Arzt-/Psychotherapiepraxen:

Herausgeber des Praxisausweises (SMC-B) für Praxen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer. Beantragt wird der Ausweis bei zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign.

Die Bestellung des Praxisausweises erfolgt i.d.R. direkt im medisign Antragsportal. Nachdem der Antrag eingereicht wurde, bestätigt die zuständige KV gegenüber medisign, dass Sie als Antragsteller:in zum Erhalt der SMC-B berechtigt sind.

Zum Antragsportal: www.smc-b.de/aerzte ⤏


Zahnarztpraxen:

Herausgeber des Praxisausweises (SMC-B) für Zahnarztpraxen sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer. Beantragt wird der Ausweis bei zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign.

  • Im medisign Antragsportal finden Sie Links zu den (geschützten) Webportalen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.
  • Bitte melden Sie sich im Webportal Ihrer zuständigen KZV an, wählen dort als SMC-B-Anbieter medisign aus und starten Sie die Beantragung Ihres Praxisausweises.
  • Sie werden dann automatisch wieder auf das Antragsportal von medisign weitergeleitet bzw. erhalten einen Link dorthin.
  • Im medisign Antragsportal finalisieren Sie bitte Ihren von der KZV vorbefüllten Kartenantrag.

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, bestätigt die zuständige KZV gegenüber medisign, dass Sie als Antragsteller:in zum Erhalt der SMC-B berechtigt sind.

Zum Antragsportal: www.smc-b.de/zahnaerzte ⤏


Apotheken:

Die SMC-B für Apotheken wird von den (Landes-)Apothekerkammern herausgegeben und von vertraglich verifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign produziert.

Die Beantragung der SMC-B verläuft je nach Kammerzugehörigkeit unterschiedlich, d. h. ohne oder mit Vorbefüllung des Kartenantrags:

  • Bei der Sächsischen Landesapothekerkammer und der Apothekerkammer Schleswig-Holstein erfolgt die Bestellung der SMC-B direkt im medisign Antragsportal. Nachdem  der Antrag eingereicht wurde, bestätigt die zuständige Kammer gegenüber medisign, dass Sie als Antragsteller:in zum Erhalt der SMC-B berechtigt sind.
    Hinweis: Bitte beantragen Sie Ihre gewünschte(n) Karte(n) erst dann auf unserem Portal, wenn Sie bei Ihrer zuständigen Kammer den Antragsprozess durchlaufen und einen positiven Bescheid erhalten haben.
  • Die anderen Apothekerkammern unterstützen keine direkte Bestellung. Für die Antragstellung über das medisign Antragsportal benötigen Sie eine Vorgangsnummer Ihrer Kammer. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer. Links zu Ihrer Kammer haben wir im Antragsportal für Sie hinterlegt.

Zum Antragsportal: www.smc-b.de/apotheken ⤏

 

Leistungserbringer-Institutionen ohne eigenen Körperschaften:

Herausgeber der SMC-B für Leistungserbringer-Institutionen, die über keine eigenen Körperschaften verfügen, ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). In dessen Auftrag produziert medisign als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) die Ausweise für:

  • Betriebsstätten der Geburtshilfe
  • Betriebsstätten der Physiotherapie
  • Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
  • Weitere Institutionen folgen.

 

Beantragung der SMC-B (eGBR):

  • Für die Antragstellung im medisign Portal benötigen Sie eine Vorgangsnummer des eGBR. Hiefür leiten wir Sie zunächst auf das NRW-Serviceportal, das bundesweit für alle Antragstellenden gilt.
  • Bitte beachten Sie,  dass gemäß § 340 Abs. 5 SGB V SMC-B nur an Institutionen ausgegeben werden dürfen, denen eine Person mit elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) zugeordnet werden kann. Der eHBA ist ebenfalls bei uns erhältlich.
  • Nähere Infos zur Antragstellung: s. Link unten

 

Zum Antragsportal: www.smc-b.de/egbr ⤏

 

Weitere Informationen: