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Deutscher Pflegetag: Großes Interesse an eHBA und SMC-B

Ende September war medisign zum ersten Mal beim Deutschen Pflegetag in Berlin vertreten und zieht ein positives Fazit. Am Stand unseres neuen Kooperationspartners bad e.V. informierte Steffen Bucksteeg zahlreiche interessierte Messebesucher:innen über zwei wichtige Bausteine für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur: die Institutionskarte (SMC-B) für Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege sowie den elektronischen Heilberufausweis (eHBA) für Pflegekräfte.

Pflegeheim (Bild von Gerd Altmann auf Pixabay)

Ein zentrales Thema beim 10. Deutschen Pflegetag am 28. und 29. September in Berlin war die Digitalisierung in der Pflege. Schließlich gilt es, rund 1,7 Millionen Pflegekräfte in Krankenhäusern, der stationären und ambulanten Altenpflege sowie über 30.000 Pflegeheime und ambulante Pflegedienste in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2021). Ziel ist es, mit Hilfe der TI-Fachanwendungen Bürokratie im Arbeitsalltag abzubauen, damit Pflegekräften mehr Zeit für ihre Kernaufgabe bleibt: die Pflege hilfebedürftiger Menschen, deren Zahl in Deutschland stetig steigt.

TI-Anbindung und Anwendungen

Zum Hintergrund: Bislang können sich ambuante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen freiwillig an die TI anbinden. Ab Juli 2025 ist die Anbindung dann verpflichtend. Gesetzliche Grundlagen sind das im Juni 2021 in Kraft getretene Digitale Versorgung- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sowie das im Mai 2023 vom Bundestag beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Digitale Entwicklungen sollen vorangetrieben und für die Gesundheits- und Pflegebranche breiter nutzbar gemacht werden. So können digitale Pflegeanwendungen (DiPA) in die Versorgung von Patient:innen integriert werden und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen.

Die TI soll die Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen, Apotheken, Krankenhäusern, Therapeut:innen, Pflegekräften und weiteren an der Versorgung Beteiligten verbessern - zum Beispiel durch den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), die Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten mit einem Opt-out-Verfahren eingerichtet werden soll. Das eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente, das für Praxen und Kliniken ab Januar 2024 verpflichtend wird, soll in den kommenden Jahren ausgeweitet werden: Künftig wird es auch im Bereich der häuslichen Pflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie und der Heil- und Hilfsmittel elektronische Verordnungen geben.

Frühzeitig einsteigen

Nach dem Motto "Wer jetzt einsteigt, kann sich leicht an die TI gewöhnen" informiert der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. seine Mitglieder:innen frühzeitig und umfassend über die TI in der Pflege, Anwendungen, technische Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten - sei es in Seminaren oder wie jüngst beim Deutschen Pflegetag. Als neuer Kooperationspartner war medisign am Messestand vertreten und stellte interessierten Besucher:innen zwei wichtige Zutrittskarten der TI vor:

  • Mit der Institutionskarte (SMC-B) binden sich Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege an die TI an.
  • Mit dem personenbezogenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) können sich Pflegekräfte zweifelsfrei identifizieren und digitale Dokumente qualifiziert signieren, d. h. rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben.
Deutscher Pflegetag: Talkrunde

"Snack & Talk"-Runde auf dem Pflegetag: Steffen Bucksteeg von medisign (li.) im Gespräch mit Wolfgang Voßkamp, Digitalisierungsbeauftragter unseres neuen Kooperationspartners bad e. V. (re.).

Sonderkonditionen für Verbandsmitglieder:innen

Herausgeber des eHBA und der SMC-B für die Pflege ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), das bei der Bezirksregierung in Münster (NRW) angesiedelt ist und bundesweit die Ausgabe der Ausweise an die nicht-verkammerten Erbringer:innen ärztlich verordneter Leistungen übernimmt. Produziert werden die Ausweise im Auftrag des eGBR von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign.

Dank der Kooperation zwischen dem bad e.V. und medisign erhalten Verbandsmitglieder:innen bei der Beantragung von medisign eHBA und SMC-B besondere Konditionen. Weitere Infos hierzu sind auf der bad e.V.-Homepage sowie im dortigen Mitgliederbereich zu finden.

Ihr Weg zu eHBA & SMC-B:

Bitte beantragen Sie zuerst den eHBA, denn wir dürfen SMC-B nur an Institutionen ausgeben, denen eine Person mit eHBA zugeordnet werden kann.

  • Beantragen Sie zunächst im NRW-Serviceportal (gilt bundesweit für alle Antragstellenden) eine Vorgangsnummer des eGBR und wählen Sie medisign als Anbieter aus. Sie benötigen hierzu Berufserlaubnisurkunde in digitaler Form.
  • Mit der Vorgangsnummer, die Sie per E-Mail erhalten, finalisieren Sie Ihren vom eGBR bereits vorbefüllten Online-Antrag bei medisign.
  • Lassen Sie sich bitte identifizieren; hierfür bieten wir Ihnen verschiedene Verfahren an.
  • Nachdem wir Ihren Ausweis in unserem Trustcenter produziert haben, versenden wir ihn an Ihre private Meldeadresse.
  • Sobald Sie Ihren Ausweis freigeschaltet und aktiviert haben, ist er einsatzbereit in der TI.
  • Detaillierte Informationen & Anleitungen: Beantragung Ihres eHBA für Gesundheitsberufe >

Tipp: Derzeit erhebt das eGBR noch keine Verwaltungsgebühr für die Beantragung des eHBA/der SMC-B. Künftig wird diese laut Bundesportal bei 40 Euro liegen.

Katja Chalupka
 

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka

Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Hüngert 15
41564 Kaarst

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