Wenn Sie unter www.ehba.de/statusabruf/ nach Eingabe Ihrer Antragsnummer die Meldung erhalten, dass Ihr Antrag nicht gefunden werden konnte, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie die Antragsnummer richtig eingegeben haben.

Ist der Antrag trotz korrekter Eingabe trotzdem nicht auffindbar, liegt vermutlich folgender Fall vor:

Kommen innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss des Online-eHBA-Antrags keine ausgedruckten und unterschriebenen Antragsunterlagen (also in Papierform) bei uns an, sind wir aus datenschutzrechtlichen Gründen leider gezwungen, den betreffenden Online-Antrag aus unserem System zu löschen.

Mit anderen Worten: Innerhalb von 90 Tagen sollte der Status Ihres Antrags von „Bearbeitung beendet“ in den Status „Eingang Antragsunterlagen“ übergehen. Sollte dieser Wechsel nicht erfolgen/erfolgt sein, ist Ihr Antrag bei uns nie eingetroffen. Er könnte auf dem Postweg verloren gegangen sein oder er wurde vielleicht aufgrund eines Missverständnisses gar nicht erst abgesendet (s. u.).

So gehen Sie jetzt bitte vor:

  • Leider müssen wir Sie bitten, einen neuen eHBA-Antrag zu stellen. Hilfe bei der Antragstellung bietet die Anleitung: „Antragstellung Ihres Heilberufsausweises (eHBA G2)“ >
  • Bitte achten Sie beim POSTIDENT-Verfahren unbedingt darauf, dass der/die Postmitarbeitende im Rahmen der Identifikation nicht auch Ihre Antragsunterlagen entgegennimmt. Das POSTIDENT-Verfahren wurde nämlich umgestellt, so dass die Antragsunterlagen nicht mehr automatisch durch die Postfiliale an medisign verschickt werden.
  • Senden Sie Ihre Antragsunterlagen daher bitte als normale Briefsendung selbst an die medisign GmbH. Ein entsprechendes Adressblatt liegt den Antragsunterlagen bei. Den POSTIDENT-Coupon sowie die Kopien für Ihre Unterlagen behalten Sie bitte: Schicken Sie diese nicht ein.


Zum Hintergrund:

In einigen Fällen haben uns medisign Kund:innen berichtet, dass sie beim POSTIDENT-Verfahren in der Postfiliale fälschlicherweise informiert wurden, dass alle Unterlagen (sowohl die Ident-Daten als auch die Antragsunterlagen) elektronisch an uns übermittelt würden. Dies ist jedoch nicht der Fall: Uns werden lediglich die Ident-Daten elektronisch übermittelt, nicht aber die Antragsunterlagen. Diese benötigen wir jedoch in Papierform für die weitere Bearbeitung und Produktion des eHBA.

Wir haben einige Prozesse umgestellt, so dass Antragsteller:innen nun eine E-Mail-Rückmeldung erhalten, wenn innerhalb einer Frist von 21 Tagen nach Online-Beantragung die ausgedruckten Unterlagen nicht bei uns eingehen. In diesem Fall können sie dann zeitnah den Antrag neu ausdrucken und uns zusenden.