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Mit den Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen können sich jetzt drei weitere Berufsgruppen an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden. Ab 1. Juli sind die beiden erforderlichen Zutrittskarten bei medisign erhältlich: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die Institutionskarte (SMC-B).

Zutrittskarten eGBR

eHBA und SMC-B als Zutrittskarten

Für die TI und ihre Anwendungen sind verschiedene technische Komponenten erforderlich. Dazu zählt der personenbezogene elektronische Heilberufsausweis (eHBA), mit dem sich Logopäd:innen, Ergotherapeut:innen und Podolog:innen zweifelsfrei in der digitalen Welt identifizieren können. So ist sichergestellt, dass nur berechtigte Personen auf vertrauliche Gesundheitsdaten von Patient:innen zugreifen können.

Darüber hinaus können Karteninhaber:innen mit ihrem eHBA digitale Dokumente qualifiziert signieren, d. h. rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben, sowie für den sicheren Versand ver- und entschlüsseln. Die Institutionskarte (SMC-B) dient hingegen dazu, eine Gesundheitseinrichtung (z. B. Praxis oder Pflegedienst) eindeutig zu identifizieren und deren Zugriff auf die TI zu legitimieren.

eGBR als Kartenherausgeber

Herausgeber des eHBA und der SMC-B für die drei Berufsgruppen ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), das bei der Bezirksregierung in Münster (NRW) angesiedelt ist und bundesweit die Ausgabe der Ausweise an die nicht-verkammerten Erbringer:innen ärztlich verordneter Leistungen übernimmt.

Die ersten Berufsgruppen, die mit den TI-Zutrittskarten versorgt wurden, waren Physiotherapeut:innen, Hebammen, Pflegefachleute, Notfallsanitäter:innen, Gesundheits- und (Kinder-)Kranken- sowie Altenpfleger:innen; weitere Berufsgruppen sollen sukzessive folgen. Ab dem kommenden Monat können nun auch Logopäd:innen, Ergotherapeut:innen und Podolog:innen ihre Ausweise beantragen.

medisign als Kartenproduzent

Im Auftrag des eGBR werden die Ausweise von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign ausgegeben. Der Signaturkartenhersteller produziert bereits seit etlichen Jahren im Auftrag der jeweiligen Kammern bzw. Institutionen elektronische Heilberufs- sowie Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) für Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen sowie Psychotherapeut:innen. Seit dem vergangenen Jahr ist medisign zugelassener Anbieter für die nicht-verkammerten Heil- und Gesundheitsberufe, die vom eGBR mit eHBA und SMC-B versorgt werden.

Katja Chalupka
 

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Laut Digital-Gesetz (DigiG) müssen Arzt- und Psychotherapiepraxen ab dem 30. Juni in der Lage sein, elektronische Arztbriefe zumindest empfangen zu können. Zu den technischen Voraussetzungen für den eArztbrief zählt u. a. der elektronische Heilberufsausweis (eHBA).

Bis Ende nächsten Monats sollten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Voraussetzungen geschaffen haben, um elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) empfangen zu können. Andernfalls wird die Pauschale für die Telematikinfrastruktur (TI) um 50 Prozent gekürzt. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn der Anbieter der Praxissoftware das erforderliche eArztbrief-Modul noch nicht bereitgestellt hat.

medisign eHBA

Das benötigen Praxen für den eArztbrief

Wer bereits digitale AU-Bescheide (eAU) und eRezepte ausstellt, ist in punkto eArztbrief-Ausstattung gut aufgestellt. Zusätzlich ist eine spezielle Software erforderlich, die der Praxissoftware-Anbieter zur Verfügung stellt: das so genannte eArztbrief-Modul.

Technische Voraussetzungen:

KBV-Kollegensuche jetzt mit KIM-Adressen

Wer einen eArztbrief an den Kollegen oder die Kollegin versenden möchte und die zugehörige KIM-Adresse benötigt, wird jetzt bei der KBV-Kollegensuche (Arzt- und Psychotherapeuten-Suche ausschließlich für Praxen) fündig: Wie die KV Nordrhein berichtet, sind seit neuestem auch die KIM-Adressen im Online-Dienst der KBV enthalten. Dazu geben Versender:innen zunächst den Namen der gesuchten Kolleg:innen in die Suchmaske ein. Danach gelangen sie auf eine Seite mit allen Kontaktdaten. "Mit Klick auf den Button 'KIM-Adresse ermitteln' können Sie sich diese dann anzeigen lassen, kopieren und in Ihr KIM-Mailprogramm einfügen", erklärt die KVNO.

Es werde immer die KIM-Adresse der Praxis angezeigt und nicht die des Arztes oder der Psychotherapeutin – sollten diese eigene KIM-Adressen haben. Verfüge eine Betriebsstätte über mehrere KIM-Adressen, würden alle angezeigt.

Angepasste eArztbrief-Richtlinie in Kraft getreten

In der "Richtlinie über die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 383 SGB V (Richtlinie elektronischer Brief)" wurden Anpassungen vorgenommen. Dies hatte die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in ihrer Sitzung am 6. Mai 2024 beschlossen. Die angepasste Richtlinie ist am 17. Mai in Kraft getreten.

Die Anpassungen betreffen einer Meldung der KV Berlin zufolge die Anforderungen an den Inhalt eines eArztbriefs: "Dieser muss entsprechend die notwendigen Datenangaben beinhalten, die im Ersatzverfahren (Anhang 1, Punkt 2.5, Anlage 4a Bundesmantelvertrag-Ärzte) vorgeschrieben sind." Dazu zählen:

  • Bezeichnung der Krankenkasse
  • Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum des Versicherten
  • Versichertenart
  • Postleitzahl des Wohnortes
  • Krankenversichertennummer

"Sofern im Praxisverwaltungssystem weitere Daten als oben genannte Mindestangaben vorliegen, können diese weiteren Informationen an die Empfängerpraxis übermittelt werden, beispielsweise um den Stammdatensatz zu vervollständigen", so die KV Berlin weiter.

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Die Finanzierung der Telematikinfrastruktur für die Pflege steht: Die rund 36.000 stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegedienste in Deutschland erhalten eine monatliche Grundpauschale für den TI-Anschluss sowie eine Zuschlagspauschale für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Hat eine Einrichtungen zwei Ausweise, gibt es den Zuschlag zweimal.

medisign eHBA Pflege

Nachdem es Ende Februar erst hieß, die Verhandlungen zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und den Pflegeverbänden über die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) in der Pflege seien gescheitert, kam es im April nun doch zu einer Einigung. Für die erforderlichen Ausstattungs- und Betriebskosten erhalten stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste eine monatliche TI-Pauschale, die sich aus einer Grund- und einer Zuschlagspauschale zusammensetzt. Die TI-Finanzierungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2023 in Kraft.

Nachweis mittels Eigenerklärung

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die monatliche Grundpauschale pro Betrieb 200,22 Euro; für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 sind es 192,80 Euro. Ausgezahlt wird die Pauschale quartalsweise über einen Zeitraum von fünf Jahren. Darüber hinaus haben Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zwei Zuschlagspauschalen in Höhe von jeweils 7,48 Euro pro Monate für Mitarbeitende mit eHBA (2023: 7,20 Euro).

Beantragt wird die Förderung im GKV-Antragsportal. Um die TI-Pauschalen zu erhalten, müssen Pflegeeinrichtungen eine funktionsfähige TI-Ausstattung mit Anwendungen, Komponenten und Diensten in der jeweils aktuellen Version mittels Eigenerklärung nachweisen. Dazu zählt die Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Fehlt eine geforderte TI-Anwendung, wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt, bei zwei fehlenden Anwendungen sogar ganz gestrichen.

Tipp: Frühzeitig startklar sein

Die Anbindung an die TI wird für die Pflege zum 1. Juli 2025 verpflichtend. Auch wenn der Termin jetzt noch weit weg erscheint, ist es ratsam, sich frühzeitig mit der TI auseinanderzusetzen - auch vor dem Hintergrund der nun geklärten Finanzierung. Denn die erforderlichen technischen Komponenten zu beschaffen, Schnittstellen zur eingesetzten IT vor Ort zu definieren und das Personal zu schulen erfordert Zeit und eine gute Vorbereitung. Ab dem Herbst wird die Nachfrage nach den notwendigen TI-Komponenten steigen - und damit auch das Risiko, längere Lieferzeiten in Kauf zu nehmen.

Eintrittskarten für die TI

Zur Grundausstattung der TI zählen zwei Ausweise: Mit der einrichtungsbezogenen Secure Module Card – Betriebsstätte (SMC-B) binden sich Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege an die TI an und authentifizieren sich gegenüber deren Diensten. Mit dem personenbezogenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) identifizieren sich Pflegekräfte zweifelsfrei in der digitalen Welt. Darüber hinaus können sie Dokumente qualifiziert signieren, d. h. rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben.

Herausgeber von SMC-B und eHBA für die Pflege sowie für weitere Heilberufe, die über keine eigenen Standesorganisationen verfügen, ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Produziert werden die Karten von zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign.
Mehr erfahren ⤏

Besondere Konditionen

"Sie arbeiten als Pflegekraft in einem größeren Klinikverbund oder gehören einem Pflegeverband an? Dann fragen Sie dort nach besonderen Konditionen für medisign eHBA und SMC-B", empfiehlt Steffen Bucksteeg, bei medisign für den Vertrieb zuständig. "Wir haben mit verschiedenen Institutionen Kooperationsvereinbarungen getroffen, von denen Verbandsmitglieder bzw. Mitarbeitende und deren Arbeitgeber profitieren."

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UPDATE

Die Implementierung neuer Hardware-Sicherheitsmodule (HSM) hat dazu geführt, dass die Dienste von medisign, die u. a. für das Ausstellen und Einlösen von eRezepten erforderlich sind, seit Mitte April wieder stabil und störungsfrei laufen.

Grund für die vorangegangenen Störungen ist ein signifikanter Anstieg von ECC-Zertifikaten, den medisign seit Anfang 2024 verzeichnet. Dieser ist auf die Umstellung der Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) auf elliptische Kurven zurückzuführen und hatte die Leistung der bislang eingesetzten HSM beeinträchtigt. Besonders betroffen waren KIM-Konten, die morgens zwischen 7:45 und 8:15 Uhr eine erhöhte Anzahl an Abfragen verzeichneten.

„Diese unerwartete Entwicklung führte dazu, dass unsere bisherigen HSM durch ECDSA-brainpoolP256r1-Zertifikate ausgebremst wurden, was zu einer Verschlechterung der Antwortzeiten führte“, erklärt medisign-Geschäftsführer Armin Flender. Die Bestands-HSM waren gezwungen, diese Kurven zu berechnen, was zu einer erheblichen Steigerung der Prozessorlast und der Blockierung weiterer Prozesse führte. Infolgedessen wurden die Komponenten aufgrund einer zu hohen Anzahl wartender paralleler Verbindungen stark belastet. „Wir möchten uns aufrichtig bei allen Kunden und Partnern entschuldigen, die im März und April 2024 von Beeinträchtigungen unserer Dienste betroffen waren.“

Umsetzung verschiedener Maßnahmen

Um den genannten Herausforderungen zu begegnen, implementierte medisign Mitte März Caching-Mechanismen, die Anfragen mit gleichen Seriennummern abfingen und die Leistung verbesserten. Echte Entspannung brachten aber erst die erstmals am 17. April erfolgreich in Betrieb genommen Highspeed-HSM, die bereits Anfang März bestellt worden waren. Ein weiteres HSM wurde am 19. April am Backup-Standort implementiert. Seither konnte medisign alle OCSP-Anfragen problemlos innerhalb kurzer Zeit beantworten und es liegt keine Störung mehr vor.

„Wir setzen uns natürlich auch weiterhin für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit unserer Produkte ein und arbeiten kontinuierlich an zukunftsorientierten Lösungen“, berichtet Flender. „Für die Einführung der ePA 3.0 Anfang 2025 haben wir bereits jetzt weitere Komponenten bestellt, um den steigenden Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden.“

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STELLUNGNAHME

+++ Update vom 20.03.24 +++

Nach aktuellem Stand ist die Ursache für die Störung eine nachgelagerte technische Komponente, die ab einer bestimmten Belastung ein anormales Antwortverhalten aufzeigte. In der Folge kam es zu langen Antwortzeiten bzw. Time-Outs.

Zusammen mit der gematik sind in der vergangenen Woche sämtliche Daten, die zwischen 07:45 und 08:15 Uhr bei unserem OCSP-Responder abgefragt wurden, analysiert worden. Weitere Messpunkte wurden definiert, deren Daten korreliert und technische Maßnahmen definiert. Mit dem Update einer Komponente konnten zugehörige Abfragen bereits verbessert werden.

Am Sonntag wurde zusätzlich eine Caching-Komponente implementiert, die zu besseren Antwortzeiten am Montagmorgen führte. Leider gab es in dieser Komponente einen Fehler, den wir nach Analysen schnell erkannt und in einem Wartungsslot am Montagabend korrigiert haben. Dies hat zu einer Verbesserung des Lastverhaltens für den Produktivbetrieb ab Dienstag früh geführt. Seither gab es keine Beeinträchtigungen mehr und unsere Systeme laufen derzeit stabil.

12.03.24

Aufgrund von technischen Störungen kommt es bei der Nutzung unserer eHBA und SMC-B leider zeitweise zu Einschränkungen. In der Folge ist das Ausstellen bzw. Einlösen von eRezepten und digitalen AU-Bescheiden verzögert.

Wir haben festgestellt, dass in den Morgenstunden, vor allem montags, zwischen 08:00 und 09:00 Uhr anormale Abfragen an unsere Systeme gestellt werden, die zu erheblicher Last auf unseren Systemen und damit zu verzögerten Antwortzeiten führen können. Nach ca. 09:00 Uhr beantworten wir die gleiche Anzahl an Abfragen im Regelfall ohne Probleme.

Weitergehende Analysen werden zurzeit intensiv mit einem Expertenteam unter Hinzuziehung der gematik durchgeführt. Wir werten diese Analysedaten aus, um konkrete Aussagen treffen zu können und die Ursachen eindeutig zu identifizieren und zu beheben.

Von uns vorsorglich durchgeführte Lasttests waren bisher unauffällig und konnten leider die betriebliche Fehlerstellung in der Produktivumgebung nicht widerspiegeln.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Optimierung der Systeme, indem wir auch sukzessive Komponenten tauschen. Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten sehr und sind sicher, in den nächsten Tagen wieder stabilen Service bieten zu können.

Wir informieren im Zusammenhang mit diesen Vorfällen auf unserer Webseite:
Aktuelle Hinweise & Störungen ⤏

Zudem empfehlen wir für weitere Infos und Updates den WhatsApp-Kanal ⤏ der gematik.

Ihr medisign Team

Katja Chalupka
 

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Die (Landes-)Apothekerkammern haben die Verträge über die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (HBA) und Institutionsausweisen (SMC-B) neu ausgeschrieben. Als zugelassener Vertrauensdiensteanbieter wird medisign Apotheker:innen auch weiterhin mit den beiden Karten ausstatten.

univiva

Zum Hintergrund: Die Laufzeit der Rahmenverträge über die Ausgabeberechtigung für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die Security Module Card Typ B (SMC-B), die medisign im Jahr 2019 mit den (Landes-)Apothekerkammern als Kartenherausgeber-Organisationen abgeschlossen hatte, endet am 31. Mai 2024. Gleichzeitig enden auch die Verträge über die Erstellung von eHBA und SMC-B, die Apotheker:innen im Rahmen der Ausweisbeantragung mit medisign abgeschlossen hatten. Denn diese so genannten Endnutzerverträge haben ebenfalls eine vertraglich festgeschriebene Laufzeit bis zum 31. Mai 2024.

Kund:innen werden informiert

Damit medisign die Apothekerschaft auch weiterhin mit SMC-B und eHBA ausstatten kann, müssen nun neue Rahmenverträge mit den verschiedenen (Landes-)Apothekerkammern geschlossen werden. Diese hat medisign bereits unterzeichnet; und sobald der Vorgang auch kammerseitig abgeschlossen ist, wird medisign seine Bestandskund:innen über das weitere Vorgehen informieren.

Die oben genannte Vertragslaufzeit ist dabei von den technischen Laufzeiten der Ausweise zu unterscheiden. Wenn deren Zertifikate über den 31. Mai 2024 hinaus gültig sind, können sie selbstverständlich über dieses Datum hinaus eingesetzt werden, sofern die Karteninhaber:innen weiterhin medisign als Anbieter wählen.

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Ende Februar war medisign als Partner und Aussteller beim eHealth-Kongress "Therapie und Reha digital" in Essen vertreten, zu dem das ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin sowie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW erstmals eingeladen hatten. Im Fokus stand die Anbindung der Gesundheitsberufe und -handwerke an die Telematikinfrastruktur. 

TuR digital

Wie und wann erhalten Logopäd:innen und Ergotherapeut:innen Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI)? Wie sieht es mit der Refinanzierung der TI-Ausstattung aus? Welche Erwartungen gibt es aus Sicht der Pflege, Physiotherapie und Geburtshilfe an die TI-Anwendungen? Diese und weitere Fragestellungen wurden am 23. Februar im Essener Haus der Technik (HDT) diskutiert. Verschiedene Verbände erhielten dabei Gelegenheit, über den Status Quo in ihren Berufsgruppen zu berichten.

„Therapie und Reha digital“ war nach Angaben der Veranstalter der bundesweit erste Kongress, der die Anforderungen der Gesundheitsberufe und -handwerke in punkto Digitalisierung in den Vordergrund stellt.

Eintrittskarten für die TI

medisign auf der TuR digital

Informierten über eHBA und SMC-B: Steffen Bucksteeg & Katja Chalupka von medisign

In der Begleitausstellung informierte medisign über zwei wichtige Eintrittskarten für die TI. Der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (VDA) produziert im Auftrag des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) zum einen Institutionskarten (SMC-B), mit denen sich Praxen und Gesundheitseinrichtungen an die TI anbinden. Zum anderen stattet medisign Hebammen, Physiotherapeut:innen, Pflegekräfte und Rettungssanitäter:innen mit personenbezogenen elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) aus. Weitere Berufsgruppen folgen in Kürze.

Mehrwert der Digitalisierung

"Wir haben viele anregende Gespräche sowohl mit den Berufsverbänden als auch mit deren Mitgliedern geführt", berichtet Steffen Bucksteeg, bei medisign für den Vertrieb zuständig. "Großes Interesse haben wir in den Berufszweigen Ergotherapie und Logopädie wahrgenommen und hoffen sehr, dass diese Berufsgruppen bald eHBA und SMC-B beim eGBR beantragen können."

Die vertretenen Berufsverbände betonten bei der "Therapie und Reha digital" allesamt den Mehrwert der Digitalisierung. So erklärte Jenni Schwanenberg vom Deutschen Hebammenverband e. V., dass Hebammen ihre Versorgung viel besser auf ihre Patientinnen abstimmen könnten, wenn Informationen zu bereits erfolgten Laboruntersuchungen und Aufklärungsgesprächen dokumentiert seien. Für logopädische Behandlungen sei es z. B. wichtig zu sehen, welche Medikamente Patient:innen derzeit einnehmen. Im Sinne der Effizienz sei es sinnvoll, dass diese Dokumentation zukünftig auf digitalem Wege erfolge.

Es sei wichtig, die verschiedenen Berufsgruppen mitzunehmen und in den Austausch zu kommen, resümierte Rainer Beckers, ZTG-Geschäftsführer und Moderator des Kongresses (im Bild oben rechts zu sehen). "Nur so lassen sich digitale Anwendungen optimal auf den Versorgungsalltag zuschneiden und erhalten auf diese Weise auch die erforderliche Akzeptanz."

Katja Chalupka
 

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Durch einen massiven Ansturm an Anfragen an unser Kundencenter kommt es aktuell leider zu Wartezeiten, für die wir uns entschuldigen. Wir bitten unsere Kund:innen, auch vom umfangreichen Informationsangebot im Supportbereich unserer Website Gebrauch zu machen. Hinweise zu wichtigen Anliegen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

medisign Kundencenter

Grund für die derzeit schlechte Erreichbarkeit des medisign Kundencenters ist zum einen die erhöhte Nachfrage nach elektronischen Heilberufsausweisen aufgrund der eRezept-Pflicht, zum anderen der SMC-B-Kartentausch aufgrund ablaufender Zertifikate, der aktuell Zehntausende von Praxen betrifft. Die Kolleg:innen arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der verschiedenen Anfragen.

Bei einer Vielzahl an Anliegen ließe sich eine Anfrage beim Kundencenter vermeiden, da diese Informationen im Supportbereich der Website abrufbar oder im medisign Kundenportal einsehbar sind - rund um die Uhr und ohne Wartezeit. Dies würde auch zu einer enormen Entlastung der Kundenberater:innen führen, die sich dann voll und ganz dem technischen Support rund um eHBA und SMC-B widmen können.

SMC-B Folgekarte bestellen

In vielen Praxen und Apotheken laufen nun - nach fünf Jahren - die Zertifikate des Praxis- bzw. Institutionsausweises (SMC-B) ab. Um die Praxis/Apotheke über diesen Zeitraum hinaus an die TI anbinden und wichtige Anwendungen wie z. B. KIM weiterhin nutzen zu können, muss eine Folgekarte beantragt werden.

Wichtige Hinweise zur Beantragung und Inbetriebnahme der SMC-B Folgekarte finden Sie hier:

www.medisign.de/folgekarte >

Kennwort für die Freischaltung vergessen

Leider kommt es häufig vor, dass das bei der Antragstellung durch die Kund:innen selbst festgelegte Kennwort für die Freischaltung des eHBA bzw. der SMC-B vergessen wird. Dieses lässt sich nach der Produktion der Karte nicht mehr ändern und ist auch nicht reproduzierbar, d. h.  kann nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ erneuert werden.

Wer sich trotz Merkhilfen nicht mehr an das selbst gesetzte Kennwort erinnern und dadurch seinen/ihren Ausweis nicht freischalten kann, muss leider eine Austausch-/Ersatzkarte beantragen. Nähere Informationen zum Vorgehen bieten unsere FAQ.

Transport-PIN-Brief verlegt?

Immer wieder kommt es vor, dass eHBA-Inhaber:innen ihren Ausweis und den zugehörigen Transport-PIN-Brief zwar erhalten, aber zunächst nicht in Betrieb genommen haben. Und nun - wenn der eHBA für das eRezept benötigt wird - ist der Transport-PIN-Brief unauffindbar.

Sofern Sie Ihren eHBA noch nicht freigeschaltet haben, können wir Ihnen den zugehörigen Transport-PIN-Brief erneut per Einschreiben/Einwurf zusenden. Bitte melden Sie sich bei uns unter Angabe Ihrer Kunden-/Antragsnummer. Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular >

Hinweis: Mit der Freischaltung werden die Zertifikate Ihres eHBA im Statusdienst veröffentlicht. Eine Reproduktion und erneute Zusendung des Transport-PIN-Briefs ist dann nicht mehr möglich. In diesem Fall muss eine Austausch- oder Ersatzkarte beantragt werden.

Inbetriebnahme des eHBA

Ein weiterer "Dauerbrenner" in der medisign Hotline sind Schwierigkeiten bei der Inbetriebnahme des eHBA. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die PIN-Änderung über das Primärsystem vorgenommen wird. Dies betreut der jeweilige Praxis-/Apothekensoftware-Anbieter; er stellt individuell eine Software dafür zur Verfügung. Hier kann medisign verständlicherweise keinen Support leisten, so dass sich eHBA-Kund:innen bei Rückfragen zur Aktivierung des Ausweises in ihrem Primärsystem daher direkt an ihren Softwareanbieter wenden müssen.

Um den eHBA-Kunden in dieser Situation dennoch weiterzuhelfen, bietet medisign in Zusammenarbeit mit seinem Partnerunternehmen und technischen Dienstleister Deutsches Gesundheitsnetz (DGN) mit dem DGN PINtool eine alternative Methode an.

Bitte beachten Sie hierzu unsere Inbetriebnahme-Anleitungen:

eHBA-Bestellstatus online abrufen

Viele Anfragen betreffen zudem den Bestellfortgang des eHBA: Den Antragsstatus können Antragsteller:innen über folgenden Link direkt abrufen und online nachverfolgen:

www.ehba.de/statusabruf >

Nach Angabe der Antragsnummer und des Geburtsdatums wird der aktuelle Status in einem blauen Kasten angezeigt:

eHBA Statusabruf

Im Regelfall (wenn also keine Fehler, Nachfragen, Ablehnungen oder dergleichen vorliegen), durchläuft die eHBA-Antragsprüfung und -bearbeitung die folgenden Stadien:

1. Antrag in Bearbeitung (bitte ausdrucken):

  • Ihr Antrag ist noch nicht abgeschlossen.
  • Bitte vervollständigen Sie den Antrag. Achten Sie auf eventuelle Fehlermeldungen und Hinweise.
  • Wenn Ihre Angaben vollständig und korrekt sind, betätigen Sie bitte auf der letzten Antragsseite den Button "Jetzt verbindlich beantragen".
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie diesen an den gekennzeichneten Stellen.
  • Senden Sie uns die Unterlagen per Post zu. Nutzen Sie das Adressblatt, das den ausgedruckten Unterlagen beiliegt. Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Seite "Bitte beachten! So geht´s weiter:"

2. Bearbeitung beendet

  • Sie haben die Bearbeitung Ihres Kartenantrags bei medisign abgeschlossen.
  • Der ausgedruckte Antrag sollte sich auf dem Postweg zu uns befinden.
  • medisign wartet auf den Eingang des unterschriebenen Antrags und - sofern erforderlich - Ihre Identifikationsunterlagen (diese werden beim POSTIDENT-Verfahren elektronisch an uns übermittelt).
  • Sollte 21 Tage nach der Beendigung des Antragsbearbeitung die unterschriebene Ausfertigung Ihres Antrags bei medisign noch nicht eingegangen sein, werden Sie automatisch per E-Mail daran erinnert, den Antrag ggf. erneut auszudrucken, zu unterschreiben und an medisign zu senden. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail-Eingangspostfach und auch Ihren SPAM-Ordner.

3. Eingang Antragsunterlagen

  • medisign hat den Eingang Ihrer Antragsunterlagen registriert.
  • Ihr Antrag befindet sich nun in Prüfung. Sollten sich bei der Überprüfung Ihres Kartenantrags Fragen oder Auffälligkeiten ergeben, werden Sie per E-Mail kontaktiert. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail-Eingangspostfach und auch Ihren SPAM-Ordner.

4. Zur Freigabe

  • Ihr Antrag wurde durch medisign geprüft und befindet sich nun zur Freigabe bei Ihrer Kammer.

5. Freigegeben

  • Ihr Antrag wurde durch Ihre Kammer freigegeben und wird nach einer erneuten Prüfung an die Produktion übergeben.
  • Über die Fertigstellung und den Versand ihrer Karte werden sie per E-Mail informiert. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail Eingangspostfach und auch Ihren Spam Ordner.
  • Hinweis: Sobald ihre Karte produziert wurde, kann deren Status im Reiter Karten verfolgt werden.

Auf E-Mail-Benachrichtigungen achten

Kann ein Kartenantrag nicht weiter bearbeitet werden, zum Beispiel weil die Kopie der erforderlichen Meldebescheinigung fehlt oder die Qualität des verwendeten Lichtbilds nicht ausreicht, erhalten die Antragsteller:innen von medisign eine Benachrichtung der E-Mail. Sie werden gebeten, die entsprechenden Dokumente auf dem Postweg nachzureichen.

Muss medisign einen Antrag aufgrund von Unstimmigkeiten ablehnen, etwa weil sich die Unterschriften im Antrag und/oder Ident-Formular von derjenigen auf dem Ausweisdokument  unterscheiden, werden die Antragsteller:innen ebenfalls per Mail informiert - verbunden mit der Bitte, einen neuen Antrag zu stellen.

Wichtig ist daher, regelmäßig das E-Mail-Eingangspostfach und auch den SPAM-Ordner zu überprüfen.

Kundenportal nutzen

Zudem bitten wir unsere Kund:innen, für verschiedene Anliegen das medisign Kundenportal zu nutzen. Auch hier lässt sich z. B. der Bestellfortgang nachverfolgen.

Nach dem Login (die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse und das selbst gewählte Kennwort) ist es im Kundenportal rund um die Uhr und ohne Wartezeiten z. B. möglich, Stammdaten zu pflegen oder Folge-/Ersatzkarten zu bestellen:

Fragen zur Rechnung

Sie erhalten bei uns Ihre Rechnungen standardmäßig per E-Mail.

Zudem können Sie über den folgenden Link Ihre Rechnungen jederzeit einsehen und die Bankverbindung/Zahlart verwalten:

www.medisign.de/portal >

Zum Login nutzen Sie bitte Ihre vorhandenen Zugangsdaten aus dem eHBA- bzw. SMC-B-Kundenportal.

Umfangreiches Informationsangebot

Bei vielen weiteren Themen rund um den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und den Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) hilft unser breites Informationsangebot weiter:

ww.medisign.de/support >

Dort sind ausführliche Anleitungen für die Antragstellung und Inbetriebnahme zu finden sowie:

Antworten auf häufig gestellte Kundenfragen (FAQ) >

Kontaktformular nutzen

Sind Sie weder auf unserer Website noch im Kundenportal fündig geworden, nutzen Sie sich bitte unser Kontaktformular >

Dort stehen drei verschiedene Kontaktoptionen zur Wahl:

  • für medisign Kund:innen
  • für Interessent:innen
  • für die Sperrung für medisign Karten

Durch Klick auf "Weiter" bei der zutreffenden Option gelangen Sie zu einer Themenauswahl. Bitte wählen Sie per Klick auf das +-Zeichen das passende Thema und füllen Sie das zugehörige Kontaktformular aus - damit wir Ihr Anliegen den richtigen Ansprechpartner:innen zuordnen können.

Die Kundenberater:innen werden sich so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern und Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

 

Gender-Hinweis für unsere Leser:innen >

Kontakt Kundencenter:

 

Bitte nutzen Sie für die Kontaktaufnahme unser Kontaktformular.

 

Bitte beachten Sie auch das Informationsangebot in unserem
Support-Bereich.

Am 1. Januar 2024 wurde das eRezept verbindlich eingeführt. Ein wesentlicher Bestandteil ist die digitale Unterschrift mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Die Komfortsignatur beschleunigt und vereinfacht den Ablauf: Über den Tag verteilt können Ärzt:innen bis zu 250 Signaturen erzeugen, ohne jedes Mal die PIN eingeben zu müssen.

medisign eHBA

Drei Wege zur QES

Um das eRezept und andere Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen zu können, benötigt jede/r ausstellende Arzt/Ärztin einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Ein Praxisausweis (SMC-B) reicht zum rechtsgültigen digitalen Unterzeichnen eines eRezepts nicht aus.

Für QES stehen drei Wege zur Verfügung:

  • Einzelsignatur: Der eHBA wird für jedes Rezept einzeln ins Lesegerät gesteckt und die Signatur-PIN eingegeben. Das dauert und ist deshalb für das eRezept nicht empfehlenswert.
  • Stapelsignatur: Ein ganzer Stapel (bis zu 250 Stück) an Dokumenten wird in einem Rutsch mit nur einer PIN-Eingabe unterschrieben. Zum Beispiel bei AU-Bescheinigungen oder Laboranforderungen können Ärzt:innen warten, bis eine größere Anzahl beisammen ist, und diese am Mittag oder Abend gesammelt signieren. Bei eRezepten ist dies jedoch weniger empfehlenswert, weil die Patient:innen ohne Signatur kein gültiges Rezept haben. Wenn sie im unmittelbar nach dem Arztbesuch eine Apotheke aufsuchen, kann das Rezept dort womöglich noch gar nicht abgerufen werden.
  • Komfortsignatur: Ärzt:innen stecken bei Sprechstundenbeginn ihren eHBA ins Lesegerät und geben die Signatur-PIN ein. Nun können sie bis zu 250 Signaturen erstellen, ohne jedesmal die PIN erneut eingeben zu müssen. Erst wenn diese Schwelle überschritten wird oder nach Ablauf von 24 Stunden meldet sich das System und fordert, die PIN erneut einzugeben. Der eHBA bleibt die gesamte Zeit im Kartenlesegerät.

Hinweis: Einem Online-Tutorial des Praxissoftwareherstellers S3 Praxiscomputer zufolge zählt die Komfortsignatur pro verordnetem Medikament: Werden Patient:innen beispielsweise drei Arzneimittel verschrieben, so werden drei eRezepte erstellt und somit auch drei der insgesamt 250 Signaturen "verbraucht".

Technische Voraussetzungen

Die medisign eHBA der 2. Generation ermöglichen es, im Zusammenspiel mit dem eHealth-Konnektor mit einer einzigen PIN-Eingabe bis zu 250 Dokumente zu signieren - entweder auf einen Schlag (Stapelsignatur) oder über den Arbeitstag verteilt (Komfortsignatur). Erforderlich für die bequeme Komfortsignatur ist das Konnektor-Update PTV4+ (oder eine höhere Version).

Zu den technischen Voraussetzungen zählen zudem ein aktualisiertes Praxisverwaltungssystem (PVS) sowie gegebenenfalls zusätzliche Kartenterminals, damit jede/r Arzt/Ärztin den persönlichen eHBA eingesteckt lassen kann. Die gematik empfiehlt, mit dem technischen Dienstleister vor Ort zu klären, wie die Komfortsignatur in den Praxisräumen am besten genutzt werden kann.

Wie die Komfortsignatur genau funktioniert, wie sie mit dem zugehörigen Login im PVS gekoppelt ist und wie sie sich an allen Arbeitsplätzen nutzen lässt, hängt vom jeweiligen PVS ab.

eHBA muss aktiviert sein

Die gematik weist in ihrer eRezept-Checkliste darauf hin, dass der eHBA aktiviert und damit funktionsfähig sein muss. Die PINs, die bei der Inbetriebnahme gesetzt wurden, müssen bekannt sein.

Transport-PIN-Brief verlegt?

Immer wieder kommt es vor, dass eHBA-Inhaber:innen ihren Ausweis und den zugehörigen Transport-PIN-Brief zwar erhalten, aber zunächst nicht in Betrieb genommen haben. Und nun - wenn der eHBA für das eRezept benötigt wird - ist der Transport-PIN-Brief unauffindbar.

Sofern Sie Ihren eHBA noch nicht freigeschaltet haben, können wir Ihnen den zugehörigen Transport-PIN-Brief erneut per Einschreiben/Einwurf zusenden. Bitte melden Sie sich bei uns unter Angabe Ihrer Kunden-/Antragsnummer. Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular .

Hinweis: Mit der Freischaltung werden die Zertifikate Ihres eHBA im Statusdienst veröffentlicht. Eine Reproduktion und erneute Zusendung des Transport-PIN-Briefs ist dann nicht mehr möglich. In diesem Fall muss eine Austausch- oder Ersatzkarte beantragt werden.

Kürzungen von Honorar & TI-Pauschale

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des eRezepts bundesweit verpflichtend. Der Entwurf des "Gesetzes zur Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz) sieht vor, dass (Zahn-)Ärzt:innen dann ihrer K(Z)V nachweisen müssen, dass sie in der Lage sind, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen. Andernfalls unterliegen sie laut Bundesgesundheitsministerium "einer pauschalen Honorarkürzung von voraussichtlich 1%".

Seit dem 1. Juli 2023 gelten monatliche TI-Pauschalen, die das Bundesministerium festgelegt hatte. Wenn das eRezept als Pflichtanwendung am 1. Januar 2024 nicht bereitsteht, wird zudem die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Fehlt dazu eine weitere Anwendung, wird gar keine Pauschale ausgezahlt.

Katja Chalupka
 

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Auch Fachgruppen, die aktuell noch keine qualifizerte elektronische Signatur (QES) nutzen, müssen mit der Quartalsabrechnung nachweisen, dass sie über einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) verfügen. Darauf hat die KV Rheinland-Pfalz hingewiesen. Gegebenenfalls sei eine manuelle Erfassung im Praxisverwaltungssystem erforderlich; eine neue Vorprüfung unterstütze Praxen bei der Eigenkontrolle.

medisign eHBA

eHBA muss vorhanden sein

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein zentraler Baustein der Telematikinfrastruktur (TI) und für die Nutzung von TI-Fachanwendungen unerlässlich, etwa um digitale AU-Bescheinigungen oder eRezepte qualifiziert zu signieren, d. h. rechtsgültig elektronisch zu unterzeichnen.

Das Vorhandensein des eHBA muss laut KV Rheinland-Pfalz mit der Quartalsabrechnung nachgewiesen werden: "Das betrifft auch Fachgruppen, die den eHBA aktuell noch nicht für die Signatur nutzen können, da sie keine eRezepte ausstellen können", heißt es in den KV-Nachrichten vom 20. Dezember 2023. Dazu zählen Psychotherapeut:innen sowie Ärzt:innen ohne Arzt-Patienten-Kontakt, etwa aus den Bereichen der Pathologie, Labormedizin oder reisenden Anästhesie.

eHBA-Nachweis überprüfen

Da diese Fachgruppen weder eRezept noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nutzen könnten, stecke auch kein eHBA im stationären Kartenterminal, so die KV RLP. Dies habe zur Folge, dass der eHBA nicht vom Praxisverwaltungssystem erkannt und in die Abrechnung als Nachweis aufgenommen würde. In solchen Fällen müsse das Vorhandensein eines eHBA manuell im Praxisverwaltungssystem erfasst werden, um eine Kürzung der monatlichen TI-Pauschale zu vermeiden.

"Mit der neuen automatischen Vorprüfung, die Anfang November eingeführt wurde, gibt es ab der Abrechnung für das 4. Quartal 2023 die Möglichkeit, die übermittelten Nachweise eigenständig zu kontrollieren", erklärt die KV RLP. Etwa fünf bis zehn Minuten nach Übertragung der Abrechnungsdatei stehe der Prüfbericht des KV-Regelwerks im Mitgliederbereich unter "Quartalsabschluss - 3. Abrechnungsdatei(en)" zur Verfügung. Unter dem Eintrag "Informationen zu nachgewiesenen Anwendungen und Komponenten zum Erhalt der TI-Pauschale" seien die Nachweise aufgeführt. Ein "X" stehe für erfüllt und nachgewiesen.

KZV Bayerns: Nachweis per Eigenerklärung

Die KZV Bayerns erklärt auf ihrer Homepage, dass Vertragszahnarztpraxen vor der ersten Auszahlung der TI-Pauschale (erstmals im Januar 2024 für die Monate Juli, August und September 2023) die funktionsfähige Ausstattung mit den erforderlichen Anwendungen, Komponenten und Diensten in Form einer Eigenerklärung nachweisen müssen.

Dafür habe die KZBV ein personalisiertes und (soweit die notwendigen Daten vorliegen) vorbefülltes Online-Formular erstellt, das im geschützten Mitgliederbereich "Meine KZVB" zu finden sei.

Kürzung der TI-Pauschale

Der eHBA zählt zu den technischen Ausstattungskomponenten, die - ebenso wie das Unterstützen bestimmter Anwendungen in ihrer jeweils aktuellen Version - die Voraussetzung für den Erhalt der seit dem 1. Juli 2023 geltenden monatlichen TI-Pauschale bilden.

Stehen die TI-Grundausstattung und die für die Fachanwendungen erforderlichen Updates in der jeweiligen Praxis oder Einrichtung nicht bereit, wird die TI-Pauschale laut BMG-Verordnung gekürzt oder gar nicht ausgezahlt.

Um zu erfahren, wie der Nachweis über das Vorhandensein der Ausstattung zu erbringen ist, sollten sich die Praxen an ihre zuständige KV bzw. KZV wenden.

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