Für die technische Anbindung einer Praxis oder Apotheke an die Telematikinfrastruktur (TI) ist der eHBA nicht verpflichtend. Er wird jedoch für die verschiedenen medizinische Fachanwendungen der TI benötigt.

Informationen zu den Anwendungsfeldern des eHBA für die verschiedenen Berufsgruppen finden Sie hier:

 

Ärztinnen und Ärzte (eArztausweis):

 

Zahnärztinnen und Zahnärzte (eZahnarztausweis):

 

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ePsychotherapeutenausweis):

 

Apothekerinnen und Apotheker (eApothekerausweis):