Alle eHBA der Kartengeneration 2.0, die ausschließlich das Verschlüsselungsverfahren RSA nutzen, sind nach dem 30. Juni 2026* nicht mehr einsetzbar und sollten möglichst bald ausgetauscht werden – unabhängig von der Kartenlaufzeit (wir berichteten ⤏). Grund hierfür ist der Wechsel auf neue kryptografische Verfahren. Hier finden Sie wichtige Informationen und Hinweise zum eHBA-Sondertausch. 

* Die gematik hat am 14.11.25 über eine Fristverlängerung informiert: Statt bis zum 31.12.2025 dürfen eHBA G 2.0 dürfen noch bis zum 30. Juni 2026 eingesetzt werden. Damit gilt dieselbe Übergangsfrist wie bei den Praxis- und Institutionsausweisen (SMC-B) der Generation 2.0. Information der gematik ⤏

So läuft der Sondertausch (Kartentausch) ab:

Kartengeneration 2.0 und 2.1 im Vergleich:

Die Ausweise der Generation 2.0 und 2.1 unterscheiden sich optisch: Der Chip der neueren Kartengeneration ist etwas kleiner, rechteckig (statt quadratisch) und hat weniger Felder (s. Abbildung unten am Beispiel eines eArztausweises).

eHBA der Generation 2.0

eHBA der Generation 2.1

eHBA der Generation 2.1

Kosten und Vertragslaufzeiten

Hintergründe zum Sondertausch (Kartentausch):

Wichtige Hinweise für die Freischaltung, Aktivierung & Betrieb Ihres neuen eHBA:

Weiterführende Informationen

  • Häufige Fragen zum eHBA
    Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu den elektronischen Heilberufsausweisen von medisign.
  • SMC-B-Sondertausch 2025
    Informationen zum Tausch von Praxis-/Institutionsausweisen (SMC-B) der Generation 2.0.