Ein Aussetzen der SMC-B-Gebühren oder ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Nicht-Nutzung (z. B. wegen Fristverschiebungen bei den TI-Anwendungen oder Elternzeit) sind bei uns nicht vorgesehen.

Auf der Grundlage des zwischen uns geschlossenen Kartenvertrags stellen wir Ihnen die Zertifikatsdienste Ihrer SMC-B für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Bei den Gebühren für die SMC-B handelt es sich nicht um ein Nutzungsentgelt, sondern um ein Bereitstellungsentgelt.

Als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) produziert medisign die Praxis- und Institutionsausweise im Auftrag der verschiedenen Kartenherausgeber (Kassenärztliche & Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Apothekerkammern, eGBR). Inwieweit Sie Ihre Karte/n in Ihrem beruflichen Alltag einsetzen, liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.

Bitte beachten Sie, dass die SMC-B-Betriebskosten durch die jeweiligen Vereinbarungen der Kartenherausgeber mit dem GKV-Spitzenverband finanziell gefördert werden. Für detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer zuständigen K(Z)V bzw. Kammer.

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Alternativ käme eine Vertragskündigung zum nächstmöglichen Termin in Frage. Nähere Informationen zur Kündigung entnehmen Sie bitte unseren AGB (Absatz 13) ⤏.