Mit dem eHBA der zweiten Generation (G2) können Heilberufsangehörige die medizinischen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen, z. B. das Notfalldatenmanagement (NFDM), das eRezept oder die ePatientenakte (ePA). Mit der personenbezogenen Mikrochipkarte kann sich der Inhaber zweifelsfrei ausweisen und auf die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) seiner Patienten, Kunden bzw. Klienten zugreifen.
Der Fachdienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) soll künftig eine sichere digitale Kommunikation der Leistungserbringer untereinander sowie auch mit weiteren Institutionen des Gesundheitswesens innerhalb der TI ermöglichen. Der eHBA dient dazu, die zu übermittelnden Nachrichten und medizinischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu versehen. So wird der eHBA z. B. künftig benötigt, um elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) rechtsverbindlich digital zu unterzeichnen.
Weitere Informationen zu den Anwendungsbereichen des eHBA erhalten Sie bei Ihrer Kammer. Eine kleine Auswahl weiterführender Links finden Sie hier:
- Anwendungen für die medisign eHBA >
- gematik: digitale Anwendungen >
- Bundesärztekammer (BÄK): Einsatzgebiete des eHBA >
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Zugriff auf alle Anwendungen der Telematikinfrastruktur >