Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Apotheken gilt:

  • Die Zertifikate auf Ihrer SMC-B haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine begrenzte Lebensdauer (in der Regel 5 Jahre).
  • Um Ihre Praxis/Apotheke über diesen Zeitraum hinaus an die TI anbinden zu können, müssen Sie sich eine Folgekarte ausstellen lassen.
  • Die Beantragung ist ab 3 Monate vor Ablauf der Vorgängerkarte möglich. Ihr bestehender Vertrag wird mit der Folgekarte verlängert.
  • Informationen zur Antragstellung und Inbetriebnahme von SMC-B Folgekarten finden Sie gebündelt hier:
    www.medisign.de/folgekarte ⤏


Für Gesundheitseinrichtungen (Kartenherausgeber eGBR) gilt:

Nach Ablauf der technischen Laufzeit muss eine neue SMC-B beantragt werden.