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Mit eHBA bereit für den „Tag des eRezepts“ am 10. Oktober

Die gematik ruft (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäuser in ganz Deutschland dazu auf, am kommenden Dienstag (10. Oktober) beim Aktionstag mitzumachen und in der regulären Versorgung eRezepte auszustellen. Ziel ist es, vor der verbindlichen Einführung am 1. Januar 2024 sicherer im Umgang mit den neuen digitalen Verordnungen zu werden. Um diese rechtsgültig elektronisch unterzeichnen zu können, benötigen (Zahn-)Ärzt:innen einen funktionsfähigen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

eRezept (Bildquelle: gematik)

Bild: gematik

Erfolgreiche Erprobung in Westfalen-Lippe

Der bundesweite Rollout des elektronischen Rezepts (kurz eRezept) hat am 1. Juli 2023 begonnen. Seither lassen sich digitale Verordnungen auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken einlösen. Der neue Übertragungsweg wird derzeit in Westfalen-Lippe mit rund 60 Praxen erprobt. Wie Jakob Scholz, stellvertretender IT-Leiter der KVWL, gegenüber der Ärzte Zeitung berichtete, verläuft die Erprobung sehr erfolgreich: "Sowohl Patientinnen und Patienten als auch unsere Praxen und die Apotheken sind glücklich mit dem neuen Übertragungsweg, weil er schlicht einfach ist. Zudem hören wir von vielen weiteren Praxen, die jetzt mit dem E-Rezept starten."

Kürzungen von Honorar & TI-Pauschale

Viel Zeit für den Umstieg bleibt indes nicht mehr: Bereits ab dem 1. Januar 2024 soll die Nutzung des eRezepts bundesweit verpflichtend sein. Der Entwurf des "Gesetzes zur Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz) sieht vor, dass (Zahn-)Ärzt:innen dann ihrer K(Z)V nachweisen müssen, dass sie in der Lage sind, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen. Andernfalls unterliegen sie laut Bundesgesundheitsministerium "einer pauschalen Honorarkürzung von voraussichtlich 1%".

Seit dem 1. Juli 2023 gelten monatliche TI-Pauschalen, die das Bundesministerium festgelegt hatte. Wenn das eRezept als Pflichtanwendung am 1. Januar 2024 nicht bereitsteht, wird zudem die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Fehlt dazu eine weitere Anwendung, wird gar keine Pauschale ausgezahlt.

Anteil der eRezept-Nutzer noch gering

Laut TI-Dashboard der gematik (Stand 05.10.23) nutzen bislang jedoch erst gut 11.000 medizinische Einrichungen das eRezept - bei insgesamt knapp 65.000 Arztpraxen, 30.000 Zahnarztpraxen und ca. 1.900 Kliniken in Deutschland.

Seit dem Produktivstart im Juli 2021 bis heute wurden erst gut 4,2 Millionen eRezepte eingelöst (TI-Dashboard, Stand 5.10.23). Mit Blick auf die insgesamt rund 450 bis 500 Millionen Rezepte, die Arztpraxen bundesweit pro Jahr ausstellen, ist der Anteil der digitalen Verordnungen bislang also noch sehr gering.

Praxis rechtzeitig vorbereiten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt Praxen, sich auf die Umstellung rechtzeitig vorzubereiten und das eRezept auszuprobieren: "Wie funktioniert das Ausstellen von eRezepten? Steht die Komfortsignatur bereit? Wie verändern sich gegebenenfalls die Abläufe in der Praxis durch das eRezept?"

Laut gematik unterstützen die meisten Praxisverwaltungssysteme (PVS) bereits das eRezept. Wer Hilfe bei der Aktivierung der Funktion benötigt, solle sich an seinen Dienstleister vor Ort oder Hersteller wenden. Zudem rät die gematik zu einem Probedurchlauf mit einem Test-E-Rezept, um zu prüfen, ob die Informationen zur Praxis sinnvoll angezeigt werden."Die Techniker Krankenkasse stellt für die Tests Daten eines fiktiven Versicherten zur Verfügung. So können Sie ein E-Rezept anlegen und Signaturen erstellen, ohne einen sozialversicherungsrechtlich relevanten Fall anzulegen."

Ohne eHBA kein eRezept

Um eRezepte qualifiziert und damit rechtsgültig digital signieren zu können, benötigt jeder Arzt bzw. jede Ärztin einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation – laut KBV unabhängig davon, ob die Einzel-, Stapel- oder Komfortsignatur genutzt wird. Ein Praxisausweis (SMC-B) reiche zum Signieren eines eRezepts nicht aus.

medisign eHBA

Die gematik weist in ihrer eRezept-Checkliste darauf hin, dass der eHBA aktiviert und damit funktionsfähig sein muss. Die PINs, die bei der Inbetriebnahme gesetzt wurden, müssen bekannt sein.

Nach Angaben der Bundesärztekammer besitzen derzeit knapp 79 Prozent der ambulant tätigen Ärzt:innen und nur weniger als 40 Prozent der stationär behandelnden Ärzt:innen einen eHBA. Die Ausstattungsquote bei Zahnärzt:innen ist mit rund 90 Prozent deutlich höher. Wer noch keinen eHBA besitzt, sollte diesen so bald wie möglich bei der zuständigen Landes(zahn)ärztekammer beantragen; produziert werden die Ausweise von zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern wie medisign. Bei den Vorbereitungen für das eRezept sollte auch die Lieferzeit für den eHBA eingeplant werden.

Bequeme Komfortsignatur

Die Einzelsignatur von eRezepten mit jeweiliger PIN-Eingabe ist im Praxisalltag sehr zeitaufwändig. In Verbindung mit einem eHealth-Konnektor ermöglicht der medisign eHBA daher die zeitsparende Stapelsignatur. Mit dem Update PTV4+ (oder höher) ist darüber hinaus die bequeme Komfortsignatur möglich: Mit einer einzigen PIN-Eingabe lassen sich nach und nach (z. B. über den Arbeitstag verteilt) bis zu 250 eRezepte rechtsgültig elektronisch signieren – schnell und ohne erneute PIN-Authentisierung.

Die gematik empfiehlt, mit dem technischen Dienstleister vor Ort zu klären, wie die Komfortsignatur in den Praxisräumen am besten genutzt werden kann. Gegebenenfalls seien zusätzliche Kartenterminals notwendig.

Informationsmaterial zum eRezept

Der "Tag des eRezepts" am 10. Oktober soll laut gematik dazu dienen, "noch mehr Sicherheit im Umgang mit der neuen digitalen Verordnung vor der verbindlichen Einführung zu schaffen und richtet sich deshalb vor allem an (Zahn-)Ärzt:innen, Medizinische Fachangestellte (MFA), Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und auch an ihre Patientinnen und Patienten."

Sowohl die gematik als auch die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) stellen auf ihren Websites umfangreiches Informationsmaterial zum eRezept bereit - von Checklisten bis hin zu Erklärfilmen. Die entsprechenden Links sind weiter unten aufgeführt.

Wege, um ein eRezept einzulösen:

  • eRezept-App der gematik: Gesetzlich Versicherte können sie entweder auf der gematik-Website oder in den App-Stores von Android und Apple auf ihr Smartphone herunterladen. Über die App können sie dann ein eRezept an die gewünschte Apotheke senden. Dafür ist laut KBV allerdings auch die eGK-PIN erforderlich, die die Krankenkassen zum großen Teil noch nicht verschickt haben.
  • Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Patient:innen lösen ihr eRezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke ein - ohne Eingabe einer PIN.
  • Ausdruck in Papierform: Wer Rezepte nicht elektronisch erhalten möchte, kann sie auch weiterhin ausgedruckt in der Arztpraxis mitnehmen.
  • Künftig soll das eRezept auch mit der App der elektronischen Patientenakte nutzbar sein.
Katja Chalupka
 

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