Sicher, schnell und effizient
Die kassenärztliche Online-Abrechnung senkt den administrativen Aufwand in der Praxis. Die qualifizierte Signatur mit dem eArztausweis (eHBA) dient dazu, die Integrität der Abrechnungsdaten zu gewährleisten.
Bereits seit 2011 sind Praxen verpflichtet, ihre Quartalsabrechnung über Online-Verfahren an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) einzureichen. Je nach KV kommen unterschiedliche Übermittlungsvarianten zum Einsatz, die jedoch alle diesselben Ziele verfolgen: administrative Prozesse vereinfachen sowie Zeit und Papier einsparen.
Mit der so genannten 1-Click- Abrechnung über den datenschutzkonformen Kommunikationsdienst KV-Connect, der ausschließlich im KV-SafeNet und über die Telematikinfrastruktur zur Verfügung steht, können Praxen ihre Quartalsabrechnung sogar direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) an die KV senden. Das Suchen der Abrechnungsdatei auf dem PC und das Hochladen der Datei entfallen.
Bei einigen KVen, etwa der KV Nordrhein, ist es möglich, zusammen mit der Quartalsabrechnung auch eine elektronische Sammelerklärung zu übermitteln - für eine komplett papierlose Abrechnung. Dazu muss die eSammelerklärung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen sein. Mit dem ePsychotherapeutenausweis (eHBA) von medisign ist dies möglich, da er eine rechtsverbindliche digitale Unterschrift erzeugt.
Falls das Praxisverwaltungssystem das 1-Click-Verfahren und die elektronische Signatur nicht unterstützt, gibt es alternativ PVS-unabhängige Kommunikationslösungen.
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