzw. einer PIN oder nach Verlust der Karte erfolgte: medisign benötigt eine schriftliche Vertragskündigung, sofern keine Austausch- bzw. Ersatzkarte im Kundenkonto beantragt wird.
Hinweis: Bei einer Kartensperrung wird Ihr eHBA bzw. Ihre SMC-B unwiderruflich zerstört und kann nicht wieder entsperrt werden.
Nein, das ist leider nicht möglich. Die Sperrung Ihrer SMC-B ist unwiderruflich. Sie müssten in Ihrem Kundenkonto eine neue Karte/Ersatzkarte beantragen.
Beantragung einer Zusatz-, Folge-, Austausch- oder Ersatzkarte
Die Zertifikate auf Ihrer SMC-B haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine begrenzte Lebensdauer (technische Laufzeit).
Um Ihre Praxis oder Apotheke über diesen Zeitraum hinaus an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden zu können, müssen Sie rechtzeitig vor dem Ende der technischen Laufzeit eine Folgekarte beantragen.
Für Gesundheitseinrichtungen (Kartenherausgeber eGBR) gilt: Rechtzeitig vor dem Ablauf der technischen Laufzeit muss eine neue SMC-B beantragt werden.
Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Apotheken:
- Ab 90 Tagen vor dem Ende der technischen Laufzeit Ihrer SMC-B können Sie eine Folgekarte beantragen.
- Informationen zur Antragstellung und Inbetriebnahme von SMC-B Folgekarten finden Sie gebündelt hier:
www.medisign.de/folgekarte ⤏
Gesundheitseinrichtungen (Kartenherausgeber eGBR):
- Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor dem Ablauf der technischen Laufzeit eine neue SMC-B in Ihrem medisign Kundenkonto ⤏.
Unmittelbar nach der Sperrung ist die Karte sofort ungültig; deshalb dürfen Sie Ihre Vorgängerkarte nicht sperren. Um einen nahtlosen Betrieb sicherzustellen, muss zuerst die Folgekarte freigeschaltet und aktiviert worden sein.
Die Zertifikate der Vorgängerkarte laufen automatisch zum Ende der technischen Kartenlaufzeit aus. Sie brauchen also nicht selbst aktiv zu werden.
Das bisherige Austausch- und Ersatzkarten-Verfahren steht aktuell nicht zur Verfügung.
Wenn:
- Sie die Zertifikate Ihrer Karte nicht freischalten können (z. B. Freischaltkennwort vergessen),
- Sie die Zertifikate Ihrer Karte selbst gesperrt haben,
- die PINs Ihre Karte blockiert sind und mit dem PUK nicht mehr entsperrt werden können,
müssen Sie einen neuen Ausweis („Erstantrag“) beantragen. Denken Sie bitte auch daran, dass hierfür eine erneute Identifizierung erforderlich ist.
Für diese Austausch- oder Ersatzkarte berechnen wir eine einmalige Tauschgebühr gemäß Preisblatt ⤏.
Damit es nicht zu doppelten Kosten kommt, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Bitte teilen Sie sofort nach Erhalt des neuen Ausweises die neue Antragsnummer und die 20-stellige Kartennummer des zu ersetzenden Ausweises mit.
- Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich die Rubrik „Sonstige Anliegen“ in unserem Kontaktformular ⤏.
Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät für Haus- und Pflegeheimbesuche im Einsatz haben, benötigen Sie hierfür wahlweise:
- einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ⤏ oder
- eine zusätzliche SMC-B ⤏
Nur so können Sie auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugreifen. Dieser zusätzliche Praxisausweis wird auch als „Zusatzkarte“ oder „zusätzliche Karte“ bezeichnet.
Aktuell steht das Zusatzkarten-Verfahren bei uns nicht zur Verfügung. Bitte beantragen Sie einen neuen Ausweis („Erstantrag“).
Denken Sie bitte auch daran, dass hierfür eine erneute Identifizierung erforderlich ist.
Die Zusatzkarte berechnen wie eine reguläre SMC-B gemäß Preisblatt ⤏.
Vertrag, Rechnung & Kündigung
Sie erhalten bei uns Ihre Rechnungen standardmäßig per E-Mail.
Sie können uns bereits bei der Antragstellung Ihrer Karte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier: „SEPA-Lastschrift: Rechnungen bequem abbuchen lassen“ >
Nein, das ist leider nicht möglich. Über ein Kundenkonto kann jeweils nur eine Rechnungsanschrift und IBAN verwaltet werden.
Falls mehr als eine SMC-B mit jeweils eigener Rechnung benötigt werden, dann müssen die weiteren Ausweise jeweils über ein neues Kundenkonto bestellt werden.
Ein Aussetzen der SMC-B-Gebühren oder ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Nicht-Nutzung (z. B. wegen Fristverschiebungen bei den TI-Anwendungen oder Elternzeit) sind bei uns nicht vorgesehen.
Auf der Grundlage des zwischen uns geschlossenen Kartenvertrags stellen wir Ihnen die Zertifikatsdienste Ihrer SMC-B für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Bei den Gebühren für die SMC-B handelt es sich nicht um ein Nutzungsentgelt, sondern um ein Bereitstellungsentgelt.
Als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) produziert medisign die Praxis- und Institutionsausweise im Auftrag der verschiedenen Kartenherausgeber (Kassenärztliche & Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Apothekerkammern, eGBR). Inwieweit Sie Ihre Karte/n in Ihrem beruflichen Alltag einsetzen, liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
Bitte beachten Sie, dass die SMC-B-Betriebskosten durch die jeweiligen Vereinbarungen der Kartenherausgeber mit dem GKV-Spitzenverband finanziell gefördert werden. Für detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer zuständigen K(Z)V bzw. Kammer.
Mehr erfahren:
- medisign Beitrag: „TI-Förderung: Pauschalen für die SMC-B“ ⤏
- medisign Beitrag: „Startklar für die Telematikinfrastruktur“ ⤏
Alternativ käme eine Vertragskündigung zum nächstmöglichen Termin in Frage. Nähere Informationen zur Kündigung entnehmen Sie bitte unseren AGB (Absatz 13) ⤏.
Die Mindestvertragslaufzeit der SMC-B beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Zeitraum von 12 Monaten, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
- Für Apotheken ist der „Vertrag über die Erstellung von Security Modul Card Typ B“ maßgeblich, der im medisign Kundenkonto abrufbar ist.
- Praxen und Gesundheitseinrichtungen finden die Bestellbestätigung für ihre SMC-B ebenfalls in ihrem medisign Kundenkonto.
Wichtige Hinweise:
- Eine Übertragung des Ausweises auf eine andere Betriebsstätte ist nicht möglich. Bei Änderung der Betriebsstätte wird die Karte gegen eine Einmalgebühr ausgetauscht (s. medisign Preisblatt ⤏).
- Ein Sonderkündigungsrecht bei Praxisschließung/Berufsaufgabe sowie eine anteilige Erstattung von Gebühren bei Kündigung sind gemäß unseren AGB nicht vorgesehen.
Nähere Informationen zur Kündigung entnehmen Sie bitte unseren AGB ⤏ (Absatz 13).
Eine Kündigung der Vorgängerkarte ist nicht notwendig, da der Vertrag der Erstkarte zum Ende der technischen Kartenlaufzeit automatisch endet.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie diese unter Angabe Ihrer Kundennummer per Post oder E-Mail an:
medisign GmbH
Hüngert 15
41564 Kaarst
E-Mail: rechnung[at]medisign.de
Nähere Informationen, z. B. auch zu den Kündigungsfristen, entnehmen Sie bitte unseren AGB (Absatz 13).
Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Apotheken gilt:
- Die Übernahme des Kundenkontos und des Praxis-/Institutionsausweises (SMC-B) ist aus formalen Gründen nicht möglich.
- Bitte bestellen Sie über ein neues Kundenkonto auf www.smc-b.de Ihre eigene SMC-B.
- Beachten Sie bitte, dass der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden muss.
Für Gesundheitseinrichtungen (Kartenherausgeber eGBR) gilt:
Sofern das Institutionskennzeichen (IK-Nummer) gleich bleibt, kann die SMC-B bis zum Ende ihrer Laufzeit weiterverwendet werden.
Allgemeine Produktinformationen
SMC-B steht für „Security Module Card – Betriebsstätte“. Elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis sowie elektronische Praxis- oder Institutionskarte sind alle synonyme Begriffe für eine Smart Card, die zur Authentisierung einer Betriebsstätte (z. B. Praxis, Apotheke oder Pflegeeinrichtung) gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) dient.
Sie ist der zentrale Baustein der TI, denn mit ihr:
- weisen sich Betriebsstätten als berechtigte Teilnehmer aus.
- kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
- können Praxen/Apotheken/Einrichtungen auf die Fachanwendungen der TI zugreifen.
- können Praxen/Apotheken/Einrichtungen Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen.
Eine „Secure Module Card – Betriebsstätte“ (SMC-B) benötigen:
- Arztpraxen
- Zahnarztpraxen
- Psychotherapiepraxen
- Apotheken
- Betriebsstätten der Geburtshilfe
- Betriebsstätten der Physiotherapie
- Einrichtungen der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
- weitere Leistungserbringer-Organisationen im Gesundheitswesen
Die SMC-B ist ein zentraler Baustein zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Nur mit ihr kann sich eine Betriebsstätte als berechtigte Teilnehmerin authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Leistungserbringer-Institutionen, die ihren Praxis- und Institutionsausweis (SMC-B) beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen, gelten die folgenden Zahlungsmodelle:
- Option A: 23,25 Euro pro Quartal (Berechnung im 3-Monats-Rhythmus)
- Option B: 92,00 Euro pro Jahr (jährliche Abrechnung)
Die Zahlungsweise können Sie bei der SMC-B-Beantragung in Ihrem Kundenkonto wählen.
Die Beträge beinhalten jeweils bereits die Mehrwertsteuer. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Mehr erfahren: medisign Preisblatt ⤏
Die Preise für die SMC-B richten sich nach den Vorgaben durch die Landesapothekerkammern:
- Option A: medisign SMC-B mit quartalsweiser Abrechnung: 22,50 Euro pro Quartal (Berechnung im 3-Monats-Rhythmus)
- Option B: medisign SMC-B mit jährlicher Abrechnung: 90,00 Euro pro Jahr
Die Zahlungsweise können Sie bei der SMC-B-Beantragung in Ihrem Kundenkonto wählen.
Die SMC-B wird in ein eHealth-Kartenterminal (Kartenlesegerät) gesteckt, das mit dem Konnektor verbunden ist. Sie ist damit für alle nötigen Einsatzzwecke für den Konnektor verfügbar.
Funktionen im Einzelnen:
- Authentifikation: Im Gegensatz zur eGK oder dem eHBA weist die SMC-B nicht die Identität einer Person, sondern einer Institution/Eincrichtung/Betriebsstätte nach und sichert die Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) ab.
- Signatur: Die Karte enthält ein Zertifikat für die Signatur von Nachrichten, die von dieser Institution versendet werden.
- Verschlüsselung: Die SMC-B enthält ein Zertifikat, mit dem die Einrichtung Nachrichten ver- bzw. entschlüsseln kann.
- Zugriff auf TI und eGK: Die SMC-B enthält ein Zertifikat, mit dem das Personal der Einrichtung auf die Patientendaten der eGK und auf die Fachanwendungen der TI zugreifen kann.
Pro Betriebsstätte benötigen Sie mindestens eine SMC-B, um sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden zu können.
Sollten Sie nicht wissen, wie viele SMC-B Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kartenherausgeber, z. B. Ihre KV, KZV bzw. Apothekerkammer.
Wird in der Nebenbetriebsstätte ein eigenes Kartenlesegerät eingesetzt, ist dort auch eine eigene SMC-B nötig – auch wenn insgesamt nur ein Konnektor in Betrieb und die Nebenbetriebsstätte per VPN an die Hauptbetriebsstätte angebunden ist.
Sollten Sie nicht wissen, wie viele Praxisausweise Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV/KZV.
Ja, denn die Anbindung einer Betriebsstätte (Praxis, Apotheke oder Gesundheitseinrichtung) an die Telematikinfrastruktur (TI) ist nur mit einem Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) möglich, nicht aber mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Der eHBA ist ein personenbezogener Ausweis, der Ihnen u. a. die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht.
Nein, denn die Nutzung des eHBA ist unabhängig vom Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) und hat einen anderen Einsatzzweck.
Elektronische Heilberufsausweise sind personenbezogene Ausweise, d. h. sie weisen die Identität einer Person (Leistungserbringer wie z. B. Ärzte oder Therapeuten) und nicht die Identität einer Institution bzw. Betriebsstätte nach. Sie sind für bestimmte Fachanwendungen der TI erforderlich, u. a. für die qualifizierte elektronische Signatur von eRezepten oder eArztbriefen.
Unabhängig von der Vertragslaufzeit werden die SMC-B mit einer technischen Laufzeit ausgestellt, i. d. R. fünf Jahre.
Sollte ein vorzeitiger Austausch der SMC-B notwendig werden, z. B. durch das Gültigkeitsende der verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen (RSA-ECC-Migration), wird medisign seine Kundinnen und Kunden darüber gesondert informieren.