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Der virtuelle Praxisausweis ist da!

Wir haben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Zulassung für die Ausgabe virtueller Institutionsidentitäten (SM-B) für die Sektoren Ärzte und Psychotherapeuten erhalten. Damit erweitern wir unser Portfolio digitaler Identitäten für die Telematikinfrastruktur (TI) und unterstützen Praxen und weitere Leistungserbringer bei der Umstellung auf eine kartenlose und zukunftsfähige TI-Anbindung.

Was ist die (H)SM-B ?

Die SM-B dient der sicheren und vertrauenswürdigen Authentisierung von Institutionen innerhalb der Telematikinfrastruktur. In Verbindung mit einem TI-Gateway kann sie die bislang erforderliche physische Institutionskarte (SMC-B) ersetzen. Für Leistungserbringer ergeben sich dadurch Vorteile bei der Verwaltung digitaler Identitäten sowie mehr Flexibilität beim sicheren Zugang zu Anwendungen und Diensten der TI.

Was ist der Unterschied zwischen SM-B und SMC-B?

Die SMC-B (Secure Module Card – Typ B) ist ein physischer Praxis- oder Institutionsausweis. Die digitale Identität und die zugehörigen Zertifikate sind dabei auf dem Chip einer Karte gespeichert. Die SM-B enthält dieselbe digitale Organisationsidentität und dieselben Zertifikate. Sie wird jedoch nicht auf einer physischen Karte, sondern digital bereitgestellt. Sinngemäß entfällt bei der kartenlosen SM-B somit das „C“ für „Card“ aus der kartengebundenen SMC-B.

Kann ich eine SM-B mit meinem vorhandenen Einbox-Konnektor in der Praxis betreiben?

Für den Betrieb einer SM-B beziehungsweise HSM-B benötigen Sie einen Zugang zu einem TI-Gateway und einen virtuellen Konnektor. Eine (H)SM-B kann ausschließlich über einen Rechenzentrum-Konnektor im TI-Gateway an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden. Der Betrieb mit einem lokalen Einbox-Konnektor innerhalb der Praxis ist nicht möglich.

Unser Ziel

Unser Ziel ist es, Einrichtungen im Gesundheitswesen bei der zunehmenden Digitalisierung ihrer TI-Zugänge zu unterstützen und zugleich die administrativen Prozesse rund um die Verwaltung von Institutionsidentitäten zu vereinfachen.

„Die Zulassung durch die KBV ist für uns ein wichtiger Meilenstein bei der Weiterentwicklung digitaler Identitäten im Gesundheitswesen. Mit der SM-B schaffen wir eine wesentliche Grundlage für die sichere und kartenlose Nutzung der Telematikinfrastruktur und unterstützen Leistungserbringer dabei, moderne TI-Gateway-Lösungen effizient einzusetzen“, erklärt Armin Flender, Geschäftsführer der medisign GmbH.

Interessierte Praxen und Institutionen können die SM-B seit dem 15. Juli 2026 über das medisign-Antragsportal unter www.hsm-b.de beantragen.

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