Wenn die Zertifikate Ihres Praxis- bzw. Institutionsausweises (SMC-B) ablaufen, benötigen Sie eine Folgekarte, um Ihre Praxis, Einrichtung oder Apotheke über diesen Zeitraum hinaus an die TI anbinden und wichtige Anwendungen wie z. B. KIM weiterhin nutzen zu können. Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Beantragung und Inbetriebnahme Ihrer SMC-B Folgekarte*.

medisign SMC-B

Wichtige Hinweise

  • Auf Anordnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen Signaturkarten, die ausschließlich auf dem Verschlüsselungsverfahren RSA basieren (Kartengeneration 2.0), künftig nicht mehr eingesetzt werden. SMC-B 2.0, deren technische Laufzeit über den 31.12.2025 hinausgeht, dürfen übergangsweise auch noch in 2026 weiter genutzt werden - je nach Laufzeit maximal bis zum 30. Juni 2026. (s. Info der gematik ⤏)
  • Um den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und deren Anwendungen sicherzustellen, ist kurz- oder mittelfristig ein Wechsel zu einer Folgekarte (SMC-B der Kartengeneration 2.1) erforderlich.
  • Bitte denken Sie bei der Beantragung Ihrer SMC-B-Folgekarte auch an die obligatorische Identitätsprüfung, z. B. per POSTIDENT.
  • Die Ausweise der Generation 2.0 und 2.1 unterscheiden sich optisch: Der Chip der neueren Kartengeneration ist etwas kleiner, rechteckig (statt quadratisch) und hat weniger Felder.
  •  Beim Kartenherausgeber eGBR muss nach Ablauf der technischen Kartenlaufzeit eine neue SMC-B (anstatt einer Folgekarte) beantragt werden.  

Zum Vergleich:

medisign SMC-B 2.0

SMC-B der Generation 2.0

medisign SMC-B 2.1

SMC-B der Generation 2.1

Wie beantrage ich eine SMC-B Folgekarte?

Wichtige Hinweise für die Freischaltung, Aktivierung & Betrieb Ihrer SMC-B Folgekarte:

Weiterführende Informationen