Ja, denn der eHBA ist ein zentraler Baustein der Telematikinfrastruktur (TI). Er wird für die verschiedenen Fachanwendungen benötigt, z. B. um digitale AU-Bescheinigungen oder eRezepte qualifiziert zu signieren, d. h. rechtsgültig elektronisch zu unterzeichnen.

Einige der TI-Anwendungen sind in Praxen und weiteren Gesundheitseinrichtungen verpflichtend einzusetzen und Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschalen.
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Informationen zu den Anwendungsfeldern des eHBA für die verschiedenen Berufsgruppen finden Sie hier:
www.medisign.de/loesungen >