Ein Aussetzen der eHBA-Gebühren oder ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Nicht-Nutzung (z. B. aufgrund von Fristverschiebungen bei den TI-Anwendungen oder Elternzeit) sind bei uns nicht vorgesehen.

Auf der Grundlage des zwischen uns geschlossenen Kartenvertrags stellen wir Ihnen die Zertifikatsdienste Ihres eHBA für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Bei den Gebühren für den eHBA handelt es sich nicht um ein Nutzungsentgelt, sondern um ein Bereitstellungsentgelt.

Als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) produziert medisign im Auftrag der verschiedenen Kartenherausgeber (Heilberufskammern) die Ausweise, hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung von Anwendungen oder Fristen des Gesetzgebers. Inwieweit Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in Ihrem beruflichen Alltag einsetzen, liegt also außerhalb unseres Einflussbereichs.

Bitte beachten Sie, dass die eHBA-Betriebskosten durch die jeweiligen Vereinbarungen der Kartenherausgeber mit dem GKV-Spitzenverband finanziell gefördert werden. Für detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kammer.

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Alternativ käme eine Vertragskündigung zum nächstmöglichen Termin in Frage. Nähere Informationen zur Kündigung entnehmen Sie bitte unseren AGB (Absatz 13) >.