Einige Kammern ermöglichen keine Direktbeantragung des eHBA bei medisign. In diesem Fall leiten wir die Antragsteller:innen daher zunächst auf das Mitgliederportal Ihrer Kammer. Hierfür benötigen Sie i. d. R. Zugangsdaten Ihrer Kammer.

Angehörige nicht-verkammerter Heilberufe (z. B. Hebammen, Pflegefachkräfte) finden einen Link zum NRW-Serviceportal, um dort eine Vorgangsnummer des eGBR für ihren eHBA zu beantragen.

Folgen Sie im jeweiligen Portal bitte den dortigen Hinweisen und wählen Sie medisign als eHBA-Anbieter aus.

Je nach Kartenherausgeber werden Sie:

  • vom Mitgliederportal direkt auf Ihren bereits vorbefüllten Antrag bei medisign weitergeleitet oder
  • Sie erhalten eine Vorgangsnummer, die Sie bei medisign bitte in das dafür vorgesehene Feld eintragen.

 

Wichtige Hinweise:

  • Die Mitarbeitenden von medisign haben keinen Zugang zu den Kammerportalen, so dass uns die kammerspezifischen Prozesse nicht bekannt sind. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zur eHBA-Beantragung im Kammerportal daher direkt an Ihre Kammer.
  • Ob per Weiterleitung oder mit Vorgangsnummer: Sie gelangen bei uns zu einem Antrag, der bereits mit Ihren Stammdaten vorbefüllt ist. Diese bereits vorausgefüllten Felder sind nicht mehr durch Sie bearbeitbar. Wenn Sie hier Unstimmigkeiten entdecken, wenden Sie sich bitte an Ihre Kammer.
  • Bei Rückfragen zur Beantragung der Vorgangsnummer des eGBR wenden Sie sich bitte direkt an das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ⤏