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eAU ist übergangsweise auch mit der SMC-B nutzbar

Um digitale AU-Bescheinigungen zu unterzeichnen, ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich. Wer den Ausweis bereits bestellt, aber noch nicht erhalten hat, kann übergangsweise den Praxisausweis (SMC-B) für die Signatur nutzen. Eine fristgerechte Umstellung auf die eAU ist dann trotzdem bereits möglich.

medisign SMC-B Laptop

Übergangsregelung für die eAU

Praxen sind künftig gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patient:innen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Sind sie bis zum Start der eAU am 1. Oktober 2021 noch nicht mit der notwendigen Technik ausgestattet, gilt eine Übergangsregelung, auf die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) geeinigt hatten.

Noch bis zu 31. Dezember 2021 können Praxen das alte Verfahren anwenden und den "gelben Schein" (Muster 1) nutzen. Auch in punkto Signatur gibt es eine Übergangslösung, so dass auch ohne eHBA bereits auf die eAU umgestellt werden kann.

Längere eHBA-Lieferzeiten

Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen benötigen (Zahn-)Ärzt:innen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Wer bereits einen eHBA bestellt, jedoch noch nicht erhalten hat, kann übergangsweise die SMC-B zum Unterschreiben nutzen. Über eine SMC-B verfügen alle an die TI angeschlossenen Praxen.

Aufgrund des sehr hohen eHBA-Bestellaufkommens in den verschiedenen Heilberufsgruppen - neben (Zahn-)Ärzt:innen auch Psychotherapeut:innen und Apotheker:innen - kommt es bei medisign aktuell zu längeren Lieferzeiten. Dank der Übergangsregelung müssen sich eHBA-Antragsteller:innen keine Sorgen machen, wenn sie zum eAU-Start noch keinen Ausweis erhalten haben.

Update vom 20.07.2022:

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Praxen die elektronisch signierten eAU-Bescheinigungen über den sicheren E-Mail-Dienst KIM an die Krankenkassen versenden. Mehr erfahren (Weiterleitung zu dgn.de) >

Zum Einsatz des eHBA schreibt die KBV aktuell auf ihrer Seite: "Wenn der eHBA wegen technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in der Verantwortung des Arztes oder der Ärztin liegen, nicht genutzt werden kann, darf mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert werden." (Quelle: www.kbv.de/html/e-au.php >)

Inzwischen ist bereits ein Großteil der niedergelassenen Ärzt:innen mit einem eHBA ausgestattet. Bei medisign gibt es aktuell keine längeren Lieferzeiten.

Technische Ausstattung für die eAU

Trotz Übergangsregelung ist es ratsam, die Praxis zügig auf die eAU vorzubereiten. Als technische Ausstattung ist neben dem eHBA* mindestens ein TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor) erforderlich. Um die Komfortsignatur nutzen zu können, empfiehlt die KBV einen PTV4+-Konnektor, den inzwischen alle drei Konnektor-Anbieter bereitstellen. Außerdem sei ein PVS-Update erforderlich, um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können.

Damit Praxen die Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln können, benötigen sie den E-Mail-Fachdienst KIM ("Kommunikation im Medizinwesen"). Laut KBV gibt es derzeit 34 von der gematik zugelassene Anbieter. Dazu zählt auch der medisign-Gesellschafter Deutsches Gesundheitsnetz (DGN). Der Dienst DGN KIM wird in Kooperation mit zehn verschiedenen Praxissoftware-Herstellern angeboten, u. a. InterData Praxiscomputer GmbH (mit dem PVS InterARZT), Frey ADV GmbH (QUINCY), S3 Praxiscomputer GmbH (S3) und INDAMED GmbH (MEDICAL OFFICE). Die Bestellung erfolgt direkt beim Anbieter.

Hinweis für Inhaber:innen von Vorläuferausweisen

Update vom 4.10.21: Nach Informationen der gematik lassen sich die qualifizierten Signaturen der eAU-Bescheinigungen, die mit medisign Vorläuferausweisen (eHBA und ZOD-Karten der Generation 0; Lieferung vor Ende 07/20) erzeugt wurden, aktuell nicht elektronisch prüfen. "Aus Sicht von medisign ist es sehr bedauerlich, dass die TI-Anwendungen die Vorläuferausweise bis dato noch nicht unterstützen", sagt medisign-Geschäftsführer Armin Flender. "Grund hierfür ist ein konfiguratorisches Problem, für das medisign nicht verantwortlich zeichnet. Auch mit Blick auf das bald startende eRezept hoffen wir, dass die gematik rasch zu einer Lösung gelangt und sind auch weiterhin gern bereit, hierbei Unterstützung zu leisten."

Bereits seit medisign im vergangenen Jahr als Anbieter des eHBA G2 zugelassen wurde, haben Inhaber:innen von Vorläuferausweisen die Möglichkeit, zum eHBA der aktuellen Generation zu wechseln - unabhängig von der Restlaufzeit der bisherigen Karte. Gemäß den Vorgaben der gematik müssen sie dabei allerdings den gesamten Antragsprozess für den eHBA G2 durchlaufen. Der neue Ausweis wird also nicht automatisch an die Bestandskund:innen ausgeliefert. Aufgrund des hohen Bestellaufkommens muss aktuell zudem mit längeren Lieferzeiten gerechnet werden. Übergangsweise können auch die Inhaber:innen von Vorläuferausweisen die AU-Bescheinigungen alternativ mit Hilfe der SMC-B signieren.

Mehr erfahren:

Quellen & weitere Informationen

 

* Alle Ausweisgenerationen von medisign unterstützen die komfortable und zeitsparende Stapelsignatur. Diese Funktion ist bei den Vorläuferausweisen (Generation 0) allerdings nicht in Verbindung mit einem eHealth-Konnektor nutzbar, so dass mit diesen Ausweisen nur Einzelsignaturen möglich sind. Die eHBA der 2. Generation (G2) hingegen ermöglichen es, im Zusammenspiel mit dem eHealth-Konnektor mit einer einzigen PIN-Eingabe bis zu 254 Dokumente auf einen Schlag zu signieren.

 

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