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Institutionsausweise (SMC-B) des eGBR jetzt bei medisign erhältlich

Nach erfolgreicher Zulassung bietet medisign nun auch Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) für Leistungserbringer-Institutionen an, die über keine eigenen Körperschaften verfügen. Im Auftrag des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) werden zunächst Betriebsstätten der Geburtshilfe, Physiotherapie sowie der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege ausgestattet.

 

Ein zentraler Baustein, damit sich Praxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und weitere Institutionen des Gesundheitswesens an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden können, ist die "Secure Module Card – Betriebsstätte" (SMC-B), auch elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis genannt.

Nur mit der SMC-B können sich Praxen oder Institutionen als berechtigte Teilnehmer authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen. Der Ausweis ist erforderlich, um Patient:innendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen und auf die medizinischen Fachanwendungen der TI zugreifen zu können.

Kartenproduktion im Auftrag des eGBR

Für Heilberufsangehörige und Leistungserbringer-Institutionen, die über keine eigenen Körperschaften verfügen, übernimmt das bei der Bezirksregierung in Münster (NRW) angesiedelte elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) die Ausgabe der SMC-B sowie der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA). Produziert werden die Ausweise von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign.

Die ersten Institutionen, die vom eGBR mit SMC-B versorgt werden, sind:

  • Betriebsstätten der Geburtshilfe
  • Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
  • Betriebsstätten der Physiotherapie

Weitere Institutionen folgen.

Erst einen eHBA bestellen

Gemäß § 340 Abs. 5 SGB V dürfen Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) nur an Institutionen ausgegeben werden, denen eine Person zugeordnet werden kann, die über einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) verfügt. Diese personenbezogenen Ausweise im Scheckkartenformat sind ebenfalls bei medisign erhältlich.

Bereits seit Januar 2023 ist medisign zugelassen, Physiotherapeut:innen, Hebammen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger:innen sowie Altenpfleger:innen im Auftrag des eGBR mit eHBA auszustatten.

Katja Chalupka
 

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka

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41564 Kaarst

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