Mit dem eHBA der zweiten Generation (G2) können Heilberufsangehörige die medizinischen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen, z. B. die eAU den eArztbrief oder das eRezept. Weitere ...
Mehr erfahrenAb wann wird die eAU verpflichtend?
Nähere Informationen zu dieser Pflichtanwendung finden Sie hier: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) >
Mehr erfahrenAb wann wird das eRezept verpflichtend?
Nähere Informationen zu dieser Anwendung, die im Januar 2024 verpflichtend eingeführt wurde, finden Sie hier: Elektronisches Rezept (eRezept) >
Mehr erfahrenWarum brauche einen eHBA für elektronische Arztbriefe?
Sie benötigen den eHBA zum einen, um in der Telematikinfrastruktur (TI) gegenüber Ihren Kommunikationspartnern zweifelsfrei Ihre Identität nachzuweisen. Zum anderen können Sie mit Ihrem Ausweis ei...
Mehr erfahrenWie wird der elektronische Arztbrief gefördert?
Mehr erfahren: Elektronischer Arztbrief >
Mehr erfahrenWer ist für die Förderung des eArztbriefes verantwortlich?
Bitte wenden Sie sich in punkto Förderung an Ihre Kassenärztliche Vereinigung. Mehr erfahren: Elektronischer Arztbrief >
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