Eine SMC-B benötigen Praxen, Apotheken und Kliniken, um sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Karte ist ein elementarer Bestandteil der Hardware-Ausstattung, die jede Betriebsstätte für die TI-Anbindung anschaffen muss (u. a. Konnektor, Kartenlesegerät).

Zum Hintergrund: Das E-Health-Gesetz verpflichtet die Leistungserbringer, die Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) künftig online abzugleichen und zu aktualisieren. Bis zum 30. Juni 2019 sollten zu diesem Zweck alle Praxen an die TI angeschlossen werden und das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als erste Anwendung durchführen können. Ist ein Vertragsarzt dazu nicht in der Lage, wird ihm laut Gesetz das Honorar pauschal um ein Prozent gekürzt. Das das im Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossene „Digitale Versorgung“-Gesetz, das im Januar 2020 in Kraft treten soll, sieht eine Erhöhung der Sanktionierung auf 2,5 Prozent ab März 2020 vor.

Apotheken sollen sich laut „Digitale Versorgung“-Gesetz bis September 2020 und Krankenhäuser bis März 2021 an die TI anbinden.