Mit dem eHBA der zweiten Generation (G2) können Heilberufsangehörige die medizinischen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen, z. B. das Notfalldatenmanagement (NFDM), das eRezept od...
Mehr erfahrenAb wann wird die eAU verpflichtend?
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist am 1. Oktober 2021 gestartet. Seither können AU-Bescheinigungen digital an die Krankenkassen übermittelt werden. Dazu benötigen Praxen den Fa...
Mehr erfahrenAb wann wird das eRezept verpflichtend?
Das eRezept sollte eigentlich zum 1. Januar 2022 starten. Dieser gesetzlich festgelegte Starttermin wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben. Seit dem 1. Juli 2021 läuft in ausgewählten Praxen [...
Mehr erfahrenWarum brauche einen eHBA für elektronische Arztbriefe?
Sie benötigen den eHBA zum einen, um in der Telematikinfrastruktur (TI) bzw. gegenüber Ihren Kommunikationspartnern zweifelsfrei Ihre Identität nachzuweisen. Zum anderen können Sie mit Ihrem Aus...
Mehr erfahrenWie wird der elektronische Arztbrief gefördert?
Seit 2017 wird der eArztbrief-Austausch gemäß E-Health-Gesetz gefördert: Pro versendetem eArztbrief gibt es eine Pauschale von 55 Cent – aufgeteilt auf den Versender (28 Cent) und den Empfän...
Mehr erfahrenWer ist für die Förderung des eArztbriefes verantwortlich?
Verantwortlich ist die für Sie zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Mehr erfahren: „KBV: Elektronischer Arztbrief“ >
Mehr erfahren