Die Zertifikate auf Ihrem Heilberufausweis bzw. Ihrer Signaturkarte haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine begrenzte Lebensdauer (technische Laufzeit).
Um Ihre Signaturkarten-Anwendungen über diesen Zeitraum hinaus nutzen zu können, müssen Sie sich nach dem Ende der technischen Laufzeit Ihres eHBA eine Folgekarte ausstellen lassen.
Wichtige Hinweise:
- Beim Wechsel vom eHBA G0 zum eHBA G2 und somit zu einem neuen, für die Telematikinfrastruktur zugelassenen Release, handelt es sich nicht um die Beantragung einer Folgekarte. In diesem Fall müssen auch medisign Bestandskunden gemäß den Vorgaben der gematik einen komplett neuen Antragsprozess für den eHBA G2 inkl. Lichtbild und Identifizierung durchlaufen.
- Mehr erfahren: „Wechsel von medisign Vorläuferausweisen zum eHBA G2“ >