Wenn Sie Ihre SMC-B verlieren oder beschädigen, können Sie im medisign Kunden- und Antragsportal in einem vereinfachten Verfahren eine neue Karte beantragen.

Austauschkarte:

  • innerhalb der ersten sechs Monate nach deren Ausstellung einmalig beantragbar
  • Antragsdaten der Erstkarte werden übernommen und sind nicht änderbar – bis auf das Sperr- und Kartenkennwort, das Preismodell und die Zahlungsweise/Bankverbindung
  • Sie müssen Ihr Einverständnis geben, dass die auszutauschende SMC-B gesperrt wird.
  • Die zuständige K(Z)V bzw. (Landes-)Apothekerkammer muss die Austauschkarte nicht erneut freigeben.


Ersatzkarte:

  • beantragbar nach Ablauf der ersten sechs Monate
  • kann nur dann bestellt werden, wenn die zu ersetzende Karte gesperrt wurde; ohne Sperrung ist kein Ersatz möglich.
  • Antragsdaten der zu ersetzenden Karte werden übernommen, lassen sich auf Wunsch jedoch ändern.
  • Sie werden zudem gebeten, ein Sperr- und Kartenkennwort einzugeben, das Sie selbst wählen können.
  • Die zuständige K(Z)V bzw. (Landes-)Apothekerkammer muss die Ersatzkarte erneut freigeben.


Hinweis:

  • Austausch-/Ersatzkarten werden gemäß Preisblatt berechnet; zudem fällt eine Tauschgebühr an. Mit dem abgeschlossenen Austauschkarten-/Ersatzkartenantrag werden der Vertrag und die zweijährige Mindestvertragslaufzeit der Erstkarte beendet. Nicht genutzte Monate des bereits bezahlten Vertragsjahres der Erstkarte werden dabei anteilig zurückerstattet.