Sicher, schnell und effizient
Ob kassenzahnärztliche Quartalsabrechnung oder Privatliquidation: Die Online-Abrechnung senkt den administrativen Aufwand in der Praxis. Die qualifizierte Signatur mit dem elektronischen Zahnarztausweis (eHBA) dient dazu, die Integrität der Abrechnungsdaten zu gewährleisten.
Bereits seit 2012 müssen Zahnarztpraxen die vertragszahnärztlichen Leistungen mit ihrer KZV in papierloser Form abrechnen. Das gilt für konservierend-chirurgische Leistungen ebenso wie für Leistungen in den Bereichen Parodontalerkrankungen, Kieferorthopädie, Kieferbruch und Zahnersatz.
Um den sicheren Datenverkehr zwischen der Praxis und der zuständigen KZV zu ermöglichen, haben sich die KZVen bereits vor einigen Jahren für die Verwendung von Signaturkarten entschieden. Zum Einsatz kam die zunächst ZOD-Karte, die von den KZVen herausgegeben würde. Einziger zugelassener Anbieter war die medisign GmbH. Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) wurden die ZOD-Karten vom elektronischen Zahnarztausweis (eHBA) abgelöst, der ebenfalls bei medisign erhältlich ist.
Mit dem eZahnarztausweis können sich Zahnärzt:innen sicher am Internetportal ihrer KZV anmelden, zu übertragende Daten verschlüsseln und damit vor Missbrauch schützen. Zudem können sie digitale Dokumente mit einer einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen, die einer handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt und somit rechtsverbindlich ist.
So ist es zum Beispiel möglich, zusammen mit den Abrechnungsunterlagen auch eine elektronische Sammelerklärung zu übermitteln - für eine komplett papierlose Abrechnung.
Verschiedene Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) ermöglichen ihren Kunden, sich mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) an ihren Abrechnungsportalen anzumelden - so zum Beispiel künftig die PVS Schleswig-Holstein Hamburg mit mit ihrem Portal "PVSconnect".
Die Authentifizierung über eine qualifizierte Signaturkarte bietet gegenüber dem Login per Benutzername und Kennwort ein Plus an Sicherheit - vor allem, wenn es um vertrauliche Abrechnungsdaten geht, die nicht in falsche Hände gelangen sollten. Denn eine Signaturkarte wie der eZahnarztausweis stellt sicher, dass die im Abrechnungsportal eingestellten Informationen ausschließlich von dem/der Karteninhaber:in eingesehen und abgerufen werden.
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