Der eHBA dient Heilberufsangehörigen als sichere Zutrittskarte zu den Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht ihnen den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patient:innen – deren Einverständnis natürlich vorausgesetzt. Mit dem eHBA können Sie z. B. Anwendungen wie die eAU, das eRezept, das Notfalldatenmanagement und die ePatientenakte nutzen.

Einige der TI-Anwendungen sind in den Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen verpflichtend einzusetzen und Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschalen.
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Wie der frühere Ausweis auf Papier dient der eHBA als Sichtausweis und verfügt zudem über die folgenden digitalen Funktionen:

  • Sie können sich mit dem Ausweis verbindlich identifizieren – z. B. für die sichere Anmeldung an Abrechnungsportalen Ihrer K(Z)V.
  • Sie können mit dem eHBA rechtsverbindliche elektronische Unterschriften (so genannte qualifizierte Signaturen) erzeugen. In Verbindung mit einem eHealth-Konnnektor lassen bis zu 250 Dokumente zeitsparend mit einer einzigen PIN-Eingabe signieren – entweder auf einen Schlag (Stapelsignatur) oder über den Arbeitstag verteilt (Komfortsignatur, mögl. mit Konnektor-Update PTV4+).
  • Sie können Dokumente für den Transportweg sicher verschlüsseln.

Der eHBA soll zu einer Bürokratieentlastung führen: Digitale Dokumente rechtsverbindlich signieren und sicher austauschen – das optimiert administrative Abläufe, spart Zeit, Geld und Papier.

Erfahren Sie mehr über die Nutzungsmöglichkeiten des Ausweises:

  • www.medisign.de/loesungen
  • bei den Kartenherausgeber-Organisationen (Ihre Kammer bzw. das elektronische Gesundheitsberuferegister, kurz eGBR)