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Online-Abrechnung

Sicher, schnell und effizient

Ob kassen(zahn)ärztliche Quartalsabrechnung oder Privatliquidation: Die Online-Abrechnung senkt den administrativen Aufwand in der Praxis. Die qualifizierte Signatur mit dem medisign eHBA dient dazu, die Integrität der Abrechnungsdaten zu gewährleisten.

Quartalsabrechnung per Mausklick

Ob bequem von zu Hause oder direkt aus der Praxis - mit nur wenigen Klicks lassen sich Abrechnungsdaten versenden und innerhalb kürzester Zeit erfolgt eine Rückmeldung, ob die Abrechnungsdatei korrekt ist und sich verarbeiten lässt.

Kassenärztliche Online-Abrechnung

Bereits seit 2011 sind Praxen verpflichtet, ihre Quartalsabrechnung über Online-Verfahren an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) einzureichen. Je nach KV kommen unterschiedliche Übermittlungsvarianten zum Einsatz, die jedoch alle dasselbe Ziel verfolgen: administrative Prozesse vereinfachen sowie Zeit und Papier einsparen.

Mit der so genannten 1-Click- Abrechnung können Praxen ihre Quartalsabrechnung direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) über den Kommunikationsdienst KIM an die KV senden. Das Suchen der Abrechnungsdatei auf dem PC und das Hochladen der Datei entfallen.

Eine Übersicht der Praxisverwaltungssysteme, die für die 1-Click Abrechnung mit KIM zertifiziert sind, ist bei der KBV zu finden: Zulassungsliste ⤏

Tastatur

eSammelerklärung signieren

Bei einigen KVen, etwa der KV Nordrhein, ist es möglich, zusammen mit der Quartalsabrechnung auch eine elektronische Sammelerklärung zu übermitteln - für eine komplett papierlose Abrechnung. Dazu muss die eSammelerklärung mit dem eHBA qualifiziert signiert, d. h. rechtsgültig unterschrieben werden.

Falls das Praxisverwaltungssystem das 1-Click-Verfahren und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nicht unterstützt, gibt es alternativ PVS-unabhängige Kommunikationslösungen.

Kassenzahnärztliche Online-Abrechnung

Zahnarztpraxen müssen die vertragszahnärztlichen Leistungen seit 2012 mit ihrer KZV in papierloser Form abrechnen. Das gilt für konservierend-chirurgische Leistungen ebenso wie für Leistungen in den Bereichen Parodontalerkrankungen, Kieferorthopädie, Kieferbruch und Zahnersatz.

Um den sicheren Datenverkehr zwischen der Praxis und der zuständigen KZV zu ermöglichen, haben sich die KZVen bereits vor einigen Jahren für die Verwendung von Signaturkarten entschieden. Zum Einsatz kam die zunächst ZOD-Karte, die von den KZVen herausgegeben und von medisign als einzigem zugelassenen Anbieter produziert wurde. Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) wurden die ZOD-Karten vom elektronischen Zahnarztausweis (eHBA) abgelöst, der ebenfalls bei medisign erhältlich ist. Mit ihm können sich Zahnärzt:innen sicher am Internetportal ihrer KZV anmelden, zu übertragende Daten verschlüsseln und damit vor Missbrauch schützen.

Zahnarztpraxis
Portal-Dienste

Privatärztliche Abrechnung

Verschiedene Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) ermöglichen ihren Kunden, sich mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) an ihren Abrechnungsportalen anzumelden - so zum Beispiel künftig die PVS Schleswig-Holstein Hamburg mit ihrem Portal "PVSconnect".

Die Authentifizierung über eine qualifizierte Signaturkarte bietet gegenüber dem Login per Benutzername und Kennwort ein Plus an Sicherheit - vor allem, wenn es um vertrauliche Abrechnungsdaten geht, die nicht in falsche Hände gelangen sollten. Denn Signaturkarten wie der eHBA stellt sicher, dass die im Abrechnungsportal eingestellten Informationen ausschließlich von den jeweiligen Karteninhaber:innen eingesehen und abgerufen werden.