Ja, die bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehenden Kosten (technische Erstausstattung und laufende Betriebskosten) bekommen Praxen bzw. Apotheken erstattet.

Nähere Informationen zu den eHBA-Pauschalen >

Übrigens: Beide Versionen des eHBA (Generation 0 und 2) sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gleichermaßen erstattungsfähig.