Mit dem eHBA der zweiten Generation (G2) können Heilberufsangehörige die medizinischen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen, z. B. die eAU, den eArztbrief oder das eRezept. Weitere...
Mehr erfahrenAb wann ist die ePA verpflichtend?
Ab 1. Oktober 2025 sind Leistungserbringende verpflichtet, die ePA zu befüllen. Nähere Informationen finden Sie hier: Elektronische Patientenakte (ePA) >
Mehr erfahrenIst die eAU eine Pflichtanwendung?
Ja, der „gelbe Schein“ wurde im Oktober 2021 bundesweit durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Nähere Informationen finden Sie hier: Elektronische Arbe...
Mehr erfahrenIst das eRezept eine Pflichtanwendung?
Ja, das elektronische Rezept (eRezept) ist seit dem 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung. Nähere Informationen finden Sie hier: Elektronisches Rezept (eRezept) >
Mehr erfahrenWarum brauche einen eHBA für elektronische Arztbriefe?
Sie benötigen den eHBA zum einen, um in der Telematikinfrastruktur (TI) gegenüber Ihren Kommunikationspartnern zweifelsfrei Ihre Identität nachzuweisen. Zum anderen können Sie mit Ihrem Ausweis ei...
Mehr erfahrenWie wird der elektronische Arztbrief gefördert?
Mehr erfahren: Elektronischer Arztbrief >
Mehr erfahrenWer ist für die Förderung des eArztbriefes verantwortlich?
Bitte wenden Sie sich in punkto Förderung an Ihre Kassenärztliche Vereinigung. Mehr erfahren: Elektronischer Arztbrief >
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