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EBZ ab Januar verpflichtend: Zahnarztpraxen benötigen einen eHBA

Ab dem 1. Januar 2023 sind alle Zahnarztpraxen verpflichtet, das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) einzusetzen. Zur notwendigen technischen Ausstattung zählt u. a. der elektronische Heilberufs- bzw. Zahnarztausweis (eHBA).

medisign eHBA

Vorteile für alle Beteiligten

"Zahnarztpraxen haben seit Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) und den bereits in der Versorgung befindlichen Anwendungen lange auf einen spürbaren Mehrwert der Digitalisierung warten müssen", heißt es auf der Homepage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Das ändert sich nun mit dem Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, kurz EBZ, einem digitalen Leuchtturmprojekt speziell für die zahnärztliche Versorgung. Ausgedruckte Heil- und Kostenpläne gehören damit der Vergangenheit an.

Bei der Anwendung wurde laut KZBV großen Wert darauf gelegt, nicht allein Papierformulare zu digitalisieren, sondern den kompletten Antrags- und Genehmigungsprozess zu beschleunigen und zu vereinfachen. Zu den Vorteilen, von denen sowohl die Zahnärzteschaft als auch die Patient:innen profitieren, zählen u. a. der Wegfall von Postweg oder Botengängen zu Krankenkassen-Geschäftsstellen, die Vermeidung von Medienbrüchen, eine sichere Datenübertragung und -verarbeitung, eine optimierte Terminplanung und ein schnellerer Beginn der zahnärztlichen Behandlung.

Erfolgreiche Testphase

Dem Start des EBZ ging eine sechsmonatige Pilotphase voraus, die im vergangenen Juli erfolgreich beendet wurde. Seither läuft das Verfahren im Echtbetrieb.

Der Haufe Online-Redaktion zufolge nutzten innerhalb des ersten Monats bereits 2.791 Praxen das neue Verfahren. In der Pilotphase seien rund 5.000 Anträge digital gestellt und bearbeitet worden und bis Anfang August seien noch fast 50.000 Anträge hinzugekommen. "Bereits jetzt können alle Krankenkassen die digitalen Anträge bearbeiten", heißt es in dem Bericht. "Pro Tag sind es aktuell rund 2.000 Anträge, die mit dem EBZ bearbeitet werden."

So funktioniert's

Bis spätestens Ende 2022 müssen alle Praxen EBZ-ready sein. Die KZBV empfiehlt daher, schon jetzt auf das neue Verfahren umzustellen, damit das gesamte Praxis-Team zum Jahresbeginn 2023 über ausreichende Kenntnisse in der digitalen Antragstellung verfügt. Neben den Behandlungsplänen für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL) und Kieferorthopädie (KFO) werden ab kommenden Jahr auch Parodontalerkrankungen (PAR) in das EBZ überführt.

Praxen übermitteln den elektronischen Antragsdatensatz über KIM, dem E-Mail-Fachdienst in der TI, an die jeweilige Krankenkasse. Diese spielt den Antwort-Datensatz ebenfalls via KIM zeitnah zurück an die Praxis. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) verarbeitet die Daten automatisch und ordnet diese der entsprechenden Patientenkartei zu. Laut KZBV werden Änderungen, etwa bei der Höhe des Bonus oder der Festlegung des Festzuschusses bei Zahnersatz, direkt berücksichtigt – die gesamte digitale Prozesskette sei somit geschlossen.

Technische Voraussetzungen für EBZ

  • Module bzw. Updates des PVS mit integrierter EBZ-Funktionalität
  • KIM-Anbindung mit mindestens einer KIM-Mail-Adresse
  • Elektronischer Heilberufs- bzw. Zahnarztausweis (eHBA)

Die KZBV bittet Praxen, KIM vorab zu testen, indem sie eine Nachricht an folgende Adresse senden: test@kzbv.kim.telematik

Während KIM für eine sichere Datenübermittlung sorgt, dient der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dazu, die Anträge und andere digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Auch für andere TI-Anwendungen, etwa die eAU oder das eRezept, ist diese qualifizierte eSignatur (qSig) verpflichtend. Herausgeber des eHBA für Zahnärzt:innen sind die jeweiligen Zahnärztekammern; produziert wird der Ausweis von zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern wie medisign.

eHBA für Zahnärzt:innen sind hier erhältlich: www.ehba.de >

Katja Chalupka
 

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka

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