Bei der SMC-B-Beantragung werden Apotheker gebeten, die N-ID ihrer Apotheke einzugeben. Diese Angabe ist optional und dient dazu, den IT-Dienstleistern vor Ort datenschutzkonform und anonymisiert zu ermöglichen, den Auslieferungsstand der TI-Komponenten zu überprüfen. Diese können dann auf dieser Basis die Vorort-Installation der TI-Komponenten besser planen, konkrete Installationstermine vereinbaren und – ganz im Sinne der Apotheke – Aufwände z. B. für Zusatztermine oder wiederholte Anreisen vermeiden.

Zum Hintergrund: Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) hat das sogenannte N-­Ident-­Verfahren entwickelt, das Apothekern einen Zugang zu „Securpharm“ verschafft. Mit diesem IT-basierten System zur Fälschungsabwehr im deutschen Arzneimittelvertrieb, das im Februar 2019 eingeführt wurde, wird jeder Teilnehmer des Apothekenmarktes bei der Medikamentenabgabe eindeutig identifiziert – so wie jeder Medikamentenpackung ein in Europa einzigartiger Code zugeordnet wird. Ziel ist es, die Fälschung von Medikamenten europaweit unmöglich zu machen. Für die eindeutige Identifizierung hatte jede Apotheke ein elektronisches Zertifikat erhalten, die so genannte N-­ID.

Im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) dient das N-Ident-Verfahren aktuell als Brückentechnologie, bis der dort eingesetzte Institutionsausweis (SMC-B) flächendeckend zur Verfügung steht. Das Zertifikat der N-ID kann durch das Zertifikat der SMC‐B ersetzt werden. Die SMC-B wird dann automatisch zum digitalen Ausweis für Dienste, die das N‐Ident‐Verfahren verwenden.

Sollten Sie nicht wissen, wie Ihre N-ID lautet, nehmen Sie bitte Kontakt mit der NGDA auf.

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