Wenn Sie mit Ihrer digitalen Signatur eine Willenserklärung abgeben, können Sie diese formell juristisch beschränken.

Eine monetäre Beschränkung bedeutet, dass Sie Ihre Willenserklärung für Geldbeträge auf einen bestimmten Wert – z. B. 10 EUR – begrenzt haben.

Gemäß aktueller Rechtsprechung hat die monetäre Beschränkung nur Gültigkeit für unmittelbare Geldgeschäfte (z. B. Überweisungsvorgänge) und ist für die typischen Anwendungsfälle innerhalb der Telematikinfrastruktur nicht relevant.

Nähere Erläuterungen finden Sie in der Teilnehmerunterrichtung, die Sie hier herunterladen können: www.medisign.de/startseite/agb/