Menu

Elektronischer Arztbrief

Informationen schnell und sicher übermitteln

Schon länger können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen elektronische Arztbriefe direkt aus dem Praxisverwaltungssystem heraus versenden und empfangen. Mit dem eArztausweis (eHBA) von medisign werden diese rechtsgültig unterzeichnet.

Besondere Sicherheitsanforderungen

Zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) gehört der Austausch elektronischer Arztbriefe. Tatsächlich übermitteln Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bereits seit einigen Jahren (und damit bereits vor dem Start der TI) Arzt- und Entlassbriefe per Datenleitung. In punkto Sicherheit galten bzw. gelten folgende Anforderungen:

Vor dem Start der TI mussten eArztbriefe über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) versendet bzw. empfangen werden: das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK); der Zugang hierzu erfolgte über KV-SafeNet.

Der eArztbrief muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen sein, d. h. mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) rechtsverbindlich unterzeichnet werden.

Das von der Praxis verwendete Praxisverwaltungssystem (PVS) muss durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für den Austausch von eArztbriefen zertifiziert sein.

Der Kommunikationsdienst zur Übermittlung der Briefe muss eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachricht sowie die eindeutige Identifizierung von Absender:in und Empfänger:in gewährleisten. Diese Voraussetzungen erfüllten früher KV-Connect oder SafeMail. Heute kommt der E-Mail-Fachdienst KIM zum Einsatz.

Förderung des eArztbriefs

Seit 2017 wird der eArztbrief-Austausch gemäß E-Health-Gesetz gefördert: Pro versendetem eArztbrief gibt es eine Pauschale von 55 Cent - aufgeteilt auf Versender:in (28 Cent) und Empfänger:in (27 Cent). Hinzu kommt seit 1. Juli 2020 eine Strukturförderpauschale für den Versand. Voraussetzung hierfür ist, dass die o. g. Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

Laut KBV war diese Vergütungsvereinbarung zeitlich begrenzt. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können den eArztbrief nur noch dann abrechnen, wenn sie den E-Mail-Fachdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen; vormals KOM-LE genannt) in der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen. Als erster bundesweit einheitlicher Standard soll das sichere Übermittlungsverfahren (SÜV) gemäß §291 SGB V ermöglichen, über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg zu kommunizieren und Arztbriefe, Befunde, Abrechnungen oder Röntgenbilder auszutauschen.