Vorbemerkung:

medisign produziert berufsbezogene eHBA im Auftrag verschiedener Herausgeber-Organisationen.

  • Bei den verkammerten Heilberufen (Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Apotheker:innen) sind dies jeweils zuständigen Landeskammern.
  • Bei den nicht-verkammerten Heilberufen (z. B. Hebammen, Pflegefachleute) ist dies das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) .
  • Manche Kartenherausgeber ermöglichen die direkte Bestellung des eHBA im medisign Antragsportal; andere Herausgeber befüllen den Antrag mit Ihren Stammdaten vor bzw. vergeben eine so genannte Vorgangsnummer.

 

Beantragung des eHBA: