Einige Herausgeber des eHBA ermöglichen keine Direktbeantragung des eHBA im medisign Antragsportal.

Für die verkammerten Heilberufe gilt:

  • Antragssteller:innen müssen sich im Mitgliederportal ihrer zuständigen Kammer zunächst für die Beantragung des eHBA registrieren, um eine Vorgangsnummer zu erhalten.
  • In diesem Fall finden Sie bei uns einen Link zum Mitgliederportal Ihrer Kammer. Bitte beachten Sie: Für die Anmeldung am Kammerportal benötigen Sie i. d. R. Zugangsdaten Ihrer Kammer.
  • Sobald Sie die Vorgangsnummer von Ihrer Kammer erhalten haben, tragen Sie diese bitte im medisign Antragsportal in das dafür vorgesehene Feld ein.
  • Sie gelangen dann zu einem Antrag, der durch Ihre Kammer bereits mit Ihren Stammdaten vorbefüllt ist.
  • Hinweis: Die bereits vorausgefüllten Felder sind nicht mehr durch Sie bearbeitbar. Wenn Sie hier Unstimmigkeiten entdecken, müssten Sie sich bitte an Ihre Kammer wenden, damit diese die Stammdaten entsprechend ändern kann.

Für die nicht-verkammerten Heilberufe gilt:

  • Antragsteller:innen werden auf das vom Kartenherausgeber eGBR genutzte NRW-Serviceportal weitergeleitet, um eine Vorgangsnummer zu beantragen.
  • Sobald Sie die Vorgangsnummer erhalten haben, tragen Sie diese bitte im medisign Antragsportal in das dafür vorgesehene Feld ein.
  • Sie gelangen dann zu einem Antrag, der bereits mit Ihren Stammdaten vorbefüllt ist.
  • Anleitung: Vorgangsnummer des eGBR für Ihren eHBA beantragen >