Ja, denn der eHBA ist ein zentraler Baustein der Telematikinfrastruktur (TI). Er wird für die verschiedenen Fachanwendungen benötigt, z. B. um digitale AU-Bescheinigungen oder eRezepte qualifiziert zu signieren, d. h. rechtsgültig elektronisch zu unterzeichnen.

Einige der TI-Anwendungen sind in den Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen verpflichtend einzusetzen und Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschalen. Mehr erfahren >

Informationen zu den Anwendungsfeldern des eHBA für die verschiedenen Berufsgruppen finden Sie hier:

 

Ärztinnen und Ärzte (eArztausweis):

 

Zahnärztinnen und Zahnärzte (eZahnarztausweis):

 

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ePsychotherapeutenausweis):

 

Apothekerinnen und Apotheker (eApothekerausweis):

 

Pflegekräfte, Hebammen, Physiotherapeut:innen & weitere Gesundheitsberufe (eHBA des eGBR):