Vorbemerkung:
medisign produziert berufsbezogene eHBA im Auftrag verschiedener Herausgeber-Organisationen.
- Bei den verkammerten Heilberufen (Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Apotheker:innen) sind dies jeweils zuständigen Landeskammern.
- Bei den nicht-verkammerten Heilberufen (z. B. Hebammen, Pflegefachleute) ist dies das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) .
- Manche Kartenherausgeber ermöglichen die direkte Bestellung des eHBA im medisign Antragsportal; andere Herausgeber befüllen den Antrag mit Ihren Stammdaten vor bzw. vergeben eine so genannte Vorgangsnummer.
Beantragung des eHBA:
- Die Beantragung des eHBA erfolgt direkt in Ihrem Kundenkonto. Bitte wählen Sie sich in Ihr bestehendes Kundenkonto ein oder registrieren Sie sich, um ein Kundenkonto zu erstellen.
Mehr über die Anmeldung im medisign Kundenkonto erfahren ⤏ - Im medisign Antragsportal füllen Sie ein (ggfls. durch den Kartenherausgeber teilweise vorbefülltes) Online-Formular aus, das alle zur Ausstellung Ihres persönlichen Ausweises erforderlichen Informationen abfragt.
Mehr über die eHBA-Antragstellung erfahren ⤏